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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
nachdem die "Boot" mir ein Dinghi beschert hat (mit 5 PS Motor), stelle ich mir die Frage nach Kennzeichnung und erlaubten Fahrtgebiet. Am einfachsten ist sicherlich die Kennzeichnung "Tender to ...". Ist dabei die Anbringung des Heimathafens oder Unterscheidungssignals Pflicht (z.B. für Auslandseinsätze) ? Dürfte das Boot auch einen eigenen Namen tragen wie z.B. Gummischwein - Tender to Plastikschüssel ![]() Wenn ich das Dinghi in den Kofferaum packe und z.B. im Schiersteiner Hafen (Wiesbaden / Rhein) spazieren fahren will - darf ich das, oder muß das Mutterschiff in unmittelbarer Nähe sein ? Schönen Gruß Gerrit |
#2
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Hallo Gerrit,
hier findet man alles über die Kennzeichnung von Kleinfahreugen, also auch von Dingis und Schlauchbooten: http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...fahrzeuge.html So gibt es z.B. die Bezeichnung "Tender to .... " gar nicht. Gruß Andy |
#3
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Ohne eigenes Kennzeichen, also mit einer Beschriftung "Tender to ... " darfst du das Bötchen nur in der Funktion als Beiboot, also um vom Ankerplatz an Land zu fahren o. ä. nutzen. Bereits eine kleine Spazierfahrt, auch wenn sie vom Mutterschiff ausgeht, ist unzulässig.
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Gruß Heinz-Dieter |
#4
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#5
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#6
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![]() Zitat:
"ausgenommen - „Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene, Beiboote)"
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Gruß Heinz-Dieter |
#7
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Schon richtig, aber Gerrit hat ein 5PS-Motor. Somit ist dieser Kennzeichnungspflichtig. |
#8
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Da ist ein Komma zwischen "mit Muskelkraft betriebene" und "Beiboote".
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Gruß Heinz-Dieter |
#9
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Habe gerade mit dem WSA und Pantaenius gesprochen.
1) WSA: Beiboot muß, um auf Binnenwasserstraßen genutzt werden zu dürfen, IMMER eine amtliche Kennzeichnung haben. Kosten 18 €. Laufzeit unendlich. Benutzung als Beiboot nur auf Seewasserstraßen möglich. 2) Pantaenius: Bei Nutzung des Beiboots unabhängig vom Mutterschiff ENTFÄLLT DER VERSICHERUNGSSCHUTZ! Das Boot benötigt dann eine eigene Haftplicht. Kosten (bis 50 PS) 56,27 €. Günstigerer Tarif nicht möglich. Also vergessen wir den Rhein und fragen uns ob "Tender to ..." oder nur der Schiffsname des Mutterschiffs (Verwechslungsgefahr ![]() Gruß Gerrit |
#10
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Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge, ausgenommen - „Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene, Beiboote), - Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, - Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung, - Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z.B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren), - Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit „dienstlicher" Kennzeichnung. Da ein eigenständig fahrendes Beiboot mit mehr als 2,21KW = 3PS ein Motorboot ist, ist dies auch kennzeichnungspflichtig. Die WSP erkennt alles andere nicht an. Gruß Andy |
#11
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Hier ein Zitat aus einer Veröffentlichung der WSP-NRW:
"Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht Die 1995 in Kraft getretene Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch) regelt, dass Sportboote, die unter den Begriff des Kleinfahrzeuges (<20 m) fallen, ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen müssen. Ausgenommen hiervon sind: Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden Wasserfahrzeuge, die nur unter Segel fortbewegt werden können bis 5,50 m Länge Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung nicht mehr als 2,21 kW beträgt Beiboote (müssen jedoch so gekennzeichnet sein, dass die Zugehörigkeit zum Mutterschiff erkennbar ist) Sollte Ihr Kleinfahrzeug eines der vorgenannten Kriterien erfüllen, benötigt es keine Kennzeichnung nach der KlFzKV-BinSch. Es kann jedoch auf freiwilliger Basis ein Kennzeichen erhalten." Nachzulesen unter http://home.t-online.de/home/wsp.nrw...#Kennzeichnung
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Gruß Heinz-Dieter |
#12
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Das ist meine Rechtsauffassung:
Auf See und Binnen: Name des großen Boot (Tender to xxxxx) Ab ca. ca. 2 PS auf Binnen muß das Boot eine eigene Nummer besitzen. Ohne Nummer (bis max. ca. 2 PS) darf das Boot aber nur zum Anladen benutzt werden.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#13
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#14
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Zitat:
![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#15
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![]() Ist doch schon so lange her, als ich damit beschäftigt habe...
