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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 10.07.2014, 22:32
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@ 45Meilen

da waren viiiieeel zuviel Leudde drumrum
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher"

Gruß Ralf


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  #27  
Alt 10.07.2014, 23:46
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Drum merke: Wichtige Bilder immer sofort
per Whatsapp irgendwem schicken, bevor
ein übereifriger Polizist Beweismittel
vernichten lässt...
Sind die Bilder nicht noch in irgend einer Cloud?
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.
.

Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #28  
Alt 11.07.2014, 06:06
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Gelöschte Dateien sind in der Regel nicht wirklich verloren .

Bei Android z.B. würde ich es mit Recuva versuchen.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #29  
Alt 11.07.2014, 08:28
benzman benzman ist offline
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Zitat:
Zitat von icemannthereal Beitrag anzeigen
Nach der Formalitäten, sagt der eine Polizist ich möchte sofort, jetzt in seinem Beisein die gemachten Fotos löschen

Ich dürfe keine Fotos machen, hätte "den Menschen" ja festnehmen können so etwas wüsste man doch , ich joh- alles klar
Bin mir ziemlich sicher, wenn Du ihn festgenommen hättest, wärst Du noch wegen Freiheitsberaubung dran!
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Gruß Peter
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  #30  
Alt 11.07.2014, 08:53
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Zitat:
Zitat von benzman Beitrag anzeigen
Bin mir ziemlich sicher, wenn Du ihn festgenommen hättest, wärst Du noch wegen Freiheitsberaubung dran!
Definitiv nicht, s. §127 StPO auch bekannt als "Jedermann-§"
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Gruß,
Jacky
Halber Wind reicht völlig aus
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  #31  
Alt 11.07.2014, 09:14
benzman benzman ist offline
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Zitat:
Zitat von jacky.14 Beitrag anzeigen
Definitiv nicht, s. §127 StPO auch bekannt als "Jedermann-§"
Upps, das ist mir neu
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Gruß Peter
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  #32  
Alt 11.07.2014, 09:45
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Zitat:
Zitat von benzman Beitrag anzeigen
Upps, das ist mir neu
Das schwierige ist aber das festhalten, ein Täter lässt sich nicht festhalten.
Wenn es dann zu Körperlichen Auseinandersetzung kommt, wird es kritisch.
Das muss jeder für sich selbst entscheiden!

Ein Täter gehen lassen kommt für mich nicht in Frage, das spricht sich herum und bald bekommen wir ein neuen Volkssport. "Oder ist der schon da?"

Kalli

PS:
Das Handy nach der Fotoaufnahme ausschalten und die PIN vergessen.
Oder: Bilder löschen aber dann nichts mehr mit der Kamera aufnehmen bis die gelöschten Bilder wieder hergestellt sind.
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"Der schwarze Schwamm!"
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Alt 11.07.2014, 11:04
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
das mit dem Recht am eigenen Bild ist so eine Sache in dem Fall. Eigentlich ist die Erstellung und der Besitz des Bildes erst mal unproblematisch. Da der Typ sich ja nicht in einem besonders geschütztem Raum oder Lebensbereich befand. Fraglich ist allerdings, ob ich das Bild überhaupt irgendjemandem (auch der Polizei) zugänglich machen darf.
Man könnte mit viel Phantasie unterstellen, dass die Verfolgung zur Anfertigung der Aufnahme gegen den offensichtlichen Willen schon eine Nachstellung oder Beleidigung im Sinne des StGB war.
Da sich aber die Juristen regelmäßig mit unterschiedlichem Ergebnis im Feld der Bildaufnahme streiten, kann man dazu keine pauschale Aussage treffen. Daher war es meiner Meinung nach nicht wirklich zulässig, dass die Polizei hier eine sofortige Löschung verlangt hat.

Beweismittel ist das Bild nicht, da es den Täter ja nicht bei der Tatverwirklichung zeigt. Mit der Behauptung, dass dieses Bild den Täter zeigt, steht man ja im Zweifelsfall alleine.

