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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
meine Frage ist wie viel ich an mein Auto anhängen darf. Anbei ein Bild des Fahrzeugscheins. http://www.bilder-hochladen.net/file...g%5D%5B/url%5D Gruß Michael
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Festmacher mit Auge - Gleistein Rabattcode: BOOTEFORUM (5%) Auch weiteres Bootszubehör vorhanden. (Flaggen, Ruckdämpfer, Bootssitze, Hundewesten ..) https://bootsecke.de/Festmacherleinen ![]() |
#2
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1600 gebremst
750 ungebremst |
#3
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oder wenn du nur Steigungen von 8% fährst dann auch 1800kg gebremst...siehe Zusatz im Schein
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#4
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O.1 Anhängelast gebremst, O.2 Anhängelast ungebremst.
In DeinemFall 1600 bzw. 750 kg
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Gruß Thomas |
#5
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Auweia, da waren gleich 2 schneller beim Tippen - Sorry!
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Gruß Thomas |
#6
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Danke euch. Kann man das aufrüsten. Wenn ja was müsste man machen? Was meint ihr wiegt ein Bayliner 2051 mit 4,3 Liter motor und einachstrailer?
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#7
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Gebremst 1600 bzw 1800 kg + Auflagegewicht Kupplung bei Einhaltung des max. zulässigen Zuggewichtes.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#8
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![]() Zitat:
Zum Thema auflasten sind die bei Scholz sehr kompetent . http://www.fahrzeugauflastung.eu
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Gruß Thorsten Was heißt hier ja , ja ........... ![]() |
#9
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die Bayliner mit 4,3l Motor dürfte so mit etwas Sprit und Zubehör an die 1200-1300kg auf die Waage bringen,dazu der Trailer...da müssten die 1800kg genügen.
Fahre aber lieber zur Sicherheit auf eine Waage bei einem Kieswerk oder Raiffeisen-Handel oä. |
#10
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![]() Zitat:
![]() http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=84557
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#11
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Wieviel würdest Du denn gerne an ein Zugfahrzeug mit 2105 kg zul. Gesamtmasse dranhängen wenn Du die 2105 kg nicht einmal ausnutzen darfst sofern 1800 kg angehängt sind?
Da Du Dein Boot auf einem 1-Achstrailer bewegst gehe ich davon aus, dass der Trailer eine zul. Gesamtmasse von max. 1800 kg hat. 2 Tonnen auf 1 Achse geht meines Wissens nicht. Somit würde die zul. Anhängelast Deines A4 ja ausreichen.
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Gruß Thomas Geändert von Serious (11.01.2015 um 16:39 Uhr) |
#12
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Ja, da muss man Obacht geben, ich hätte beinahe einen gekauft, Leer 1650kg, ziehen durfte er 2350kg und die zul. Gesamtmasse war 4040kg.
Nagel mich nicht auf ein Kilo fest, habs vergessen, ich hätte mir jedenfalls einen Zwerg suchen müssen, der die Kiste fährt, vorher noch Reserverad und Bedienungsanleitung rausnehmen um Gewicht zu sparen. Willy |
#13
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sehr wichtig, denn dieses beträgt 3750 kg .... davon muss das echte Gewicht (incl. Beladung) des Fahrzeugs abgezogen werden, dann bleibt übrig, was man von den angegebenen Anhängelasten auch wirklich anhängen darf....
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#14
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![]() Zitat:
und 100kg Stützlast. Achslast und Stützlast darf man nicht überziehen. wenn Dein Auto nur 50kg Stützlast darf dann ist hier bei 1750kg Ende. Gruß Matze |
#15
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Doch gibt es, sogar weit darüber hinaus....
![]() Hier z.B. Nutzlast 2.870kg, zul. GG 4.500kg. ![]() Ich gebe dir aber Recht, als PKW Anhänger sind ab 1,8t meist Tandemachser im Angebot. ![]()
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gregor ![]() |
#16
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wie schon einige hier richtige geschrieben haben:
Zulässiges Anhängergewicht bis 8% Steigung 1.800 kg (bei größerer Steigung nur noch 1.600kg). Wollte man es voll ausreizen, so dürft Boot mit Trailer 1.800 kg PLUS zulässige Deichsstützkraft (Ziffer 13) von 80 kg, also 1.880 kg wiegen. Da das Zug-Gesamtgewicht aber nur 3.775 kg betragen darf, bliebe bei einem Leergewicht des Zugfahrzeugs (Ziffer G) von 1.610 kg, eine Zuladung im Zugfahrzeug von lächerlichen 285 kg. Bei dieser knappen Auslegung ist vor Kaufentscheid dringend der Besuch einer Fzg.-Waage angeraten (z. B. Kieswerk, TÜV usw.). Ich glaube nicht das diese Kombination legal zu trailern ist. MfG Oliver
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![]() Es braucht einen langen Atem Dingen auf den Grund gehen zu können - Sachkenntnis verkürzt den Weg ungemein!
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