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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#101
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#102
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![]() Kratz mal an der eigenen Socke
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#103
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und wieder wird herumgehackt...bringt eigentlich nix...ich würde vorschlagen....das wäre ein Thema für einen Boote-Zeitung Redakteur.....und dann ein interessanter Artikel in der Zeitung....alles andere bringt doch nix...mit Halbwahrheiten und Vermutungen ist uns ja auch nicht geholfen...lg Bernhard
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#104
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#105
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hab grad dies gefunden: Bootsführerscheinpflicht? Viele Küstenstaaten kennen gar keinen Bootsführerschein, er ist die "Spezialität" einiger europäischer Länder. Folgend eine Übersichtsliste: LandBootsführerschein (See)Belgiennicht vorgeschrieben Bulgariennicht vorgeschrieben Dänemark vorgeschrieben für Boote über 20 t Wasserverdrängung Deutschland entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes Finnland entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes Frankreichentsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes Griechenland entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes Großbritanniennicht vorgeschrieben Irlandnicht vorgeschrieben Italien entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes Kroatienentsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes Luxemburgnicht vorgeschrieben Niederlandefür Boote über 15m und 20km/h Norwegennicht vorgeschrieben Polen entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes Portugal entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes Schweden nicht vorgeschrieben Spanien entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes Slowenienentsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes Türkeientsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes Für österreichische und alle anderen Staatsbürger, die in ihrem Heimatland einen Bootsführerschein See nicht gesetzlich vorgeschrieben haben bedeutet dies, dass der kroatischer Bootsführerschein überall anerkannt wird (Deutschland ziert sich da noch ein wenig, sollte sich mit dem EU-Beitritt Kroatiens jedoch ändern). Für Staatsbürger von Ländern mit gesetzlich vorgeschriebenen Bootsführerscheinen See KANN dies bedeuten, dass sie den entsprechenden Führerschein ihres Landes benötigen und der kroatische im jeweiligen Land nicht anerkannt wird. Dies ist aber von Fall zu Fall zu hinterfragen, da es - wie bereits gesagt - kein diesbezügliches international bindendes Abkommen gibt und daher jeder Staat für sich selbst entscheidet! Zitat Ende Da in der Liste steht, das Italien entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes gilt, kann ein Kroatisches Patent für einen Deutschen Staatsbürger dort nicht gelten, da dies ja auch in Deutschland nicht gilt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (08.10.2014 um 09:28 Uhr) |
#106
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Doch - lies einfach was ich auf meiner HP dazu geschrieben habe !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#107
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In Kroatien brauchst du den Schein ab motorisiert, da hilft dir nichts daß bei uns bis 15 PS frei ist. |
#108
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Im Übrigen braucht sich Deutschland hinsichtlich der Anerkennung des HR-Scheins bei Österreichern nicht "zieren", die Regelung ist ja in der SportBootFSV § 1 festgelegt: ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb von D, die nach den Bestimmungen des Herkunftslandes keinen Schein brauchen, brauchen auch in D keinen Schein. Würde man nun als Österreicher allerdings seinen Wohnsitz ständig nach D verlegen, wäre weder der amtliche Führerschein aus Ö (den es ja gibt) noch der kroatische noch sonst einer "umschreibefähig". Man muss als Ausländer in D spästestens nach einem Jahr den SBF See machen. Eine Umschreibung - egal für wen und woher - ist im Sportbootbereiche See ausgeschlossen (nebenbei: dies gilt auch für den SBF Binnen bzw. die nicht-deutschen Äquivalente). Quelle: Mailverkehr mit dem BMVBS, hier ein Auszug: Sehr geehrter Herr ghaffy, ... Die Sportbootführerscheinregelungen obliegen der nationaler Gesetzgebung und in Deutschland ist eine Umschreibung von Befähigungen aus anderen Staaten nicht berücksichtigt. Sofern also Ihr Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt wird, werden Sie gezwungen sein einen Sportbootführerschein für die jeweilige Gewässerart zu erwerben. ... Weitere Fragen beantworte ich Ihnen gerne. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [gefertigter Name] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referat WS 25 Internationale Binnenschifffahrtspolitik, Sicherheit und Umweltschutz in der Binnenschifffahrt, Sportschifffahrt Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn Ruf: +49 (0) 228 (99) 300 *** Fax: +49 (0) 228 (99) 300 807 *** e-mail: ***@bmvbs.bund.de
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (08.10.2014 um 10:19 Uhr)
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#109
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Meiner Meinung nach ist das Heimatland in diesem Bezug gleichzusetzen mit Kroatien.
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Gruß Stefan |
#110
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Nur mal so am Rande: in Kroatien muss jeder Motorbootfahrer einen Führerschein haben, in Deutschland braucht man den erst erst ab 15 PS. Könnte es sein, dass die Kroaten höhere Ansprüche an die Qualifikation eines Motorbootfahrers stellen als die Deutschen?
