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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #176  
Alt 18.01.2015, 17:27
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Oder den Hänger in Kroatien pro forma an einen Kroaten verkaufen, ihn dann von dem in Kroatien auf dessen Namen anmelden lassen (Zoll ist ja kein Problem mehr), dann den Hänger zurück kaufen und mit kroatischem "proba"-Kennzeichen und kroatischer Hänger-Zusatzversicherung direkt nach Deutschland zur Zulassungsstelle und zum TÜV.
Dann muss der Trailer aber jährlich in Kroatien zum dortigen "TÜV" !
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Gruß Fred
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  #177  
Alt 19.01.2015, 15:36
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Das kroatische Zulassungsrecht ist mir leider nicht im Detail geläufig und mit Halbwissen ist ja niemandem gedient ...
@Mercurius, den Hänger in Kroatien anzumelden und (nach kroatischer TÜV-Abnahme, genau wie bei uns) ein "Proba"- bzw. Überführungskennzeichen auf meinen Namen zu bekommen, ist kein Problem. Die Frage ist nur: darf ich als Deutscher mit meinem deutschen Pkw einen kroatischen Trailer mit Probefahrt-Kennzeichen hinten dran durch halb Europa ziehen? Das musst Du selbstverständlich nicht wissen, kein Polizist ist allwissend (glaube ich wenigstens). Aber vielleicht kennt sich ja einer Deiner Kollegen da aus.
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Gerd

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  #178  
Alt 19.01.2015, 16:02
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Jedenfalls habe ich schon mehrmals als Schweizer mit CH-Kennzeichen am Auto einen Trailer mit Überführungskennzeichen aus D oder A nach CH gefahren.
Ein mal hatte ich Ärger, weil ich nicht die richtigen Dokumente hatte wie Wohnsitzbescheinigung oder Ähnliches, muss man vorher informieren.
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  #179  
Alt 19.01.2015, 17:39
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
@Mercurius, den Hänger in Kroatien anzumelden und (nach kroatischer TÜV-Abnahme, genau wie bei uns) ein "Proba"- bzw. Überführungskennzeichen auf meinen Namen zu bekommen, ist kein Problem. Die Frage ist nur: darf ich als Deutscher mit meinem deutschen Pkw einen kroatischen Trailer mit Probefahrt-Kennzeichen hinten dran durch halb Europa ziehen? Das musst Du selbstverständlich nicht wissen, kein Polizist ist allwissend (glaube ich wenigstens). Aber vielleicht kennt sich ja einer Deiner Kollegen da aus.
Also Gerd, ich weiß nicht, welche Variante die bessere und einfachere ist .
a) Den Trailer pro forma verkaufen, in HR zulassen und zurückkaufen und damit zurückfahren mit der Gefahr,
daß irgend so ein ( wie du es nennst ) Streifenhörnchen in AUT oder SLO dich anhält,
deine Papiere sehen will und er dann feststellt, daß dieser Hänger schon mal dir gehörte.
Unter Umständen reagiert er blöd und läßt dich nicht mehr weiterfahren
b) Sich nach Beitrag #171 oder #172 verhalten, da dir im Ausland wegen HU eh niemand was kann mit der Gefahr,
1 Punkt und 80 € Strafe zu kassieren, falls du in Deutschland kontolliert wirst .
(Ich fahre von der Grenze noch 348km, wobei ich noch nie in eine Kontrolle gekommen bin )
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  #180  
Alt 19.01.2015, 17:56
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Darf ich als Deutscher mit meinem deutschen Pkw einen kroatischen Trailer mit Probefahrt-Kennzeichen hinten dran durch halb Europa ziehen.
Ah jetzt ja, kleines Missverständnis.

Soweit es sich um ein Ausfuhrkennzeichen (umgangssprachlich: Zollkennzeichen) handelt, darfst Du damit nach D einreisen. Genau dafür sind sie ja vorgesehen.

Anders ist das aber mit einem Kurzzeitkennzeichen/Überführungskennzeichen oder "roten Kennzeichen". Ich gehe mal davon aus, dass Du wohl dies mit dem Begriff "Probefahrt-Kennzeichen" meinst.
Diese Kennzeichen entsprechen zwar i.d.R. den EU-Richtlinien, sind aber in den meisten Ländern nicht gegenseitig anerkannt. Lediglich zwischen Deutschland, Österreich, Dänemark und Italien gibt es bilaterale Abkommen zur gemeinsamen Anerkennung. Wobei es in Italien z.B. wiederholt zur Fahrzeugbeschlagnahme geführt hat, weil wohl nicht jeder Schutzmann dieses Abkommen kannte.
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  #181  
Alt 19.01.2015, 18:19
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
(Ich fahre von der Grenze noch 348km, wobei ich noch nie in eine Kontrolle gekommen bin )
Ich hatte schon mal nachgerechnet, bei den ca. 2 Millionen km die ich bis jetzt zurückgelegt habe, war so alle 500 000 km ne echte ungewollte Kontrolle fällig,
so langsam steht wohl mal die nächste an,

