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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 12.12.2014, 06:48
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Standard V-Unfall mit ausländischem Gegner -> Hat man Nachteile?

Gestern habe ich gesehen, wie ein rumänischer PKW, in der Stadt, einen Einheimischen zusammengeschoben hat.
Nun stellen sich mir 2 Fragen:
Besitzt Rumänien die gleichen Haftpflichtspielregeln wie Deutschland?

Und wenn nicht -das RO Auto fährt schon 1Jahr bei uns durchs Dorf, gibt es da keine Ummeldefrist, sowohl fürs Kennzeichen, als auch für die Versicherung?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #2  
Alt 12.12.2014, 06:57
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Hallo,

mir ist in den 90igern ein französischer PKW aufgefahren mit Schaden an beiden PKW.

Das wurde damals von der KRAVAG Versicherung, Büro "grüne Karte" hieß das damals, geregelt.

Das Ganze war für mich ohne Probleme geregelt worden.

Ob das heute nach den ganzen Reformen und Reformen der Reformen und dem europäischen Einheitsmist immer noch so geregelt wird, weiss ich nicht.
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Danke, Kalle
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  #3  
Alt 12.12.2014, 07:03
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War zumindest 2009 immer noch so.

Gruß Lutz
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  #4  
Alt 12.12.2014, 07:41
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Gestern habe ich gesehen, wie ein rumänischer PKW, in der Stadt, einen Einheimischen zusammengeschoben hat.
Nun stellen sich mir 2 Fragen:
Besitzt Rumänien die gleichen Haftpflichtspielregeln wie Deutschland?

Und wenn nicht -das RO Auto fährt schon 1Jahr bei uns durchs Dorf, gibt es da keine Ummeldefrist, sowohl fürs Kennzeichen, als auch für die Versicherung?
Um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen sollte man genau aus solchen Gründen eine Teilkasko haben. die reguliert dann den eigenen Schaden und holt sich das Geld beim Verursacher.
Ob der Halter aus Rumänien eine Haftpflicht benötigt, kann ich nicht sagen. Aber theoretisch muss jedes Fahrzeug welches in Deutschland fährt eine Versicherung haben. Auch ausländische.

Zum Ummelden: Bei uns fahren auch viele Rumänische und Ungarische Fahrzeuge im Ort und sind das ganze Jahr hier. Dies kann man nur damit erklären, dass der Fahrer nicht der Halter ist und der Halter weiterhin im Heimatland sitzt.
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Gruß Volker
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  #5  
Alt 12.12.2014, 07:45
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen sollte man genau aus solchen Gründen eine Teilkasko haben. die reguliert dann den eigenen Schaden und holt sich das Geld beim Verursacher.
Ob der Halter aus Rumänien eine Haftpflicht benötigt, kann ich nicht sagen. Aber theoretisch muss jedes Fahrzeug welches in Deutschland fährt eine Versicherung haben. Auch ausländische.

Zum Ummelden: Bei uns fahren auch viele Rumänische und Ungarische Fahrzeuge im Ort und sind das ganze Jahr hier. Dies kann man nur damit erklären, dass der Fahrer nicht der Halter ist und der Halter weiterhin im Heimatland sitzt.
Teilkasko, du meinst doch bestimmt Vollkasko
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  #6  
Alt 12.12.2014, 07:45
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Mir spukt eine wesentlich geringere HP Deckungssumme (4000€) im Kopf herum.
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  #7  
Alt 12.12.2014, 07:48
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Teilkasko, du meinst doch bestimmt Vollkasko
Laut meinem Versicherungsfuzzi reicht die Teilkasko
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  #8  
Alt 12.12.2014, 07:56
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Laut meinem Versicherungsfuzzi reicht die Teilkasko
Ich zitiere mal Wikipedia:

