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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Heute ist eine Rechnung über 40,-€ eingetrudelt obwohl ich überhaupt nichts aktuell bestellt habe.
Die Überschrift lautet: "Festsetzung von gebühren für entscheidungen über die Zuteilung von Nutzungsrechten an Rufnummern". Es geht wohl um die Funklizens. Muss man hier inzwischen einen Jahresbeitrag zahlen? Das wird ja immer besser! Weiß da jemand von euch Bescheid? Das Deutsch in diesem Schreiben kann kein normaler Mensch verstehen. |
#2
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wenn du die Lizenz gerade erst gemacht hast sind das die Gebühren für die Zuteilungsurkunde. Ich habe jetzt seit 2007 die Seefunklizenz und außer der Gebühr für die Zuteilungsurkunde noch nichts bezahlen müssen.
Aber vielleicht ist das ja was Neues weil die Kassen leer sind
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Mit sportlichen Grüßen und immer eine Handbreit Wasser unter'm Kiel ![]() Heinz- Jürgen |
#3
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Die Linzenz hatte ich bereits vor einem 1/2 Jahr beantragt und bezahlt. Keine Ahnung was das nun sein soll???
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#4
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Wenn das Schreiben echt ist, steht da eine Bearbeitungsnummer, Name vom Bearbeiter und Tel.-nr
und wenn dir jetzt nix einfällt, kann dir eh keiner mehr dabei helfen....
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#5
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Wir haben unsere am Jahresanfang beantragt und bis heute keine Rechnung erhalten ... und du hast schon zwei, das ist nicht gerecht
![]() Grüsse, Don
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#6
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Muss mal nachschauen ob jch damals wirklich schon bezahlt hatte [emoji57]
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#7
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Wie Didi es schon angeführt hat, würde ich das Schreiben erstmal auf Echtheit überprüfen& da anrufen. Wir haben unsere Urkunde vor 1,5 Jahren beantragt und warten noch heute auf die Rechnung.
Gruß Stephan
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Gruß Stephan ![]()
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#8
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Moin, ich warte auch schon seit April auf dem Wisch.
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![]() Gruß Stefan Poseidon Worms Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ![]() Hier Zuhause:http://bit.ly/2wkNFeb |
#9
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Auch bei uns jährt sich die Zuteilung jetzt und auch wir haben noch keine Rechnung.
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde? ![]() |
#10
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Wenn auf der Rechnung die Groß- und Kleinschreibung genauso ist wie jetzt hier solltest du nichts bezahlen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#11
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Gruß Rolf ![]()
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#12
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Ich habe auch vor ein paar Tagen (nach einem Jahr!) von der BNetzA eine 50-EUR-Rechnung für die Umschreibung meiner Zuteilungsurkunde vom Vorbesitzer auf mich erhalten. Die Bearbeitung hat damals netto nur einen Tag gedauert. Besser so als andersrum.
Matthias |
#13
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Aloah liebe Bootsfreunde,
auch bei mir ist am Samstag, also pünktlich zu Nikolaus, eine Rechnung über € 50,- von der Bundesnetzagentur eingetrudelt. Ich habe meine Funke im Juni 2013!! umgemeldet auf ein anderes Boot. Der Antrag auf Ummeldung enthielt doch eine Einzugsermächtigung soweit ich weiß. Haben die damals gepennt? |
#14
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Hallo.
Unabhängig von den vielen Vermutungen : Die BNA erhebt mehrerlei Gebühren bzw. Nutzungsentgelte . 1. Für die Frequenz Nutzung , wenn ein Rufzeichen erteilt wurde. 2. EMV Beiträge , für den Unterhalt einer Abteilung , welche sich mit funkstörenden Beeinträchtigungen bzw. Funkstörungen befasst. (elektromagnetische Verträglichkeit) 3. Für di Erteilung oder Änderung von Frequenz Zuteilungsurkunden Diese Abgaben werden oft erst nach Jahren eingefordert. Jeder muss aber selbst entscheiden , ob er zahlen will. Die werden sich schon mit ihrem Inlasso melden , wenn's "vergessen" wurde. Gruss Hermann
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#15
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Da muss ich energisch widersprechen. Wir leben in einem Rechtsstaat. Da gibt es klare Regeln, nach denen eine Behörden ihre Gebühren zu berechnen hat, und wer die entsprechenden Leistungen in Anspruch nimmt, der ist natürlich verpflichtet, die berechtigterweise geforderten Gebühren auch zu bezahlen.
Es kommt also nicht darauf an, ob jemand zahlen "will" oder nicht. Oder möchtest Du im Gegenzug, dass die Behörde nach eigenem Gutdünken täglich neu entscheidet, ob sie Dir die beantragte Baugenehmigung nun erteilt oder nicht, weil ihr Dein Gesicht nicht gefällt? Matthias
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#16
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#17
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Die wird Prä-SEPA gewesen sein und kann damit nicht mehr verwendet werden.
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Beste Grüße John
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#18
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Hallo,
wichtig; ein Kostenbescheid (öffentl. Recht) ist keine Rechnung (Privatrecht). Legt man gegen den Bescheid keinen Widerspruch ein (Frist steht in der Rechtsbehelfserklärung des Bescheides) wird die Forderung alleine durch die Fristverstreichung rechtmäßig (vergleichbar dem Mahnbescheid). Behörden vollstrecken dann i.d.R. auch sehr schnell. Also entweder Widerspruch innerhalb der Frist, mit dem Risiko der Klage oder zahlen. Bis dann Dominic |
#19
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Mensch - da haste vielleicht Recht - da habe ich gar nicht mehr dran gedacht!
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#20
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Wenn bereits gezahlt wurde, steht vielleicht irgendwo auf dem Gebührenbescheid unscheinbar drauf, dass die Forderung bereits beglichen ist?
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Schöne Grüße, Ulli |
#21
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Scheinbar lesen die von der Bundesnetzagentur hier mit,
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde? ![]()
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#22
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Wie hoch ist denn der gebührenbescheid für die Zustellung einer Frequenzzuteilungsurkunde?
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#23
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![]() Zitat:
Im Detail hierfür:
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde? ![]() Geändert von timboot (09.12.2014 um 15:53 Uhr) |
#24
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Danke, ist ja überschaubar. (Ja liebe BNetzA, ihr könnt jetzt auch versenden...
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#25
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Also meine Frequenzzuteilungsurkunde hat 130€ gekostet.
MMSI und ATIS
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (09.12.2014 um 16:04 Uhr) |
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