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  #1  
Alt 21.02.2015, 11:02
ferenc ferenc ist offline
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12.796 Danke in 5.869 Beiträgen
Standard Welche Änderungen statthaft, ohne die CE zu verlieren

Hallo,

ich hoffe auf den umfangreichen Erfahrungsschatz des Forums.

Ich frage mich welche Änderungen am Boot zulässig sind, damit die CE des Bootes nicht ihre Gültigkeit verliert.

So vermute ich, das ich wohl mein offenes Sportboot mit einem Hardtop versehne darf, ohne das es Einfluss nimmt, aber wie sieht es aus, wenn ich zum Beispiel eine Bugspriet aus gfK anbringen lasse und damit das Boot länger wird?

An Erfahrungen zu dem Thema bin ich sehr interessiert.
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  #2  
Alt 21.02.2015, 14:18
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
Admiral
 
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Standard

Hall Frank,

in der deutschen Verwaltungspraxis sind (zumindest derzeit) Um- und Einbauten ohne Belang. Die CE kann daher dadurch gar nicht im engeren Sinne "erlöschen".
Im Registrierungsverfahren wird lediglich überprüft, ob zum Zeitpunkt des "Inverkehrbringen" eine gültige CE vorgelegen hat (den Fall des Imports eines Gebrauchtboots ohne CE lassen wir hier unberücksichtigt).

Andere EU-Staaten handhaben das unterschiedlich. Die "Sportboot-Richtlinie" erwähnt den Fall von "größeren Umbauten" im Zusammenhang mit CE nämlich unter bestimmten Umständen sehr wohl. Ebenso manch eine nationale Gesetzgebung.
Interessantes Stichwort kann dabei sein, ob für ein Kennzeichen lediglich ein Registrierungsverfahren (wie in DE) oder ein Zulassungsverfahren (wie zB in Ö) durchzuführen ist.

Daher können solche sog. "größeren Umbauten" beim Verkauf innerhalb der EU bzw. nach Staaten, die nicht EU-Mitglieder sind, aber die Sportboot-Richtlinie in ihrem Rechtsbestand haben, Bedeutung erlangen.

So oder so wird im Schadensfall unter Umständen die Frage zu beantworten sein, ob Ein- bzw. Umbauten die Seetüchtigkeit nachteilig beeinflusst haben bzw. ursächlich für den Schaden waren.
Aber die einfache Kette (wie etwa beim KFZ) "nicht 'genehmigter' Umbau -> Verlust der Betriebsbewilligung -> Verlust der Zulassung = Fahren ohne Kennzeichen" mit allen Konsequenzen (Versicherungsschutz) usw. kann wohl ausgeschlossen werden.

Das ist beim Sportboot eben nicht wie beim Auto, ganz vereinfacht gesagt.

Allenfalls trifft es den Professionisten (auch in DE), der bei Ein- und Umbauten die in der "Sportboot-Richtlinie" genannten und einzuhaltenden Normen im Sinne "Stand der Technik" einzuhalten hat (zB Kabeldimensionen usw. beim Einbau einer Ankerwinde, um nur ein beliebiges Beispiel zu nennen.)

Kurz: Wenn du einen Bugspriet anlaminierst und damit selbst die Bootsabmessungen veränderst, hat das (derzeit) nach deutscher Verwaltungspraxis keinerlei Auswirkungen auf CE.

Aber die anerkannten BF-Rechtsexperten werden das sicher noch detailreich aus- und weiterführen.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #3  
Alt 21.02.2015, 14:49
iak iak ist offline
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Soweit mir bekannt wird nach den neueren CE,s lediglich die Rumpflänge angegeben , ohne z.B. verlängerte Badeplattformen / Bugspriet etc. .
__________________
Gruß Peter .
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  #4  
Alt 21.02.2015, 17:49
Benutzerbild von Mercurius
Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Aber die anerkannten BF-Rechtsexperten werden das sicher noch detailreich aus- und weiterführen.
Wohl kaum, prägnanter und richtiger konnte man es wohl kaum sagen. Super
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  #5  
Alt 21.02.2015, 19:35
Benutzerbild von nav_HH
nav_HH nav_HH ist offline
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Ghaffy hat vollkommen recht, dem ist nichts hinzuzufügen !


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