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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 24.06.2006, 21:23
Benutzerbild von nightforce
nightforce nightforce ist offline
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Standard Drosselungsbescheinigung

Hallo Forum,
meine Frage ist insbesondere an die gewerblichen Motorenschrauber hier im Forum gerichtet.
Es geht um die 5 PS an der Welle eines AB um als führerscheinfrei in Deutschland eingestuft zu werden.
Wie wird das im Einzelnen überprüft, können das Werkstätten prüfen, und wenn ja wie.
Konkret geht es um einen Oldtimer, einen Evinrude 7,5 hp vom Bj 1958.
dieser ist liebevoll rekonstruiert worden und es soll für den neuen Besitzer eine Drosselungsbescheinigung beigefügt werden, wer mißt das nun wie nach?
__________________
Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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  #2  
Alt 24.06.2006, 22:04
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Da mußt Du Dir einen Betrieb mit einer Bremse suchen.

Michael Hammermeister von Hellwig Boote hat eine.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

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  #3  
Alt 26.06.2006, 05:29
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Hi Cyrus,
danke für den Tipp, werd mal bei ihm anrufen.
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Gruß Frank
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  #4  
Alt 26.06.2006, 05:40
hammermeister hammermeister ist offline
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Danke für die Empfehlung!
Leider kann man mit der Motorbremse nicht die Leistung
ermitteln. Sie ist vielmehr dazu gedacht die Maschine
auf dem Trockenem unter Last zu testen.

Die Drosselungsbescheinigung wird wahrscheinlich nur der Hersteller
der Maschine liefern können. (Wenn es für die Maschine einen Umrüstkit gab).

Best regards
Michael Hammermeister
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  #5  
Alt 26.06.2006, 09:13
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Zitat:
Zitat von hammermeister
Danke für die Empfehlung!
Leider kann man mit der Motorbremse nicht die Leistung
ermitteln. Sie ist vielmehr dazu gedacht die Maschine
auf dem Trockenem unter Last zu testen.

Die Drosselungsbescheinigung wird wahrscheinlich nur der Hersteller
der Maschine liefern können. (Wenn es für die Maschine einen Umrüstkit gab).

Best regards
Michael Hammermeister
Eine Bescheinigung kann jeder Händler ausstellen,wenn
es für diesen Motor einen Kit gibt,und dieser eingebaut wurde.
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Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #6  
Alt 26.06.2006, 09:38
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divefreak divefreak ist offline
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Zitat:
Zitat von Don P
Eine Bescheinigung kann jeder Händler ausstellen,wenn
es für diesen Motor einen Kit gibt,und dieser eingebaut wurde.
Zitat:
einen Evinrude 7,5 hp vom Bj 1958
Hmm, was ist wahrscheinlicher? 6er im Lotto oder die Verfügbarkeit eines solchen Kits?

MFG René
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  #7  
Alt 26.06.2006, 11:13
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Hi Forum,
@ Michael,
da hat sich das ja mit dem Anruf schon erledigt, Telefonkosten gespart.
Ich hab mir schon gedacht, daß es sich um einen Lastprüfstand handelt.
@René, der Sechser im Lotto
Es muß doch aber ne Möglichkeit geben, sowas auch anderweitig bewerkstelligen zu können.
Ich grübel noch, ihr könnt ja mal mit nachdenken und euch mal umhören.
__________________
Gruß Frank
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  #8  
Alt 26.06.2006, 12:11
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Zitat:
Zitat von nightforce
Es muß doch aber ne Möglichkeit geben, sowas auch anderweitig bewerkstelligen zu können.
Ich grübel noch, ihr könnt ja mal mit nachdenken und euch mal umhören.
Ich hätte da nen Vorschlag: Investier die Zeit, den Gehirnschmalz und die kohle in einen SBF => Problem gelöst.