Die Festnahme nach dem "Jedermann-Paragraphen" ist mit Vorsicht zu genießen. Zwar erlaubt dies bei frischer Tat das Festhalten eines offensichtlichen Täters zur Feststellung seiner Identität in unmittelbarer Nähe des Tatortes zum Tatzeitraum, unterliegt aber auch wie jede Einschränkung von Grundrechten durch den Staat, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Faktisch ist die Beule im Auto, wenn auch sicherlich ärgerlich, nur eine geringe Sachbeschädigung. Da die wenigsten im verletzungsfreien Anwenden von Unmittelbarem Zwang geschult sind, sollte man da eher mal die Faust in der Tasche behalten.

Man muss halt immer im Auge behalten, dass das Erstellen einer Bildaufnahme oder das Festhalten des Täters aus der Überraschung und Empörung des Tateindruckes spontan entsteht. Die Juristen aber Monate und Jahre für die Aufarbeitung haben.

Bis dann

Dominic
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Alt 11.07.2014, 11:32
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
das mit dem Recht am eigenen Bild ist so eine Sache in dem Fall. Eigentlich ist die Erstellung und der Besitz des Bildes erst mal unproblematisch. Da der Typ sich ja nicht in einem besonders geschütztem Raum oder Lebensbereich befand. Fraglich ist allerdings, ob ich das Bild überhaupt irgendjemandem (auch der Polizei) zugänglich machen darf.
Man könnte mit viel Phantasie unterstellen, dass die Verfolgung zur Anfertigung der Aufnahme gegen den offensichtlichen Willen schon eine Nachstellung oder Beleidigung im Sinne des StGB war.

Der Mensch war auf der Flucht (Zeugen)

Da sich aber die Juristen regelmäßig mit unterschiedlichem Ergebnis im Feld der Bildaufnahme streiten, kann man dazu keine pauschale Aussage treffen. Daher war es meiner Meinung nach nicht wirklich zulässig, dass die Polizei hier eine sofortige Löschung verlangt hat.

Beweismittel ist das Bild nicht, da es den Täter ja nicht bei der Tatverwirklichung zeigt. Mit der Behauptung, dass dieses Bild den Täter zeigt, steht man ja im Zweifelsfall alleine.

Auch dafür gibt es Zeugen (in meinem Fall)

Die Festnahme nach dem "Jedermann-Paragraphen" ist mit Vorsicht zu genießen. Zwar erlaubt dies bei frischer Tat das Festhalten eines offensichtlichen Täters zur Feststellung seiner Identität in unmittelbarer Nähe des Tatortes zum Tatzeitraum, unterliegt aber auch wie jede Einschränkung von Grundrechten durch den Staat,

....bis zum eintreffen der Polizei (würde ich trotzdem nicht tun)

dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Faktisch ist die Beule im Auto, wenn auch sicherlich ärgerlich, nur eine geringe Sachbeschädigung. Da die wenigsten im verletzungsfreien Anwenden von Unmittelbarem Zwang geschult sind, sollte man da eher mal die Faust in der Tasche behalten.

... die Führerscheinstelle wir diese Tat sicherlich interessieren

Man muss halt immer im Auge behalten, dass das Erstellen einer Bildaufnahme oder das Festhalten des Täters aus der Überraschung und Empörung des Tateindruckes spontan entsteht. Die Juristen aber Monate und Jahre für die Aufarbeitung haben.

Bis dann

Dominic
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Gruß Ralf


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  #35  
Alt 11.07.2014, 14:44
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Zitat:
Zitat von jacky.14 Beitrag anzeigen
Definitiv nicht, s. §127 StPO auch bekannt als "Jedermann-§"
Vergiss das ganz schnell. Theorie und Praxis vertragen sich überhaubt nicht. In der Theorie biste mit "Festhalten" im Recht. In der Praxis wird es so gedreht, das du mehr Probleme bekommst als du Gutes hast.