gruss dieter
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hier gibts Musik von meinen Friends
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  #182  
Alt 19.01.2015, 18:26
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Ich hatte schon mal nachgerechnet, bei den ca. 2 Millionen km die ich bis jetzt zurückgelegt habe, war so alle 500 000 km ne echte ungewollte Kontrolle fällig,
so langsam steht wohl mal die nächste an,

gruss dieter
Also Dieter, wenn bei Dir dieses Trailer-Thema ansteht, die nächste Kontrolle abwarten
und erst dann reagieren .
So bist Du auf der sicheren Seite
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  #183  
Alt 19.01.2015, 19:06
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Ich hatte schon mal nachgerechnet, bei den ca. 2 Millionen km die ich bis jetzt zurückgelegt habe, war so alle 500 000 km ne echte ungewollte Kontrolle fällig,...
In meinen 35 Autofahrerjahren hatte ich erst zwei Kontrollen auf der Autobahn, im Ausland noch gar keine, außer mal in einem Urlaub als der Aldo Moro entführt war in Italien täglich mehr als eine.
Eine der beiden AB Kontrollen war einer Demonstration in der Ecke geschuldet und eine zweite wegen einem Überfall in einem Kasino. Beide Male haben sie sich nicht wirklich fürs Fahrzeug interessiert.

Hier auf dem Land sind allerdings Alkoholkontrollen zu jeder Tageszeit an der Tagesordnung, selbst bei Fahrten ins Nachbardorf.
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  #184  
Alt 19.01.2015, 20:09
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Beide Male haben sie sich nicht wirklich fürs Fahrzeug interessiert.
Und wenn du einen Trailer dran gehabt hättest, vermutlich für den noch weniger.
Eher fürs Boot
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  #185  
Alt 20.01.2015, 10:49
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Danke, so langsam kommt Licht in's Dunkle! Wie oben schon gesagt: so oder so ist die jahrelange Mißachtung des HU-Fälligkeitstermins eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit, die aber nur geahndet werden kann, wenn man in D erwischt wird. Ich erwäge jetzt folgendes Procedere:

1. Ich melde meinen Trailer in D ab (kostet nicht viel).

2. Mein Freund Rajko meldet den Hänger mit meiner Abmeldebescheinigung in HR auf seinen Namen an und bekommt - selbstverständlich erst nach der auch in Kroatien vorgeschriebenen TÜV-Abhahme und Abschluss der in Kroatien für Anhänger vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung - ein normales kroatisches Kennzeichen. Das kostet dann zwar auch etwas, ist aber auf jeden Fall billiger als ein deutscher Bußgeldbescheid für 10 Jahre TÜV-Überschreitung.

3. Diesen jetzt rechtmäßig auf Rajko zugelassenen kroatischen Trailer hänge ich dann an meinen deutschen PKW und fahre - vorsichtshalber mit einer beim Gemeindeamt kostenlos beglaubigten Bescheinigung von Rajko, dass ich den Hänger benutzen darf, nach Deutschland, weil ich hier einige Reparaturen an meinem Boot besser vornehmen kann als in Kroatien. (Das ist auch der einzige Grund, weshalb ich mit Boot und Trailer unbedingt irgendwann mal nach D muss.) Ob ich den Hänger dann später mal wieder auf mich ummelde, bleibt abzuwarten.

So müsste das doch gehen, oder? Und auf weitere Schlaumeier-Tips wie "fahr nachts" oder "ich bin noch nie kontrolliert worden" kann ich, denke ich, gut verzichten.

P.S.: Dieser trööt läuft jetzt über zehn Seiten. Würden alle so sachlich schreiben wie z.B. Mercurius, käme man vermutlich auch mit einer Seite aus. Aber was soll's - das Forum lebt ja von vielen Beiträgen, selbst wenn manche oft neben der Spur laufen.
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Geändert von kornatix (20.01.2015 um 10:58 Uhr)
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  #186  
Alt 20.01.2015, 11:28
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
So müsste das doch gehen, oder? Und auf weitere Schlaumeier-Tips wie "fahr nachts" oder "ich bin noch nie kontrolliert worden" kann ich, denke ich, gut verzichten.