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt. Darüber hinaus können Schäden aber auch anerkannt werden, wenn im näheren Umfeld des Schadenortes oder der Region weitere Schäden mit ähnlichem Schadenbild gemeldet worden sind. Ein klassisches Beispiel hierzu liefert der Hagelschaden. Hier ist es nicht immer so, dass Wetterämter wie z. B. der Deutsche Wetterdienst (DWD) Hagelereignisse bestätigen können. Hier sind andere beschädigte Fahrzeuge aus der näheren Umgebung, die durch Hagel beschädigt wurden, als Beweis ausreichend für die Schadenregulierung. Dies gilt im übrigen auch für Schäden in anderen Sachsparten.
  • Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. In den Basistarifen ist zu beachten, dass dies in der Regel nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat zum Beispiel entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Norwegen keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen.[1] Bessergestellte Tarife haben einen erweiterten Deckungsumfang und bieten so erweiterten Versicherungsschutz. Meist sind dann auch Zusammenstöße mit Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Hunden oder Katzen versichert. Des Weiteren sind Einschränkungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel geläufig.
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  #9  
Alt 12.12.2014, 07:56
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Die Teilkasko nützt gar nix in einem solchen Fall.
Ich hatte einen solchen Fall gerade in der Bekanntschaft.
Deutsches Fahrzeug, beschädigt durch rumänischen LKW in Österreich. Schuldfrage ist klar, Zeugen gibts auch und der Schaden wird nicht reguliert. Die Scheißversicherungen finden immer irgend eine Ausrede um angeblich nicht zahlen zu müssen. Klagen ist zu teuer, da keine Rechtsschutz und Gerichtsort Österreich wäre.
Zum Glück gab es noch eine Vollkasko, die den Schaden (ca. 4K€) dann regulieren mußte.
Sollen sich die Versicherungen untereinander streiten.
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Gruß, Jörg!
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  #10  
Alt 12.12.2014, 08:18
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http://www.anwaltonline.org/verkehrs..._fahrzeug.html

hier eine fundierte Aussage wie man vorgehen soll.
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  #11  
Alt 12.12.2014, 08:26
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Sorry, damit kannst du Dir nicht mal den allerwertesten wischen. Alles hat gepaßt, die Sache wäre eigentlich bombensicher gewesen...nur die Versicherungen haben nicht reguliert.
Alle 4 Monate wechselt die zuständige Versicherung, plötzlich war die eine Versicherung nicht mehr zuständig, die nachfolgende auch nicht, weil der Unfall ja schon 5 Monate zurück lag. So ging das eine Weile in nettem Pingpong hin und her, bis dann die Vollkasko bemüht wurde. Tenor war immer: "klagen sie doch!"
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Gruß, Jörg!
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  #12  
Alt 12.12.2014, 08:35
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Also eine Grüne Karte ist für Rumänen (und andere Länder) keine Pflicht. Deren länderspezifische HP-Deckungssumme liegt oft deutlich unter 10.000€.
Kommt es zum Unfall und es liegt keine GK vor und die Deckungssumme ist nicht ausreichend, tritt auf Verlangen die Verkehrsopferhilfe der Versicherungen ein.

So, nun muss noch geklärt werden, ob es legal ist ein Auto über so langen Zeitraum bei uns, mit fremden Kennzeichen, zu betreiben?
Kann ich mir nicht vorstellen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #13  
Alt 12.12.2014, 08:52
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Mir hat mal ein Besoffener in Montenegro das Auto klein geschoben.
Hätte ich keine VK gehabt , wäre ich wohl heute noch am klagen.
Von der Monteneginischen Versicherung nie etwas gehört. Schaden war um 15.000EU. ADAC hat das Auto nach Hause gebracht, und die Flüge übernommen.
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  #14  
Alt 12.12.2014, 08:55
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Ein Inländer ( also hier gemeldet) darf kein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen führen. Ausländer dürfen vorübergehend ein Fz mit ausländischer Zulassung führen, vor allem im Transit und das bis zu einem Jahr. Ist der Fahrzeugführer hier gemeldet muss er auch das Fahrzeug einführen und ummelden.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont

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Geändert von Jokno (12.12.2014 um 08:56 Uhr) Grund: Tippfehler
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  #15  
Alt 12.12.2014, 09:01
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Also eine Grüne Karte ist für Rumänen (und andere Länder) keine Pflicht. Deren länderspezifische HP-Deckungssumme liegt oft deutlich unter 10.000€.
Kommt es zum Unfall und es liegt keine GK vor und die Deckungssumme ist nicht ausreichend, tritt auf Verlangen die Verkehrsopferhilfe der Versicherungen ein.

So, nun muss noch geklärt werden, ob es legal ist ein Auto über so langen Zeitraum bei uns, mit fremden Kennzeichen, zu betreiben?
Kann ich mir nicht vorstellen.
Da wurden die falschen Schlüsse gezogen. Keine Pflicht für die grüne Karte ist richtig aber der Grund ist ein anderer.

Zitat:
Die Mitteilung des amtlichen Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs genügt
(sogenanntes Kennzeichenabkommen, bei dem auf der Basis des amtlichen
Kennzeichens reguliert wird), wenn es einem der folgenden Länder entstammt:
Insgesamt über 30 Länder inklusive Rumänien.

