boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 35 von 35
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 31.12.2013, 15:36
Mrba125 Mrba125 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.08.2008
Ort: Osnabrück
Beiträge: 241
Boot: Unbekannter gleiter
232 Danke in 136 Beiträgen
Standard Grundstückspreis bestimmen,bzw bewerten?

Hallo!
Da ja momentan nicht viel los ist aufm Wasser bin ich momentan auf der Suche bzw ein bisschen nach Immobilien gucken.Dabei ist mir ein paar Kilometer entfernt diese ehemalige KFZ-Werkstatt aufgefallen,wo heute nun ein Schild "Zu Verkaufen" hing.
Ich weiss das dieses ein schier unendliches Projekt zu werden scheint,aber ich möchte einfach mal die Meinung von Leuten,die sich da etwas besser auskennen,hören.
Mir ist auch klar das man die Geschichte mit den Altlasten nicht so auf die leichte Schulter nehmen sollte,auch finde ich den Preis dafür sehr heftig.
Daher meine Frage,wo bzw wie kann ich den ungefähren aktuellen Grundstückspreis rausbekommen?
Und ist der hier angebotene preis gerechtfertig?
Mfg Bastian

http://brickwedde.eu/?post_type=listings&p=1012
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 31.12.2013, 15:48
etspace etspace ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 14.02.2011
Ort: 406,2
Beiträge: 1.226
Boot: 217
Rufzeichen oder MMSI: 88
2.619 Danke in 1.064 Beiträgen
Standard

Ich hatte mal ein Gelände einer Spedition übernommen, ich hatte über 400.000 Euro Entsorgungskosten für Erdreich, über Monate ein Riesenloch im Hof, Ölabscheider darin laufen und jede Menge Besuche und Schreibereien mit verschiedensten Umweltämtern. Meine Privatierplanung (Anspielung auf einen anderen Thread) warf das schonmal 10 Jahre zurück . Ich rate daher zu absoluter Vorsicht bei solchen Grundstücken! Oder schnell eine dicke Betonschicht drüber.....
In RLP haben wir ein Online-Tool namens 'Boris RLP' zur Bodenrichtwertbestimmung, evntl. gibt es auch bei euch so etwas? Hier mal der Link zu Boris: http://www.lvermgeo.rlp.de/index.php?id=3044
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 31.12.2013, 16:09
Benutzerbild von brother-uwe
brother-uwe brother-uwe ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.08.2013
Ort: Störmede - Kreis Soest
Beiträge: 1.076
Boot: Sea Ray 170 BR Seville
1.684 Danke in 858 Beiträgen
Standard

Hallo

Schau mal dort.

http://www.gag.niedersachsen.de/port...091&_psmand=39

Gruß Uwe
__________________
Gruß Uwe

Manchmal ist Verkehrt richtig
http://www.kia-kaffeestube.de/
https://de-de.facebook.com/pages/KIA...02493143337162
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 31.12.2013, 16:57
Mrba125 Mrba125 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.08.2008
Ort: Osnabrück
Beiträge: 241
Boot: Unbekannter gleiter
232 Danke in 136 Beiträgen
Standard

Meine Planung wäre in etwa so das ich das gebäude ungern abreissen,sondern lieber nach und nach wieder aufbauen wollte,sprich die Halle zur privaten Nutzung,und die Wohnung halt zum wohnen.
Das Gebäude steht seit mindestens 13 Jahren so wie auf den Bildern,in der Halle stehen noch mehrer PKW´s,angefangen vom Passat MK1 über Käfer bis zu undefinierbaren karrossen.So wie es aussieht hat da jemand Hals über Kopf das gewerbe abgemeldet und sich aus dem Staub gemacht.
Wie lange können denn solche altlasten im Boden nachgewisesen werden?
Und wie verhällt es sich wenn man nicht vor hat den Boden aufzumachen sondern so zu lassen wie es ist?Ist mann dann immer noch verpflichtet die evtl. Altlasten zu beseitigen?

