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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Frage zur KFZ Garantie
Hallo, habe eine Frage.
Audi A3 Neuwagen Kurz vor Ablauf der 2.jährigen Garantie (2 Monate) ging der Turbolader defekt. Wurde anstandslos gewechselt. Das war schon der zweite! Da der Audi jetzt zum Verkauf steht und ich in Sachen Turbolader sensibel geworden bin, fragte ich den Meister ob ich auf den neuen Turbo wieder 2 Jahre Garantie habe. Bei dem Rest des KFZ läuft ja die Garantie in 2 Monaten ab. Antwort NEIN! - weil Turbo Garantie läuft mit dem Rest des KFZ aus. Stimmt das? Das wäre im "Fall der Fälle" rechtlich doch nicht haltbar - oder? DANKE
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#2
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Und wie verhält sich das bei einer 3 jährigen Garantieerweiterung ... ?
ist doch dann gleich?
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#3
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Ich bin weder Anwalt, noch Fachmann.
Aber ich würde auch auf eine neue Garantie für den Turbolader pochen.
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Gruß Markus
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#5
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Also ich kenne es bei uns aus den Maschinen, das die gesammtmschine eine Garantie hat und Ersatzteile eine seperate Garantie.
Bei uns kann wird die Garantie auf Kundenwuznsch gegeben. 3,6,12,24 oder 36 Monate. Die Ersatzteile haben eingene Garantiefristen. Dadurch kann es sein, das die Garantie der Maschine abgelaufen ist aber das Ersatzteil noch Garantie hat. wenn laso der turbolader getauscht wurde müsste für diesen eine seperate Garantie laufen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#6
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#7
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Zitat:
Du hast den turbo nicht gekauft, er wurde innerhalb der Garantie erneuert. Der Wagen hat 2 jahre Garantie.... ENDE!!! Wen du nach Ablauf der Garantie einen Turbo KAUFST, hast du (normalerweise) 12Monate Ersatzteilgarantie darauf!!!!
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM
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#8
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Wird der Turbolader innerhalb der Garantiezeit getauscht, so beginnt die Garantiezeit nicht erneut zu laufen.
Die Garantie läuft einfach nach dem vereinbartem Zeitraum ab. Eine Ausnahme müsste vereinbart werden. Die gesetzlich geregelte Gewährleistung von 2 Jahren bezieht sich auf den Gegenstand. Wird der Gegenstand kostenlos getauscht, so beginnt auch hier die Verjährungsfrist nicht erneut. Der Unternehmer kann entscheiden, ob er den Mangel beseitigt oder ein neues "Werk" erstellt. Der Mangel wurde jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist beseitigt. Gerichtsurteil dazu: Vermerkt eine Kfz-Werkstatt auf der Rechnung, dass die durchgeführten Reparaturen als Garantieleistungen des Herstellers oder als Kulanzarbeiten zu verstehen sind, so ist das kein Anerkenntnis des gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs. Dadurch kommt es auch nicht zu einer Hemmung der Verjährung solcher Ansprüche. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem kürzlich ergangenen Urteil entschieden (OLG-Az.: I-5 U 5/13 vom 7. November 2013). http://openjur.de/u/663676.html Geändert von makana (19.02.2014 um 10:54 Uhr)
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#9
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Zitat:
Du bekommst bei einer Garantiereparatur auch keine Rechnung. Kaufst Du einen neuen Turbo, hat dieser entsprechend Garantie/Gewährleistung.
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Grüße aus Köln Joachim
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#10
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....eine kundenfreundliche Grantieregelung hat bei Chrysler Jeep mitgeholfen, dass die Marke zweimal verkauft wurde...
