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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo allerseits,
bei einem Nachbarn meiner Mutter soll das Grundstück (in NRW) geteilt werden. Daraufhin hat eine Vermesser mit einem kurzfristig anberaumten Termin auch die Grenzsteine zum Grundstück meiner Mutter vermessen, einen nicht gefunden und auf dem Grundstück meiner Mutter neben einer Mauer einen neuen gesetzt. Bei einem anderen behauptet er, der sei versetzt worden, obwohl er selber feststellte, dass der gut in Beton sitzt. Meinen Mutter ist sich jetzt unsicher über das weitere Vorgehen, da sie weder mit dem Auftritt noch mit dem zu erwarteten Ergebnis einverstanden ist. Vorab: unterschrieben hat sie nichts. Gibt es im Forum eventuell einen Vermesser oder einen Mitarbeiter eines Katasteramtes? Viele Grüße Volker |
#2
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Servus,
was genau willst du denn nun wissen? So long der Flip Dipl.-Verm. Ing.
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Motorleistung wird völlig überbewertet.
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#3
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Ist das in oder um Köln?
Ich kann dir den Vermesser Mathow in Leverkusen sehr ans Herz legen. Ihn würde ich beauftragen, das Grundstück der Mutter einzumessen. Der Rest kann dir ja wurscht sein. Er schaut nicht nur, ob die Steine richtig sitzen, sondern gibt dir auch die Längen der Grenzen, was hilfreich ist, wenn du mal eine Markierung suchen musst. Kostet nur ein paar EUR und immer billiger als ein Rechtsstreit.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#4
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Hallo allerseits,
leider ist das Grdst. in Dortmund. So schnell habe ich gar nicht mit einer Antwort gerechnet. Es gab wohl eine Grenzbegehung mit einem Vermesser, der sich wohl etwas selbstherrlich benommen hat. Ich erhalte heute Abend die ersten Scans von den Schreiben. Ich werde dann morgen meine Fragen konkretisieren. Vielleicht muss ich dann das freundliche Angebot von Flip auch in Anspruch nehmen. Leider ist das überhaupt nicht mein Rechtsgebiet, und ich möchte erstmal vermeiden, dass falsche Tatsachen in die Welt kommen. Falls, neben dem bereits erwähnten Angebot, jemand einen zuverlässigen Vermesser in Dortmund kennt, bin ich auch da für Tipps dankbar. Vielen Dank und Viele Grüße Volker |
#5
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Ich würde einfach einen Vermesser beauftragen, das Grundstück der Mutter zu vermessen. Sollte um die 200 EUR kosten. Je nach Ergebnis kann man weiter sehen. Nichts unterschreiben ist schon mal gut. Dann läuft auch die Teilungserklärung etwas langsamer. Freut den alten/neuen Eigentümer....
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#6
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Kann man das bei Euch frei entscheiden? 200€ wäre imho ein Schnapper! Hier muß der beim jeweiligen Katasteramt zugelassen sein. Wir haben für 1800m² (allerdings ein Vieleck mit Pfeife...) zuletzt 1182€ fürs Vermessen bezahlt (aber in S.-H.), um Streitigkeiten vorzubeugen...
