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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Meine Frau hat sich im November 2013 bei einem hiesigen Uhrmacher eine s.Oliver Uhr gekauft. Kurz danach ging der Uhrmacher in Rente und hat sein Geschäft geschlossen. Nun ging die Uhr kaputt und wir haben uns mit der Uhr direkt an s.Oliver gewandt. Zurück kam ein Schreiben mit dem Inhalt, die Uhr gehöre zu einer Kollektion, die seit 2008 ausgelaufen ist und eine Gewährleistung wäre ausgeschlossen. Kennt sich jemand rechtlich in solchen Dingen aus und kann mir weiter helfen? Es handelt sich hier "nur" um einen Wert von 60 €, aber die Antwort am Telefon war so etwas von patzig und ich könne ja ruhig meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. In den AGB`s steht nix von auslaufenden Kollektionen und man sieht es einer Uhr ja auch nicht an, wie lange sie schon beim Händler liegt oder bei s.Oliver.
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() |
#2
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Ich würde da tippen, dass du schlechte Chancen hast, da S.Oliver nicht direkt an Dich geliefert hat.
Wir liefern auch nicht an Endkunden. Und bei uns sieht es so aus, dass wir dem, dem wir verkaufen die Gewährleistung geben. Nicht dem Endkunden. Und unsere Verträge sehen so aus, dass wir z.B. 2 Jahre auf die Nutzung geben maximal aber auf 3 Jahre nach Auslieferung aus UNSEREM Haus beschränkt. Heißt: Wenn unser Produkt erst nach 3 Jahren verkauft wird sind wir demjenigen, dem wir es verkaufen gegenüber nicht mehr in der Gewährleistung. Der, der es dir dann verkauft schon. Aber du sagst ja, den gibt es nicht mehr. Wenn du es aber ganz sicher wissen willst dann wühl mal im Netz mit dem Suchbegriff "gesetzliche Gewährleistung".
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Gruß, Frank ![]()
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#3
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Gewährleistung gilt ab Kaufdatum, nicht ab Produktion.
Bevor ich aber nun auf eigene Rechnung zum Judicus tingeln würde, wäre erstmal ein Anruf bei ner Verbraucherzentrale das Mittel meiner Wahl - ist bei mir schon zweimalig ein erfolgreicher Selbstläufer gewesen.
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....und immer eine handbreit... Kai ![]() --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#4
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Beim Verkauf an einen Endkunden schon. Nicht wenn ich als Lieferant an einen verkaufe, der dann weiter verkauft (z.B. ein Händler oder ein OEM). Und als Lieferant z.B. an einen Händler hab ich nur einen Vertrag mit dem Händler gemacht. Nicht mit dem Endkunden. Der Endkunde wiederum mit dem Händler. Wenn es den nicht mehr gibt hat der Enverbraucher die A-Karte gezogen.
Aber ruf ruhig mal bei der Verbraucherzentrale an. Würde mich aber wundern wenn die dir was anderes sagt. Das Thema ist Teil meines täglichen Geschäfts auch wenn ich im Falle eines drohenden Gerichtsverfahrens erst mal mit unserer Rechtsabteilung Rücksprache halten würde. Dazu kam es in solchen Fällen allerdings noch nie.
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Gruß, Frank ![]() Geändert von Sāmpēra (26.07.2014 um 09:28 Uhr) Grund: fehlte was |
#5
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Guten Morgen,
nach verschiedenen Erfahrungen mit Qualiät und Service bei verschiedenen Produkten des o.g. Herstellers, steht dieser bei mir auf der schwarzen Liste. ![]() Hajo
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#6
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Gewährleistung gibt ein Händler
Garantie gibt der Hersteller Garantie ist freiwillig Gewährleistung nicht Ausserdem greift hier ehh die Beweißlastumkehr nach 6 Monaten d.h. du müsstest nachweisen das der Schaden schon bei Auslieferung bestand. P.s. hab gehört "Modeuhren" taugen nix ![]()
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#7
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Wenn die Uhr ein Ladenhüter war, ist vielleicht nur die Batterie leer. Sollte es schon für kleines Geld geben ( ca. 5,-€ ). Dies als erstes prüfen lassen. Oder ist es eine mechanische Uhr? Dann ist es natürlich blöd gelaufen.
Gruß Jörg, Uhrmachermeister a.D.
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#8
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Die Überschrift " s.Oliver verweigert Gewährleistung " ist schon völlig daneben.
Die haben weder Gewährleistung gegeben, noch sind sie dazu verpflichtet. Das sollte anständiger Weise korrigiert werden! Gruß Gerd |
#9
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#10
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Gewährleistung muss dem Endkunden prinzipiell jeder Händler geben.* Da helfen auch keine anders lautenden AGBs, Einkaufsbedingungen oder sonstiges. Und wenn es nicht anders vertraglich vereinbart ist dann gilt auch für Geschäfte zwischen Firmen die gesetzliche Gewährleistung. Zumindest in der EU. Allerdings haben Firmen die Möglichkeit ihre Gewärhleistungsvereinbarung vertraglich so zu gestalten wie sie das wollen.... oder praxisgerechter ausgedrückt .... wie sie sich einigen können.