hier begann bei meinem alten Granny mit jedem für Garantie ausgetauschten Teil eine neue Laufzeit, z.B. rostende Zierleisten an der Tür wurden sogar nach 10 Jahren noch gegen Garantie getauscht... (so inner vor Ablauf mit knapp 2 Jahren).... also eine unendliche Geschichte ;) Logischerweise kann so eine Abwicklund in finanzieller Hinsicht in der heutigen Zeit keiner mehr durchhalten.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#11
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traurig traurig traurig
Hatte der Meister also RECHT zum Glück habe ich noch eine 3 Jährige Garantieverlängerung
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#12
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Zitat:
Aber eine Kulanz könnte im Falle eines erneuten Schadensfall durchaus drin sein. Bestehe einfach darauf, auch wenn du kein Anrecht darauf hast. Mehr kann und darf ich hier nicht sagen. Ersatzteile- und Reparaturgarantie hast du bei deinem Händler 2 Jahre. Aber wie schon vorher geschrieben, nur wenn du die Teile und Arbeitszeit selbst bezahlt hast. |
#13
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Zitat:
Er hat sich doch eine Garantieverlängerung gekauft. Im Rahmen der Regelungen (ggf. Selbstbehalt) wird doch der Schaden übernommen.
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#14
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Zitat:
Gerd
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#15
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Zitat:
Der gesetzliche Anspruch ist die "Gewährleistung". Diese ist zeitlich begrenzt und kann vom Verkäufer nicht verweigert werden. Garantie und Gewährleistung werden oft verwechselt. Gerd |
#16
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...vom Hersteller des Kfz erhälst du erstmal die obligatorischen 2 Jahre. Optional gibt es Garantieverlängerungen. Aufpreispflichtig natürlich...
...unabhängig davon gibt es Teilegarantie. Der Hersteller des Ersatzteiles gibt auf die Haltbarkeit des Bauteiles Garantie. Daraus resultiert z. Bsp. der Wechselintervall von Zahnriemen, wie 6 Jahre ODER 60.000 km. ...solange du eine Garantieverlängerung des Kfz Herstellers hast bist du bis zum Selbstbehalt ab einer gewissen Laufleistung raus, dann kommt die Garantie des Ersatzteilherstellers...dann gibt es noch Kulanz... ...und am Ende kommt dein finazielles Leistungsvermögen in Kombination mit deinem Willen ins Spiel...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#17
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Wenn du das Teil gekauft/bezahlt hast bekommst du neue Garantie, wurde es im Rahmen der Garantie kostenlos ausgetauscht verlängert sich die Garantie für das ersetzte Teil nicht
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Gruß Jörg
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#18
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Garantie ist nicht Gewährleistung.
Es handelt sich bei der Garantie um ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, bis zu einem bestimmten Alter oder Laufleistung, bei Problemen eine Lösung zu bieten. Das kann der Austausch eines defekten Teils sein. Zu einem fixen Zeitpunkt ist Feierabend. Gewährleistung bekommt man auf selbst bezahlte Teile.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#19
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Leider nein. Du bekommst nicht immer die "obligatorischen" zwei Jahre Garantie.
Bei KIA bekommst Du ggf. sieben Jahre. Bei BMW "NULL" Garantie. Dort bekommst Du nur Gewährleistung. Wie´s bei Wartburg, Moskwitsch oder Lada ist, weiß ich nicht. Ernsthaft: jeder Hersteller entscheidet selbst ob er Garantie gibt und wielange und wofür oder ob er es bei der gesetzlichen Gewährleistung beläßt. Gerd |
#20
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Eine Garantiereparatur verlängert die Garantie nicht, steht meines Wissens auch so im BGB.
Gruß, Alex
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#21
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Zitat:
Kann aber auch so laufen..... Nach 22 Monaten (also innerhalb der Fahrzeuggarantie) wird der Turbo (auf Garantie) erneuert. weitere 10 Monate später, ist der Turbo wieder erledigt... Fahrzeuggarantie ist abgelaufen, die Reparatur bezahlt der Kunde... Die Werkstätte aber, reicht natürlich den Turbo, im zuge der Ersatzteilgarantie, beim Hersteller ein!!!!!
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM
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#22
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genau so läufts ...
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#23
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#24
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Nee, so läufts nicht, ihr habt nämlich einen Denkfehler: Die Werkstatt würde sich schon bei dem 1. Turboschaden an den Hersteller wenden und die Garantie quasi "weiterreichen", wenn es denn überhaupt möglich ist. Beim 2. Schaden ist dann die mögliche "Teilegarantie" auch für die Werkstatt abgelaufen...
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vg Sascha |
#25
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Zitat:
Ja, wenn du meinst
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