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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.12.2014, 16:38
Hasejunge Hasejunge ist offline
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Standard Frage zu Tandem-Tailer

Hallo

vor einiger Zeit wurde im Fernsehen ein Bericht von einer Polizeikontrolle gezeigt wo bei einem Tandem-Bootstrailer die Belastung der einzelnen Achsen beanstandet wurde.Ich weiß bei mir auch nur das der Trailer mit Boot 2,1 to wiegt.
Kann jemand etwas dazu sagen ?
Gruß
Reiner
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  #2  
Alt 28.12.2014, 16:53
Chris Craft Düsseldorf Chris Craft Düsseldorf ist offline
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Hmmm... wenn Deine Längsrahmenrohre genau parallel zur Strasse sind müsste eigentlich die Belastung der vorderen und hinteren Achse gleich sein.

Wenn der Rahmen vorne hoch steht, ist die Belastung der vorderen Achse niedriger und die der hinteren Achse höher. Und umgekehrt.
Die korrekte Kupplungshöhe des Autos im eingekuppelten Zustand ist also wichtig.

Gruss Mike
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  #3  
Alt 28.12.2014, 18:59
Regalboat Regalboat ist offline
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Hab den Bericht zwar nicht gesehen, aber wenn der Trailer zum Bsp. ganz offensichtlich ( augenscheinlich ) nur auf der hinteren Achse lief, Ursache könnte hier eine zu hoch liegenden Kugel sein, kann ich das verstehen.
Das Fahrverhalten wird hier bei zunehmender Geschwindigkeit richtig instabil.
Habe ähnliches vor ein paar Jahren selbst mal erleben dürfen und konnte es zuerst nicht glauben.............
__________________
Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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  #4  
Alt 28.12.2014, 19:43
subsven subsven ist offline
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Zitat:
Zitat von Regalboat Beitrag anzeigen
Hab den Bericht zwar nicht gesehen, aber wenn der Trailer zum Bsp. ganz offensichtlich ( augenscheinlich ) nur auf der hinteren Achse lief, Ursache könnte hier eine zu hoch liegenden Kugel sein, kann ich das verstehen.
Wie klappt das überhaupt bei Tandemtrailern? Am Zugfahrzeug darf die Kupplung zwischen 35cm und 42cm über Boden sein. Dieser Spielraum übersetzt sich nach Dreisatz ja grob auf 1-2cm Höhenunterschiedsspielraum der beiden Räder relativ zueinander - gibt's dagegen eine Nachjustiermöglichkeit?

Bin nur neugierig, hab nur Einfachtrailer

Grüße,

Sven
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  #5  
Alt 28.12.2014, 20:00
RING18 RING18 ist offline
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Ja, nennt sich Stützlast
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  #6  
Alt 29.12.2014, 13:37
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von subsven Beitrag anzeigen
Wie klappt das überhaupt bei Tandemtrailern? Am Zugfahrzeug darf die Kupplung zwischen 35cm und 42cm über Boden sein. Dieser Spielraum übersetzt sich nach Dreisatz ja grob auf 1-2cm Höhenunterschiedsspielraum der beiden Räder relativ zueinander - gibt's dagegen eine Nachjustiermöglichkeit?

Bin nur neugierig, hab nur Einfachtrailer

Grüße,

Sven
Letztendlich dürfte die Gewichstsverteilung auf dem Hänger falsch sein, z.b. zu viel vorne. Das erhöht die Last auf der AHK und drückt das Zugfahrzeug nach unten. Die vordere Achse am Hänger wird be- die hintere entlastet.
Justieren geht über Gewichtsverlagerung auf dem Hänger oder eine Niveauregulierung im Fahrzeug. Das Problem einer zu hohen Stützlast kann trotz Niveauregulierung weiter bestehen.

Eine falsche Gewichtsverteilung ist bzgl. Achslast für einen Einachser egal, nicht jedoch für die Stützlast.
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  #7  
Alt 29.12.2014, 16:16
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von subsven Beitrag anzeigen
Am Zugfahrzeug darf die Kupplung zwischen 35cm und 42cm über Boden sein.

