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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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so sehe ich das auch, war auch der Hauptgrund es immer wieder allen zu empfehlen, denn es nimmt erst mal den Wind aus den Segeln "der Anklage" ... wie schon mehrmals geäußert, kommt dazu der Umkehrschluss, ein Boot, das sich in der EU in D oder A nachweislich (durch das INF3) befand, konnte beim ERstkauf beim Händler oder beim Import gar nicht ohne MwSt. gekauft und ins Land verbracht werden werden...
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servus dieter Sprichwort: Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in den Verdacht, ein Würstchen zu sein ... |
#77
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Zitat:
Hier mal eine Zusammenfassung: http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html @glumpo: Es sind weit mehr als 60% und die Inf3 hat nichts mit der Mehrwertsteuer zu tun....
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#78
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Zitat:
Zollkontrolle: http://old.segeln-magazin.de/aktuell...D=2417&class=6
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Gruss Vestus Geändert von vestus (21.10.2013 um 17:43 Uhr) Grund: Link eingefügt |
#79
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schau mal, was der Thread-Ersteller für ein Boot fährt, dann weisst du, von was wir hier reden (schreiben) ....
ist wohl klar, dass man so einen Stahlklumpen a) nicht so leicht versetzen kann.... und b) hier andere Voraussetzungen und vor allem Preise vorliegen, als bei einem Sportboot immer das gleiche, Äpfel, Birnen, Apfelsinen..... man muss halt ein bisschen sortieren
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servus dieter Sprichwort: Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in den Verdacht, ein Würstchen zu sein ... |
#80
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Zitat:
es geht nicht um das Boot welches wir z.Zt. fahren, das steht zum Verkauf siehe Verkaufsthread. Es geht darum das wir uns ein größeres zulegen wollen (nicht Trailerbar ca.10m) und das welches wir uns ausgesucht haben eben keine Originalrechnung sondern nur eine Bestätigung eines Zwischenhändler, an unseren Vorbesitzer, dass das Boot gem. dem nach 2005 geltendem innereuropäischem Umsatzsteuergesetz behandelt wurde. Ich gehe aber davon aus, dass dies ausreicht da der Händler normalerweise Differenzbesteuert. Wird jetzt vom Steuerberater geprüft.... viele Grüße Roy
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#81
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Nachweis gezahlter Steuern
Haaaalloooo,
kriegt Euch mal wieder ein zum Thema Steuern. Egal wer hier Recht hat oder gar belegen kann, wo welches Recht dazu gesprochen wurde. Fakt ist doch, dass wir fast alle Hobbyskipper sind und niemand auf die Nutzung seines Bootes verzichten möchte. Schon gar nicht zur schönsten Ferienzeit. Die Konsequenz ist doch, dass wenn z.B. bei der Durchfahrt durch die Schweiz - keine EU-Land - die Zöllner die Möglichkeit haben das Boot zu beschlagnahmen, bis der Ursprungsbeleg des ERSTKÄUFERS mit dem ausgewiesenen Steuerbetrag (Rg. v. Händler) vorgelegt wurde oder das Boot mit Motor vor Ort nachversteuert wurde. In diesem Moment interressiert es in der Schweiz niemanden, welches Recht in Deutschland dazu gesprochen wurde. Mir selber wurde auch ein tolles Boot (Bj. 2003, 2. Hd.) angeboten, wo der Erstkaufbeleg mit ausgewiesener Umsatzsteuer nicht mehr vorhanden war. Selbst der Händler wollte uns die Kopie der Ursprungsrechnung nicht ohne Zustimmung des Erstkäufers (Datenschutz) rausgeben. Der Erstbesitzer war dann nicht mehr auffindbar (!), worauf ich von dem Kauf des wirklich schönen Bootes zurückgetreten bin. Und wenn eine Tür zu geht, geht die nächste auf. Habe dann ein Klasseteil gefunden. Soviel dazu. Gruß Klaus |
#82
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Tja und wer hat nun schon einmal ein Problem gehabt wegen Mswt.Nachweis bei Trailerboot ?
