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  #1  
Alt 01.04.2014, 08:22
adikati adikati ist offline
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Standard Erfahrung mit einer Versicherungsklausel

ich habe vor meine Versicherung zu wechseln.

Mein neuer Wunschversicherer hat mich gefragt, welches mein Fahrgebiet mit dem Boot ist.
Ich sagte Ihm Holland / Deutschland / ein paar Wochen im Jahr Kroatien.

Fahrgebiet wäre dann Europa / Binnen mit der Klausel

Sonstige Vereinbarungen: plus Geltungsbereichserweiterung für 6Wochen pro Jahr.

Hier könnten wir dann 6 Wochen im Jahr in Kroatien verbringen.

Habt Ihr Erfahrungen mit dieser Zusatzvereinbarung ?

Gruß
Adrian
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  #2  
Alt 01.04.2014, 08:26
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Jau, habe ich auch. Du musst diese Fahrgebietserweiterung nur jedes Jahr anmelden.
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  #3  
Alt 01.04.2014, 08:49
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oder du erweiterst dein Fahrgebiet gleich auf das Fahrgebiet See (Nord und Ostsee, Mittelmmer usw.). Dafür wird die Taxe aber dann teurer.
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  #4  
Alt 01.04.2014, 08:52
adikati adikati ist offline
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Danke für eure Antworten, also es wäre kein Problem wenn ich vor dem Urlaub eine kurze E-Mail an den Versicherungsmakler schicke, dass ich jetzt für so lange im Ausland bin.
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  #5  
Alt 01.04.2014, 09:04
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Zitat:
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Danke für eure Antworten, also es wäre kein Problem wenn ich vor dem Urlaub eine kurze E-Mail an den Versicherungsmakler schicke, dass ich jetzt für so lange im Ausland bin.
wie du es am besten machst solltest du kurz mit deiner Versicherung abklären wie sie es wollen.

Immer besser in Schriftform.
Ob eine Email genügt oder die etwas mit Unterschrift benötigen sagen die dir am Telefon.

Aber Ich würde immer die Zeit in Kroatien länger angeben, damit du etwas luft hast.
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  #6  
Alt 01.04.2014, 09:08
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Zitat:
Zitat von adikati Beitrag anzeigen
Danke für eure Antworten, also es wäre kein Problem wenn ich vor dem Urlaub eine kurze E-Mail an den Versicherungsmakler schicke, dass ich jetzt für so lange im Ausland bin.
Jau, ich muss allerdings ein Fax schicken und bekomme eine schriftliche Bestätigung
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  #7  
Alt 01.04.2014, 09:10
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Ich hatte eine ähnliche Klausel; versichert bei Wehring und Wolfes über User "blaue Elise". Einen Hinweis oder gar eine Forderung, dass der Zeitraum angemeldet werden musste, gab es nie. Die Aufenthaltsdauer wäre über eine Wohnungsbuchung immer belegbar gewesen. Einen Schadensfall hatte ich nicht.
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Beste Grüße

John
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  #8  
Alt 01.04.2014, 09:32
adikati adikati ist offline
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Ja, dann sollte nichts mehr im Wege stehen. Ich danke euch für eure Hilfe !!

Gruß
Adrian
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