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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin,
da ich im Internet mittlerweile schon einiges erlebt habe, wie z.B. Gebotsabschirmung, WU, Web club etc. bin ich recht misstrauisch was Geldgeschäfte über das Internet angeht und frage mich, ob ich jetzt wieder Opfer einer Masche werden soll... Ich habe bei Kleinanzeigen einen Artikel eingestellt, den jemand erwerben möchte. Wir einigten uns auf einen Betrag, der nun (in etwa) auf meinem Konto eingegangen ist. Das merkwürdige ist halt das "in etwa", weil die Überweisung um 20 Euro höher ist als der ausgemachte Betrag. Zudem handelt es sich um eine Auslandsüberweisung von einer Person, die einen anderen Namen als der Interessent trägt, der wiederum eine Versandadresse in Deutschland angibt... Im Internet habe ich leider oder zum glück nichts gefunden... Ist jemandem von euch soetwas schon mal passiert bzw. was kann (bei Auslandsüberweisungen) passieren? Ist es möglich das der Betrag nicht gedeckt ist und wieder abgebucht werden kann etc.??? edit: Lieferadresse ist eine Firma namens LAS Burg in Weil am Rhein... Gruß Geändert von ph!l (28.11.2014 um 16:11 Uhr) |
#2
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Nein, wenn es gutgeschrieben und dem Kontoinhaber zur Kenntnis gelangt ist, kann es nur mit deiner Zustimmung wieder dem Konto belastet werden.
Ausnahme: der Eingang trägt den Vermerk "Eingang vorbehalten", gibt es aber mE nur bei Schecks, Wechseln und Lastschriften. |
#3
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Las Burg ist mir bekannt, wird gerne genutzt von Käufern aus dem Grenzgebiet der Schweiz, hatte ich auch schon und hat Problemlos geklappt.
Das ist aber keine Garantie, dass das immer so ist. Das Dir überwiesene Geld sollte aber sicher sein, wie boneman völlig richtig ausgeführt hatte.
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Gruß Heinz, ![]()
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#4
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Frag die Bank, wann das Geld verfügbar ist und nicht wieder zurück gebucht o.ä. werden kann.
Danach würde ich für 20€ mehr "danke denken" und das Teil zur Post bringen - und keine Sekunde eher. |
#5
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Alles klärchen, denn bin ich wohl etwas paranoid ;)
Werde wie Ralf sagt meine Bank kontaktieren und dann ab dafür. |
#6
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Überweisung in Deutschland sind nicht rückbuchbar - bei Auslandsüberweisungen ist da irgendwas anders - frag deine Bank!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#7
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Kann auch folgendes sein,
üblicherweise läuft sowas eigentlich nur bei höheren Beträgen ab. Da überweist man von einem geknackten Konto die Kohle, dann aber noch mehr als gefordert und bittet dann höflich darum, die Ware und das "aus Versehen" zuviel gezahlte Geld zu schicken, also doppelt kassiert, Nigeria Connection lässt Grüssen, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#8
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![]() Zitat:
Wenn Betrug vorlag auch Wochen später. Vorausgestzt das Konto ist noch vorhanden und nicht gesperrt.. Schaue mal in die AGB der Bank. Wenn sich anch einer Betrugsmeldung der Sicherheitsdienst der Bank dazwischenhängt wird es schwierig. Ausland , da wird es schwierig. Du musst die Empfängerbank " verklagen" -- aussichtslos ... Grüße Frank |
#9
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![]() Zitat:
für die Überweisung nicht vorhersagen. Hab mal 2 Zylinderköpfe in USA bestellt. 1400 Euro umgerechnt. Am Ende fehlten knapp 37 Dollar. Wechselkurs Bankgebühren. Also musste ich mit einer 2 Überweisung nachschießen. Und die Köpfe gingen zu meinem Freund. Der hat dann in Texas den Container gepackt. Also andere Emfängeradresse. Und vom lieben Staat Texas bekam ich auch noch eine Rechnung... Verkaufssteuer für gebrauchte Ersatzteile und nur in Texas.. Grüße Frank |
#10
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Warum erzählen denn immer Leute, die keine Ahnung haben, eine Geschichte vom Pferd?
