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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Guten Abend Bootsfreunde,
ich habe hier eine komplizierte Trailerfrage im Bezug auf Zulassung / Ummeldung bei der Zulassungsstelle. Ich habe einen gebrauchten Trailer, mit neuem TÜV und grünem Kennzeichen gekauft. Das Boot ist noch auf den Vorbesitzer angemeldet. Papiere habe ich den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), Kaufvertrag und Kennzeichen. Heute wollte ich es bei der Zulassungsstelle ummelden, aber die meinen das das ohne Betriebserlaubnis bzw. ABE nicht möglich ist. Der Vorbesitzer hat aber diese nicht und behauptet fest, dass er den Trailer auch nur mit dem Fahrzeugschein angemeldet hat. Ich habe auf dem Fahrzeugschein das Feld 17 "Merkmale zur Betriebserlaubnis" mit Kennung "E" entdeckt. E=Fahrzeug aufgrund eines Gutachtens des amtlich anerkannten Sachverständigen zugelassen (Quelle: Google) Das hört sich für mich an als ob es überhaupt keine ABE / Betriebserlaubnis gibt, da bei den anderen Kennungen das Wort "ABE" eindeutig erwähnt wird. Was kann ich nun machen um den Trailer umgemeldet zu bekommen? Kann der TÜV weiterhelfen? Wäre sehr dankbar für hilfreiche Antworten ;). Viele Grüße, Max |
#2
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Hallo Max
Das ging mir vor kurzem auch so. Und in der Tat gab es weder einen Kfz-Brief noch eine Betriebserlaubnis. Es gab aber ein Papier als Einzelgenehmigung nach §4(5)FZV. Der Trailer war ein gebrauchter Steinbacher und obwohl ich schon fünf Steinbacher hatte habe ich so eine Einzelgenehmigung noch nie gesehen. Der Trailer war vorher im Osten angemeldet..... ![]() Auf jeden Fall wusste der Mensch in der Zulassung dass es so etwas gibt, gesehen hatte er das aber auch noch nicht. ....in Feld 17 steht bei mir auch E, bei meinem anderen Trailer K.. ![]() Joachim |
#3
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Hallo Max
Du brauchst nicht nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbesch. Teil I) sondern auch den Fahrzeugbrief (Zulassungsbesch. Teil II) nur derjenige der diesen Teil hat, ist auch Besitzer. Nun gibt es bei älteren (Sport)Anhängern, Kleinkrafträdern usw. keinen Brief sondern eine Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE. Häufig geht diese im Laufe der Jahre verloren. Will man dann den Anhänger wieder anmelden, braucht man ein Gutachten nach §21 StvZO (Erlangen einer Einzelbetriebserlaubnis). Dieses 21er Gutachten kann bzw. darf nur der amtlich anerkannte Sachverständige, kurz aaS, vom TÜV erstellen. Das ist meistens ein blaues DIN A4 Blatt, auf dem die technischen Daten stehen. Schau mal nach ob der Verkäufer so etwas in den Unterlagen hat.
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Gruß Thorsten ![]() ![]() Viele Grüße vom Donnersberg! Geändert von Allgaier R18 (02.10.2014 um 19:42 Uhr) Grund: Tippfehler
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#4
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also Fahrzeubrief gibt es definitiv nicht, der Trailer ist von 1997, Hersteller Ellebi (italienisch, Firma gibt es nicht mehr).
Es gibt sonst auch keine anderen Papiere mehr ![]() Erstellt der TÜV mir einfach so eine Einzelbetriebserlaubnis oder geht es dann wieder los mit eidesstattlicher Versicherung etc.? Warum brauch ich überhaupt sowas, der Trailer hat doch erst im Juni TÜV bekommen, wozu dann ein Vollgutachten? Was kostet sowas? Wie kann es sein das der Vorbesitzer den Trailer nur mit Fahrzeugschein umgemeldet hat??? |
#5
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![]() Zitat:
Du kannst aber auch einfach die Anmeldung laufen lassen und alles ist gut. ![]() -> Macht man natürlich nicht. ![]() Joachim |
#6
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Der Hersteller kann eine Kopie der Fahrzeugdaten liefern. Beim TÜV muss der Mann im weißen Kittel "aufsichtsführender Prüfing." eingeschaltet werden. Arbeitsplatzsicherung...
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#7
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Wir haben mit unserem Boot einen Sigma Trailer von 2009 gekauft, war mit grüner Nummer zugelassen und demzufolge auch ohne Brief nur Zulassungsbescheinigung I.
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#8
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Hi,
ich hatte nur einen angemeldeten Trailer, Besitzer verstorben, mit endlos abgelaufener HU gekauft. Die Verkehrsbehörde hier hat sich mit der Verkehrsbehörde dort, wo er zugelassen war, kurzgeschlossen, man hat die Daten übermittelt, mich dann zur HU geschickt, ganz normal, kein besonderes Gutachten und danach die Papiere ausgestellt. Gruß Willy Geändert von Giligan (12.03.2015 um 08:34 Uhr)
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#9
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Erstellt der TÜV mir einfach so eine Einzelbetriebserlaubnis oder geht es dann wieder los mit eidesstattlicher Versicherung etc.?