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#7
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uups,..ist ja meine Gegend,
ich habe auch schon mehrere Grundstücke vermessen lassen müssen...das waren dann aber die öffentlich best. Vermesser, die dann auch wiederum den Eintrag in das Liegenschaftskataster haben vornehmen/ ändern lassen. Wenn es eine ganz offizielle Grundstücksteilung ist, benötigst Du einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Hier hätte ich in Dortmund das Büro : Jürgen Wiegen Durchstr. 16 44229 Dortmund Tel: 0231/973011-0 zu bieten. Sonst schick mir ne PN
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Gruß Klaus
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#8
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Moin Volker,
zuallererst einmal haben nur die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure eigentlich etwas an den Grenzsteinen zu suchen. Weitere Berechtigte sind natürlich die Damen und Herren und vom Katasteramt. Weiterhin gibt / gab es noch Behörden, die befugt sind Katastervermessungen im eigenen Bestand durchzuführen. Kurz : Ihr braucht einen ÖbVI. Diese sind ähnlich wie Notare öffentlich bestellt und haben auch die Urkundsbefugnis. Für die Katastervermessungen sollte es eine Gebührenordnung geben. Der kann nicht so ohne weiteres irgendwelche Preise aufrufen. Aber nicht vergessen, mit dem reinen messen im Außendienst ist es nicht getan. Der muss seine Messung im Büro aufbereiten und anschließend beim Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster einreichen. Das Grenzsteine schon mal verloren gehen oder nicht da stehen wo man als Besitzer eigentlich vermutet kann schon mal passieren. Das hängt ganz stark davon ab wann in der Gegend letztmalig wirklich umfassend gemessen wurde. Es soll auch Fälle gegeben haben wo der liebe Nachbar meint durch versetzen eines Grenzsteines seinen Grund zu vergrößeren... Eigentlich sind alle Grenzsteine mit einer unterirdischen Sicherungsmarke versehen (früher Tonkegel, heute als Plastik, genannt Möhre). Danach läßt sich scon feststellen wo der Stein mal war. ABER : LASS DA SELBST DIE FINGER VON, ich glaube das ist ne Ordnungswiedrigkeit = kostet Geld wenn Du erwischt wirst. Der ÖbVI hat Zugang zu allen Messungsunterlagen zu den betreffenden Flurstücken und führt damit dann eine Grenzwiederherstellung durch (für den alten Zustand vor der Teilung). Danach werden die neuen Steine gesetzt wo sie hinmüssen und eingemessen. Um den neuen Zustand dann rechtsgültig zu machen muss eine Grenzniederschrift erfolgen. Dabei müssen alle Beteiligten (=Grenznachbarn) zugegen sein. Dann werden die neuen Steine in der Örtlichkeit angezeigt und der ganze Vorgang erläutert. Dazu gibt es eine sog. Skizze zur Grenzniederschrift die von den beteiligten Grenznachbarn im Zustimmungsfalle unterschrieben wird. Der ÖbVI beurkundet den ganzen Vorgang dann mit seinem Siegel. Wenn Deine Mutter partout mit der Position der Grenzsteine nicht einverstanden ist, kann Sie natürlich die Unterschrift verweigern. Das ganze könnte dann auf eine streitige Grenze hinauslaufen. Ob das aber lohnt ist eine ganz andere Frage. Häufig täuscht in solchen Fällen die eigene Wahrnehmung ein wenig (ohne euch jetzt zu Nahe treten zu wollen), aber die ÖbVI wissen meistens recht gut was sie tun. Wäre ja auch die Frage wie groß den der Flächenverlust durch die neue Position des alten Grenzsteines wäre ? Macht sich das in € überhaupt bemerkbar ? Und was ist mit dem Vorhaben welches die Teilung notwendig macht ? Ich würde mir das von dem beteiligten ÖbVI mal ausführlich erklären lassen. Wenn der von oben herab ist, tritt ihm vors Schienbein, erklären muss er. Auch die etsprechenden Rechtsvorschriften würde ich mir mal nennen lassen, nur mal so. Ich hoffe ich habe jetzt nicht zuviel alten Kram zu besten gegeben. Meine Ausbidlung im Kataster ist schon ewig her. Jetzt mach ich lieber richtige Vermessung ![]()
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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#9
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Servus, den Ausführungen von Fritz kann ich nicht hinzufügen. Alles deutlich niedergelegt.
Die Mutter von Volker hat ja auch noch die Möglichkeit sich beim Katasteramt selbst informieren, wo der strittige Grenzstein in den alten Vermessungsrissen stand. Ansonsten steht natürlich die Möglichkeit frei, einen eigenen ÖBVI zu beauftragen, der die Sache von der anderen Seite angeht. Die "Verschiebung" der Grenzsteine kann viele Gründe habe, der Nachbar ist nicht immer der böse, auch habe sich die Meßmethoden und Gerätschaften in den letzten Jahren geändert. Bergsenkungen sind dabei auch in Dortmund nicht zu vernachlässigen. So long der Flip
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Motorleistung wird völlig überbewertet.
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#10
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Jau dein Grundstück. Das kannste mit nem Zollstock messen.
Kumpel von mir ist Vermesser in Remscheid. Falls ich kontakt herstellen soll. Kannste dich melden
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Hier könnte mein Name stehen!!!
