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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo!
Da ja momentan nicht viel los ist aufm Wasser bin ich momentan auf der Suche bzw ein bisschen nach Immobilien gucken.Dabei ist mir ein paar Kilometer entfernt diese ehemalige KFZ-Werkstatt aufgefallen,wo heute nun ein Schild "Zu Verkaufen" hing. Ich weiss das dieses ein schier unendliches Projekt zu werden scheint,aber ich möchte einfach mal die Meinung von Leuten,die sich da etwas besser auskennen,hören. Mir ist auch klar das man die Geschichte mit den Altlasten nicht so auf die leichte Schulter nehmen sollte,auch finde ich den Preis dafür sehr heftig. Daher meine Frage,wo bzw wie kann ich den ungefähren aktuellen Grundstückspreis rausbekommen? Und ist der hier angebotene preis gerechtfertig? Mfg Bastian http://brickwedde.eu/?post_type=listings&p=1012 |
#2
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Ich hatte mal ein Gelände einer Spedition übernommen, ich hatte über 400.000 Euro Entsorgungskosten für Erdreich, über Monate ein Riesenloch im Hof, Ölabscheider darin laufen und jede Menge Besuche und Schreibereien mit verschiedensten Umweltämtern. Meine Privatierplanung (Anspielung auf einen anderen Thread) warf das schonmal 10 Jahre zurück
![]() In RLP haben wir ein Online-Tool namens 'Boris RLP' zur Bodenrichtwertbestimmung, evntl. gibt es auch bei euch so etwas? Hier mal der Link zu Boris: http://www.lvermgeo.rlp.de/index.php?id=3044 |
#3
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Gruß Uwe Manchmal ist Verkehrt richtig http://www.kia-kaffeestube.de/ https://de-de.facebook.com/pages/KIA...02493143337162 |
#4
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Meine Planung wäre in etwa so das ich das gebäude ungern abreissen,sondern lieber nach und nach wieder aufbauen wollte,sprich die Halle zur privaten Nutzung,und die Wohnung halt zum wohnen.
Das Gebäude steht seit mindestens 13 Jahren so wie auf den Bildern,in der Halle stehen noch mehrer PKW´s,angefangen vom Passat MK1 über Käfer bis zu undefinierbaren karrossen.So wie es aussieht hat da jemand Hals über Kopf das gewerbe abgemeldet und sich aus dem Staub gemacht. Wie lange können denn solche altlasten im Boden nachgewisesen werden? Und wie verhällt es sich wenn man nicht vor hat den Boden aufzumachen sondern so zu lassen wie es ist?Ist mann dann immer noch verpflichtet die evtl. Altlasten zu beseitigen? Mfg Bastian |
#5
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Moin Bastian,
wenn Dir das online Tool von Uwe nix sein sollte (Tschuldigung, könnte ja sein), dann bekommst Du das auch beim zuständigen Vermessungs- und Katasteramt heraus. Im allgemeinen sind dort die Gutachterausschüsse und die Kaufpreissammlung angeordnet.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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#6
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Auf der anderen Seite vom Teuto liegen die Grundstückspreise in geschloßenen Ortschaften bei 190€ + x pro QM
Da hätte das Grundstück einen Wert von über 300000€!!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#7
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ich kann das nachvollziehen, auch ich gehöre zu den Menschen, die lieber etwas instandsetzen als abreißen und neubauen. Ich würde Dir trotzdem abraten. Energetisch und auch sonst bekommt Du es nicht so einfach auf den aktuellen Stand. Bei Bankfinanzierung oder Verkauf werden erhebliche Abschläge gegenüber einem heutigen Neubau abgezogen. Grundrisse, Tore und Verglasungen, Grundsiel - alles nicht mehr Stand der Technik und umbauen im Bestand immer unheimlich teuer... Mit Eigeninitiative kann man immer viel machen aber meistens stellt man rückblickend fest, ein Neubau wäre nicht teurer gewesen und ist dann erheblich mehr wert... Ich würde auch immer etwas vielseitig nutzbarer (um-)bauen, so dass man ggfs. Teilflächen vermieten kann oder das Objekt auch für andere Gewerke interessant wäre. Wenn jemand das ganze "Hals über Kopf das gewerbe abgemeldet und sich aus dem Staub gemacht." hat, hatte er wohl schon länger Probleme und vermutlich am Ölabscheider gespart und auch so manch anderes nicht mehr so genau genommen. In der Situation verständlich, sollte man als potentieller