boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 32 von 32
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 02.10.2014, 19:25
v4d3r v4d3r ist offline
Commander
 
Registriert seit: 18.08.2012
Beiträge: 340
136 Danke in 51 Beiträgen
Standard Zulassungsproblem Trailer

Guten Abend Bootsfreunde,

ich habe hier eine komplizierte Trailerfrage im Bezug auf Zulassung / Ummeldung bei der Zulassungsstelle.

Ich habe einen gebrauchten Trailer, mit neuem TÜV und grünem Kennzeichen gekauft. Das Boot ist noch auf den Vorbesitzer angemeldet. Papiere habe ich den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), Kaufvertrag und Kennzeichen.

Heute wollte ich es bei der Zulassungsstelle ummelden, aber die meinen das das ohne Betriebserlaubnis bzw. ABE nicht möglich ist.
Der Vorbesitzer hat aber diese nicht und behauptet fest, dass er den Trailer auch nur mit dem Fahrzeugschein angemeldet hat.

Ich habe auf dem Fahrzeugschein das Feld 17 "Merkmale zur Betriebserlaubnis" mit Kennung "E" entdeckt.

E=Fahrzeug aufgrund eines Gutachtens des amtlich anerkannten Sachverständigen
zugelassen (Quelle: Google)

Das hört sich für mich an als ob es überhaupt keine ABE / Betriebserlaubnis gibt, da bei den anderen Kennungen das Wort "ABE" eindeutig erwähnt wird.

Was kann ich nun machen um den Trailer umgemeldet zu bekommen? Kann der TÜV weiterhelfen?

Wäre sehr dankbar für hilfreiche Antworten ;).

Viele Grüße,
Max
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 02.10.2014, 19:38
Benutzerbild von elba
elba elba ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.04.2005
Ort: Südhessen
Beiträge: 1.015
Boot: Sea Ray 240 Sundancer
1.003 Danke in 577 Beiträgen
Standard

Hallo Max

Das ging mir vor kurzem auch so. Und in der Tat gab es weder einen Kfz-Brief noch eine Betriebserlaubnis. Es gab aber ein Papier als Einzelgenehmigung nach §4(5)FZV.
Der Trailer war ein gebrauchter Steinbacher und obwohl ich schon fünf Steinbacher hatte habe ich so eine Einzelgenehmigung noch nie gesehen.
Der Trailer war vorher im Osten angemeldet.....

Auf jeden Fall wusste der Mensch in der Zulassung dass es so etwas gibt, gesehen hatte er das aber auch noch nicht.

....in Feld 17 steht bei mir auch E, bei meinem anderen Trailer K..

Grüße
Joachim
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 02.10.2014, 19:41
Benutzerbild von Allgaier R18
Allgaier R18 Allgaier R18 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 27.07.2012
Ort: Donnersbergkreis
Beiträge: 316
Boot: Vieser Tornado
432 Danke in 183 Beiträgen
Standard

Hallo Max

Du brauchst nicht nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbesch. Teil I) sondern auch den Fahrzeugbrief (Zulassungsbesch. Teil II) nur derjenige der diesen Teil hat, ist auch Besitzer.

Nun gibt es bei älteren (Sport)Anhängern, Kleinkrafträdern usw. keinen Brief sondern eine Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE.

Häufig geht diese im Laufe der Jahre verloren. Will man dann den Anhänger wieder anmelden, braucht man ein Gutachten nach §21 StvZO (Erlangen einer Einzelbetriebserlaubnis). Dieses 21er Gutachten kann bzw. darf nur der amtlich anerkannte Sachverständige, kurz aaS, vom TÜV erstellen.

Das ist meistens ein blaues DIN A4 Blatt, auf dem die technischen Daten stehen.
Schau mal nach ob der Verkäufer so etwas in den Unterlagen hat.
__________________
Gruß Thorsten

"Was hinnerm Plugg leit iss gezackert!"

Viele Grüße vom Donnersberg!

Geändert von Allgaier R18 (02.10.2014 um 19:42 Uhr) Grund: Tippfehler
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 02.10.2014, 19:50
v4d3r v4d3r ist offline
Commander
 
Registriert seit: 18.08.2012
Beiträge: 340
136 Danke in 51 Beiträgen
Standard

also Fahrzeubrief gibt es definitiv nicht, der Trailer ist von 1997, Hersteller Ellebi (italienisch, Firma gibt es nicht mehr).
Es gibt sonst auch keine anderen Papiere mehr .

