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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.06.2006, 09:42
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Standard Tips zum Grundstückskauf

Hallöle !!!

Wie ihr schon in einem anderen Trööööt lesen konntet, möchte ich ein Grundstück kaufen. Es gibt keinen Bauzwang, möchte es ca. 4-5 Jahre liegen lassen und dann wahrscheinlich dort bauen.
Da ich so einen Kauf nicht alle Tage mache, möchte ich euch noch fragen auf was ich so zu achen habe. Könnte es irgendwo versteckte Kosten geben? Wonach muß ich mich erkundigen? Was muß man vorher unbedingt alles klären?
Das Grundstück ist 1250 m2 groß. Welche Kosten kommen durch diese Größe auf mich zu?


Danke schon im Voraus für Eure Tips.
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Christian
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  #2  
Alt 08.06.2006, 11:13
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Servus Schmitzi,

auf was du alles achten musst ist eigentlich ganz einfach. Kann aber auch etwas vergessen haben.
- Stimmen die Flurstücksbezeichnungen im Kaufvertrag mit denen des Katasters überein?
- Wenn das Grundstück keinen Anschluß an eine öffentliche Wegfläche hat, wie sieht es aus mit Wegerechten?
Gehören noch andere Flurstücke zum Grundstück? Und werden diese im Kaufvertrag erwähnt?
- Ist evtl das Objekt der Begierde mit Rechte irgendwelcher Art belastet. Siehe ins Grundbuch. Wirkt Wertmindernd.
- Evtl. Altlasten
- Sind Vorkaufsrechte eingetragen und werden diese wahrgenommen, wenn nein, Bescheinigen lassen.
- Wie steht der Verkaufspreis im Verhältnis zur Bodenrichtwertkarte/Auskunft des Gutachterausschusse?
- In welchem Mass/Umfang sind die 1250 m² zu bebauen?
- Sind die Grenz des Flurstücks/der Flurstücke festgestellt, oder sind sie streitig?
- Kosten kommen noch die die Gebühren des Grundbuchamtes hinzu und die Gebühren des Notars.

So ich glaube ich habe nun alles angeführt von dem ich denke, dass es beim Kauf eines Grundstückes relevant ist. Es kann sein, das einige der angeführten Begrifflichkeiten nur NRW spezifisch sind, es müsste aber ähnlich Institutionen geben
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  #3  
Alt 08.06.2006, 11:21
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Das war schon eine gute Vorlage. Ich erlaube mir zu ergänzen:

- Schaue in alle 3 Abteilungen des Grundbuches
- Gibt es Hypotheken, Grunddientsbarkeiten, Leitungsrechte
- Was sagt der Flächennutzungsplan, gibt es einen Bebauungsplan
- Kann nach B-Paln, §34 oder 35 Baugesetzbuch gebaut werden
- Wenn nach BauGb, welche Genehmigung wird die Gemeinde erteiel
- Wenn die Strasse nicht ausgebaut ist, wann wird ausgebaut, wer zahlt?
- Zahlung des Kaufpreises erst nach Auflassungsvermerk im Grundbuch
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  #4  
Alt 08.06.2006, 11:58
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Ergänzungen habe ich noch:

Wie sieht es aus mit den Grenzen in der Örtlichkeit (Zäune, Hecken), stimmen diese mit den Katastergrenzen überein. Wenn nein, warum nicht, gibt es privatrechtliche Verträge (z.B. Handschlag).
Blick in das Baulastenverzeichnis bei der Bauordnung.
Wie sieht das Nachbarschaftliche Verhältnis aus, sind die Nachbacharn "Ärsche" und nur auf Ärger aus?

Da nun einige meiner Punkte von Fybridge schon spezifiziert/erläutert wurden (habe gedacht alles noch näher zu erklären), müsstes Du nun fast alles Wissen, auf was du achten musst. Wenn noch der Preis stimmt, steht dem zukünftigen Großgrundbesitz nichts mehr im Wege.

So long der Flip


Der Sommer ist wieder da!!!!
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  #5  
Alt 08.06.2006, 12:42
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Ach so, für Beratungen im Forum nehmen Flüssigkeiten mit 5% Courtage.......
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  #6  
Alt 08.06.2006, 12:48
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Mindestens,
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  #7  
Alt 08.06.2006, 13:06
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Ihr Halsabschneider!!!

Aber danke !!!
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Christian
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  #8  
Alt 08.06.2006, 23:10
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- liegt das Grundstück in der Hauptwindrichtung einer Schweinemastanlage oder Mülldeponie
- liegt das Grundstück im Überschwemmungsgebiet eines Flusses, der eventuell alle vier Monate Hochwasser hat
- liegt das Grundstück im Wasser- oder Landschaftsschutzgebiet

Besonders mit den ersten beiden Punkten durfte ich schon lustige Erfahrungen sammeln. Und das waren ausgewiesene Neubaugebiete.
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  #9  
Alt 24.06.2006, 14:46
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Standard Re: Tips zum Grundstückskauf

Zitat:
Zitat von Schmitzi
Hallöle !!!
(...)möchte ich ein Grundstück kaufen.
Danke schon im Voraus für Eure Tips.
Nix zu danken,
nur, wenn du schon die Frage stellst, nenne die Gemarkung oder irgendwas,
welches auf die Lage schließen lässt.

Deine Frage hört sich an, wie, ich will mir ein Auto kaufen.......,
oder will heiraten....
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  #10  
Alt 24.06.2006, 14:56
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Zitat:
Zitat von HOR
- liegt das Grundstück in der Hauptwindrichtung einer Schweinemastanlage oder Mülldeponie
- liegt das Grundstück im Überschwemmungsgebiet eines Flusses, der eventuell alle vier Monate Hochwasser hat
- liegt das Grundstück im Wasser- oder Landschaftsschutzgebiet

Besonders mit den ersten beiden Punkten durfte ich schon lustige Erfahrungen sammeln. Und das waren ausgewiesene Neubaugebiete.
Stimmt,
sowas gibt´s.
Ähnlich wie umweltbelastete Grundstücke der ehemaligen Gruben im Ruhrgebiet.

Die angeblich unbelastet sein sollten, waren sie aber nicht.
Prozesse laufen.
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