Käufer aber vieleicht doch Geld für einen unabhängigen Gutachter aufwenden, ehe man sich notariell bindet oder aber eine Rücktrittsklausel in den Notarvertrag mit aufnehmen! Wenn die Behörde mitredet, sind 10000€ als Plansumme viel zu niedrig angesetzt, weil alleine die von denen geforderten Nachweise teurer sein können. Ich schreibe das aus eigener Erfahrung, der Nachweis keiner Kontamination auf Behördenanforderung hat uns 7.200€ gekostet. Dankenswerterweise konnten wir nach einem Zeitungsartikel auf den Rückbau eines nie in Betrieb genommenen Ölabscheiders und Verfüllung desselben verzichten, sonst wäre es fünfstellig geworden. Altlasten sind auch noch in der nächsten Generation nachweisbar, die Sanierungspflicht variiert von Kreis zu Kreis, hier erteilt das Altlastenkataster fundierte Auskünfte und das (zum. hier) ohne Entgelt. Ich möchte Dir das aber nicht madig machen!!! ![]()
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#8
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Servus Bastian,
Altasten sind nachweisbar, solange sie da sind. Ob sie beseitigt werden müssen oder nicht, ist immer eine Einzefallklärung. Wenn aber schon feststeht, das welche da sind, sind diese meistens zu beseitigen, ander als bei einer Altlastenverdachtsfläche. Eine Betondeckel als Sperrschicht kann helfen, ist aber wahrscheinlich im Rahmen eines Sanierungskonzeptes zu klären (und wieder Kosten). Darüber hinaus solltest du Dir die Frage stellen, ob du auf einem Grundstück wohnen möchtest, in dessen Boden Altlasten liegen, die munter vor sich hin gasen, die energetische Frage bei Nutzung im Bestand mal aussen vor gelassen. Ansonsten kann ich hier nur empfehlen, einen entsprechenden Fachmann hinzu zu ziehen, die bisher vorliegenden Unterlagen einsehen und dann die möglichen Kosten abschätzen. Lieber im Vorhinein 10000€ investieren als ein Fass ohne Boden für deutlich zuviel Geld zu kaufen.
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Motorleistung wird völlig überbewertet. |
#9
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Mein Tipp:
Einfach einen örtlichen Banker fragen, wie hoch er den Prozentsatz sieht, bis zu dem er das Objekt ohne Eigenkapital und weitere Sicherheiten maximal finanzieren würde. Der Wert, den Du dann hörst, ist möglicherweise nicht so dolle, dafür aber sehr realistisch, beruhend auf vielen Verkäufen und Zwangsversteigerungen in der Gegend.
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Viele Grüße, TOM
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#10
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Lass es sein. Eine Baugenehmigung ist nur nach 34 BauGB möglich. Damit ist man der Willkür der lokalen Baubehörden ausgesetzt. Wenn die unten keine Werkstatt mehr haben wollen, dann gibt es auch keine mehr. Ob privat oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Dann steht das Altlastenthema noch im Raum. Entweder man bekommt von den Behörden eine Freistellung, oder man geht volles Risiko ein. Aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen, dass nur eine Freistellung akzeptabel ist. Alles andere wird dir das finanzielle Genick brechen. Alleine die Feststellung, ob Altlasten bestehen, geht in unvorstellbare Dimensionen. Wurde ja schon alles beschrieben. Hinzu kommt der Reparaturstau. Schon mal geschaut, was so eine Fensteranlage (große Fensterflächen auf der Seite) nach heutigem Standard kostet? Solche Buden kann man nur geschenkt annehmen. Wenn überhaupt.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#12
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Es gibt auch Fälle, in denen Dritte vor Ort oder die Gemeinde selber das Objekt zum Wunschpreis wollten. Ein Wirt kaufte so ein Grundstück. Kurz darauf bekam er eine abartige Steuerprüfung mit Pfändung seiner Neuerwerbung. Wer hat das gepfändete Objekt zum Wunschpreis ersteigert ? Die Stadt ![]()
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Viele Grüße, TOM
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#13
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#14
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Aber der angesprochenen Willkür der Verwaltung möcht ich an dieser Stelle energisch widersprechen! So long der Flip der definitiv nicht nach Willkür arbeitet.