* würde aber nicht ausschließen, dass es spezielle Geschäfte gibt für die das nicht gilt. Kauf einer Uhr gehört nicht dazu. Garantie ist immer freiwillig.
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Gruß, Frank ![]()
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#11
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Ich weiß ja nicht wie das bei Uhren ist, aber mit meinem Auto kann ich ja auch bei jedem Vertragshändler vorbeifahren und Ansprüche geltend machen. Nicht nur bei dem Händler wo ich das Auto gekauft habe.
Wenn du die Rechnung noch hast würde ich mit der Uhr einfach zu einem anderen Händler fahren und die Uhr reklamieren. Viel Glück Meikel |
#12
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![]() Hier wäre der nicht mehr existente Händler der einzige Ansprechpartner, und man müßte zudem beweisen können, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorlag.
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Beste Grüße John
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#13
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![]() Zitat:
![]() Garantie und Gewährleistung war bis hierher für mich das selbe. Sorry!
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() |
#14
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Batterie wurde schon gewechselt und bei einem anderen Händler der selbige Marke vertreibt war ich auch schon. Er hatte die Uhr eingeschickt.
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() |
#15
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![]() Zitat:
Erstaunlich, wie hier immer wieder in der Fragestellung und in den Antworten einfachste Begriffe des Kaufrechts verwechselt werden. s.Oliver kann gar keine Gewährleistung verweigern, weil der Begriff "Gewährleistung" ausschließlich zwischen Händler und Käufer Anwendung findet. Gewährleistung ist gesetzlich auf 24 Monate festgelegt. 6 Monate nach dem Kauf geht das Gesetz davon aus, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war, die restlichen 18 Monate muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Wenn zum Zeitpunkt der Reklamation wie in diesem Fall der Händler nicht mehr existiert, ist das Pech für den Kunden, weil für seine Reklamation dann kein Ansprechpartner mehr existiert. Der Hersteller s.Oliver könnte dann allenfalls noch aus Kulanz tätig werden. Auf gar keinen Fall ist ein anderer Händler zuständig. Garantie ist dagegen eine vollkommen freiwillige Leistung, die ein Hersteller übernehmen kann, und die mit Gewährleistung nichts zu tun hat. Gruß Rudi
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#16
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s.Oliver verpflichtet sich zu einer Garantie von 24 Monaten ab Kaufdatum.
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() Geändert von Balu2000 (26.07.2014 um 20:31 Uhr) |
#17
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Hier der Garantieschein. Er wurde mit Uhr eingeschickt und kam zurück
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() |
#18
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S.Oliver spricht hier selbst von Gewährleistungszeitraum. Daher die Verwechselung.
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() |
#19
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Hm... also wenn ich lese was da unter Garantie und Warranty steht und dein Verkäufer autorisiert war das zu unterschreiben, dann nehme ich alles zurück was ich bisher sagte und meine jetzt:
S.Oliver TIME muss entweder wandeln, reparieren oder dir den Kaufpreis ersetzten. Hättest das mal gleich hier rein gestellt ![]()
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Gruß, Frank ![]() Geändert von Sāmpēra (26.07.2014 um 21:19 Uhr) |
#20
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MfG Roland ![]() ![]() ![]()
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#21
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Gruß, Frank ![]()
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#22
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Ich würde mich an den Uhrmacher halten. Rente oder nicht, spielt keine Rolle. Er hat den Zettel unterschrieben. Wenn er kurz vor der Schließung einen alten Ladenhüter verkauft hat, muss er trotzdem gewußt haben, bis wann er so eine Erklärung unterschreiben durfte.
Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de
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#23
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![]() Ein glasklarer Fall für "Bild hilft" ... ( ![]() |
#24
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Der Händler gibt doch auch nur die Garantie an den Kunden weiter, die er vom Hersteller der Uhr eingeräumt bekommt.
In dem Fall: 2 Jahre nach Kaufdatum und einen Händler brauchts für die Inanspruchnahme doch gar nicht, der konnte ruhig in Rente gehen. Wann die Uhr tatsächlich hergestellt wurde und aus welcher Kollektion sie ist, spielt doch gar keine Rolle und ich verstehe nicht dass sich S.Olliver damit erklärt und den Garantiefall ablehnt. Wenn sie dir Uhr nicht reparieren können oder wollen, es dieses Modell nicht mehr gibt, dann bleibt die Möglichkeit adäquaten Ersatz zu liefern, das behält sich S.Olliver ja ausdrücklich vor.
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#25
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Der Händler hat mir zugesichert, bei Problemen zu helfen. Mich stört aber nur diese Dreistigkeit vom Hersteller und sein Antwortschreiben. Mit Umtausch der Uhr wäre ich auch einverstanden. Der Garantieschein ist mehr als eindeutig.
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MfG Roland ![]() ![]() ![]() |
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