Ihr glaubt auch, dass die Rotationsrichtung der Wasserstrudel im Waschbecken von der jeweiligen Erdhalbkugel abhängt. Die Bank kann ohne Eure Zustimmung eingegangene Überweisungen nicht zurückbuchen, wenn es Euch zur Kenntnis gelangt ist. Höchstrichterlich entschieden. Es gibt eine Ausnahme, die hier aber nichts zur Sache tut und das ist die ungerechtfertigte Bereicherung im Rahmen von Buchungsfehlern der Bank. Also Bank bucht 10.000 EUR auf Konto A, obwohl es eigentlich Konto B ist. Das hat aber nichts mit Kundenüberweisungen über 20 EUR zu tun.
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#11
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![]() Zitat:
Übrigens nicht nur bei Buchungsfehlern der Bank, sondern auch bei Irrtümern des Absenders. Es ist ja nicht nur der Betag falsch - wenn auch nur um 20 Euro, sondern auch der Absender. Wenn nun der Absender nach Versand der Ware auftaucht und sein Geld aufgrund Irrtum wieder haben möchte und darlegt das er (der Absender) in kein Rechtsgeschäft mit dem Empfänger involviert ist, hat er gute Aussichten das Geld zu bekommen. Ich glaube zwar nicht das sich Betrüger auf den umständlichen Klageweg einlassen würden, möglich wäre das aber. Hängt auch vomn Betrag ab. Was ich nicht weiß ob es im EU/Auslands-Zahlungsverkehr doch irgendwie möglich ist das Geld einfach zurück zu buchen. |
#12
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Kam das Geld/die ÜW aus der Schweiz?
Dann wird Dir Deine Bank noch satte Gebühren dafür berechnen. Weil CH nicht im SEPA Raum ist. Eventuell hat das Dein Käufer mit eingerechnet und Dir daher mehr überwiesen. Ich hatte das mal bei einem Privatverkauf in die Schweiz. Hatte dem Käufer meine Bankdaten IBAN/BIC angegeben, er hatte mir die geforderten 40€ überwiesen, kamen auch als volle 40€ auf meinem Konto an. Später hat mir meine Bank (Sparkasse) dann 10€ Gebühren dafür berechnet. War recht ärgerlich, ich wusste das auch nicht, ansonsten hätte ich Zahlung über PayPal gefordert, da wären die Gebühren deutlich niedriger gewesen. Grüße, David P.S. Warum bittest Du den Käufer nicht, Dir zu erklären, warum das Geld von einer dritten Person kam und warum es um die 20€ zuviel sind? Könntest ja immer noch alles rückgängig machen.
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#13
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Bei Irrtümer des Absenders bist du of den guten Willen des Empfängers angewiesen. Du selbst erhälst keine Auskünfte über den Empfänger deiner Fehlüberweisung und nur die Bank kann den Empfänger kontaktieren und ihn freundlich um Rücküberweisung bitten. Woher ich das weiss? Bei einer Überweisung hatte ich einen Zahlendreher auf dem Überweisungsformular und das Geld ging an eine wildfremde Person, die nichts mit meinem Geschäft zu tun hatte, als mein rechnungssteller reklamierte ging ich zur Bank und habe dort dieses Prozedere erläutert bekommen. Der falsche empfänger war so nett und hat mir den Gesamtbetrag zurück geschickt.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont Den Tag nutzen und die Nacht geniessen Joerg ![]()
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#14
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Abbuchungen kann man eine Zeit lang rückgängig machen, bei Überweisungen geht das nicht. Boneman hat da Recht.
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#15
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M.E. sind die Überweisungen nicht ohne Zustimmung des Zahlungsempfängers rückbuchbar.
20.- Mehrüberweisung soll vielleicht die Bankkosten beinhalten. Einzig kritisch wäre, Du bekämst Schecks/Orderschecks etc. die sind 4 Wochen lang rückbuchbar, da Gutschrift "Eingang vorbehalten" seitens Deiner Bank erfolgt. Cheers, Lucky B |
#16
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![]() Zitat:
Über das Thema Ungerechtgertigte Bereicherung liesse sich das Geld wieder zurück holen. |
#17
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Mein Gott, das ist ja schlimmer als beim Friseur.