Grüße,
Sven
Bei GW darf die meines Wissens auch höher liegen.
Was der richtigen Achslast natürlich noch weniger zuträglich ist.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
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  #8  
Alt 29.12.2014, 18:54
Hasejunge Hasejunge ist offline
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
Letztendlich dürfte die Gewichstsverteilung auf dem Hänger falsch sein, z.b. zu viel vorne. Das erhöht die Last auf der AHK und drückt das Zugfahrzeug nach unten. Die vordere Achse am Hänger wird be- die hintere entlastet.
Justieren geht über Gewichtsverlagerung auf dem Hänger oder eine Niveauregulierung im Fahrzeug. Das Problem einer zu hohen Stützlast kann trotz Niveauregulierung weiter bestehen.

Eine falsche Gewichtsverteilung ist bzgl. Achslast für einen Einachser egal, nicht jedoch für die Stützlast.
Tolle Antwort,

im Prinzip ohne Aussage,könnte von einem Politiker kommen.

Meine Frage ist wieviel Gewicht ich auf der 1. bwz. 2.Achsen haben darf bei z.b. Gesamtgewicht von 2,1 to. Muss die Last zu 50/50 verteilt.
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  #9  
Alt 29.12.2014, 19:10
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Die Achsen dürfen nur max ein Meter auseinander sein und das sind die auch . Du kannst das Gewicht eh nicht änderen , wie soll das gehen . Glaube schon das beide so ca das gleiche Gewicht tragen , aber das steht nicht in den Unterlagen . Aber sowas will die Rennleitung nicht wissen , die wiegen beide Achsen und zählen das Gewicht zusammen , passt das mit deinen Unterlagen ist alles Ok . Mach dir kein Kopf , fahr mal auf eine Waage und prüf das Gewicht .
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  #10  
Alt 29.12.2014, 19:44
Holz-Uli Holz-Uli ist offline
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Kritisch wird es aber, wenn der Hänger ausgereizt ist und die Achsen je genau die halbe Traglast nur haben. Wenn dann die Reifen auch genau am Limit sind gibts Probleme. Habe unseren Trailer mit TÜV erhõht, da die Kupplung beim Sorento zu hoch war.
__________________
Gruß Uli
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  #11  
Alt 29.12.2014, 21:22
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Ankerman Ankerman ist offline
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Hallo zusammen

Nachdem ich mich in die Thematik eingelesen habe, bin ich auch der Meinung von Bodo 1.
Gemäß StVZO gelten Tandemachsen mit weniger als 100 cm Abstand als eine Achse.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_34.php

Ich interpretiere diesen "schwierigen" Text so, dass du mit normalen Reifen gemäß Punkt 4.3.a die Achse mit 11 t belasten dürftest.
Natürlich bezieht sich dies nur auf die Achslast und nicht auf die Nutzlast des Anhängers.
Somit würde die einzelne Belastung bzw. Gewichtsverteilung der beiden Achsen bei einer Kontrolle keine Rolle spielen.

Bin gespannt auf eure Interpretationen.

Gruß Flavio
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  #12  
Alt 29.12.2014, 21:32
Solpat Solpat ist offline
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... wenn ich also mal zusammenfassen darf und das Thema mal grundsätzlich etwas analytisch betrachte, so ergeben sich folgende Fakten:

AHK Höhe 35 - 42 cm
Abstand Kugelkopf zum gedachten Mittelpunkt des Achstandems mind. 5,0 m
Abstand 1. zu 2. Achse höchstens 0,99 m in Realität bei einer Bereifung 185R14 mit einerm Durchmesser von 65cm + 5 cm Laufflächenabstand also eher 0,70 m

Damit ergibt sich ein Niveauunterschied von maximal:

Höhendifferenz an der Kugel: 42 cm - 35 cm = 7 cm

Eine Höhendifferenz von 1 cm aus der Waagerechten führt an den Achsen zu einem Höhenunterschied je nach Achstandem von:

L(0,99) = 1 cm / 5,0 m x 0,99 m = 0,20 cm
L(0,70) = 1 cm / 5,0 m x 0,70 m = 0,14 cm

Für das Beispiel einer 1.050 kg Knottachse gilt:

Einfederung bei Volllast (1.050 kg) = 52 mm Federweg (Quelle: Internet Hompages von div. Knott-Wiederverkäufern). Bei konstanter Federrate ergibt dies pro cm Federweg eine Achslast von 202 kg/cm.

