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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Irgendwie hat es sich so ergeben,das der Freund meiner Tochter mit
bei uns wohnt. Keine Ahnung warum.Anfangs wurde ich ja nochmal gefragt,ob der Lümmel am Wochenende bei uns schlafen darf.Aber das ist nun auch schon drei Jahre her.Irgendwann in der Zwischenzeit,der genaue Zeitpunkt ist mir entgangen,hat er wohl vergessen wieder nach Hause zu fahren. Na egal,mit Papa kann man es ja machen. Jetzt soll das ganze aber Amtlich werden,Meldeadresse usw. Da schwebt mir vor,einen Mietvertrag mit ihm abzuschliessen.Nur ist das absolutes Neuland für mich. Als Eckpunkte denke ich mir : 16 qm Zimmer,Küchen-Badbenutzung. Welchen Mietpreis könnte man da ansetzen? Wir wohnen ländlich im Norden von Hamburg. Was muss ich noch so beachten? Alles gar nicht so einfach ,wie ich anfangs dachte.
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Grüsse von Horst |
#2
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... wenn du mit ihm 'nen Mietvertrag machst, kannst du ihn aber nicht mehr so einfach rauskicken, wenn ihn die kleine Tochter nicht mehr mag...
![]() Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#3
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Hallo Horst,
welche rechtliche Position willste damit verbessern? Deine jedenfalls nicht. Du bekommst Stress mit Finanzamt, kannst Dein Hausrecht nicht mehr ausüben, könntest nur räumungsklagen, u.s.w.. Als Besucher darf er solange Du es duldest, zu den Betriebskosten beitragen, dafür kannst ihn jederzeit rausschmeißen etc.. Fragende Grüße Michael |
#4
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Hallo Horst,
ich wäre mit dem Mietvertrag vorsichtig. Ich stelle mir vor das deine Tochter irgendwann den allerliebsten vielleicht nicht mehr so lieb hat, und er dann enttäuscht und bockig auf den Mietvertrag pocht. Eine klare Absprache würde mir reichen. |
#5
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Drei Doofe ein Gedanke
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#6
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Und Vorsicht bei der Einkommensteuererklärung, denn du hast nun „Mieteinkünfte“, welche zu versteuern sind!. D.h. die Miete muss angegeben werden und Vater Staat freut sich. Lass dass lieber mit dem offiziellem Wege. Mein Tipp.
Verlang ggf. lieber auf Freundschaftsbasis ein „Wirtschaftsgeld“ von deinem zukünftigen Schwiegersohn, so wie du es hoffentlich auch bei deiner Tochter gemacht hast. Die Summe würde ich nach deren Gehalt berechnen, also ca. max. 1/3 und dabei hinweisen, dass ich es für z.B. Lebensmittel, Waschpulver, Strom, Wasser usw. verwendet wird. Gruß Neua |
#7
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Du sagst ihm - vielleicht mit höflicheren Worten - dass dir etwas schon länger auf der Seele brennt.
Wohnen gibt´s nicht zum Nulltarif - durch eine veränderte Finanzlage bei dir, müsse er jetzt "Kostgeld" zahlen. Je nachdem, ob er Wäsche waschen, am gemeinsamen Essen teilnehmen u.ä. in Anspruch nimmt, soll er dir doch einfach mal seine Einkünfte offen legen und dann zahlt er 250 - 500€ im Monat, oder er sucht sich was anderes. Und das würde ich klären, bevor er seinen Wohnsitz bei euch anmeldet. BLOSS NIX MIT MIETVERTRAG - so was enthält Verpflichtungen ....
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#8
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![]() Zitat:
![]() Geduldeter Mitbewohner
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Gruß Andrea ![]() |
#9
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Ich stelle mir gerade die Frage,warum man erst nach drei Jahren auf die Idee kommt, tätig zu werden
![]() Wenn der kleine "Schmarotzer" nicht von selber auf die Idee kommt,etwas zum Haushalt zuzusteuern,stellt sich außerdem die Frage, ob er der richtige für deine Tochter ist? Das deine Tochter das Verhalten ihres Freundes Dir (Euch) gegenüber offensichtlich als "normal" ansieht,halte ich auch für grenzwertig! Ich spreche aus Erfahrung und würde ganz schnell mal den "Familienrat" zusammenführen und Klartext reden! Ansonsten würden beide ihre Koffer packen!-dann lernen sie ganz schnell,wie teuer das "Leben" sein kann ![]() Untermietervertrag würde ich mit so einem nicht machen ![]()
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]()
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#10
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Horst hat 12 Zeilen zu dem Thema geschrieben und im neunten Post wird gleich der Famileinfrieden in Frage gestellt.
