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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
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Erbschaft- benötige juristischen Rat
Hallo,
da mein Großvater verstorben ist und eine kleine Erbschaft ansteht benötige ich einen juristischen Rat, eventuell auch juristischen Beistand. Haben wir jemand hier im Forum der dabei helfen kann? Es geht zwar nicht um viel Geld, möchte aber nicht beschissen werden. |
#2
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Bemühe das Nachlassgericht. Die sind für solche Fragen da und geben kompetente Auskunft.
Aber doch kein Forum.... |
#3
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Du kennst das Forum noch nicht
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#4
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Er fragt kein Forum, sondern sucht jemanden der sich auskennt, im Forum / übers Forum. Wodurch hast du Bauchschmerzen, Janus?
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gregor |
#5
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Als Enkel steht dir eh kein Pflichtteil zu also kannst du auch nicht beschissen werden.
Im Normalfall erben die dierekten Abkömmlinge. ELTERN, GESCHWISTER, KINDER, EHEPARTNER Zur Not nur ihren gesetzlichen Pflichtteil. Wenns kein Testament gibt. keine Enkel Mfg Tobias
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kann ja nicht nur Arbeiten Geändert von eccolor (17.09.2014 um 19:37 Uhr) |
#6
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...wieso, wenn die Eltern verstorben sind z.B.
...aber wir bedienen schon wieder die Glaskugel
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#7
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Mein aufrichtiges Beileid, Frank.
Alles andere wird sich finden ...
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#8
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Erstmal auch mein Beileid unbekannter Weise.
Vom Erbrecht habe ich genauso wenig Ahnung wie sicher die Meisten, aber was das Behummsen angeht - Vorsicht, wenn sich auf einmal vom Nachlassgericht "engagierte" "Erbensucher" bei Dir oder den anderen Erben melden. Das kann ganz schnell ganz blöd werden. Habe ich gerade in der Familie erlebt. Es war aber zu spät, Vertrag war schon unterschrieben und jetzt sind mal eben 30% vom Anteil fällig. Für ziemlich wenig Arbeit....in meinen Augen zumindest.
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Gruß, Lorenz
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#9
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... wo lebte denn dein Großvater? In Ungarn oder in Deutschland? Sofern letzteres der Fall war, kannst du mir eine PN schicken.
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#10
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Ich Danke allen, auch für die Anteilnahme.
Der alte Herr ist fast ohne nennenswerte Erkrankungen 90 Jahre alt geworden und ich habe viel von ihm lernen dürfen. Den Mut vor handwerklichen Aufgaben nicht zu verzagen und erst mal vieles auszuprobieren, bevor man aufgibt. |
#11
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DAS ist ein großes Erbe
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus. Gruß Michael |
#12
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Zitat:
Sie stehen in der gesetzlichen Erbfolge vor den Eltern und Geschwistern des Erblassers.
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#13
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Was willst Du denn wissen ?
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#14
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Wir wollen und können hier keinen rechtlich beraten. Aber man muss grob Falsches nicht stehenlassen, damit es den TE nicht unnötig verwirrt. Dann ist das auch keine Beratung, sondern das sind Basics, die man wirklich ü b e r a l l nachlesen kann.
Wenn das Kind des Erblassers, also das Elternteil des Enkels nicht mehr da ist, kann ein Enkel durchaus pflichtteilsberechtigt sein. Abkömmlinge sind nämlich pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil ist übrigens die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Vielleicht vermengt Eccolor das. Genau anders herum. Der Pflichtteilsanspruch kommt überhaupt erst dann zum Tragen, wenn der Erblasser ein Testament gemacht hat, das den betreffenden Erben zu schlecht stellt. Dann kann der wenigstens die Hälfte des gesetzlichen Erbteils verlangen. Zitat:
Aber wir haben ja überhaupt keinen blassen Schimmer, um welches Problem es geht. Und deshalb halten wir die Klappe. Wollte nur aufkommende Verwirrung vermeiden. |
#15
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Erbfolge kann man sich etwas einfacher so vorstellen:
Zuerst geht's nach "unten" also Kinder, Kindeskinder usw. Ist hier nichts zu finden, geht's nach "oben" - also Eltern. Gibt's auch da nichts, geht's in die Breite, sprich Geschwister. Sind auch die nicht mehr da, geht's da wieder von vorne los, erst nach "unten" usw... Der Ehegatte steht natürlich in erster Linie dabei, klar. Ist nun gar keiner zu finden erbt der Staat, sofern kein Testament vorliegt.
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#16
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Vielfach gibt es nicht nur die klassischen Fragen "Testament ja / nein" und "wie ist die Erbfolge".
Oft schenkt/überschreibt der Erblasser in seiner letzten Lebensphase hohe Werte zu Ungunsten Erbberechtigter. Dann wird es kompliziert, weil der "Beschiss" (der Ausdruck wurde hier verwendet) vorher statt fand. Man kann sowas eigentlich nur abwenden, indem man zu Lebzeiten einfach mehr Kontakt zu dem Erblasser hat oder wenigstens mal vorbei fährt.
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Viele Grüße, TOM
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