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Motorleistung wird völlig überbewertet. |
#15
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#16
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Das soll keine Verallgemeinerung sein, sondern lediglich ein Hinweis, was so alles passieren kann. Es muss ja nicht passieren. Die Mehrheit der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung sind natürlich zu 100% korrekt, unbestechlich und in jeder Hinsicht ein Vorbild.
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Viele Grüße, TOM Geändert von Zodiak (02.01.2014 um 11:28 Uhr)
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#17
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#18
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Es herrscht Beweislastumkehr. Die bloße Behauptung reicht bereits, um eine Zahlungspflicht zu konstruieren. Die einzige Chance eines Betroffenen besteht darin, das Gegenteil zu beweisen. Dieses Katz und Maus Spiel geht so lange, bis er von irgendwas nicht das Gegenteil beweisen kann. Es kommt dann zu vollkommen absurden Schätzungen, die so lange runterverhandelt werden, bis man bei einer Summe angelangt ist, bei der der kleine Mann gerade noch so weitermachen kann. Ich wurde die geforderte Summe in voller Höhe los, aber null Euro an den Fiskus, sondern alles an die, die mich gegen diese "Masche" vertreten haben. Rechtsanwalt und Steuerberater haben ordentlich Kasse gemacht.
Bevor man an in einem unbekannten Ort ein ehem. Gewerbegrundstück erwirbt, sollte man mit den dort ansässigen Leuten und auch mit der dortigen Bank, ggf. auch mit einem Makler sprechen. Mehr wollte ich eigentlich nicht sagen.
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Viele Grüße, TOM Geändert von Zodiak (02.01.2014 um 12:47 Uhr) |
#19
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Willkür herrscht dort ebenso wenig wie bei Beurteilung eines §-34er-Gebiets. Da die Behörden wissen, dass diese Fragen justitiabel sind, und sich nur zu häufig vor Gericht damit auseinandersetzen, ist die Leidenschaft für willkürliche Maßnahmen begrenzt. Zumal die Sachbearbeiter davon nichts haben außer Mehrarbeit. Ich erlebe eher, dass das rechtlich Gebotene nicht durchgesetzt wird, weil die personellen Resourcen wegen des Personalabbaus nicht ausreichen, um es durchzuhalten, oder weil ein kommunaler Wahlbeamter an der Verwaltungsspitze wohlfeile Bürgerfreundlichkeit (gegenüber dem Bauwilligen, nicht dem Nachbarn) anordnet; will ja wiedergewählt werden. Von dieser Warte her habe ich Beamte, die Dienst nach Vorschrift machen, sei es auch wie früher etwas undynamisch, aber berechenbar (!!!!), tatsächlich sehr schätzen gelernt. Ich komme ins Plaudern ... Zum Thema: Eine Werteinschätzung von Grundstücken, die in solchen Grenzregionen liegen (weder florierender Ballungsraum noch strukturschwacher Niedergang), ist meines Erachtens in den letzten Jahren sehr schwierig geworden. Hinzu kommt, dass auch solche Grundstücke sehr schwer einzuschätzen sind, sehr stark abhänigig von Wirtschaftskraft in der Umgebung, örtlich Lage in der Infrastruktur, Altlasten von ... bis ...). Sunbeamer |
#20
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Ich habe die Versuche ja abwehren können und am Ende sogar eine (kleine) Rückerstattung erhalten. Trotzdem waren meine Kosten für den Super Stb. und den RA fünfstellig. Auch der Prüfer musste ein 3/4 Jahr lang immer wieder an dem gleichen Fall arbeiten. Das war ihm aber egal, genau wie andere Kleinigkeiten. BP war per Handy angekündigt worden, eine schriftl. Anordnung existierte nicht, wurde erst nach 6 Monaten an den Stb nachgereicht und ähnliche lustige Dinge. Das sind aber nur meine Erfahrungen und keinesfalls repräsentativ. Damals arbeiteten nach einer Landtagswahl plötzlich diverse Leute aus dieser kleinen Gemeinde im zuständigen Ministerium. Der Prüfer trat entsprechend selbstbewusst auf und erwähnte in jedem zweiten Satz, ich könne mich ja beim Vorgesetzten beschweren.