P.S.: Dieser trööt läuft jetzt über zehn Seiten. Würden alle so sachlich schreiben wie z.B. Mercurius, käme man vermutlich auch mit einer Seite aus. Aber was soll's - das Forum lebt ja von vielen Beiträgen, selbst wenn manche oft neben der Spur laufen.
Deine Fragen war ja auch nicht das Thema des Threads .....
Fragestellung war:
Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen
Hallo liebes Forum,

es ist hier zwar schon in ein paar Threats angesprochen worden,
aber so eine richtige Antwort gab es für mich noch nicht drauf.
Bei mir sieht es so aus.
Mein Trailer steht schon ein paar Jahre in einem Depot in Kroatien,
HU ist schon abgelaufen. Jetzt habe ich vor das Revier zu wechseln
innerhalb Kroatiens, aber wie gehe ich vor? Fahrtstrecke ist ca 170 km.
Nach Deutschland zurück fahren und HU machen ist eine Möglichkeit.
Dann bin ich aber eine längere Strecke unterwegs als zum neuen Revier.
Ich hab mir überlegt, wenn ich mir von einer kroatischen KFZ- Werkstatt (Vielleicht haben die ja auch so eine Art TÜV) eine Bescheinigung ausstellen lasse , das der Trailer verkehrssicher ist und mit der fahre.
Trailer ist 650 kg und ungebremst.
Bin mal auf euere Meinungen gespannt.
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  #187  
Alt 20.01.2015, 12:52
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Stimmt - aber hier (und nicht nur hier) ist es ja durchaus normal, dass man mit der Frage nach der Uhrzeit eine Diskussion über die Entstehung der Erde auslöst - macht ja nichts, Hauptsache Spaß und der langweilige Winter geht 'rum!
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Pozdrav,
Gerd

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  #188  
Alt 20.01.2015, 19:51
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
So müsste das doch gehen, oder?
Zulassungsrechtlich einwandfrei. So habe ich sogar selbst schon zweimal in I erworbene Boote nach D geholt. Die Ummelderei blieb mir natürlich erspart, weil ich die Gespanne ja ganz regulär importiert und später auf mich zugelassen habe. Ich habe nur mit der ital. Zulassung der Vorbesitzers die Gespanne nach D gebracht.
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  #189  
Alt 21.01.2015, 15:55
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@ Gerd, es wird nicht 10 Jahre zurück gerechnet und bestraft.
HU überzogen (PKW, etc.) um folgenden Zeitraum:
...über 8 Monate60 €1 Punkt
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/papiere-hu-technik/
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #190  
Alt 21.01.2015, 19:21
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
@ Gerd, es wird nicht 10 Jahre zurück gerechnet und bestraft.
HU überzogen (PKW, etc.) um folgenden Zeitraum:
...über 8 Monate60 €1 Punkt
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/papiere-hu-technik/
Die Strafe muß man aber nur bezahlen, wenn man von der Polizei angehalten wird, oder.
Der TÜV verhängt ja keine Strafen . Muß man eventuell bei 10 Jahren ein
Vollgutachten machen .
Ich konnte mal mit Trailer nicht zur HU gehen ( krankheitsbedingt ) und fuhr dann
erst beim Auswintern vor ( Direkter Weg ), da war der Termin 10 Monate überzogen .
Habe ohne Probleme Aufkleber für 24 Monate erhalten
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  #191  
Alt 21.01.2015, 19:44
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Der TÜV verhängt ja keine Strafen .
Es ksotet baer ein paar € mehr, qasi eine kleine Strafe ...
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  #192  
Alt 21.01.2015, 20:09
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Muß man eventuell bei 10 Jahren ein
Vollgutachten machen .
Das so genannte "Vollgutachten" gab es bis 2007. Es wurde dann fällig, wenn eine Fahrzeug mehr als 18 Monate vorübergehend stillgelegt war. Seit dem 01.03.2007 reicht jedoch eine Hauptuntersuchung (§29 StVZO).
2012 fiel die ebenfalls neu eingeführte, unselige Rückdatierung nach einer Fristüberschreitung des HU-Termins wieder weg und wurde durch eine "vertiefte Untersuchung" ersetzt, wenn der Termin mehr als 2 Monate überschritten wird (Ziff. 2.2 Anlage VIIIa § 29 Absatz 1 u. 3 StVZO i.V.m. Anlage VIII Ziff. 1.2 Durchführung der Hauptuntersuchung). Dafür gibt es einen Aufschlag von 20 Prozent auf die Untersuchungskosten