MFG René
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  #9  
Alt 26.06.2006, 14:00
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Hi René,
ich muß das nicht tun, ich hab schon die Scheine.
Aber was der neue Besitzer dazu sagt, weiß ich jetzt nicht so genau.
Aber irgendwie muß es da doch auch ne Lösung ohne den Schein geben.
Der neue Besitzer ist Rentner und immer schon mit 5PS-ern unterwegs gewesen, glaub nicht, das er in seinem Alter noch die Schulbank drücken will.
Wie sieht es denn mit einer Kraftstoffdurchflußmengenmessung (langes Wort) aus, so müßte doch auch eine Leistungsbestimmung möglich sein.
__________________
Gruß Frank
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  #10  
Alt 26.06.2006, 16:53
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Zitat:
Zitat von nightforce
...
Es muß doch aber ne Möglichkeit geben, sowas auch anderweitig bewerkstelligen zu können...
anfragen bei www.bsh.de

in der liste "BSH-Freiliste-Spboot-Motoren 2004" sind so alte modelle nicht enthalten.

le loup
__________________
www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen

.
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  #11  
Alt 27.06.2006, 16:24
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Zitat:
Zitat von le loup
Zitat:
Zitat von nightforce
...
Es muß doch aber ne Möglichkeit geben, sowas auch anderweitig bewerkstelligen zu können...
anfragen bei www.bsh.de

in der liste "BSH-Freiliste-Spboot-Motoren 2004" sind so alte modelle nicht enthalten.

le loup
Hi,
hab mal ne Anfrage beim BSH gestartet.
Zitat:
Ihr Außenbordmotor Evinrude vom Baujahr 1958, Typ 7524 ist nicht in

die Liste „Führerscheinfreie Sportmotoren“ aufgenommen.

Die maximale Nutzleistung für Führerscheinfreie Sportmotoren muss weniger als 5 PS

( 3,68 KW) betragen.

Sie sollten dem BSH glaubhaft nachweisen, dass eine Fachwerkstatt die

Drosselung des Außenbordmotors vorgenommen hat. Eine anerkannte Prüfinstitution

(z.B. TÜV, TU oder FH) muss einen Leistungsnachweis in Form eines Gutachtens

oder eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass der Grenzwert von

3,68 KW nicht überschritten wird.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie behält sich nach Prüfung der

eingereichten Unterlagen die Aufnahme in die Freiliste vor.
Jetzt hab ich also beim TÜV und der Dekra mal angerufen, die machen sowas nicht.
Ich bin also genauso schlau wie vorher.
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  #12  
Alt 27.06.2006, 16:41
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Zeig mal ein foto vom Motor, ist bestimmt interressant mal sowas zu sehen.

Tjark
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Unser Nächtliche Schädigung gibt uns heute und vergibt uns unsere Schuld wie auch wir vergeben unsere Pseudos.
Und führe uns nicht in Versuchung sondern erlöse uns von Hip Hop, denn dein ist das Mischpult, die Vinyls und die bpms´ in Ewigkeit! Hardstyle
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  #13  
Alt 27.06.2006, 18:14
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Zitat:
Zitat von selvapower
Zeig mal ein foto vom Motor, ist bestimmt interressant mal sowas zu sehen.

Tjark
Hi Tjark,
den Motor kennst du doch schon, hier auf Seite 3
gibt es ein Bild davon.
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  #14  
Alt 28.06.2006, 08:34
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Zitat:
Zitat von nightforce
...
Hi,
hab mal ne Anfrage beim BSH gestartet.
Zitat:
...glaubhaft nachweisen, dass eine Fachwerkstatt die
Drosselung des Außenbordmotors vorgenommen hat. Eine anerkannte Prüfinstitution (z.B. TÜV, TU oder FH) muss einen Leistungsnachweis in Form eines Gutachtens oder eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass der Grenzwert von 3,68 KW nicht überschritten wird.....
Jetzt hab ich also beim TÜV und der Dekra mal angerufen, die machen sowas nicht.
Ich bin also genauso schlau wie vorher.
hm
TU = technische universität
FH = fach-hochschule

ne bescheinigung reicht, es muss kein gutachten sein

also
wer im forum hat kontakt zu den motorenkundlern an unis bzw. fach-hochschulen.
das problem sollte lösbar sein.

le loup
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  #15  
Alt 28.06.2006, 14:01
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Hi Forum,
wenn ich den Aufwand, den ich nun betreiben muß, genau überdenke, so frage ich mich,
warum z.B. die Forelle nicht in der Freiliste eingetragen ist und wer für diese Motoren Drosselungsbescheinigungen ausgestellt hat.
Ich glaub kaum, das jemals einer dieser Motoren ne FH oder ne TU von innen gesehen hat.
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