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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
wir wohnen auf dem Land - Aussenbereich und Landschaftsschutzgebiet - und ich sehe hier immer (oben drüber) die Werbung von den Bootslagerzelten. Braucht man für ein solches Lagerzelt - nehmen wir als Beispiel einmal eine Größe von 4 m x 8 m x 4,5 m - eigentlich eine Baugenehmigung? Gruß Rolf Geändert von Mangusta (02.02.2014 um 22:02 Uhr) |
#2
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Hallo Rolf,
schaue mal nach fliegenden Bauten in der Bauordnung deines Bundeslandes nach. http://de.wikipedia.org/wiki/Fliegender_Bau Ich gehe davon aus das du eine Genehmigung brauchst. Zumindest die Standsicherheit wird nachgewiesen werden müssen. |
#3
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Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich,
Dein Wohnort ist nicht angegeben... Vor ein paar Jahren brauchte man das z.B. in Hessen erst ab 100m² und in Hamburg ab 6 Monaten Standzeit. Nur im Außenbereich gibt es ja weniger Nachbarn, die meistens für so einen Hinweis an Ämter und Behörden verantwortlich sind... Also wen sollte es stören? Wenn die tatsächlich mal Luftbilder auswerten, kann man es ja abbauen und nach 3 Monaten "zur Vermeidung von neg. ..Umwelteinflüssen während der Instandsetzung eines Wassersportgerätes" an anderer Stelle wieder errichten...
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#4
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Wenn es "mobil" ist, d. h. du nachweisen kannst, dass es schnell wieder abgebaut ist, dann i. d. R. nicht. Bei festen Aufbauten, wie z. B. Carports aus Holz sieht das wieder anders aus.
Ich habe seit 6 Jahren zunächst 9 x 3 und seit letztem Jahr einen weißen 10 x 5 m Pavillon im Garten stehen (hinter dem Haus). Da die Gärten (meiner nicht) teilweise Gemeindeeigentum sind und von der Gemeinde verpachtet werden, findet jedes Jahr eine Begehung durch das Bauamt statt. Da laufen die seit Jahren auch an meinem Pavillon vorbei. Bisher haben sie noch nichts dazu gesagt. Aber um sicher zu gehen kannst du natürlich bei euch in die Bauordnung schauen.
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Viele Grüße Thomas |
#5
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Hi Thomas,
nur weil nichts bemängelt wurde, heißt das nicht dass man es darf. Wie oben schon beschrieben, in der BauOrdnung deines Bundeslandes unter "fliegende Bauten" nachschauen und wissen.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#6
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Im ländlichen Umfeld mit vernünftiger Nachbarschaft würde ich bei einem Zelt, welches kein Fundament benötigt, auch kein Problem erwarten, aber das spiegelt nicht die Rechtslage wider.
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#7
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Warum spekulieren
![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#8
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Die Frage lässt sich doch einfach bei der zuständigen baubehörde und auch bei der Landschaftsbehörde, wg. Landschaftschutzrechtlicher Befreiungsbescheid. Nur weil etwas ggf. genehmigungsfrei ist, bruacht man doch unter Umständen eine oben genannten Bescheid.
Und im Zweifel besser vorher ordentlich Informieren anstatt hinterher zu heulen. So long der Flip
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Motorleistung wird völlig überbewertet. |
#9
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Servus!
Kommt nicht nur auf das Bundesland an, sondern auch darauf als was der entsprechende Boden ausgewiesen ist. Eigenes Beispiel: Golfplatz in BW. Im Restaurant darf ein Teil des Biergartens den ganzen Sommer lang mit einem großen Festzelt überdacht werden. Bei "Gartenmöbelbestuhlung" bequem Platz für 70 Leute. Grund und Boden ist als gemischt gewerblich und Wohngebiet ausgewiesen. Gegenüber der Straße auf dem Golfplatz selber: Naturschutzgebiet. Keine Errichtung von Gebäuden mit mehr als 30m³ (ja, m³) umbautem und überdachtem Raum erlaubt. Zählt auch für Zelte. Bei nem Fest müssten wir uns das eigentlich genehmigen lassen, aber bei 2-3 Tagen drückt die Behörde da ein Auge zu. Wenns länger steht sind die aber gleich am Start, hatten wir auch schon. Aber wie immer gilt auch hier: Wo kein Richter da kein Henker, und mit nem Anruf bei der Baubehörde könntest du natürlich schlafende Hund wecken... Es ist natürlich was anderes ob das Zelt hinten uneinsichtig im Garten steht oder ob sich direkt neben der Hauptstraße dein Nachbar aufregt dass du Ihm den letzten Funken Sonne klaust. Schöne Grüße, Jan
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#10
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Oh, da seh ich grad noch was:
Bloß nicht in der Behörde anrufen!!! Nur als Hinweis: Hab mal nen 30€ Strafzettel zahlen dürfen weil ich meine Vespa neben der Straße in den Grünstreifen zu den Fahrrädern gestellt hab. Englischer Garten in München, direkt am Seehaus. Begründung: Naturschutzgebiet. Da dürfen keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor außerhalb der geteerten Straßen abgestellt werden... Wenn also jetzt dein Boot auf dem Trailer auf der Wiese im Landschaftsschutzgebiet... du weißt worauf ich hinaus will denke ich. Schöne Grüße, Jan
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#11
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Ach ja, hier ein Beispiel:
http://www.all-in.de/nachrichten/lok...rt26090,379898
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#12
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Moin Rolf
Man mach dir nicht solchen Streß wegen solch eines kleinen Partyzeltes,bau auf das Zelt und gut ist, frag nicht soviel. Du weißt doch wer viel fragt bekommt meißt von den Ämtern blöde Antworten. Wir reden doch hier nicht über einen Carport oder einen Garagenneubau, du wilst ein Zelt austellen,daß in ein paar Wochen wieder weg ist. mfg der Bootspeti ![]() |
#13
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am besten noch ein Tarnnetz rüber ... Dann sieht´s eh keiner
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#14
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Als ich mein großes Partyzelt wieder abgebaut hatte, stand da plötzlich ein fester Schuppen
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#15
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![]() Zitat:
![]() mfg der Bootspeti ![]() |
#16
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Am Bodensee gabs schon Verbote das eigene Boot auf dem Trailer auf dem eigenen Grundstück abzustellen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#17
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![]() Zitat:
![]() mfg der Bootspeti ![]() |
#18
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weil der Nachbar sich durch den Anblick gestört fühlte. Ging sogar durch gerichte und war auch hier zu lesen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#19
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finde den Originalbeitrag leider nicht.
aber hier ein nachfolgender http://www.boote-forum.de/showthread...e+grundst%FCck
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#20
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Servus!
Zitat:
Landratsamt schrieb uns als Grundstückseigentümer umgehend mit Frist zur Verschrottung der Fahrzeuge unter Strafandrohung mit Zwangsverschrottung an oder Zulassung. Die Fahrzeugeigentümer haben dann gehandelt, aber es gibt Sachen in den Amtsstuben... ![]() Jan
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#21
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Ich war mir schon bewußt, daß man hier bei uns am besten keine schlafenden Hunde wecken sollte und daher hier im Grünen auch nur ein grünes Zelt in Frage kommen würde und ich wollte auf jeden Fall auch tatsächlich ein Tarnnetz drüber machen - aber ich hatte insgeheim gehofft, daß es vielleicht doch einen Weg geben könnte, daß ich bei der früher oder später in diesem Lande unausweichlichen Entdeckung eine zumindest geringe Chance auf nachträgliche Legalisierung der doch beträchtlichen Investition gehabt hätte...
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#22
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Wenn Du davon ausgehst, das du eine erhebliche Investition tätigen möchtest, dann mach einen Termin mit der Baubehörde, besorge dir Informationsmaterial vom Zelthersteller und bespreche dein Anliegen vorab.
Die Kosten für das Genehmigungsverfahren sind definitiv überschaubar und dann brauchst du nicht im Nachgang auf Legalisierung zu hoffen, zumal du unter Umständen das Zelt 5 m weiter genehmigt bekommst, aber an der Stelle wo es steht nicht. Dafür können Abstandsflächen oder Bebauungsgrenzen verantwortlich sein. Wenn jemand dir die Auskunft gibt das der Bebauungsplan dem entgegen steht, dann versuche zu erfragen, wie die Aussichten auf eine Befreiung von den Festsetzungen einzuschätzen sind. Die meisten Baubehörden sind umgänglich. |
#23
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Servus!
Bloß nicht nachträglich!!! Da geht gleich mal gar nix - da wird der Amtsschimmel pelzig und holt die Keule raus. Wenn dann vorher, aber klär eben ab ob dein Boot überhaupt da stehen darf. Sonst schießt du dir wirklich ins eigene Knie... Schöne Grüße, Jan |
#24
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Ich habe mal ein Aluflex-Zelt 7 x12 x 3,6 m zu einer 900 qm Halle nachmittags im Industriegebiet in Alleinlage aufstellen lassen (Sackgasse). Am nächsten Morgen um 8 Uhr fuhr die Baubehörde vor. Dann gab es einen Zeitungsartikel (1/4 Seite und Foto) mit saublödem Kommentar vom Bürgermeister zum "Schwarzbau" und "großzügiger" Inaussichtstellung einer "ausnahmsweisen nachträglichen Genehmigung der erheblichen Baumaßnahme".
Erspare dir das. yello |
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