Im Übrigen, "Festnehmen" und "Festhalten" sind zweierlei.

Hiermal der Wort Unterschied im allgemeinen. Behörde/ Staatlich: Festnehmen, Beschlagnahmen, Durchsuchen
Privat: Festhalten, Aufbewahren, Nachschau
Der Staat vertreten durch die Executive hat die Befugnis zur Zwangsanwendung (einschnitt in die Grundrechte), private haben diese Befugnis nicht, sie handeln nach den "Jedermann" Rechten gemäß StGB, StPO und BGB und dem ihm übertragen Hausrecht und müssen sich u.a. daran orientieren bzw. haben nur diese daraus resultierende Rechte und Befugnisse.

Festhalten ist bei bestimmten Vorraussetzungen möglich (Fluchtgefahr bei Straftat und wenn die Personalien nicht vorliegen, dann kann die Person festgehalten werden, wehrt sie sich extrem oder wird gewalttätig, kann man ihn auch fixieren. Hätte man Handschellen oder Seil dabei, dürfte man die Person damit Festsetzen.
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Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
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Geändert von Heliklaus (11.07.2014 um 14:50 Uhr)
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  #36  
Alt 11.07.2014, 14:53
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
dass der Mensch auf der Flucht war, sagt ja erstmal nichts über die Tatbeteiligung aus. Die Zeugen, die ihn nur haben flüchten sehen, könnten ja eher gegen Dich verwendet werden, wenn man Dir Nachstellung oder Nötigung unterstellen würde.

Wenn es Zeugen für die Tat gab, sind diese besser geeignet, wie jedes Photo, was außerhalb der Tat gemacht wurde.

Die Identitätsfeststellung durch die Polizei ist nicht zwingend. Wenn er Dir gegenüber die Identität preisgibt, darfst Du ihn auf Grundlage der Strafprozessordnung nicht mehr festnehmen.

Das Tätigwerden der Führerscheinstelle ist ganz allein Sache dieser Behörde selbst. Da steht das Strafrecht erstmal über deren Tätigkeit. Da Du auch nicht Erfüllungsgehilfe dieser Behörde bist, kannst Du dir daraus auch keine zusätzlichen Rechte ableiten.
Die Polizei hätte ja auf Grund der Geringfügigkeit auch keine Öffentlichkeitsfahndung mit Deinem Photo betrieben. Was halt mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zusammenspielt.

Bis dann

Dominic
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  #37  
Alt 11.07.2014, 16:13
Arzgebirger Arzgebirger ist offline
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[QUOTE=seebaer150;3554251]Statistisch gesehen läuft ein großer Prozentsatz der Bundesbürger unter irgendwelchen Drogen durch die Welt.


Tja, da hat dieser Lehrling des privaten Sicherheitsdienstes dr BRD-GMBH mit 17000 Euro Haftungskapital wohl besser aufgepasst.





Glück Auf!
Gunar
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  #38  
Alt 11.07.2014, 16:19
Arzgebirger Arzgebirger ist offline
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Zitat von icemannthereal Beitrag anzeigen
Der Typ ist mitte/ende 40, absolut korrekt gekleidet- hätte ich ihm eigentlich nicht zugetraut


Glück Auf!
Gunar
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  #39  
Alt 12.07.2014, 12:58
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Gunar
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  #40  
Alt 12.07.2014, 20:14
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Zitat:
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Bin mir ziemlich sicher, wenn Du ihn festgenommen hättest, wärst Du noch wegen Freiheitsberaubung dran!
Nicht nur das.
Mein Kumpel hat das in 2004 mal versucht, mit zwei 14.jährigen Mädchen. http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=18621
Er sitzt heute noch - und für alle Zeiten - im Rollstuhl.
Diese Menschen haben eine deutlich erhöhte kriminelle Energie und sind jederzeit bereit diese einzusetzen.
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Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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