-->Das geht einfach so. Du fährst zu einer Prüfstelle und sagst das du keine Betriebserlaubnis mehr hast und eine neue machen möchtest. Warum brauch ich überhaupt sowas, der Trailer hat doch erst im Juni TÜV bekommen, wozu dann ein Vollgutachten? --> Die brauchst du nur zur Anmeldung. Das was du mit "TÜV bekommen" meinst, ist eine Hauptuntersuchung. Und dazu reicht dem Prüfer der Fahrzeugschein, bzw. die Zulassungsbesch. Teil I. Was kostet sowas? --> Das geht beim TÜV nach aufwand. Da fragst du am besten bei deiner TÜV-Stelle. Wie kann es sein das der Vorbesitzer den Trailer nur mit Fahrzeugschein umgemeldet hat??? --> Das liegt im Ermessen der zuständigen Zulassunssstelle. Ich wohne in einem Bereich wo drei Landkreise aufeinandertreffen, und jede Zulassungsbehörde hat ihre eigenen "Macken"
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Gruß Thorsten ![]() ![]() Viele Grüße vom Donnersberg!
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#10
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Du brauchst eine Betriebserlaubnis, die stellt der TÜV oder eine andere Gebührenerwirtschaftungsorganisation aus.
Damit sollte auch eine Gebührenerwirtschaftungsorganisation wie die Zulassungsbehörde in der Lage sein, eine Zulassung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr auszustellen. richtig saubere Hände bekommt man nur, wenn eine Hand die andere wäscht!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]()
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#11
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Problem hatte ich auch!
Einfach an den Hersteller wenden, dann bekommt man Ersatzpapiere. Hat glaube ich, so 50€ gekostet (für eine Kopie!) MfG tomtomtom |
#12
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Hallo Max,
ruf mal bei der Zulassungsstelle an, bei der der Trailer derzeit zugelassen ist. Sage, dass der Trailer TÜV hat, aber der Verkäufer die Betriebserlaubnis nicht mehr findet. Frage dann, ob man diese dem Verkäufer nochmal ausstellen kann, wenn dieser eine Verlusterklärung (eidesstattliche Versicherung) abgibt. Normalerweise geht das. Dann muss der Verkäufer nur zur Zulassungsstelle und die Erklärung abgeben und bekommt die Betriebserlaubnis nochmal ausgedruckt. Dürfte ursprünglich mal ein grüner Lappen gewesen sein, wie von huebi gepostet. Du bekommst dann evtl. die Zul. Besch. im neuen Format.
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Viele Grüße Thomas
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#13
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![]() Zitat:
Den Hersteller gibt es doch nicht mehr ![]() Außerdem haben die meisten Trailer Einzelgenehmigungen erhalten (selbst mein Ohlmeier MT 3500 aus 2011) ![]()
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Viele Grüße Thomas |
#14
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![]() Zitat:
Oft hat dann eine andere Firma den "Kundenstamm" samt Trailer übernommen. Musste damals auch ein paar Stunden Tante Google bemühen, bis ich eine Adresse der Nachfolgefirma gefunden hatte. MfG tomtomtom |
#15
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![]() Zitat:
Willy |
#16
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Vielen Dank für eure Antworten!
Ich werde demnächst mal zum TÜV fahren und dann berichten ob das geklappt hat ![]() |
#17
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was willst du denn beim TÜV? HU hat der Trailer doch. Du musst zum Zulassungsamt. Rufe bei dem Amt an, bei dem der Trailer jetzt noch angemeldet ist und frage ob sie deinem Zulassungsamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Wenn ja ist alles in Butter und du fährst zu deinem Amt und bekommst bei Ummeldung eine neue Betriebserlaubnis. Wenn nein (z.B. Amt Berlin stellt keine aus) muß dein Vorbesitzer zu seinem Amt und eine eidesstattliche Versicherung abgeben und dann wird ihm eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt mit der du den Trailer dann wieder zulassen kannst.
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]()
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#18
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ok ich probiere nochmal über den Verkäufer zu gehen, dass der sich nochmal mit seiner Zulassungsstelle in Verbindung setzt. Ansonsten gehe ich nächstes Jahr im Frühjahr nochmals zu meiner Zulassungsstelle und gebe eine eidesstaatlicher Erklärung ab, dass ich (nach dem Kauf) die Betriebserlaubnis verloren habe, damit ich eine Ummeldung bekomme.
Die Bürokratie will es so, sie bekommt es so ![]()
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#19
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![]() Zitat:
oh oh, sowas würde ich nicht machen Zitat:
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
#20
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naja, so ganz unwahr wäre es ja nicht...man gibt ja an das die Papiere verloren gegangen sind und nicht wie, wann und von wem etc.
Das Problem ist, dass ich nicht glaube das der Verkäufer sehr kooperativ ist, obwohl es auch in seinem Interesse sein sollte, dass der Trailer umgemeldet wird. Ich kann natürlich auch weiterhin unter seinen Namen rumfahren... |
#21
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Mach das doch bis er sich kümmert.
Mein Trailer lief auf den Erstbesitzer, seit zig Jahren verstorben und inzwischen zweimal weiter verkauft. HU war auch seit 10 Jahren fällig, weil auch der Schein weg war,...man ist trotzdem jedes Jahre, eine recht kurze Strecke, zum Segelteich gefahren. Willy |
#22
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![]() Zitat:
steht im Kaufvertrag dass die Betriebserlaubnis fehlt?
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
#23
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nö bzw. noch nicht
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#24
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![]() wenn es dort nicht drin steht ist es Sache des Verkäufers diese zu besorgen.
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
#25
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Meinen aktuellen Trailer habe ich mit den CE-Papieren des Herstellers angemeldet. Mehr gab es nicht.
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VW Passat 2.0TDI 4motion Vlemmix Trailer PW2700/631 abgelastet auf 2.100 kg Quicksilver 625 Cruiser 3.0 Mercruiser IB |
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