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#16
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Nicht schlecht die SUCHFUNKTION
![]() ![]() Kann man kontrollieren, ob das stimmt was geschrieben wird ![]() ![]() Gruß UWE
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#17
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#18
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UWE
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#19
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![]() Zitat:
Na ja. Vielen Dank noch mal Uwe! Fassen wir noch mal zusammen: Also bis 3 PS bzw 2,21 kW ist keine Kennzeichnung von Tendern zum Anladen auf Binnen erforderlich.
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#20
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Hallo,
warum sträubt Ihr (einige) Euch so gegen eine Kennzeichnung. Eine Anmeldung bei einem WSA kostet doch nun wirklich nicht die Welt und ist dauerhaft ohne weitere Kosten gültig. Problematischer ist da die Versicherungsseite. Wenn man die Kasko-Versicherung über das Mutterschiff laufen läßt, muß eigentlich auch die gesamt Kasko Summe angehoben werden. das ist nur unwesentlich billiger als eine Kasko nur fürs Beiboot. Die Haftpflicht des Mutterschiffes haftet nur unter den schon beschriebenen sehr eng ausgelegten "Beiboot-Bedingungen", d.h. eine Spazierfahrt ist schon nicht mehr versichert. Manche Versicherungen sprechen auch davon, dass der Einflußbereich (Sichtweite) des Mutterschiffs nicht verlassen werden darf. Also: 1. anmelden beim WSA 2. eigene Kasko 3. eigene Haftpflicht und man kann mit dem Böötchen fahren wo man will ob mit oder ohne "Mutterschiff"
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Charly |
#21
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Entschuldigung, dass ich dieses Thema noch mal aufwärme.
Das mit der Kennzeichnung binnen habe ich aus den o.g. Beiträgen ja verstanden. Ich habe auch das pdf in elwis gelesen. Habe ich das richtig verstanden, dass es für See KEINE Kennzeichnungspflicht sondern nur die Pflicht zur Namensanbringung gibt? Das Boot: Schlauchboot 2,70m Motor: 8 PS Ich habe am Freitag zwar ein Kennzeichen beantragt, will aber das Boot (gerade gekauft) mit Motor schon am nächsten Montag an der Ostsee testen. Gruß Lothar |
#22
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Meines Wissens nach muß es angemeldet werden.
Aber: wenn du die Anmeldung schon beantragt hast, dies evtl. auch belegen kannst, wird dir meiner Meinung nach keiner einen dicken Strick daraus drehen. Wenn du die Anmeldung beim WSA gemacht hast, bekommst du die Nr. sofort. Ich würde an deiner Stelle einfach Montag mal kurz anrufen und die Nr. durchgeben lassen. Wenn du dann diese mit Isolierband provisorisch anbringst, hast du nur keine Papiere dabei. Dann bist du auf der sicheren Seite. |
#23
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Also ich habe das so in Erinnerung, dass seegehende Kleinfahrzeuge
( < 15 M ) keine Kennzeichen benötigen außer Name und Heimathafen!! Nur die Grenze zum Bereich des Binnenrechtes sollte man beachten, dort beginnt eine andere Welt ![]() Gruß UWE
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#24
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Charly |
#25
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ich sage nur eins, fahre von der Ostsee in die Trave, dann musste das ab einen Punkt wissen oder zahlen ![]() gruß UWE
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