Erstellt der TÜV mir einfach so eine Einzelbetriebserlaubnis oder geht es dann wieder los mit eidesstattlicher Versicherung etc.?
Warum brauch ich überhaupt sowas, der Trailer hat doch erst im Juni TÜV bekommen, wozu dann ein Vollgutachten?

Was kostet sowas?

Wie kann es sein das der Vorbesitzer den Trailer nur mit Fahrzeugschein umgemeldet hat???
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 02.10.2014, 19:57
Benutzerbild von elba
elba elba ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.04.2005
Ort: Südhessen
Beiträge: 1.015
Boot: Sea Ray 240 Sundancer
1.003 Danke in 577 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von v4d3r Beitrag anzeigen
.....................

Wie kann es sein das der Vorbesitzer den Trailer nur mit Fahrzeugschein umgemeldet hat???
Das glaube ich nicht.

Du kannst aber auch einfach die Anmeldung laufen lassen und alles ist gut.

-> Macht man natürlich nicht.
Grüße
Joachim
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 02.10.2014, 19:58
Benutzerbild von chrisma
chrisma chrisma ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 23.11.2004
Ort: am schwarzen Meer
Beiträge: 1.331
Boot: Tretboot
678 Danke in 483 Beiträgen
Standard

Der Hersteller kann eine Kopie der Fahrzeugdaten liefern. Beim TÜV muss der Mann im weißen Kittel "aufsichtsführender Prüfing." eingeschaltet werden. Arbeitsplatzsicherung...
__________________
Andreas
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 02.10.2014, 20:00
ferenc ferenc ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 4.537
12.783 Danke in 5.866 Beiträgen
Standard

Wir haben mit unserem Boot einen Sigma Trailer von 2009 gekauft, war mit grüner Nummer zugelassen und demzufolge auch ohne Brief nur Zulassungsbescheinigung I.
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 02.10.2014, 20:01
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.626
24.948 Danke in 9.671 Beiträgen
Standard

Hi,

ich hatte nur einen angemeldeten Trailer, Besitzer verstorben, mit endlos abgelaufener HU gekauft. Die Verkehrsbehörde hier hat sich mit der Verkehrsbehörde dort, wo er zugelassen war, kurzgeschlossen, man hat die Daten übermittelt, mich dann zur HU geschickt, ganz normal, kein besonderes Gutachten und danach die Papiere ausgestellt.

Gruß
Willy

Geändert von Giligan (12.03.2015 um 08:34 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 02.10.2014, 20:07
Benutzerbild von Allgaier R18
Allgaier R18 Allgaier R18 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 27.07.2012
Ort: Donnersbergkreis
Beiträge: 316
Boot: Vieser Tornado
432 Danke in 183 Beiträgen
Standard

Erstellt der TÜV mir einfach so eine Einzelbetriebserlaubnis oder geht es dann wieder los mit eidesstattlicher Versicherung etc.?

-->Das geht einfach so. Du fährst zu einer Prüfstelle und sagst das du keine Betriebserlaubnis mehr hast und eine neue machen möchtest.

Warum brauch ich überhaupt sowas, der Trailer hat doch erst im Juni TÜV bekommen, wozu dann ein Vollgutachten?

--> Die brauchst du nur zur Anmeldung. Das was du mit "TÜV bekommen" meinst, ist eine Hauptuntersuchung. Und dazu reicht dem Prüfer der Fahrzeugschein, bzw. die Zulassungsbesch. Teil I.

Was kostet sowas?

--> Das geht beim TÜV nach aufwand. Da fragst du am besten bei deiner TÜV-Stelle.


Wie kann es sein das der Vorbesitzer den Trailer nur mit Fahrzeugschein umgemeldet hat???

--> Das liegt im Ermessen der zuständigen Zulassunssstelle. Ich wohne in einem Bereich wo drei Landkreise aufeinandertreffen, und jede Zulassungsbehörde hat ihre eigenen "Macken"
__________________
Gruß Thorsten

"Was hinnerm Plugg leit iss gezackert!"

