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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Gestern habe ich gesehen, wie ein rumänischer PKW, in der Stadt, einen Einheimischen zusammengeschoben hat.
Nun stellen sich mir 2 Fragen: Besitzt Rumänien die gleichen Haftpflichtspielregeln wie Deutschland? Und wenn nicht -das RO Auto fährt schon 1Jahr bei uns durchs Dorf, gibt es da keine Ummeldefrist, sowohl fürs Kennzeichen, als auch für die Versicherung?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#2
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Hallo,
mir ist in den 90igern ein französischer PKW aufgefahren mit Schaden an beiden PKW. Das wurde damals von der KRAVAG Versicherung, Büro "grüne Karte" hieß das damals, geregelt. Das Ganze war für mich ohne Probleme geregelt worden. Ob das heute nach den ganzen Reformen und Reformen der Reformen und dem europäischen Einheitsmist immer noch so geregelt wird, weiss ich nicht.
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Danke, Kalle |
#3
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#4
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Ob der Halter aus Rumänien eine Haftpflicht benötigt, kann ich nicht sagen. Aber theoretisch muss jedes Fahrzeug welches in Deutschland fährt eine Versicherung haben. Auch ausländische. Zum Ummelden: Bei uns fahren auch viele Rumänische und Ungarische Fahrzeuge im Ort und sind das ganze Jahr hier. Dies kann man nur damit erklären, dass der Fahrer nicht der Halter ist und der Halter weiterhin im Heimatland sitzt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#5
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#6
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Mir spukt eine wesentlich geringere HP Deckungssumme (4000€) im Kopf herum.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#7
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Laut meinem Versicherungsfuzzi reicht die Teilkasko
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#8
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Ich zitiere mal Wikipedia:
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#9
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Die Teilkasko nützt gar nix in einem solchen Fall.
Ich hatte einen solchen Fall gerade in der Bekanntschaft. Deutsches Fahrzeug, beschädigt durch rumänischen LKW in Österreich. Schuldfrage ist klar, Zeugen gibts auch und der Schaden wird nicht reguliert. Die Scheißversicherungen finden immer irgend eine Ausrede um angeblich nicht zahlen zu müssen. Klagen ist zu teuer, da keine Rechtsschutz und Gerichtsort Österreich wäre. Zum Glück gab es noch eine Vollkasko, die den Schaden (ca. 4K€) dann regulieren mußte. Sollen sich die Versicherungen untereinander streiten.
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Gruß, Jörg! |
#10
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http://www.anwaltonline.org/verkehrs..._fahrzeug.html
hier eine fundierte Aussage wie man vorgehen soll.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#11
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Sorry, damit kannst du Dir nicht mal den allerwertesten wischen. Alles hat gepaßt, die Sache wäre eigentlich bombensicher gewesen...nur die Versicherungen haben nicht reguliert.
Alle 4 Monate wechselt die zuständige Versicherung, plötzlich war die eine Versicherung nicht mehr zuständig, die nachfolgende auch nicht, weil der Unfall ja schon 5 Monate zurück lag. So ging das eine Weile in nettem Pingpong hin und her, bis dann die Vollkasko bemüht wurde. Tenor war immer: "klagen sie doch!"
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Gruß, Jörg! |
#12
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Also eine Grüne Karte ist für Rumänen (und andere Länder) keine Pflicht. Deren länderspezifische HP-Deckungssumme liegt oft deutlich unter 10.000€.
Kommt es zum Unfall und es liegt keine GK vor und die Deckungssumme ist nicht ausreichend, tritt auf Verlangen die Verkehrsopferhilfe der Versicherungen ein. So, nun muss noch geklärt werden, ob es legal ist ein Auto über so langen Zeitraum bei uns, mit fremden Kennzeichen, zu betreiben? Kann ich mir nicht vorstellen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#13
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Mir hat mal ein Besoffener in Montenegro das Auto klein geschoben.