Mfg Bastian
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 31.12.2013, 17:01
Benutzerbild von Fritz682
Fritz682 Fritz682 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 612
Boot: Saga 24
Rufzeichen oder MMSI: DC 8550
962 Danke in 518 Beiträgen
Standard

Moin Bastian,

wenn Dir das online Tool von Uwe nix sein sollte (Tschuldigung, könnte ja sein), dann bekommst Du das auch beim zuständigen Vermessungs- und Katasteramt heraus. Im
allgemeinen sind dort die Gutachterausschüsse und die Kaufpreissammlung angeordnet.
__________________
Viele Grüße
Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 01.01.2014, 15:21
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.272
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
29.098 Danke in 11.662 Beiträgen
Standard

Auf der anderen Seite vom Teuto liegen die Grundstückspreise in geschloßenen Ortschaften bei 190€ + x pro QM

Da hätte das Grundstück einen Wert von über 300000€!!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 01.01.2014, 20:18
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Hamburg - Tor zur Welt
Beiträge: 1.648
Boot: Oceanix TS (La Prairie), Diesel-Schaluppe(n), Flying Combi Sport
5.456 Danke in 1.534 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Mrba125 Beitrag anzeigen
Meine Planung wäre in etwa so das ich das gebäude ungern abreissen,sondern lieber nach und nach wieder aufbauen wollte,sprich die Halle zur privaten Nutzung,und die Wohnung halt zum wohnen.
Das Gebäude steht seit mindestens 13 Jahren so wie auf den Bildern,in der Halle stehen noch mehrer PKW´s,angefangen vom Passat MK1 über Käfer bis zu undefinierbaren karrossen.So wie es aussieht hat da jemand Hals über Kopf das gewerbe abgemeldet und sich aus dem Staub gemacht.
Wie lange können denn solche altlasten im Boden nachgewisesen werden?
Und wie verhällt es sich wenn man nicht vor hat den Boden aufzumachen sondern so zu lassen wie es ist?Ist mann dann immer noch verpflichtet die evtl. Altlasten zu beseitigen?

Mfg Bastian
Moin,

ich kann das nachvollziehen, auch ich gehöre zu den Menschen, die lieber etwas instandsetzen als abreißen und neubauen. Ich würde Dir trotzdem abraten. Energetisch und auch sonst bekommt Du es nicht so einfach auf den aktuellen Stand. Bei Bankfinanzierung oder Verkauf werden erhebliche Abschläge gegenüber einem heutigen Neubau abgezogen.

Grundrisse, Tore und Verglasungen, Grundsiel - alles nicht mehr Stand der Technik und umbauen im Bestand immer unheimlich teuer... Mit Eigeninitiative kann man immer viel machen aber meistens stellt man rückblickend fest, ein Neubau wäre nicht teurer gewesen und ist dann erheblich mehr wert... Ich würde auch immer etwas vielseitig nutzbarer (um-)bauen, so dass man ggfs. Teilflächen vermieten kann oder das Objekt auch für andere Gewerke interessant wäre.

Wenn jemand das ganze "Hals über Kopf das gewerbe abgemeldet und sich aus dem Staub gemacht." hat, hatte er wohl schon länger Probleme und vermutlich am Ölabscheider gespart und auch so manch anderes nicht mehr so genau genommen. In der Situation verständlich, sollte man als potentieller Käufer aber vieleicht doch Geld für einen unabhängigen Gutachter aufwenden, ehe man sich notariell bindet oder aber eine Rücktrittsklausel in den Notarvertrag mit aufnehmen! Wenn die Behörde mitredet, sind 10000€ als Plansumme viel zu niedrig angesetzt, weil alleine die von denen geforderten Nachweise teurer sein können.

Ich schreibe das aus eigener Erfahrung, der Nachweis keiner Kontamination auf Behördenanforderung hat uns 7.200€ gekostet. Dankenswerterweise konnten wir nach einem Zeitungsartikel auf den Rückbau eines nie in Betrieb genommenen Ölabscheiders und Verfüllung desselben verzichten, sonst wäre es fünfstellig geworden.