Viele Grüße vom Donnersberg!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 02.10.2014, 20:41
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Bornheim, Rheinland
Beiträge: 6.712
Boot: keins mehr, Charter auch nicht mehr
Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
15.383 Danke in 5.818 Beiträgen
Standard

Du brauchst eine Betriebserlaubnis, die stellt der TÜV oder eine andere Gebührenerwirtschaftungsorganisation aus.
Damit sollte auch eine Gebührenerwirtschaftungsorganisation wie die Zulassungsbehörde in der Lage sein, eine Zulassung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr auszustellen.

richtig saubere Hände bekommt man nur, wenn eine Hand die andere wäscht!
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	PICT1430.jpg
Hits:	1203
Größe:	89,4 KB
ID:	572361   Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	PICT1431.jpg
Hits:	1551
Größe:	105,9 KB
ID:	572362  
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 02.10.2014, 20:48
tomtomtom tomtomtom ist offline
Captain
 
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 440
238 Danke in 93 Beiträgen
Standard

Problem hatte ich auch!

Einfach an den Hersteller wenden, dann bekommt man Ersatzpapiere.
Hat glaube ich, so 50€ gekostet (für eine Kopie!)

MfG
tomtomtom
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 02.10.2014, 20:50
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5.310
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.858 Danke in 2.668 Beiträgen
Standard

Hallo Max,

ruf mal bei der Zulassungsstelle an, bei der der Trailer derzeit zugelassen ist.

Sage, dass der Trailer TÜV hat, aber der Verkäufer die Betriebserlaubnis nicht mehr findet. Frage dann, ob man diese dem Verkäufer nochmal ausstellen kann, wenn dieser eine Verlusterklärung (eidesstattliche Versicherung) abgibt.

Normalerweise geht das. Dann muss der Verkäufer nur zur Zulassungsstelle und die Erklärung abgeben und bekommt die Betriebserlaubnis nochmal ausgedruckt.
Dürfte ursprünglich mal ein grüner Lappen gewesen sein, wie von huebi gepostet. Du bekommst dann evtl. die Zul. Besch. im neuen Format.
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 02.10.2014, 20:52
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5.310
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.858 Danke in 2.668 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von tomtomtom Beitrag anzeigen
Problem hatte ich auch!

Einfach an den Hersteller wenden, dann bekommt man Ersatzpapiere.
Hat glaube ich, so 50€ gekostet (für eine Kopie!)

MfG
tomtomtom

Den Hersteller gibt es doch nicht mehr

Außerdem haben die meisten Trailer Einzelgenehmigungen erhalten (selbst mein Ohlmeier MT 3500 aus 2011)
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 02.10.2014, 20:56
tomtomtom tomtomtom ist offline
Captain
 
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 440
238 Danke in 93 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Den Hersteller gibt es doch nicht mehr

Außerdem haben die meisten Trailer Einzelgenehmigungen erhalten (selbst mein Ohlmeier MT 3500 aus 2011)

Oft hat dann eine andere Firma den "Kundenstamm" samt Trailer übernommen.
Musste damals auch ein paar Stunden Tante Google bemühen, bis ich eine Adresse der Nachfolgefirma gefunden hatte.

MfG
tomtomtom
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 02.10.2014, 21:13
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.626
24.948 Danke in 9.671 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Den Hersteller gibt es doch nicht mehr

Außerdem haben die meisten Trailer Einzelgenehmigungen erhalten (selbst mein Ohlmeier MT 3500 aus 2011)
So isses, hab meine ja oben rein kopiert, hat alles das VA gemacht.

Willy
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 06.10.2014, 08:39
v4d3r v4d3r ist offline
Commander
 
Registriert seit: 18.08.2012
Beiträge: 340
136 Danke in 51 Beiträgen
Standard

Vielen Dank für eure Antworten!

Ich werde demnächst mal zum TÜV fahren und dann berichten ob das geklappt hat
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 06.10.2014, 11:40
Benutzerbild von barracuda75
barracuda75 barracuda75 ist offline
Südschwede
 
Registriert seit: 01.02.2008
Ort: Bad Kleinen OT Gallentin
Beiträge: 7.839
Boot: 96'er Sea Ray 250 Sundancer
Rufzeichen oder MMSI: Vol... Volup... ach gute Weiterfahrt
34.048 Danke in 9.404 Beiträgen
Standard

was willst du denn beim TÜV? HU hat der Trailer doch. Du musst zum Zulassungsamt. Rufe bei dem Amt an, bei dem der Trailer jetzt noch angemeldet ist und frage ob sie deinem Zulassungsamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Wenn ja ist alles in Butter und du fährst zu deinem Amt und bekommst bei Ummeldung eine neue Betriebserlaubnis. Wenn nein (z.B. Amt Berlin stellt keine aus) muß dein Vorbesitzer zu seinem Amt und eine eidesstattliche Versicherung abgeben und dann wird ihm eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt mit der du den Trailer dann wieder zulassen kannst.
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 06.10.2014, 12:03
v4d3r v4d3r ist offline
Commander
 
