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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 16.11.2014, 16:06
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zaph zaph ist offline
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Hallo,

ich habe Ende September bei ebay ein gebrauchtes Boot erstanden, in der Anzeige wurde es zusammen mit einem 1300kg Trailer angeboten. Der Verkäufer hat mit auf Nachfrage (vor Gebotsabgabe) telefonisch zugesagt, dass der Trailer zum Boot passt. Der Trailer hatte die HU neu und wurde angemeldet übergeben.
Nun habe ich den Trailer mit leerem Boot und halbvollem Tank mal auf eine geeichte Fahrzeugwaage gestellt, mit dem Ergebnis von 1,40 to.
Der Verkäufer lehnt nach Kontaktaufnahme einen Ausgleich in welcher Form auch immer ab.
Was kann ich tun? Welche Chance auf Ausgleich oder Wandlung habe ich?
Ich habe immerhin in der Zwischenzeit ca. 1500 EUR in das Boot investiert.

Gruss,
Tobias

Geändert von zaph (16.11.2014 um 16:20 Uhr)
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  #2  
Alt 16.11.2014, 16:21
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Verkauf den Trailer und hole dir einen 1600 kg
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Hauptsache das Boot ist OK und du bist damit zufrieden
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  #3  
Alt 16.11.2014, 16:26
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naja, die Auktion hieß Boot inkl. Trailer.
Da sollte es doch schon zusammenpassen, oder nicht?
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  #4  
Alt 16.11.2014, 16:51
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Zitat:
Zitat von zaph Beitrag anzeigen
naja, die Auktion hieß Boot inkl. Trailer.
Da sollte es doch schon zusammenpassen, oder nicht?
Ich habe seit 38 Jahren Boote
und das was Du möchtest ist Legitim und auch wünschenswert
leider sieht die Realität anders aus
1. es wird von den Bootsherstellern schon gelogen beim Bootsgewicht
2. Dann kommen noch etliche Teile an Zubehör dazu.
3. Damit dann nun der Käufer auch noch kauft wir am Trailer gespart

Und dann kommen immer dieser Aha Effekt
Boot Top aber Hilfe mein Trailer
und die Händler spielen wohl wissentlich mit.
Irgend ein Kunde kommt schon der einen größeren Trailer braucht
also doppelt verdient

Wenn Du hier weiter stöberst wirst du bei jedem zweiten Bootskauf lesen
das der Trailer nicht passt
Dann kommen die ganz Schlauen dazu 1,4 t minus der Stützlast von 100 kg
was willste denn nun 1,3 t passt doch. Nur einer Kontrolle durch BAG oder pfiffige Polizisten
überlebt das nicht.

Was meiste wie bei mir die Händler immer dumm schauen wenn ich sage
dann brauche ich aber 2T oder mehr an Trailer
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  #5  
Alt 16.11.2014, 16:52
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Es sollte, tut es aber nicht.
Streiten (teuer, zeitaufwendig, Ausgang ungewiss)
oder das machen was unter #2 steht.
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Grüße Thomas

Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen!
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  #6  
Alt 16.11.2014, 17:16
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Zitat:
Zitat von Overnight Beitrag anzeigen
Leider

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Sehe ich auch so wie Kay
Ist zwar ärgerlich, aber vielleicht hat er den Trailer nur zum Überwintern benutzt.
Das er die HU hat, bedeutet nicht, daß er mit dem Boot beladen beim TÜV war.
Wenn du also mit dem Gespann in den Urlaub fahren möchtest,
würde ich einen anderen Trailer kaufen. Den alten ( mit neuer Plakette )
bekommst du sicher los.
Der von Kay gemeinte Trailer ist zwar nicht schlecht, allerdings zu weit weg .
Gib halt mal eine " Suche " Anzeige auf
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Grüßle
Chris ( der Schwabe )

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Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #7  
Alt 16.11.2014, 17:34
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Wie viel Sprit (du schreibt halbvoller Tank) und Reltgerödel war dem drin? Sind ja nur 100kg Differenz. ..
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  #8  
Alt 16.11.2014, 17:52
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Zitat:
Zitat von zaph Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe Ende September bei ebay ein gebrauchtes Boot erstanden, in der Anzeige wurde es zusammen mit einem 1300kg Trailer angeboten. Der Verkäufer hat mit auf Nachfrage (vor Gebotsabgabe) telefonisch zugesagt, dass der Trailer zum Boot passt. Der Trailer hatte die HU neu und wurde angemeldet übergeben.
Nun habe ich den Trailer mit leerem Boot und halbvollem Tank mal auf eine geeichte Fahrzeugwaage gestellt, mit dem Ergebnis von 1,40 to.
Der Verkäufer lehnt nach Kontaktaufnahme einen Ausgleich in welcher Form auch immer ab.
Was kann ich tun? Welche Chance auf Ausgleich oder Wandlung habe ich?
Ich habe immerhin in der Zwischenzeit ca. 1500 EUR in das Boot investiert.

Gruss,
Tobias

Deine Chancen gehen schon deswegen gegen null, weil Du das Boot nach Gefahrübergang verändert hast und du damit das Ursprungsgewicht nicht mehr beweisen kannst. Außerdem wird Du wir wohl kaum die Eigenschaft zugesichert worden sein, dass der Trailer genau für dieses Boot passt, sondern ist ein 1300kg Trailer und damit wohl basta.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #9  
Alt 16.11.2014, 18:29
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Da hast du gar keine Chance!