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Viele Grüße, TOM Geändert von Zodiak (02.01.2014 um 14:45 Uhr)
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#21
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Erstmal ganz ganz vielen Dank an Alle hier!
Ihr habt mir mit euren gedanken zumindest schonmal Denkanstöße gegeben. Handeln würde ich nicht eher wie ich nicht von allen Seiten aus grünes Licht hätte und genauestens weiß was Sache ist bezüglich Altlasten und Nutzung der Halle. Ich habe keineswegs vor die Halle gewerblich zu nutzen,sondern im einfachsten Falle als Lagerhalle für Boote,Wohnwagen und anhänger (allessamt mein Eigentum bzw von meiner Family). Eine Frage hat sich bis jetzt noch nicht geklärt bei mir,und zwar wie sieht es aus mit den Altlasten wenn ich die Halle so stehen lassen sollte wie sie steht und nur "restauriere"? Werde ich dann im Zweifelsfalle dazu gezwungen den Boden aufzureissen um Altlasten zu beseitigen?oder wird das so gelassen und beim nächsten Umbau,Grabungen etc geprüft? Alles in allem sehe ich das etwas skeptisch,und halte dementsprechend auch noch einiges Abstand zu der Idee... Das ich die Immobilie nicht auf den neuesten Stand (Dämmung,Bauweise)bekomme ist mir sehr klar,will ich aber auch gar nicht. Auch das da noch einiges an Klingelgeld reingeht bin ich mir bewusst,aber ich denke das sollte man bei fast jedem Altbau,den man günstig bekommt,einplanen. Soweit ich weiss hat die Gemeinde versucht iwie das Gebäude beseitigen zu lassen,da sie aber rechtlich keine Handhabe hatte konnten sie auch nichts machen. Sie hätten das Gebäude rückbauen lassen können,auf Kosten der Steuerzahler,und wären dann sogar verpflichtet gewesen das Gelände zu übernehmen. So nun werd ich das Ganze noch ein paar Tage überschlafen,und mit Sicherheit wird dann irgendetwas passieren,so wie das Schild was nach fast 2 Jahren liebäugelei plötzlich an der Wand hing. Mfg Bastian P.s. Habe nochmal Zeitungsausschnitte gefunden,wen es intressiert der kann ja mal lesen. http://www.noz.de/lokales/westerkapp...erfallt-weiter http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-...am-Ortseingang Geändert von Mrba125 (02.01.2014 um 17:01 Uhr)
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#22
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Hallo Bastian,
das habe ich mir schon gedacht. Die wollen das auf jeden Fall weghaben. Das Letzte, was die sich wünschen, ist ein neuer Eigentümer, der das Objekt zum Unterstellen seiner Sachen benutzt. Wie erwartet sind die Verantwortlichen bereits jetzt unter Druck. Ihnen sind aber die Hände gebunden -> somit muss man als neuer Eigentümer mit allem rechnen. Ich würde die Finger davon lassen.
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Viele Grüße, TOM |
#23
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Dieter schrieb ja schon, das er den kausalen Zusammenhang für fragwürdig hält. Aber deine obige Behauptung ist einfach nur falsch.
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#24
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Ich würde es selber klasse finden, wenn meine Erfahrung nicht so gewesen wäre. Leider ist es aber so. Sobald ein einflussreicher RA und/oder StB die Sache übernimmt, wird zurück gerudert, aber mit Topspeed. Bitte mein Beispiel nicht mit echten Problemfällen verwechseln. Gegen legale Prüfungen habe ich nichts.
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Viele Grüße, TOM
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#25
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Auch Hamburger Finanzbeamte werden nicht willentlich gegen eindeutige gesetzliche Bestimmungen handeln. Und selbst wenn es so gewesen sein sollte wird sich jeder halbwegs clevere Steuerberater das Geld für seine Beratung und die Beratung des Rechtsanwaltes vom Finanzamt erstatten lassen. Auch dafür gibt es nämlich einen Rechtsanspruch.
Wenn tatsächlich von dem Mandanten die Rechnung zu zahlen ist, ist es entweder ein unfähiger Steuerberater, oder der Fall ist doch nicht so klar, wie es der Steuerberater vielleicht dargestellt hat. Gruß Volker
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