Registriert seit: 18.08.2012
Beiträge: 340
136 Danke in 51 Beiträgen
Standard

ok ich probiere nochmal über den Verkäufer zu gehen, dass der sich nochmal mit seiner Zulassungsstelle in Verbindung setzt. Ansonsten gehe ich nächstes Jahr im Frühjahr nochmals zu meiner Zulassungsstelle und gebe eine eidesstaatlicher Erklärung ab, dass ich (nach dem Kauf) die Betriebserlaubnis verloren habe, damit ich eine Ummeldung bekomme.

Die Bürokratie will es so, sie bekommt es so
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 06.10.2014, 12:17
Benutzerbild von barracuda75
barracuda75 barracuda75 ist offline
Südschwede
 
Registriert seit: 01.02.2008
Ort: Bad Kleinen OT Gallentin
Beiträge: 7.839
Boot: 96'er Sea Ray 250 Sundancer
Rufzeichen oder MMSI: Vol... Volup... ach gute Weiterfahrt
34.048 Danke in 9.404 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von v4d3r Beitrag anzeigen
ok ich probiere nochmal über den Verkäufer zu gehen, dass der sich nochmal mit seiner Zulassungsstelle in Verbindung setzt. Ansonsten gehe ich nächstes Jahr im Frühjahr nochmals zu meiner Zulassungsstelle und gebe eine eidesstaatlicher Erklärung ab, dass ich (nach dem Kauf) die Betriebserlaubnis verloren habe, damit ich eine Ummeldung bekomme.

Die Bürokratie will es so, sie bekommt es so

oh oh, sowas würde ich nicht machen

Zitat:
Strafrechtliche Folgen einer falschen Versicherung[Bearbeiten]

Besondere Rechtsbedeutung erlangt die Versicherung an Eides statt dadurch, dass nach § 156 Strafgesetzbuch (StGB) die Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung eine Straftat darstellt. Gemäß § 156 StGB wird die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt (1. Alternative) oder die Berufung auf eine solche Versicherung (2. Alternative) gegenüber einer zuständigen Behörde mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft. Bei einer Versicherung an Eides statt, die sich auf eine Vermögensauskunft des Schuldners nach § 802c Abs. 2 ZPO bezieht, sind nur Tatsachen relevant, die nach § 802c Abs. 2 ZPO verlangt werden, also insbesondere das gesamte gegenwärtige Aktivvermögen des Schuldners. Falsche Angaben über Schulden oder wertlose Gegenstände etwa sind im Rahmen des § 156 StGB unbeachtlich. Eine freiwillig abgegebene (falsche) Versicherung ist bei der fehlenden Anforderung durch das Gericht unter Umständen straflos. Wird eine vorsätzlich falsche Versicherung vor der unzuständigen Behörde abgenommen, entfällt die Strafbarkeit nach § 156 StGB; es könnten aber andere Straftatbestände in Betracht kommen, etwa Prozessbetrug.
Die fahrlässige falsche Versicherung an Eides statt ist gemäß § 161 Abs. 1 StGB mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe strafbar. Fahrlässigkeit kann beispielsweise in einer Nachlässigkeit bei der Abgabe der Erklärung liegen, etwa beim bewussten Unterschreiben einer inhaltlich falschen eidesstattlichen Versicherung ohne Lesen des Inhalts oder wenn für die freiwillige Abgabe der Versicherung für den richtigen Inhalt Erkundigungen notwendig sind, die aber unterlassen werden.
Berichtigt der Aussagende rechtzeitig die vorsätzliche falsche eidesstattliche Versicherung, kann das Gericht die Strafe mildern oder ganz von Strafe absehen, § 158 Abs. 1 StGB. Im Falle der rechtzeitigen Berichtigung einer fahrlässigen falschen eidesstattlichen Versicherung entfällt jedoch gemäß § 161 Abs. 2 die Strafe.
Die Berichtigung muss nicht zwingend auf freiem Willen beruhen, es kommt allein auf die Richtigstellung an. Sie muss eine in allen wesentlichen Punkten wahrheitsgemäße und vollständige Schilderung enthalten und eine Distanzierung zur früheren Aussage enthalten; ein Widerruf ist nicht ausreichend, wenn nicht ein Zeugnisverweigerungsrecht ansonsten besteht. Die Berichtigung kann gegebenenfalls sogar in besonderen Umständen auch durch schlüssiges Verhalten vorgenommen werden. Sie muss sich aber an die entgegennehmende Stelle richten bzw. an die Stelle richten, die die eidesstattliche Versicherung prüft (z. B. Gericht). Daneben muss die Berichtigung auch rechtzeitig erfolgt sein, siehe § 158 Abs. 2 StGB.
Der Versuch der vorsätzlichen oder fahrlässigen falschen Versicherung an Eides statt ist nicht strafbar. Der Versuch der Anstiftung zu einer falschen Versicherung an Eides statt ist jedoch gemäß § 159 StGB strafbar
rufe doch einfach bei der derzeitigen Zulassungsbehörde an, wo ist denn das Problem?
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 06.10.2014, 12:38
v4d3r v4d3r ist offline
Commander
 