Vieleicht meldet sich mal ein Betoffener zu Wort ,ansonsten ist alles nur Panikmache. Gruß Uwe
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#83
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Auch das gab es scheinbar schon
Hallo Indra,
ähnliches ist hier http://www.boote-forum.de/showpost.p...postcount=3708 erwähnt bzw. reichlich diskutiert. Gruß Klaus |
#84
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Hallo Glumpo,
konkret hat bis jetzt niemand sein Problem geschildert,nur alles vom hörensagen und Vermutungen. Gruß Uwe |
#85
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Also wenn das Finanzamt das Thema Boot in Österreich so wichtig wäre, warum haben die nicht die Gesetzeslage geändert und es darf nur mehr ein Boot mit MWST-Nachweis angemeldet werden. Die bei der Anmeldestelle interessiert es einfach nicht.
Beim PKW funktioniert es und ich kann kein Auto so einfach anmelden ohne die Steuern bezahlt zu haben(z.B Import) Ich kenne eine Prüferin vom Finanzamt und die Prüfen Firmen,Schwarzarbeit.... wo vielleicht richtig Steuern/Strafen zum kassieren sind und nicht ein Trailerboot. Sowas passiert wahrscheinlich nur wenn jemand von einem anderen angezeigt wird.(So wie in dem Fall in D wo einer den MWST Nachweis nicht erhalten hat) Wie schon vorher geschrieben wird es wahrscheinlich xx tausend Bootsbesitzer geben die keinen Nachweis haben. Das alleine sagt aber nichts aus und wahrscheinlich wurden auch bei xxtausend Booten die Steuern bezahlt.
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Sonnige Grüße Thomas |
#86
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Das ist einfach erklärt und wird in D nicht anders gehandhabt: die Anmeldung hat nichts mit dem tatsächlichen Liegeplatz zu tun. Ist dieser ausserhalb der EU ist auch keine Steuer fällig.
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Gruss Vestus |
#87
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Zitat:
Fakt ist, dass ein 10 Jahre altes Boot bei einer Binnenkontrolle für die Behörde uninteressant ist......jeder EU Bürger hat ein Recht auf Verjährung...die Mehrwertsteuerrechnung zählt auch nix, das Booterl konnte ja mehr als 3 Jahre im Ausland gewesen sein.....jetzt rennen wir alle um INF. 3, vergessen aber, dass diese allgemeinen Zollregeln keine eigenen Bootsregeln sind, sondern für alle Waren der EU gelten.....am Besten wir setzen einen Zöllner aufs Booterl.....oder versenken es gleich.....dann kann nix passieren....außer natürlich fehlt wieder ein Papierl für die Bootsentsorgung..... PS.: die Zolldeklaration werde ich trotzdem machen....auch wenn es die Behörde in der Praxis nicht interessieren wird, spätesten bei einem Weiterverkauf brauchen wir den Zettel....der Kunde könnte ja aus dem Booteforum sein |
#88
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Zitat:
ist mir auch egal weil es mich nicht betrifft Ach ja gibt es das INF 3 überhaupt in Ö, weil ich es nirgends auf der Ö Zoll Seite im Netz finde.
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Sonnige Grüße Thomas Geändert von ThomasS. (22.10.2013 um 08:07 Uhr) |
#89
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Für alle, die im Wald laut pfeifen, und meinen, im Inland würde niiiiie kontrolliert:
http://old.segeln-magazin.de/aktuell...D=2417&class=6
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Beste Grüße John |
#90
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Zitat:
Die echten Umstände solcher Kontrollen kennen wir nicht, wer weiß schon welche Gründe die haben, und welche Boote tatsächlich in Frage kommen. Wenn man diesen Satz ließt ( Yachteigner und Hafeneigner reagierten laut Auskunft des Zolls durchweg positiv auf die Kontrollen) könnte man bischen Denuntziandentum vermuten. Ich bin mir sicher, dass die deutschen Beamten sehr viel Gefühl haben, sich nicht wirklich für alte Kraxen interessieren. EIn Boot, dass 2008 gebaut wurde ist sicherlich etwas Anderes als eines aus 1992. Leute überlegt doch mal wieviel Boote ihr hattet oder habt.... die nichts nachweisen können, und trotzdem sind diese sehr sauber in der Historie. Alle meine Boote die ich hatte sind in D gekauft worden, waren schon immer in D, und ich hätte im Falle eines Falles nie einen NAchweis darüber erbringen können. Und dieses Feingefühl mute ich unseren D-Beamten zu, aber ganz sicher, egal ob D oder Ö oder Nl. Heisst jetzt aber net dass es keine schwarzen Schaafe gibt, doch die gibt es, denn sonst müsste der Zoll net in Häfen herumsuchen. Geändert von glumpo (23.10.2013 um 08:00 Uhr)
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#91
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....Aber schon langsam gefällt mir der Gedanke, dass hinter jedem Stein ein Zollbeamter lauert, welcher es auf die Bootfahrer abgesehen hat...da bei max. 30 % der Boote lupenrein sind....wird eine Massenflucht aus Kroatien eintreten......d.h....endlich wieder leere Buchten....die Marinas haben 70 % weniger Boote....die müssen billiger werden.....auch die Wirte in den Kornaten können nicht mehr unverschämt verlangen.........je mehr ich überlege.....da Zahl ich doch glatt gerne die Steuer......das ist es Wert...