Hätte ich keine VK gehabt , wäre ich wohl heute noch am klagen. Von der Monteneginischen Versicherung nie etwas gehört. Schaden war um 15.000EU. ADAC hat das Auto nach Hause gebracht, und die Flüge übernommen ![]() |
#14
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Ein Inländer ( also hier gemeldet) darf kein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen führen. Ausländer dürfen vorübergehend ein Fz mit ausländischer Zulassung führen, vor allem im Transit und das bis zu einem Jahr. Ist der Fahrzeugführer hier gemeldet muss er auch das Fahrzeug einführen und ummelden.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont Den Tag nutzen und die Nacht geniessen Joerg ![]() Geändert von Jokno (12.12.2014 um 08:56 Uhr) Grund: Tippfehler
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#15
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Zitat:
Was das Thema legal mit ausl. Kennezeichen angeht, stell ich mir die Frage ob bestimmte Personen hier überhaupt anmelden könnten wenn Sie denn wollten. Zulassen kann man ein KFZ meines Wissens nur am Erstwohnsitz (Meldeadresse also die normalerweise im Ausweis steht). Hat ein Ausländer hier nur seinen Zweitwohnsitz, egal wie lange, kann er sein Auto hier doch gar nicht anmelden.
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#16
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Was meinst du mit "falsche Svhlüsse gezogen"? Info stammt vom GDV.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#17
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Vereinfacht wird das durch das europäische System der grünen Versicherungskarten an der so ziemlich alle Versicherungen teilnehmen. Der Vorgang ist also überlicherweise identisch wie bei einem Verkehrsunfall mit einem inländischen Fahrzeug. Zitat:
Danach ist eine Umeldung der Zulassung und Versicherung erforderlich. Hierzu ist jedoch eine Meldeadresse erforderlich, d.h. es muss ein Wohnsitz in Deutschland existieren. Jedoch beginnen da die Schwierigkeiten, wie stellt man fest wie lange das Fahrzeug in Deutschland ist? Gehört das Fahrzeug überhaupt dem der es hier fährt? Oder einem ausländischen Bürger, der garnicht in Deutschland ist? Reist das Fahrzeug vielleicht aus und ein? Wird es also als Transitfahrzeug benutzt. Hatte dazu mal eine Diskussion mit der Polizei. Die sind ziemlich genervt von diesem Zustand, weil sie effektiv nichts dagegen tun können. Problematisch ist auch wenn diese Fahrzeuge Verkehrsverstösse begehen (Falsch parken, Geschwindigkeit, rote Ampel, usw.) Beste Grüße Alex |
#18
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Da die Rumänen (und Bürger aus über 30 anderen Länder) keine Pflicht zur grünen Karte haben, bedeutet dies nicht das das Büro Grüne Karte nicht reguliert und man sich mit rumänischen Versicherungen rumschlägt bzw. am Ende bei der Verkehrsopferhilfe landet sondern aufgrund des Kennzeichenabkommen ist das Büro Grüne Karte zuständig und reguliert. Benötigt werden dafür das Kennzeichen und einige andere Angaben.
Guckst Du: http://www.eu-info.de/leben-wohnen-e.../gruene-karte/ |
#19
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Ich kann dazu ne selbst erlebte Begebenheit beisteuern:
Ich wollte wenden, habe links geblinkt und wurde durch ein überholendes Fahrzeug gerammt. An dieser Stelle bestand Überholverbot. Der Unfallgegner war ein französischer Türke. Die Polizei kam zwar, hat den Unfall auch auf meinen Wunsch hin nicht aufgenommen, sondern nur die Personalien und die Versicherung des Fahrzeughalters festgestellt. Der gegnerischen Versicherung habe ich den Unfall mitgeteilt, doch der Unfallgegner hat sich nicht gerührt und geschwiegen. So blieb ich auf meinen Schaden und den Gutachterkosten sitzen da es auch keinen Eintrag in das Polizeitagebuch gab. Kann sich jetzt jeder selber seinen Reim drauf machen. Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]()
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#20
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Und das ist der Unterschied zwischen einen "Fuzzi" und einem Versicherungsagenten
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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#21
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Agent ist der Tarnname des Fuzzis.
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