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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Erstaunlich, wie unterschiedlich die Erfahrungen sind.
![]() Bei mir gab es vor Kurzem keinen Spielraum. Sowohl beim Straßenverkehrsamt, als auch beim TÜV, bestand man auf Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und des TÜV Gutachtens.
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MfG Oliver ![]() |
#27
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Ich schnall das auch nicht, wie unterschiedlich die das handhaben, scheint wohl Ermessensspielraum zu sein.
Dabei wird ein Trailer nicht mal richtig zugelassen, er bekommt lediglich ein Kennzeichen zugeteilt, angeblich damit man die HU-Plakette aufkleben und prüfen kann. Willy |
#28
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ein Servus an alle,
ich hab da ein Problemchen, wie so manch anderer auch schon evtl (hoffentlich) hat ja wer einen guten Rat -------------------------------------------------------------- Ich hab mir im Dezember 14 ein GFK Ruderboot mit Trailer der Fa. Ohlmeier gekauft. Am Freitag hab ich TÜV gemacht und heute wollte ich ihn zulassen. Der Trailer war vom Vorbesitzer nicht zugelassen gewesen, da er ihn nur aufm Vereinsgelände/Hafen benutzt hat. So jetz gehts los : Vom Vorbesitzer hab ich die grüne Betriebserlaubnis von dem Trailer mitbekommen(leider keinen FZ-Schein ), mit der BE und dem Tüvbericht bin ich heute zur Zulassungsstelle. Jetzt hat mir der gute Herr von der Zulassungsstelle gesagt das der Trailer im moment auf keinen Fall auf mich zugelassen werden kann, weil er nämlich IMMER noch auf den Erstbesitzer sprich Vorvorbesitzer zugelassen ist laut seinen Daten im Computer. Aber seine Anschrift darf er mir nicht geben zwecks Datenschutz (was ich auch versteh) !!! Jetz hab ich den Mann angerufen von dem ich das Boot+Trailer hab und der weis leider auch nicht mehr von wem er das Boot+Trailer damals gekauft hat !!! Fu.k-Fu.k-Fu.k !!! wo oder wie kann ich jetzt anhand der Autonummer vom Trailer (die ich hab auf der BE) herrausfinden welche Adresse der hat. Das Adressfeld auf der BE ist leider nicht ausgefüllt nur die Autonummer steht drauf !!! oder kann sich evtl wer an seine Trailer Autonummer LEV-GK .. erinnern !!! Grüße Stef |
#29
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Warum meldet der Verkäufer nicht einfach den Trailer ab. Dann gehst du mit den Papieren zur Zulassungsstelle . Dort bekommst du eine Bescheinigung das der Anhänger ordnungsgemäß abgemeldet wurde. Natürlich mit Kaufvertrag. Mit den ganzen Unterlagen gehst du zum TÜV und lässt eine Vollabnahme machen. Von denen bekommst du dann wiederum neue Papiere mit denen du dann bei der Zulassungsstelle den Trailer neu anmeldest.
So habe ich das mit meinem holländischen Trailer auch gemacht. Viele Grüße Thorsten |
#30
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Sorry habe gerade erst gesehen das du ein ganz anderes Problem hast .
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#32
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Stell das Ding da ins Halteverbot, wo auch sicher eine Politesse vorbei kommt. Dann fahr das Ding heim und warte ab.
Willy |
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