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#92
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Hallo....
so es ist etwas her, aber ich habe um keinen Finanziellen Schaden, Aufgrund der fehlenden Originalrechnung, zu nehmen alles noch mal durch einen Steueranwalt mit Fachrichtung Umsatzsteuer prüfen lassen. Um hier letztendlich noch mal abschließend eine Aussage zu treffen..... Auf meine Frage ob eine Bestätigung in Form eines Schreibens, Kaufvertrag o. ä. ausreicht..... Antwort: ....dass die uns überlassene Bestätigung keinen Nachweis dafür darstellt, dass sich das Boot im steuerrechtlich freien Verkehr befindet bzw. die Einfuhrumsatzsteuer seinerzeit tatsächlich entrichtet worden ist. Zwar existiert kein allgemeines Formular bzw. eine Vorschrift, aus dem/der sich ergibt wie der Nachweis zu führen ist, jedoch wird diese Bestätigung gegenüber den Zollbehörden nicht ausreichend sein, da sich hieraus kein Zahlungsvorgang dokumentieren lässt. Auf meine Frage, dass das Boot von einem Händler an unseren Vorbesitzer verkauft wurde..... Antwort: .... 1. Der Gegenstand muss an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet geliefert worden sein (§ 25a Abs. 1 Nr. 2 S. 1 UStG). Der Ort der Lieferung muss demgemäß im Inland oder im übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet gewesen sein. Im Drittandsgebiet erworbene Gegenstände können folglich, sofern der Ort der Lieferung nicht aufgrund der Fiktion des § 3 Abs. 8 UStG im Inland liegt, grds. nicht der Differenzbesteuerung unterworfen werden. Diese Einschränkung erklärt sich aus dem Umstand, dass bei der Einfuhr solcher Gegenstände die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar ist (Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 25a Anm. 59). Der Unternehmer kann zwar im Regelfall davon ausgehen, dass bei Erwerb im Gemeinschaftsgebiet keine Einfuhrumsatzsteuer mehr geschuldet wird. Jedoch ist er nicht gesetzlich verpflichtet, zu überprüfen, ob der Vorbesitzer auch tatsächlich eine etwaige Einfuhrumsatzsteuer entrichtet hat. 2. Gefordert ist letztlich eine Originalbescheinigung des Erstbesitzers. Diese liegt weiterhin nicht vor. Vielleicht reicht der Finanzbehörde im Einzelfall der Verkaufsbeleg der Firma ......... aus. Wir können jedoch nicht ausschließen, dass die Behörde auf die Originalbescheinigung besteht und den Verkaufsbeleg nicht akzeptiert. 3. Der Händler haftet nicht für die Einfuhrumsatzsteuer, wenn diese aufgrund Ihrer fehlenden Nachweise nacherhoben werden sollte (vgl. hierzu auch Witte, Zollkodex, 6. Aufl., vor Art. 201, Rz. 37; § 21 UStG). Wir sind dann vom Kaufvertrag zurückgetreten und suchen wieder. mfg Roy Geändert von Zito (27.01.2014 um 20:00 Uhr)
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#93
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Zitat:
Weise Entscheidung! Obwohl die Stellungnahme des offensichtlich kompetenten Steueranwalts auch Teil der Verhandlungsgrundlage sein kann ( realistische Preisfindung ./. 20% Steuerabschlag = Kaufpreis)
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Gruss Vestus |
#94
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Zitat:
Wichtig finde ich auf jeden Fall, wo sich doch eventuell viele in Sicherheit wiegen, das der Händler nicht für die Umsatzsteuer haftet, auch wenn ich bei ihm gekauft und eine Rechnung über eine Differenzbesteuerung habe. viele Grüße Roy |
#95
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ein riesige Sa...rei !!