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#11
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Moin Moin Volker,
eine kleine Ergänzung hätte ich noch zu den schönen Ausführungen von Fritz: um Deinen Verdacht der Grenzsteinschieberei zu erhärten oder zu zerstreuen kannst Du mit Deiner Mutter samt Eigentumsnachweis für das Grundstück zum Kataster-/ Liegenschaftsamt gehen und Dir einen Auszug über eben Euer Grundstück geben lassen. (kostet nur wenige Euro und geht recht schnell) In dem Auszug vom Plan findest Du alle offiziellen Messpunkte mit den Maßen für das Grundstück. Notfalls kannst Du auch mit einem Messschieber am Plan abmessen und über den Maßstab umrechnen. Nun kannst Du vor Ort von den offiziell eingetragenen Grenzmesspunkten mit einer Schur die Grenzlinien nachziehen, eventuell sogar über Zaunfluchten peilen und die Längen nachmessen. Wo sich beide Schnüre kreuzen, sollte etwa der gesuchte Grenzstein liegen. Sollte es bis auf ein paar Zentimeter passen, liegt es wohl an Deiner Messgenauigkeit, ist es mehr solltest Du wie Fritz schon geschildert hat offiziell weitergehen. Alte Grenzmarkierungen sind bei mir in der Gegend neben den modernen Rohren, ältere Betonquader und noch ältere bearbeitete / unbearbeitete Natursteine mit eingemeißeltem Kreuz, gesichert wurde im Untergrund dann mit einer senkrecht eingegrabenen Flasche. Bei einem Grundstück meiner Eltern konnte so festgestellt werden, dass der Nachbar dank irgendwie verschwundenem Grenzstein ca. einem Meter auf dem elterlichen Grundstück war, weil er es so gut für seinen Carport gebrauchen konnte. Ein ganz normales Gespräch konnte da aber schon Abhilfe schaffen. Viel Erfolg und Gruß, Wolfgang
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#12
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![]() Zitat:
beim Nachbar vom Nachbar wurde das Grunstück geteilt, da muss natürlich vermessen werden. Nun ist die Regel scheinbar, dass die auch den nächsten Grenzpunkt mit heranziehen um allse abzu sichern, dass war also der zwischen meinem Nachbarn und mir. Den hatte der Clown beim Randsteine verlegen (war mir eigentlich Recht, musste ich es schon net machen ![]() ![]() Grenzpunkt wurde also neu gemacht und ich bekam die halbe Rechnung -und zwar net so ne mickrige Zahl wie hier schon genannt wurde, nöö richtig nach allen Regeln der Kunst von öffentlich bestellten Monopolisten--. Ohne Kommentar und ohne dass mich einer gefragt hat oder ich gar was unterschrieben hätte. Rechtsanwalt sagte: Zahlen, Mund abputzen und fertig. Ist so im Gesetz geregelt. |
#13
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Hallo allerseits,
und vielen Dank für die Rege Beteiligung. Ich habe jetzt mit den Unterlagen zunächst folgendes formales recherchiert. Die "Mitteilung über einen Grenztermin" trägt das Datum 20.03.2014, war also am 22.3.2014 da. Der Termin war aber schon am 27.03.2014. Das allein empfinde ich schon als Frechheit, weil in § 21 des VermKatG NRW drin steht, "Zeit und Ort des Termins sind den Beteiligten rechtzeitig mitzuteilen". Für mich wäre weniger als eine Woche nicht gerade "rechtzeitig". Dann gab es eine "Bekanntgabe der Abmarkung von Grundstücksgrenzen" In dem steht " Im Grenztermin haben Sie der Grenzniederschrift noch nicht zugestimmt und um Bedenkzeit gebeten" Trotzdem steht in der Rechtsbehelfsbelehrung "Gegen die Abmarkung oder die amtliche Bestätigung der vorgefundenen Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides Klage erhoben werden." Mir geht es jetzt erst einmal darum formal nichts bestandskräftig werden zu lassen, daher folgende Fragen 1. Ist die knappe Einladung in irgendeiner Form anzugreifen? und 2. Ist jetzt wirklich einziges Mittel die Klage, oder kann ich mich irgendwie beim Katasteramt bemerkbar machen und das ganze bis zur, hoffentlich einvernehmlichen, Klärung etwas aufhalten. Schon mal vielen Dank im Voraus für die vielen Mühen. Viele Grüße Volker |
#14
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Also bei mir war des damals so:
Klagen oder akzeptieren und blechen. Bei mir hat sich allerdings NIX einen Zentimeter verändert, nur die Steinchen wurden halt ordentlich gemacht und ich musste zahlen obwohl ich die Steinchen nicht wollte oder brauche ![]() ![]() |
#15
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Gruß Volker |
#16
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