Der Junge kann durchaus ein ganz netter Typ sein, ich bin mir da sogar ganz sicher, sonst hätte Horst schon viel früher die Reißleine gezogen. Die Tochter ggf. gleich mit zu verurteilen geht nochmal weiter. Können wir nicht mal die Kirche im Dorf lassen? |
#11
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Eigentlich dachte ich daran,ob mir hier jemand bei dem zu berechnenden Mietpreis helfen kann.Soll ja keine Mietwucherei werden.Aber eben auch
nicht zu billig. Auf was man speziell beim Vermieten noch so denken sollte würde auch noch helfen. Aber gut,so ist auch nicht schlecht.Ne umfassende Vater-Tochter Lebensberatung + Steuerliche Vorberatung ist ja auch ganz nett. Ich werde den Bengel dann also heute noch rauswerfen.Meine Tochter wird rumschreien.Er wird dumm aus der Wäsche gucken.Ehefrau wird wohl die Tochter in den Arm nehmen und ich bin dann für die nächste Zeit ein ganz böser .........! Und jetzt könnt ihr sagen: Nu ist er eingeschnappt und soll er doch in ein Vermieterforum gehen.
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Grüsse von Horst |
#12
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Steht doch oben alles: ja nicht machen - kein Mietvertrag.
Alle Nachteile sind auch aufgezählt. Oben stehen sogar in zwei Beiträgen genaue Beträge. Also wenn du nicht lesen willst solltest du deine Frage vielleicht wirklich woanders stellen...
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#13
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Ich würde es vielleicht gar nicht so berechnen wie du,denn das Zimmer teilt er sich ja sicher mit deiner Tochter und ne Küchenmitbenutzung sieht dann doch sicher so aus,dass er sich an den gedeckten Tisch setzt,oder?
Dann würde ich danach gehen was er verdient,Kindergeld usw.... Bei einem Gespräch würde ich dann mit ihm aushandeln was er monatlich zum Haushalt beitragen kann...
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Gruß Andrea ![]() |
#14
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![]() Zitat:
![]() Der Mietspiegel für Westerholt ist leider nirgends notiert, der für Elmshorn, was wohl vergleichbar, weil um die Ecke, sehr wohl. Dieser notiert, bei 7,44 pro qm, was in Deinem Fall bei 119,04 Euro liegt. Kalt versteht sich. Deine Betriebskosten lassen sich aktuell sicher durch die Anzahl der Personen teilen. Das schlägst Du drauf, evtl. noch angemessene Zugabe zu den Verköstigungskosten, auch das ist ja bei einigrmaßen Übersicht über Haushaltsbücher gut nachvollziehbar Finanzamt usw. ist ein anderes Thema, was aber nicht gefragt war Gruß Andi Quelle: http://www.wohnungsboerse.net/mietspiegel-Elmshorn/8340
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Ehemalige: Polaris Amazone, Glastron V184 Crestflite Geändert von AKL44 (16.02.2014 um 14:25 Uhr) Grund: .
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#15
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Stöhn
Ok,also anders: Ich habe ein 16 qm grosses Zimmer frei.Das möchte ich gerne Untervermieten.Die Möglichkeit der Küchen und Badbenutzung ist auch gegeben. Was kann ich dafür als Miete ansetzen? Danke Andi.Die Posts hatten sich überschnitten
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Grüsse von Horst Geändert von Chrysler (16.02.2014 um 14:29 Uhr) |
#16
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Im Norden von Bremen zahlen Monteure für vergleichbares 150.- bis 200.- Euro.
Die fahren allerdings auch meist am WE nach Hause.
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![]() ich suche nicht mehr, ich hab ein... ..,=====,o00o //__l_l_,\____\,__ l_---\_l__l---[]lllllll[] _(o)_)__(o)_)--o-)_)___.....Wassertaxi ![]() |
#17
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[QUOTE=Chrysler;3401737]Stöhn
Ok,also anders: Ich habe ein 16 qm grosses Zimmer frei.Das möchte ich gerne Untervermieten.Die Möglichkeit der Küchen und Badbenutzung ist auch gegeben. Was kann ich dafür als Miete ansetzen? Sorry, ist es nun für Schwiegersohn in späh, oder ggf. wirklich für eine „Vermietung" gedacht. Sollte zweites zutreffend sein, würde ich es über einen Makler in Erfahrung bringen lassen, dann hast du es auf den Cent genau was du verlangen kannst. |
#18
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"Dieser notiert, bei 7,44 pro qm, was in Deinem Fall bei 119,04 Euro liegt."
Bei dieser exorbitanten Summe, würde ich es mir 3x überlegen den Familienfrieden auf's Spiel zusetzen und evtl. den Auszug meiner Tochter zu provozieren. Es sei denn das wäre Dir egal ![]()
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#19
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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