Was das Thema legal mit ausl. Kennezeichen angeht, stell ich mir die Frage ob bestimmte Personen hier überhaupt anmelden könnten wenn Sie denn wollten. Zulassen kann man ein KFZ meines Wissens nur am Erstwohnsitz (Meldeadresse also die normalerweise im Ausweis steht). Hat ein Ausländer hier nur seinen Zweitwohnsitz, egal wie lange, kann er sein Auto hier doch gar nicht anmelden.
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  #16  
Alt 12.12.2014, 09:04
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Was meinst du mit "falsche Svhlüsse gezogen"? Info stammt vom GDV.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #17  
Alt 12.12.2014, 09:14
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Nun stellen sich mir 2 Fragen:
Besitzt Rumänien die gleichen Haftpflichtspielregeln wie Deutschland?
Grundsätzlich, ja! Aufgrund internationaler Abkommen ist die Abwicklung von Schadensfällen zumindest in Europa weitesgehend gesichert. Die Abwicklung erfolgt über einen deutschen Partner, d.h. du musst dich idR. nicht mit der ausländischen Versicherung in Verbindung setzen, sondern mit ihrem deutschen Regulierungspartner.

Vereinfacht wird das durch das europäische System der grünen Versicherungskarten an der so ziemlich alle Versicherungen teilnehmen.

Der Vorgang ist also überlicherweise identisch wie bei einem Verkehrsunfall mit einem inländischen Fahrzeug.

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Und wenn nicht -das RO Auto fährt schon 1Jahr bei uns durchs Dorf, gibt es da keine Ummeldefrist, sowohl fürs Kennzeichen, als auch für die Versicherung?
Ein ausländisches Fahrzeug darf üblicherweise bis zu 6 Monaten in einem fremden europäischen Land betrieben werden. Dieses Fahrzeug darf mit ausländischen Kennzeichen geführt werden, es darf jedoch z.B. nicht an inländische Autofahrer verliehen werden.

Danach ist eine Umeldung der Zulassung und Versicherung erforderlich. Hierzu ist jedoch eine Meldeadresse erforderlich, d.h. es muss ein Wohnsitz in Deutschland existieren.

Jedoch beginnen da die Schwierigkeiten, wie stellt man fest wie lange das Fahrzeug in Deutschland ist?

Gehört das Fahrzeug überhaupt dem der es hier fährt? Oder einem ausländischen Bürger, der garnicht in Deutschland ist?

Reist das Fahrzeug vielleicht aus und ein? Wird es also als Transitfahrzeug benutzt.

Hatte dazu mal eine Diskussion mit der Polizei. Die sind ziemlich genervt von diesem Zustand, weil sie effektiv nichts dagegen tun können. Problematisch ist auch wenn diese Fahrzeuge Verkehrsverstösse begehen (Falsch parken, Geschwindigkeit, rote Ampel, usw.)

Beste Grüße
Alex
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  #18  
Alt 12.12.2014, 09:28
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Was meinst du mit "falsche Svhlüsse gezogen"? Info stammt vom GDV.
Da die Rumänen (und Bürger aus über 30 anderen Länder) keine Pflicht zur grünen Karte haben, bedeutet dies nicht das das Büro Grüne Karte nicht reguliert und man sich mit rumänischen Versicherungen rumschlägt bzw. am Ende bei der Verkehrsopferhilfe landet sondern aufgrund des Kennzeichenabkommen ist das Büro Grüne Karte zuständig und reguliert. Benötigt werden dafür das Kennzeichen und einige andere Angaben.

Guckst Du:
http://www.eu-info.de/leben-wohnen-e.../gruene-karte/
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  #19  
Alt 12.12.2014, 17:58
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Ich kann dazu ne selbst erlebte Begebenheit beisteuern:

Ich wollte wenden, habe links geblinkt und wurde durch ein überholendes Fahrzeug gerammt. An dieser Stelle bestand Überholverbot.
Der Unfallgegner war ein französischer Türke.
Die Polizei kam zwar, hat den Unfall auch auf meinen Wunsch hin nicht aufgenommen, sondern nur die Personalien und die Versicherung des Fahrzeughalters festgestellt.
Der gegnerischen Versicherung habe ich den Unfall mitgeteilt, doch der Unfallgegner hat sich nicht gerührt und geschwiegen.
So blieb ich auf meinen Schaden und den Gutachterkosten sitzen da es auch keinen Eintrag in das Polizeitagebuch gab.

Kann sich jetzt jeder selber seinen Reim drauf machen.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #20  
Alt 12.12.2014, 18:04
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Laut meinem Versicherungsfuzzi reicht die Teilkasko
Und das ist der Unterschied zwischen einen "Fuzzi" und einem Versicherungsagenten
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  #21  
Alt 12.12.2014, 18:32
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Und das ist der Unterschied zwischen einen "Fuzzi" und einem Versicherungsagenten
Agent ist der Tarnname des Fuzzis.
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