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  #193  
Alt 21.01.2015, 20:14
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Dafür gibt es einen Aufschlag von 20 Prozent auf die Untersuchungskosten.
vermutlich schaut der Prüfer dann genauer hin

und ich dachte immer, in Ordnung ist in Ordnung, und nicht in Ordnung ist nicht in Ordnung.... in diesem Fall dann "nicht in Ordnung mit 20%"
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der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #194  
Alt 21.01.2015, 20:39
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Es ksotet baer ein paar € mehr, qasi eine kleine Strafe ...
Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Das so genannte "Vollgutachten" gab es bis 2007. Es wurde dann fällig, wenn eine Fahrzeug mehr als 18 Monate vorübergehend stillgelegt war. Seit dem 01.03.2007 reicht jedoch eine Hauptuntersuchung (§29 StVZO).
2012 fiel die ebenfalls neu eingeführte, unselige Rückdatierung nach einer Fristüberschreitung des HU-Termins wieder weg und wurde durch eine "vertiefte Untersuchung" ersetzt, wenn der Termin mehr als 2 Monate überschritten wird (Ziff. 2.2 Anlage VIIIa § 29 Absatz 1 u. 3 StVZO i.V.m. Anlage VIII Ziff. 1.2 Durchführung der Hauptuntersuchung). Dafür gibt es einen Aufschlag von 20 Prozent auf die Untersuchungskosten
Komisch
Ich bin mir aber sicher, daß ich die normale Gebühr bezahlt hatte .
Wurde auch meiner Meinung nach normal und nicht intensiv untersucht .
Vielleicht weil es ein Trailer und Auto war und nur 10 Monate und keine 10 Jahre.
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  #195  
Alt 21.01.2015, 21:05
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Komisch
Ich bin mir aber sicher, daß ich die normale Gebühr bezahlt hatte .
Wurde auch meiner Meinung nach normal und nicht intensiv untersucht .
Vielleicht weil es ein Trailer und Auto war und nur 10 Monate und keine 10 Jahre.
Bei mir wurde nach fast 2 Monaten sehr intensiv untersucht und ich zahlte 20€ etwa mehr.
Der hat das Auto auf dem Stoßdämpferteste so stark durchgeschüttelt daß nach dem Wegfahren sich ein paar Stecker losgenottelt hatten und ich zwei kleine, schnell und umsonst behebbare Elekrikprobleme hatte.
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  #196  
Alt 21.01.2015, 21:21
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Komisch
Ich bin mir aber sicher, daß ich die normale Gebühr bezahlt hatte .
Wurde auch meiner Meinung nach normal und nicht intensiv untersucht .
Vielleicht weil es ein Trailer und kein Auto war und nur 10 Monate und keine 10 Jahre.
Hatte das kein vergessen .
Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Bei mir wurde nach fast 2 Monaten sehr intensiv untersucht und ich zahlte 20€ etwa mehr.
Der hat das Auto auf dem Stoßdämpferteste so stark durchgeschüttelt daß nach dem Wegfahren sich ein paar Stecker losgenottelt hatten und ich zwei kleine, schnell und umsonst behebbare Elekrikprobleme hatte.
Es gibt immer wieder Grobmotoriker, die Autos mit Traktoren verwechseln
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  #197  
Alt 22.01.2015, 13:31
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Habe jetzt nicht den gesamten Verlauf gelesen. Aber wäre ein Kurzkennzeichen keine Alternative. Hier sagt das Gesetz, dass man trotz abgelaufenen TÜV fahren kann. Vorausgesetzt die Fahrt geht zum freundlichen Prüfing.. Aber ich bin nicht sicher, ob dieses Kennzeichen verwendet werden darf.

Grüße Schorsch
War nur so eine IDEE.
__________________
Grüße Sandra & Schorsch
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  #198  
Alt 22.01.2015, 13:48
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Laut dem nachstehenden Link ist es möglich mit einem Kurzkennzeichen im Ausland zu fahren.

http://www.das-kurzzeitkennzeichen.d...kel.html?id=67

Grüße Schorsch
__________________
Grüße Sandra & Schorsch
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  #199  
Alt 22.01.2015, 15:08
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
Laut dem nachstehenden Link ist es möglich mit einem Kurzkennzeichen im Ausland zu fahren.

http://www.das-kurzzeitkennzeichen.d...kel.html?id=67

Grüße Schorsch
http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=180


http://www.adac.de/infotestrat/fahrz...ePageId=219818
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[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / doch aufsteigbar

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  #200  
Alt 22.01.2015, 15:19
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Dann wäre das ja auch eine mögliche ganz legale Lösung um von Kroatien nach Deutschland, allerdings über Italien, zu kommen.
Abnahme bei kroatischen Tüv und dann mit Kurzzeitkennzeichen durch Italien, Österreich und Deutschland.
Durch die Abnahme in Kroatien sollte man auch gegenüber der Versicherung abgesichert sein, man kann ja die Verkehrssicherheit nachweisen.

Zitat:
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien und seit kurzem auch mit Dänemark.
Aus zitiertem Link
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