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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#176
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#177
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@Mercurius, den Hänger in Kroatien anzumelden und (nach kroatischer TÜV-Abnahme, genau wie bei uns) ein "Proba"- bzw. Überführungskennzeichen auf meinen Namen zu bekommen, ist kein Problem. Die Frage ist nur: darf ich als Deutscher mit meinem deutschen Pkw einen kroatischen Trailer mit Probefahrt-Kennzeichen hinten dran durch halb Europa ziehen? Das musst Du selbstverständlich nicht wissen, kein Polizist ist allwissend (glaube ich wenigstens). Aber vielleicht kennt sich ja einer Deiner Kollegen da aus.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#178
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Jedenfalls habe ich schon mehrmals als Schweizer mit CH-Kennzeichen am Auto einen Trailer mit Überführungskennzeichen aus D oder A nach CH gefahren.
Ein mal hatte ich Ärger, weil ich nicht die richtigen Dokumente hatte wie Wohnsitzbescheinigung oder Ähnliches, muss man vorher informieren. |
#179
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![]() a) Den Trailer pro forma verkaufen, in HR zulassen und zurückkaufen und damit zurückfahren mit der Gefahr, daß irgend so ein ( wie du es nennst ) Streifenhörnchen ![]() deine Papiere sehen will und er dann feststellt, daß dieser Hänger schon mal dir gehörte. Unter Umständen reagiert er blöd und läßt dich nicht mehr weiterfahren ![]() b) Sich nach Beitrag #171 oder #172 verhalten, da dir im Ausland wegen HU eh niemand was kann mit der Gefahr, 1 Punkt und 80 € Strafe zu kassieren, falls du in Deutschland kontolliert wirst ![]() (Ich fahre von der Grenze noch 348km, wobei ich noch nie in eine Kontrolle gekommen bin ![]()
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#180
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Soweit es sich um ein Ausfuhrkennzeichen (umgangssprachlich: Zollkennzeichen) handelt, darfst Du damit nach D einreisen. Genau dafür sind sie ja vorgesehen. Anders ist das aber mit einem Kurzzeitkennzeichen/Überführungskennzeichen oder "roten Kennzeichen". Ich gehe mal davon aus, dass Du wohl dies mit dem Begriff "Probefahrt-Kennzeichen" meinst. Diese Kennzeichen entsprechen zwar i.d.R. den EU-Richtlinien, sind aber in den meisten Ländern nicht gegenseitig anerkannt. Lediglich zwischen Deutschland, Österreich, Dänemark und Italien gibt es bilaterale Abkommen zur gemeinsamen Anerkennung. Wobei es in Italien z.B. wiederholt zur Fahrzeugbeschlagnahme geführt hat, weil wohl nicht jeder Schutzmann dieses Abkommen kannte.
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#181
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![]() so langsam steht wohl mal die nächste an ![]() gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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#182
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![]() Zitat:
und erst dann reagieren ![]() So bist Du auf der sicheren Seite ![]() ![]()
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#183
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![]() Zitat:
Eine der beiden AB Kontrollen war einer Demonstration in der Ecke geschuldet und eine zweite wegen einem Überfall in einem Kasino. Beide Male haben sie sich nicht wirklich fürs Fahrzeug interessiert. Hier auf dem Land sind allerdings Alkoholkontrollen zu jeder Tageszeit an der Tagesordnung, selbst bei Fahrten ins Nachbardorf.
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#184
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Und wenn du einen Trailer dran gehabt hättest, vermutlich für den noch weniger.
Eher fürs Boot ![]()
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#185
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Danke, so langsam kommt Licht in's Dunkle! Wie oben schon gesagt: so oder so ist die jahrelange Mißachtung des HU-Fälligkeitstermins eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit, die aber nur geahndet werden kann, wenn man in D erwischt wird. Ich erwäge jetzt folgendes Procedere:
1. Ich melde meinen Trailer in D ab (kostet nicht viel). 2. Mein Freund Rajko meldet den Hänger mit meiner Abmeldebescheinigung in HR auf seinen Namen an und bekommt - selbstverständlich erst nach der auch in Kroatien vorgeschriebenen TÜV-Abhahme und Abschluss der in Kroatien für Anhänger vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung - ein normales kroatisches Kennzeichen. Das kostet dann zwar auch etwas, ist aber auf jeden Fall billiger als ein deutscher Bußgeldbescheid für 10 Jahre TÜV-Überschreitung. 3. Diesen jetzt rechtmäßig auf Rajko zugelassenen kroatischen Trailer hänge ich dann an meinen deutschen PKW und fahre - vorsichtshalber mit einer beim Gemeindeamt kostenlos beglaubigten Bescheinigung von Rajko, dass ich den Hänger benutzen darf, nach Deutschland, weil ich hier einige Reparaturen an meinem Boot besser vornehmen kann als in Kroatien. (Das ist auch der einzige Grund, weshalb ich mit Boot und Trailer unbedingt irgendwann mal nach D muss.) Ob ich den Hänger dann später mal wieder auf mich ummelde, bleibt abzuwarten. So müsste das doch gehen, oder? Und auf weitere Schlaumeier-Tips wie "fahr nachts" oder "ich bin noch nie kontrolliert worden" kann ich, denke ich, gut verzichten. P.S.: Dieser trööt läuft jetzt über zehn Seiten. Würden alle so sachlich schreiben wie z.B. Mercurius, käme man vermutlich auch mit einer Seite aus. Aber was soll's - das Forum lebt ja von vielen Beiträgen, selbst wenn manche oft neben der Spur laufen.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (20.01.2015 um 10:58 Uhr)
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#186
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![]() Zitat:
![]() Fragestellung war: Zitat:
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#187
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Stimmt - aber hier (und nicht nur hier) ist es ja durchaus normal, dass man mit der Frage nach der Uhrzeit eine Diskussion über die Entstehung der Erde auslöst - macht ja nichts, Hauptsache Spaß und der langweilige Winter geht 'rum!