![]() Warum kann man das Antworten nicht manchmal jenen Leuten überlassen, die wissen, weil sie vom Fach sind, und nicht bloß meinen, glauben und ahnen. ![]() Langsam wird's peinlich. ![]() Euro und EU hin oder her, halb Europa ist im SEPA-Raum, selbstverständlich auch die Schweiz.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#18
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![]() Zitat:
ABER - Inhaltlich war der von mir verfasste Beitrag schon richtig. Gebühren bei einer SEPA ÜW aus der Schweiz per IBAN & BIC fallen an, weil die Schweiz den Euro als Fremdwährung behandelt und SEPA Überweisungen dann auch so berechnet. Kannste alles nachlesen. Hier: http://www.bundesbank.de/Navigation/...SEPA/sepa.html Wie geschrieben - bei mir kamen 40€ an, davon hat die Bank mir dann 10€ an Gebühren berechnet. Und das WEISS ich ganz genau und glaube oder ahne es nicht nur. Habe es schließlich schwarz auf weiß. Grüße, David |
#19
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Oh ha, da habe ich wieder ne Diskussion losgetreten ;D
Habe heute mit der Bank telefoniert und die Aussage war, wie boneman von Anfang an sagte, dass die Überweisung nicht ("ersichtlich") rückbuchbar ist. Gebühren wurden mir auch noch nicht berechnet ... Somit wird das Paket nachher rausgehen und die 20 Eus werde ich dann als Versandkosten verbuchen ![]() Danke und Gruß soweit! |
#20
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![]() Zitat:
Und das "gute SEPA" hilft auch nur bei Ländern mit EURO als Währung. Ich muß oft Überweisungen nach Kroatien tätigen (EU, aber Währung HRK) und auch da verrechnet mir die Bank Austria EUR 14,50 pro Überweisung. L.G. Edwin |
#21
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Hallo Edwin!
Zwei Sachen dazu: 1) ein persönlicher Tipp: Red mit der Bank oder wechsle sie. Das muss nicht sein. Ich arbeite u.a. für eine Institution in St. Gallen und bekomme von dort Überweisungen. Seit März 2014 gebührenfrei. Hat uU nur mit dem "richtigen" Ausfüllen des SEPA-Formulars zu tun. Vereinfacht gesagt: alle im SEPA-Raum außer die Schweiz (naja, und Monaco, aber dort habe ich kein Geld ![]() Das ist aber kein "Gebot", dass es in/von die/der Schweiz teurer sein muss als innerhalb der EU. Im Übrigen habe ich im gesamten Trööt zu den Gebühren ohnedies kein einziges Wort verloren. Ich habe jede Menge Kunden in Europa außerhalb der Euro-Zone. Seit heurigen März fallen bei meiner Bank dieselben Gebühren an, egal ob CHF, GBP, Kronen jeder Art oder HUF usw. 2) Die Eingangsfrage war: Rückbuchung unter den genannten Umständen ohne Zustimmung des Empfängers möglich? Die Antwort ganz ohne SEPA und EU und vor allem ganz ohne Zweifel: Unmöglich. Antwort gegeben in #2. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#22
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Hallo Andreas!
Ja, das hab ich eh schon länger vor. (nur in Zeiten von Online-Banking gehe ich halt nur noch in "Notfällen" in die Filiale) Darf ich fragen bei welchem Institut Du bist? (ich hab kein Problem damit die Bank zu wechseln) L.G. Edwin |
#23
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Hast PN.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#24
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#25
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AGB Auszug meiner Bank Überweisung auf einem falschen Girokonto In jedem Fall muss der Kunde so schnell wie möglich über die falsche Kontonummer oder Bankleitzahl auf seiner Überweisung informieren. Geschieht dies noch am selben Tag, kann sie die Gutschrift auf das angegebene (falsche) Empfänger-Konto stoppen und stornieren. Ungefähr einen Tag lang befindet sich die in Auftrag gegebene Überweisung im System der Hausbank. Danach ist keine Rückbuchung mehr möglich. Dieses gilt nicht für Eilüberweisungen... Weiter : Aus einem Jura Forum Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass seine Bank in seinem Sinne handelt. Er ist vielmehr auf das kundenfreundliche Entgegenkommen seines Unternehmens....... Das hatte ich auch so im Kopf, schnell sagen , da ist ein Fehler, dann passiert bei meiner Bank nichts. Grüße Frank |
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