Hallo zusammen!
Das ist doch alles ein ganz großes Unding!!! Jemand kauf ein Schiff, wo auch immer, zu einem Preis, der üblicherweise dem entspricht, der am Markt für ein solches Schiff gezahlt wird also inkl. MwSt. Nun stellt sich irgendwie heraus, dass in der Reihe der Vorbesitzer jemand die MwSt. nicht gezahlt hat. Nun zieht man nicht denjenigen zur Zahlung heran, sondern den letzten im Glied, den daran wahrscheinlich überhaupt keine Schuld trifft. Nachvollziehbar wäre noch, dass man die Sache zurückverfolgt und nur wenn man denjenigen,d er den Schaden angerichtet hat, nicht erwischt, dass man dann die ganz Kette an Nacheigentümern zur Zahlung heranzieht! Mit Gerechtigkeit hat das nichts zu tun. Es stellt sich noch schlimmer dar: Der Zweiteigentümer einer Yacht wird an der Ostsee vom Zoll kontrolliert. Wer das schon mal mitgemacht hat, weiß, dass das garnicht soooo angenehm ist. Er kann alle Papiere inklusive Orginalrechnung der französischen Werft vorlegen. Auf der Rechnung steht ganz kar, deutlich und verständlich, dass der Preis die gesetzliche MwSt. enthalte und dass dieser auch bezahlt wurde, der Eigner hatte sogar den Überweisungsträger seiner Zahlung dabei. Trotzdem erkennen die Zöllner diese Rechnung nicht an, weil der MwSt. Betrag nur prozentual angeben ist, aber nicht explizit ausgewiesen ist, was wiederum auch nach Aussage des Zoll in einigen EU Ländern so üblich sei. Der Eigner wird im Unklaren gelassen, nach der Methode „wenn Sie in den nächsten 6 Monaten nichts von uns hören, ist schon alles okay!“ Wo leben wir eigentlich???? Die Antwort ist: im Zeitalter von Großflughäfen, Hauptbahnhöfen, Autobahnbrücken… Hat unser Hobby eigentlich keine Lobby??? R. |
#96
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Zitat:
Moin, die Mehrwertsteuer muss nur einmal bezahlt werden, und zwar vom Erstbesitzer bzw. bei Booten aus Nicht-EU-Ländern von demjenigen der den Kahn zuerst in die EU eingeführt hat (Drei-Jahres-Regel lassen wir mal aussen vor). Dieser Nachweis ist bei jedem Weiterverkauf mitzugeben und auch zu verlangen, so wie beim KFZ der Brief bzw. heute Zulassungsbescheinigung II.
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Gruss Vestus
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#97
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Zitat:
Hallo was bedeutet die dieses 3 Jahresregel ? Gruß Tommi
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VG Thomas |
#98
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Alle Waren, auch Boote, die länger als drei Jahre ausserhalb der EU waren, sind bei erneuter Einfuhr wieder voll steuerpflichtig, da sie den Gemeinschaftscharakter verloren haben.
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Gruss Vestus
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#99
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Wenn ich ein aus den USA importiertes Gebrauchtboot hier in Deutschland von einem Händler kaufe und dieser mit eine Rechnung mir ausgewiesener MwSt ausstellt, dann muss das doch reichen.
Sollte der Händler beim Import keine Einfuhrsteuer bezahlt haben, so kann dies doch nicht mein Problem sein. Es ist ja auch nicht mein Problem, wenn der Händler die von mir bezahlte MwSt nicht ans Finanzamt abführt.
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Viele Grüße Stefan Geändert von Stejome (29.01.2014 um 20:24 Uhr) Grund: Fehlerteufel |
#100
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viele Grüße Roy |
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