Damit ergibt sich aus obigem Zusammenhang:

pro cm Höhendifferenz des Kugelkopfs zur Waagerechten des Trailers einen Lastunterschied von:

Für Achstandem 0,99 m: 0,20 cm x 202 kg/cm = +/- 40,4 kg
Für Achstandem 0,70 m: 0,14 cm x 202 kg/cm = +/+ 28,3 kg


In D gilt meines Wissens eine Toleranz von 3%. D. h. damit könnte man bei einer 1.050 kg Achse lediglich 31,5 kg "überziehen".

Normalerweise werden daher Trailerachsen - wie z. B. an meinem 2.700 kg Trailer höher dimensioniert, bei mir 2 x 1.400 kg Achsen (Gilt natürlich nicht mehr bei aufgelasteten Trailern).

D. h.:
1. Je länger der Trailer je unkritischer ein Höhenunterschied aus der Waagerechten heraus.
2. Je näher das Achspaar beieinander liegt je weniger macht sich der Höhenunterschied und damit der Einfederweg bemerkbar.
3. Prüfen was die tatsächlich zulässige Achslast laut Achstypschild ist. Damit kann man einen zulässigen "Schiefstand" anhand obiger Formel rechnerisch ermitteln.

Bei extremen Höhenunterschieden z. B. Lkw, Womo oder SUV, kann eine höhenverstellbare Auflaufeinrichtung sinnvoll sein. Damit läßt sich der Trailer an jedem Zugfahrzeug unabhängig von der Kugelkopfhöhe waagerecht ausrichten. Damit ist eine ungleiche Achslast ausgeschlossen. Nicht verwirren lassen, gibt es auch mit Kugelkopfkupplung und nicht nur wie gezeichnet mit Maulkupplung.





MfG

Oliver
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Es braucht einen langen Atem Dingen auf den Grund gehen zu können - Sachkenntnis verkürzt den Weg ungemein!

Geändert von Solpat (29.12.2014 um 22:06 Uhr)
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  #13  
Alt 29.12.2014, 21:34
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Berni Berni ist offline
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Hallo Flavio,

ohne dir jetzt deinen zitierten § erklären zu wollen, bringt er dir hier nichts! In den Angaben des Herstellers ist genau vorgegeben, wie hoch die maximale jeweilige Achslast ist - und die liegt natürlich deutlich unter 11 Tonnen!!!!!
Oder glaubst du im Umkehrschluss, dass du jede Achse mit 11 t. belasten könntest?

.
__________________


Gruß

Berni
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  #14  
Alt 29.12.2014, 21:55
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
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Tolle Antwort,

im Prinzip ohne Aussage,könnte von einem Politiker kommen.

Meine Frage ist wieviel Gewicht ich auf der 1. bwz. 2.Achsen haben darf bei z.b. Gesamtgewicht von 2,1 to. Muss die Last zu 50/50 verteilt.
Tolle Fragen würde ich sagen.
2.1to dürfte das tatsächliche Gewicht sein. Was ist denn das zul. Gesamtgewicht der Trailers, wer ist der Hersteller, welches Modell, geht es um das zulässige maximal Gewicht pro Achse oder das technisch max. Gewicht ?
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  #15  
Alt 29.12.2014, 22:19
G Leiter G Leiter ist offline
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In den Fahrzeugpapieren werden unter 7) die maximalen Lasten pro "Achsgruppe" für die 1. bis 3. Achsgruppe angegeben.
Ich kenne das nur so bei Tandemtrailern das da ein Gewicht für die Achsgruppe steht. Entspricht dem zul. Gesamtgewicht des Trailer.
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  #16  
Alt 30.12.2014, 08:25
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...und auf den Achsen ist normalerweise ein Blechschild mit den
Typangaben und max. Lasten.
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  #17  
Alt 31.12.2014, 13:55
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Interceptor43 Interceptor43 ist offline
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
In den Fahrzeugpapieren werden unter 7) die maximalen Lasten pro "Achsgruppe" für die 1. bis 3. Achsgruppe angegeben.
Ich kenne das nur so bei Tandemtrailern das da ein Gewicht für die Achsgruppe steht. Entspricht dem zul. Gesamtgewicht des Trailer.
Bei meinem Tandemtrailer steht auch nur unter Punkt 7.1 2000 kg, welches dem zGG entspricht ...
__________________
Gruß

Stefan
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