Wenn das Boot leer ist (Tank leer, Anker, Leinen, Polster, usw. raus), dann wirst du sogar auf die erlaubten 1,3 t bzw. darunter kommen.

Von daher vergiss es. Einfach einen neuen besorgen und deinen verkaufen oder eben so fahren (ist unter 10 % zu viel und daher nicht wild und wenn du weite Strecken fährst, z. B. Kroatien, dann vorher den Tank leer machen).
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Viele Grüße
Thomas
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  #10  
Alt 17.11.2014, 11:29
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Da hast du gar keine Chance!

Wenn das Boot leer ist (Tank leer, Anker, Leinen, Polster, usw. raus), dann wirst du sogar auf die erlaubten 1,3 t bzw. darunter kommen.

Von daher vergiss es. Einfach einen neuen besorgen und deinen verkaufen oder eben so fahren (ist unter 10 % zu viel und daher nicht wild und wenn du weite Strecken fährst, z. B. Kroatien, dann vorher den Tank leer machen).
Würde ich mir aber überlegen .
Könnte bei einem Versicherungsschaden ( Unfall ) sein, daß du eine Teilschuld bekommst
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Grüßle
Chris ( der Schwabe )

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  #11  
Alt 17.11.2014, 12:12
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Würde ich mir aber überlegen .
Könnte bei einem Versicherungsschaden ( Unfall ) sein, daß du eine Teilschuld bekommst
Genau so ist est
Ich bin seit 10 Jahren fast täglich auf unseren Autobahnen unterwegs und zwar zu 80 % mit Angänger. Bis auf wenige Aussnahmen bin ich nur drei mal angehalten worden.

Aber in diesem Jahr fast auf jeder Tour von Polizei und auch der BAG und bei angelegten Großkontrollen (ganze Autobahn gesperrt und alles über den Parkplatz geleitet.
Und jedesmal wurde gewogen und nichts mit 10 %.
Habe bei 3,5 t Anhänger meistens nur 3,3t drauf
Nur sieht man dann die ausgereitzten Anhänger wie sie da stehen bleiben müssen mit nur 50kg Überladen und wo der angebliche Zugwagen von aussen zwar so aussieht als wenn er es ziehen darf aber nach KFZ Schein nur 2t ziehen darf.

Habe das Gefühl das das die neue Einnahmeqwelle der Polizei ist
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  #12  
Alt 18.11.2014, 20:58
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Hallo Kay,

da solltest du schon differenzieren. Wenn mein Auto 3,5 t ziehen darf, der Trailer aber nur 3 und ich werde z. B. mit 3,2 t gewogen, dann bekomme ich zwar ein Bußgeld, da wird man mich aber sicherlich nicht festsetzen

Anders sieht es natürlich aus, wenn z. B. mein Zugfahrzeug nur 2,5/2,8 t ziehen darf und ich 3,2 t am Haken habe.
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Thomas
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  #13  
Alt 18.11.2014, 21:00
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Würde ich mir aber überlegen .
Könnte bei einem Versicherungsschaden ( Unfall ) sein, daß du eine Teilschuld bekommst
Wenn es richtig kracht, kann die geringe Überladung i. d. R. nicht mehr nachgewiesen werden


Aber das war auch alles hier nicht die Fragestellung des TE !!!
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  #14  
Alt 19.11.2014, 09:45
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Teilschuld wohl nicht, sondern wegen grober Fahrlässigkeit evtl. KEINEN Versicherungsschutz. Das hängt aber von den Bedingungen ab.

Im Haftpflichtbereich wird dann Regreß genommen bis 5000,-- €.



Gruss Carsten
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  #15  
Alt 19.11.2014, 10:00
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Es ist doch jetzt nicht so, dass der Trailer gar nicht zum Boot passt. Kriegst Du die 100 kg nicht irgendiwie eingespart? Benzin im Tank ist doch schon der Anfang. Sind die 100 kg Übergewicht exakt 100 kg oder wurde bei Wiegen gerundet?
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  #16  
Alt 19.11.2014, 10:46
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Hey,
guck doch erst mal in Ruhe! Du willst doch nicht gleich in den nächsten Wochen los....
Mein Trailer war auch zu klein (obwohl beim Händler gekauft), da habe ich hier im Forum einen 2,6t-Trailer gefunden und für das gleiche Geld habe ich meinen 2,0t-Trailer verkauft.

Ich persönlich hätte und habe keine Lust mit einem Gespann zu fahren, bei dem der Trailer überladen ist, da fühle ich mich jetzt mit 200 kg Luft nach oben deutlich wohler!
Und m.M.n. ist man das auch anderen Verkehrsteilnehmern schuldig....

Also, abwarten und in Ruhe gucken.....das wird schon!



.
__________________


Gruß

Berni
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  #17  
Alt 19.11.2014, 16:07
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Hallo Kay,

da solltest du schon differenzieren. Wenn mein Auto 3,5 t ziehen darf, der Trailer aber nur 3 und ich werde z. B. mit 3,2 t gewogen, dann bekomme ich zwar ein Bußgeld, da wird man mich aber sicherlich nicht festsetzen

Anders sieht es natürlich aus, wenn z. B. mein Zugfahrzeug nur 2,5/2,8 t ziehen darf und ich 3,2 t am Haken habe.
So wie ich das im Moment auf den Deutschen Autobahnen mitbekomme
bekommst Du Punkte, Bußgeld und sie setzen dich fest bis der richtige Zugwagen oder Anhänger vor Ort ist.
Aber jeder sollte das selber mit seinem Gewissen vereinbaren.
Ich sehe es als reinen Vorsatz an.
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