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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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![]() ![]() ![]() ![]() ![]() da waren viiiieeel zuviel Leudde drumrum ![]()
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf ![]()
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#27
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Drum merke: Wichtige Bilder immer sofort
per Whatsapp irgendwem schicken, bevor ein übereifriger Polizist Beweismittel vernichten lässt... ![]() Sind die Bilder nicht noch in irgend einer Cloud? ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#28
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Gelöschte Dateien sind in der Regel nicht wirklich verloren
![]() Bei Android z.B. würde ich es mit Recuva versuchen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#29
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Gruß Peter |
#30
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Definitiv nicht, s. §127 StPO auch bekannt als "Jedermann-§"
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Gruß, Jacky Halber Wind reicht völlig aus ![]()
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#31
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Upps, das ist mir neu
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Gruß Peter |
#32
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Das schwierige ist aber das festhalten, ein Täter lässt sich nicht festhalten.
Wenn es dann zu Körperlichen Auseinandersetzung kommt, wird es kritisch. Das muss jeder für sich selbst entscheiden! Ein Täter gehen lassen kommt für mich nicht in Frage, das spricht sich herum und bald bekommen wir ein neuen Volkssport. "Oder ist der schon da?" Kalli PS: Das Handy nach der Fotoaufnahme ausschalten und die PIN vergessen. Oder: Bilder löschen aber dann nichts mehr mit der Kamera aufnehmen bis die gelöschten Bilder wieder hergestellt sind.
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![]() "Der schwarze Schwamm!"
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#33
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Hallo,
das mit dem Recht am eigenen Bild ist so eine Sache in dem Fall. Eigentlich ist die Erstellung und der Besitz des Bildes erst mal unproblematisch. Da der Typ sich ja nicht in einem besonders geschütztem Raum oder Lebensbereich befand. Fraglich ist allerdings, ob ich das Bild überhaupt irgendjemandem (auch der Polizei) zugänglich machen darf. Man könnte mit viel Phantasie unterstellen, dass die Verfolgung zur Anfertigung der Aufnahme gegen den offensichtlichen Willen schon eine Nachstellung oder Beleidigung im Sinne des StGB war. Da sich aber die Juristen regelmäßig mit unterschiedlichem Ergebnis im Feld der Bildaufnahme streiten, kann man dazu keine pauschale Aussage treffen. Daher war es meiner Meinung nach nicht wirklich zulässig, dass die Polizei hier eine sofortige Löschung verlangt hat. Beweismittel ist das Bild nicht, da es den Täter ja nicht bei der Tatverwirklichung zeigt. Mit der Behauptung, dass dieses Bild den Täter zeigt, steht man ja im Zweifelsfall alleine. Die Festnahme nach dem "Jedermann-Paragraphen" ist mit Vorsicht zu genießen. Zwar erlaubt dies bei frischer Tat das Festhalten eines offensichtlichen Täters zur Feststellung seiner Identität in unmittelbarer Nähe des Tatortes zum Tatzeitraum, unterliegt aber auch wie jede Einschränkung von Grundrechten durch den Staat, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Faktisch ist die Beule im Auto, wenn auch sicherlich ärgerlich, nur eine geringe Sachbeschädigung. Da die wenigsten im verletzungsfreien Anwenden von Unmittelbarem Zwang geschult sind, sollte man da eher mal die Faust in der Tasche behalten. Man muss halt immer im Auge behalten, dass das Erstellen einer Bildaufnahme oder das Festhalten des Täters aus der Überraschung und Empörung des Tateindruckes spontan entsteht. Die Juristen aber Monate und Jahre für die Aufarbeitung haben. Bis dann Dominic
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#34
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf ![]() |
#35
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Vergiss das ganz schnell. Theorie und Praxis vertragen sich überhaubt nicht. In der Theorie biste mit "Festhalten" im Recht. In der Praxis wird es so gedreht, das du mehr Probleme bekommst als du Gutes hast.
Im Übrigen, "Festnehmen" und "Festhalten" sind zweierlei. Hiermal der Wort Unterschied im allgemeinen. Behörde/ Staatlich: Festnehmen, Beschlagnahmen, Durchsuchen Privat: Festhalten, Aufbewahren, Nachschau Der Staat vertreten durch die Executive hat die Befugnis zur Zwangsanwendung (einschnitt in die Grundrechte), private haben diese Befugnis nicht, sie handeln nach den "Jedermann" Rechten gemäß StGB, StPO und BGB und dem ihm übertragen Hausrecht und müssen sich u.a. daran orientieren bzw. haben nur diese daraus resultierende Rechte und Befugnisse. Festhalten ist bei bestimmten Vorraussetzungen möglich (Fluchtgefahr bei Straftat und wenn die Personalien nicht vorliegen, dann kann die Person festgehalten werden, wehrt sie sich extrem oder wird gewalttätig, kann man ihn auch fixieren. Hätte man Handschellen oder Seil dabei, dürfte man die Person damit Festsetzen.
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 Geändert von Heliklaus (11.07.2014 um 14:50 Uhr) |
#36
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Hallo,
dass der Mensch auf der Flucht war, sagt ja erstmal nichts über die Tatbeteiligung aus. Die Zeugen, die ihn nur haben flüchten sehen, könnten ja eher gegen Dich verwendet werden, wenn man Dir Nachstellung oder Nötigung unterstellen würde. ![]() Wenn es Zeugen für die Tat gab, sind diese besser geeignet, wie jedes Photo, was außerhalb der Tat gemacht wurde. Die Identitätsfeststellung durch die Polizei ist nicht zwingend. Wenn er Dir gegenüber die Identität preisgibt, darfst Du ihn auf Grundlage der Strafprozessordnung nicht mehr festnehmen. Das Tätigwerden der Führerscheinstelle ist ganz allein Sache dieser Behörde selbst. Da steht das Strafrecht erstmal über deren Tätigkeit. Da Du auch nicht Erfüllungsgehilfe dieser Behörde bist, kannst Du dir daraus auch keine zusätzlichen Rechte ableiten. Die Polizei hätte ja auf Grund der Geringfügigkeit auch keine Öffentlichkeitsfahndung mit Deinem Photo betrieben. Was halt mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zusammenspielt. Bis dann Dominic
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#37
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[QUOTE=seebaer150;3554251]Statistisch gesehen läuft ein großer Prozentsatz der Bundesbürger unter irgendwelchen Drogen durch die Welt.
Tja, da hat dieser Lehrling des privaten Sicherheitsdienstes dr BRD-GMBH mit 17000 Euro Haftungskapital wohl besser aufgepasst. ![]() ![]() ![]() Glück Auf! Gunar |
#38
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![]() Zitat:
Glück Auf! Gunar |
#39
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf ![]() |
#40
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![]() Zitat:
Mein Kumpel hat das in 2004 mal versucht, mit zwei 14.jährigen Mädchen. http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=18621 Er sitzt heute noch - und für alle Zeiten - im Rollstuhl. Diese Menschen haben eine deutlich erhöhte kriminelle Energie und sind jederzeit bereit diese einzusetzen.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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