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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Denke, dass man keine ATIS Kennung bekommt, wenn man nur "See" hat/möchte. Andersrum bekommt man natürlich alle drei Nummern zugeordnet.
Bei jeder Aussendung (binnen) wird diese ATIS-Kennung zur Indentifizierung der Sendestelle gesendet.
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#27
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Hallo zusammen
Ich habe vor Kurzem meinen Funkschein gemacht und natürlich das Buch aufgehoben. Stelle das mal als Bild hier rein und hoffe, man kann es lesen. Gruß, Bernd |
#28
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Um noch mal auf die Frage des TO zurücjk zu kommen:
Dann kreuzt Du im Formular Rufzeichen und ATIS an. |
#29
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ich würde wie gesdchrieben alle drei ankreuzen, wenn er irgendwann den SRC macht und auf die Ostsee oder Nordsee will spart er sich dann die kosten für das ummelden.
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#30
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Zitat:
Nun aber. Das bekommst Du auch nicht von der Bundesnetzagentur, sondern vom Amtsgericht des für Dein Boot zuständigen Seeschiffahrtsregister. Diese Kennung ist nur für im register angemeldete Schiffe.
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_________________________ LG Frank |
#31
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Hab ich auch so gemacht
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Chris |
#32
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Zitat:
Man benötigt keinen UBI wenn man eine Kombianalge benutzt und diese ausschließlich im Seefunk eingesetzt wird. Da reicht das SRC genauso ist es umgekehrt. Wenn eine Kombianalge nur im Binnenfunk eingesetzt wird, benötigt man nur den UBI http://www.fvt.wsv.de/ubi/ubi_merkbl...mbianlagen.pdf http://www.nautik-funk-berlin.de/Fun...tzbereiche.htm Zitat: Wenn eine Kombianlage im Bereich des Binnenschifffahrtsfunk verwendet wird, darf diese als Binnenfunkanlage mit dem UBI betrieben werden, auch wenn der Schiffsführer keinen SRC besitzt. Es kommt also auf den teilzunehmenden Dienst an, welches Zeugnis Sie benötigen. Selbst wenn die Anlage in der Lage ist auch am Seefunkdienst teilzunehmen, heißt das nicht, das Sie auch ein Seefunkzeugnis benötigen, wenn Sie z.B. ausschließlich Berlin oder andere Binnengewässer befahren |
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