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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wer Kann mir folgende Frage beantworten:
Wenn eine Klage vor Gericht verloren wurde und man geht in Revision und der Streitwert ist zB. auf 20T€ festgesetzt worden, mit wie viel Kosten muß man da ungefähr rechnen. Ich, wie gesagt, keine Kennung und ich hoffe man kann die Frage überhaupt so stellen. Vielen Dank vorab Peter.
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Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799 |
#3
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RVG sind nur die Antwaltsgebühren, nicht die Gerichtskosten. Rechner für die 1. Instanz, sehr ungenau, aber als Anhaltspunkt:
http://www.gerichtskostenrechner.de/...iko/index.html Für zweite Instanz etwas höher. Sunbeamer
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#4
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Gruss Vestus
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#5
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wenn Du Berufung meinst und nicht Revision (Zivilverfahren?) dann kostet ein Anwalt für die zweite Instanz circa 2500,-- EUR brutto, 2 also ca 5000,-- EUR brutto plus Gerichtskosten ca. 400 EUR plus sonstige (Zeugen / SV) ...
gruss Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
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