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#188
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Zulassungsrechtlich einwandfrei. So habe ich sogar selbst schon zweimal in I erworbene Boote nach D geholt. Die Ummelderei blieb mir natürlich erspart, weil ich die Gespanne ja ganz regulär importiert und später auf mich zugelassen habe. Ich habe nur mit der ital. Zulassung der Vorbesitzers die Gespanne nach D gebracht.
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#189
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@ Gerd, es wird nicht 10 Jahre zurück gerechnet und bestraft.
HU überzogen (PKW, etc.) um folgenden Zeitraum: ...über 8 Monate60 €1 Punkt Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/papiere-hu-technik/
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#190
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![]() Der TÜV verhängt ja keine Strafen ![]() Vollgutachten machen ![]() ![]() Ich konnte mal mit Trailer nicht zur HU gehen ( krankheitsbedingt ) und fuhr dann erst beim Auswintern vor ( Direkter Weg ![]() ![]() Habe ohne Probleme Aufkleber für 24 Monate erhalten ![]()
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#191
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Es ksotet baer ein paar € mehr, qasi eine kleine Strafe ...
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#192
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Das so genannte "Vollgutachten" gab es bis 2007. Es wurde dann fällig, wenn eine Fahrzeug mehr als 18 Monate vorübergehend stillgelegt war. Seit dem 01.03.2007 reicht jedoch eine Hauptuntersuchung (§29 StVZO).
2012 fiel die ebenfalls neu eingeführte, unselige Rückdatierung nach einer Fristüberschreitung des HU-Termins wieder weg und wurde durch eine "vertiefte Untersuchung" ersetzt, wenn der Termin mehr als 2 Monate überschritten wird (Ziff. 2.2 Anlage VIIIa § 29 Absatz 1 u. 3 StVZO i.V.m. Anlage VIII Ziff. 1.2 Durchführung der Hauptuntersuchung). Dafür gibt es einen Aufschlag von 20 Prozent auf die Untersuchungskosten Geändert von Mercurius (21.01.2015 um 20:22 Uhr)
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#193
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![]() ![]() ![]() und ich dachte immer, in Ordnung ist in Ordnung, und nicht in Ordnung ist nicht in Ordnung.... in diesem Fall dann "nicht in Ordnung mit 20%"
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#194
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![]() Ich bin mir aber sicher, daß ich die normale Gebühr bezahlt hatte ![]() Wurde auch meiner Meinung nach normal und nicht intensiv untersucht ![]() Vielleicht weil es ein Trailer und Auto war und nur ![]()
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#195
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![]() Der hat das Auto auf dem Stoßdämpferteste so stark durchgeschüttelt daß nach dem Wegfahren sich ein paar Stecker losgenottelt hatten und ich zwei kleine, schnell und umsonst behebbare Elekrikprobleme hatte. ![]() |
#196
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#197
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Habe jetzt nicht den gesamten Verlauf gelesen. Aber wäre ein Kurzkennzeichen keine Alternative. Hier sagt das Gesetz, dass man trotz abgelaufenen TÜV fahren kann. Vorausgesetzt die Fahrt geht zum freundlichen Prüfing.. Aber ich bin nicht sicher, ob dieses Kennzeichen verwendet werden darf.
Grüße Schorsch War nur so eine IDEE.
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Grüße Sandra & Schorsch ![]() |
#198
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Laut dem nachstehenden Link ist es möglich mit einem Kurzkennzeichen im Ausland zu fahren.
http://www.das-kurzzeitkennzeichen.d...kel.html?id=67 Grüße Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch ![]() |
#199
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http://www.adac.de/infotestrat/fahrz...ePageId=219818
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#200
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Abnahme bei kroatischen Tüv und dann mit Kurzzeitkennzeichen durch Italien, Österreich und Deutschland. Durch die Abnahme in Kroatien sollte man auch gegenüber der Versicherung abgesichert sein, man kann ja die Verkehrssicherheit nachweisen. Zitat:
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