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#111
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Mit deiner Meinung liegst du falsch.... bei einer Kontrolle muss jeder, der ein motorisiertes Boot führt einen Führerschein vorweisen, ab 0.1 PS .... gültig seit 2006 neben vielen Hinweisen im Netz auch hier nachzulesen: http://www.bootfahren-in-kroatien.de...benoetigt.html
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#112
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Zu der Frage, ob und wann die Haftpflichtversicherung zahlt, habe ich mal das Kleingedruckte in meinem Vertrag bei der HUK Coburg nachgelesen, und da steht unter Ziffer IV. 1.) :
"Ist für das Führen eines Wassersportfahrzeugs eine behördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der verantwortliche Führer nicht die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt." Weiter heißt es in Ziff. IV 3. zum Geltungsbereich: "Eingeschlossen ist...die gesetzliche Haftpflicht aus Schadenereignissen in der ganzen Welt." Fazit: wer als Deutscher mit einem kroatischen Führerschein in Kroatien oder in irgendeinem anderen Land, in dem dieser (anders als in Deutschland) anerkannt wird, einen Schaden verursacht, der hat Anspruch auf Versicherungsleistung, weil er die dort behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt. Ob der "verantwortliche Führer" Deutscher, Kroate oder Botokude ist, das ist der Versicherung völlig wurscht, sonst stünde es in den Versicherungsbedingungen - Hauptsache, er hat die vor Ort gültige behördliche Erlaubnis, und das ist nun mal auch ein kroatischer Führerschein, so er denn in dem betreffenden Land gültig ist. Der Blick in's Gesetz erleichtert manchmal die Rechtsfindung!
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#113
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Ich lese das:
Italien entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes folgender massen. wenn ich als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland von Kroatien (wo ich unbestritten mit dem Kroatischen Patent fahren darf) nach Italien fahre benötige ich den Führerschein meines Heimatlandes. Dies ist der SBF See und da das kroatische Patent für mich als Deutscher nicht in Deutschland zugelassen ist (ich darf damit nicht auf der Nord oder Ostsee im Bereich der deutschen Seewasserstrassen fahren), habe ich keinen gültigen Führerschein gemäss den Bestimmungen des Heimatlandes und bin Somit ohne Führerschein unterwegs. SO wird dann die Versicherungsfrage auch wieder interesannt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#114
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![]() Zitat:
Sie stimmt aber nicht !! Es geht mir total auf die Waffel, dass sich hier immer wieder vermeintliche und selbsternannte Spezialisten über das kroatische Bootspatent auskotzen obwohl längst das Gegenteil bewiesen ist ! ![]() ![]() Ich steige deshalb endgültig aus dieser sinnlosen Diskussion aus und überlasse den Besserwissern das Feld !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#115
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Jetzt wäre aber unbedingt noch die Frage zu klären, ob ein Russe mit kroatischem Führerschein und einem in Deutschland versicherten Boot Schadenersatz bekommt, wenn er auf der Wolga mit einem chinesischen U-Boot kollidiert....
![]() Ähemm...wie war noch mal die Frage? Ach ja, da wollte jemand wissen, ob er mit einem deutschen Binnenschein auf der kroatischen Adria 'rumschippern darf....
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#116
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Das wurde ja schon lange beantwortet.
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#117
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...und verweigerst die Beantwortung meiner Frage, die da war:
Zitat:
Da steht aber nur, daß die Fahrberechtigung des "Flaggenstaates" gefordert wird. Dein Boot z.B. fährt unter welcher Flagge? Richtig, unter der Deutschen! Was brauchst du dann für einen Führerschein....ich will aber deiner Antwort auf die Frage nicht vorgreifen. ![]() Jetzt beleidigt aus der Dis. auszusteigen weil man kein Land mehr sieht ist...na ja. ![]() |
#118
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![]() Zitat:
Dich zähle ich zu Ersteren, denn Du willst nur provozieren !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#119
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Halt, Stop!
Bin gerade nach Hause gekommen. Wartet bitte 10 Minuten. Ich hole mir ´ne Tüte Chips und mach ein Bier auf ![]() ![]()
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Viele Grüße aus dem "Wilden Süden" Harald
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#120
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![]() Fred und ich kennen uns lange genug um in wirklich wichtigen Dingen nicht öffentlich und nur zur Unterhaltung des Pöbels zu streiten. ![]() Nichts desto Trotz stelle ich nun mal @Freds Homepageeintrag zur Diskussion. Was versteht die Allgemeinheit unter dieser, seiner Aussage: Zitat:
![]() Geändert von Janus (08.10.2014 um 17:31 Uhr) |
#121
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![]() Zitat:
Jedenfalls hat jemand aus meinem Dorf einen deutlichen kostenpflichtigen ![]() Mir hatte er es vorher nicht geglaubt. |
#122
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Hätte er @Freds Homepage aufmerksam gelesen, wäre ihm das nicht passiert.
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#123
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Du bist einfach nur gehässig.
![]() Das war mein Stahlbauer und der meinte danach zu mir, er hätte wissen sollen daß ich das besser weiß. Freds Homepage brauch ich dazu nicht. |
#124
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Nichts liegt mir ferner!
![]() Ein bisschen Klarheit in die Wüste der Unwissenheit zu tragen, daß ist meine Intention. Und wie wird es mir gedankt..... ![]() |
#125
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Die ganze Diskussion bringt nix....das muss rechtlich 100%ig abgeklärt sein......es sollte im Schadensfalls auch vor Gericht halten....alles andere ist grob fahrlässig....darum meine Anregung....Boote-Zeitung....soll eure Postings rechtlich absichern...(es heisst ja nicht, dass es falsch ist, was ihr hier schreibt)....wir sollten nur 100%ige Gewissheit haben..lg Bernhard
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