Registriert seit: 18.08.2012
Beiträge: 340
136 Danke in 51 Beiträgen
Standard

naja, so ganz unwahr wäre es ja nicht...man gibt ja an das die Papiere verloren gegangen sind und nicht wie, wann und von wem etc.

Das Problem ist, dass ich nicht glaube das der Verkäufer sehr kooperativ ist, obwohl es auch in seinem Interesse sein sollte, dass der Trailer umgemeldet wird. Ich kann natürlich auch weiterhin unter seinen Namen rumfahren...
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 06.10.2014, 13:00
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.626
24.948 Danke in 9.671 Beiträgen
Standard

Mach das doch bis er sich kümmert.

Mein Trailer lief auf den Erstbesitzer, seit zig Jahren verstorben und inzwischen zweimal weiter verkauft. HU war auch seit 10 Jahren fällig, weil auch der Schein weg war,...man ist trotzdem jedes Jahre, eine recht kurze Strecke, zum Segelteich gefahren.

Willy
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 06.10.2014, 13:11
Benutzerbild von barracuda75
barracuda75 barracuda75 ist offline
Südschwede
 
Registriert seit: 01.02.2008
Ort: Bad Kleinen OT Gallentin
Beiträge: 7.839
Boot: 96'er Sea Ray 250 Sundancer
Rufzeichen oder MMSI: Vol... Volup... ach gute Weiterfahrt
34.048 Danke in 9.404 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von v4d3r Beitrag anzeigen
naja, so ganz unwahr wäre es ja nicht...man gibt ja an das die Papiere verloren gegangen sind und nicht wie, wann und von wem etc.

Das Problem ist, dass ich nicht glaube das der Verkäufer sehr kooperativ ist, obwohl es auch in seinem Interesse sein sollte, dass der Trailer umgemeldet wird. Ich kann natürlich auch weiterhin unter seinen Namen rumfahren...

steht im Kaufvertrag dass die Betriebserlaubnis fehlt?
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 06.10.2014, 13:16
v4d3r v4d3r ist offline
Commander
 
Registriert seit: 18.08.2012
Beiträge: 340
136 Danke in 51 Beiträgen
Standard

nö bzw. noch nicht
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 07.10.2014, 06:11
Benutzerbild von barracuda75
barracuda75 barracuda75 ist offline
Südschwede
 
Registriert seit: 01.02.2008
Ort: Bad Kleinen OT Gallentin
Beiträge: 7.839
Boot: 96'er Sea Ray 250 Sundancer
Rufzeichen oder MMSI: Vol... Volup... ach gute Weiterfahrt
34.048 Danke in 9.404 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von v4d3r Beitrag anzeigen
nö bzw. noch nicht

wenn es dort nicht drin steht ist es Sache des Verkäufers diese zu besorgen.
__________________
Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 07.10.2014, 13:05
Seebert Seebert ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Boot: Quicksilver
41 Danke in 20 Beiträgen
Seebert eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Meinen aktuellen Trailer habe ich mit den CE-Papieren des Herstellers angemeldet. Mehr gab es nicht.
__________________
VW Passat 2.0TDI 4motion
Vlemmix Trailer PW2700/631 abgelastet auf 2.100 kg
Quicksilver 625 Cruiser
3.0 Mercruiser IB
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 32 von 32



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:40 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.