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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo an alle.
Habe gehört , dass es neue Bestimmungen bezüglich der Lichterführung für Sportboote ( unter 20 m) gibt. Da wir ja auf die Ostsee wollen und ich noch keine Beleuchtung habe die eine Zulassung hat, benötige ich welche. Es soll jetzt möglich sein ein Rundumlicht und ein Zweifarbenlaterne direkt untereinander ohne einen Abstand von 1 m zu montieren. ![]() Wer hat davon gehört oder gelesen und kann mir sagen wo er es gelesen hat zum nachschlagen. Danke. Grüße von Pia ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#2
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Die Ausgabe 2/o6 der "Wasserwege" schreibt zum Thema auf Seite 8:
Am 1. April tritt eine kleine aber wichtige Änderung der Lichterführung in Kraft. Unter §3.13, Nr. 1, Buchstabe e der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung wird künftig festgelegt, dass die Seitenlichter auch unmittelbar nebeneinander oder in einer einzelnen Laterne in der Schiffsachse gesetzt sein dürfen - es entfällt der Zusatz "am Bug oder nahe am Bug". ...... die Binnenschifffahrtsstraßenordnung ist bereits entsprechend geändert......am Mast eine Zweifarblaterne mit darüber liegender Rundumleuchte installiert ...... Für Seeschifffahrtsstraßen völlig problemlos. Binnen aber .......Bundesverkehrsministerium. Klare Stellungnahme von dort: Das weiße Licht über den Seitenlichtern soll das Kleinfahrzeug von den Großfahrzeugen unterscheidbar machen, die ja weiß und rot/grün auf einer Ebene fahren. ...... ist es völlig unerheblich, wo die Laternen sich befinden. |
#3
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![]() Zitat:
Hallo, gilt das nur für Segler, oder darf man auch auf dem Motorboot nun eine Rumdum- mit Zweifarbenlaterne untendrunter fahren? Da tut sich ja eine Marklücke auf, zur Dreifarbenlaterne nun noch eine Dreifarbenweissrundumlaterne ![]() Aber LED hat man immer noch nicht zugelassen? Gruß Carsten |
#4
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![]() Zitat:
Verordnung erfolgen, sondern per europäischer Prüfnorm für die Zu- lassung von Positionslichtern. Sobald es die gibt, können die Hersteller ihre LED-Produkte prüfen und, falls Prüfung bestanden, mit dem Zulas- sungszeichen (Steuerrad/Wheelmark) versehen lassen. Belem |
#5
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Hallo,
da hab ich auch noch mal ne Frage, ich weiß das muß man eigentlich wissen, aber die Führerschein Prüfung ist schon so lange her. Ist es nicht so, das Boote unter 7m nur eine Rundumleuchte (zur Not Taschenlampe) benötigen? Und wenn ja, was ist mit den orig. serienmäßigen Amerikanischen Positionsleuchten (die sind ja in D nicht zugelassen) müssen die ab? Viele Grüße Henry |
#6
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also:
wer im geltungsbereich des grundgesetzes ein boot betreibt/fährt, hat dafür zu sorgen, dass die beleuchtung den vorschriften entspricht. und das heißt eine DHI-beleuchtung! eine boot unter 7m (LüA) und mit einer geschwindigkeit UNTER 7 knoten DARF eine einzelne nicht näher defenierte rundumleuchte zeigen, sofern sich eine fahrt bei schlechter sicht oder des nachts nicht vermeiden läßt!!! wenn sich herausstellt (bei einer kontrolle), dass du nicht daruf angewiesen bist, nachts zu fahren winkt ein ordungsgeld! und das ist auch richtig so! wenn du auf der straße mit nem auto fährst, welches anbauteile besitzt, die nicht eintragungsfähig sind (ABE), darfst du auch nicht mit der kiste fahren.... eine zweifarbenlaterne ist von je her per gesetz für motorboote zulässig. allerdings verlangt das gesetz dann auch eine trennung von dampfer- und hecklicht! mit positionslampen (aus den usa o.ä.) würde ich mich bei dunkelheit UND tagsüber nicht aufs wasser trauen! als beamter der wasserschutzpolizei würd ich solchen skippern sofort ein knöllchen verpassen (und ihr hättet keine chance dagegen! ![]() @ Pia: in deinen beitrag steht: änderung der rheinschifffahrtsverordnung!!! die bezieht sich wirklich nur auf den geltungsbereich dieser verordnung! |
#7
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![]() Zitat:
sene Lichter zu führen, für alle Schiffe unter deutscher Flagge. Für die jüngeren unter uns: Das DHI gibt es seit 16 Jahren nicht mehr, es ging im heutigen BSH auf, wobei DHI-Zulassungen jedoch grundsätzlich weitergelten. Zur Geschichte der Institutionen gibt es vom BSH hier eine schöne Darstellung. Belem
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