Altlasten sind auch noch in der nächsten Generation nachweisbar, die Sanierungspflicht variiert von Kreis zu Kreis, hier erteilt das Altlastenkataster fundierte Auskünfte und das (zum. hier) ohne Entgelt.

Ich möchte Dir das aber nicht madig machen!!!
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 02.01.2014, 08:22
Benutzerbild von Flip
Flip Flip ist offline
Commander
 
Registriert seit: 25.11.2003
Ort: im Westen
Beiträge: 287
Boot: Polyvalk; Honwave Gummiboot, RTM Furio, Prijon Seayak
589 Danke in 236 Beiträgen
Flip eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Servus Bastian,

Altasten sind nachweisbar, solange sie da sind. Ob sie beseitigt werden müssen oder nicht, ist immer eine Einzefallklärung. Wenn aber schon feststeht, das welche da sind, sind diese meistens zu beseitigen, ander als bei einer Altlastenverdachtsfläche. Eine Betondeckel als Sperrschicht kann helfen, ist aber wahrscheinlich im Rahmen eines Sanierungskonzeptes zu klären (und wieder Kosten). Darüber hinaus solltest du Dir die Frage stellen, ob du auf einem Grundstück wohnen möchtest, in dessen Boden Altlasten liegen, die munter vor sich hin gasen, die energetische Frage bei Nutzung im Bestand mal aussen vor gelassen.

Ansonsten kann ich hier nur empfehlen, einen entsprechenden Fachmann hinzu zu ziehen, die bisher vorliegenden Unterlagen einsehen und dann die möglichen Kosten abschätzen. Lieber im Vorhinein 10000€ investieren als ein Fass ohne Boden für deutlich zuviel Geld zu kaufen.
__________________
Motorleistung wird völlig überbewertet.
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 02.01.2014, 08:54
Zodiak Zodiak ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 466
Boot: Sea Ray 200 + Zodiak Schlauchboot
1.960 Danke in 837 Beiträgen
Standard

Mein Tipp:

Einfach einen örtlichen Banker fragen, wie hoch er den Prozentsatz sieht, bis zu dem er das Objekt ohne Eigenkapital und weitere Sicherheiten maximal finanzieren würde. Der Wert, den Du dann hörst, ist möglicherweise nicht so dolle, dafür aber sehr realistisch, beruhend auf vielen Verkäufen und Zwangsversteigerungen in der Gegend.
__________________
Viele Grüße, TOM
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 02.01.2014, 09:01
Benutzerbild von devil91
devil91 devil91 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 27.01.2013
Ort: NRW- Wuppertal
Beiträge: 73
Boot: Baja Outlaw 20
26 Danke in 16 Beiträgen
Standard

www.boris.de
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 02.01.2014, 09:07
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.375
25.524 Danke in 9.135 Beiträgen
Standard

Lass es sein. Eine Baugenehmigung ist nur nach 34 BauGB möglich. Damit ist man der Willkür der lokalen Baubehörden ausgesetzt. Wenn die unten keine Werkstatt mehr haben wollen, dann gibt es auch keine mehr. Ob privat oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Dann steht das Altlastenthema noch im Raum. Entweder man bekommt von den Behörden eine Freistellung, oder man geht volles Risiko ein. Aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen, dass nur eine Freistellung akzeptabel ist. Alles andere wird dir das finanzielle Genick brechen. Alleine die Feststellung, ob Altlasten bestehen, geht in unvorstellbare Dimensionen. Wurde ja schon alles beschrieben. Hinzu kommt der Reparaturstau. Schon mal geschaut, was so eine Fensteranlage (große Fensterflächen auf der Seite) nach heutigem Standard kostet? Solche Buden kann man nur geschenkt annehmen. Wenn überhaupt.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 02.01.2014, 09:31
Zodiak Zodiak ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 466
Boot: Sea Ray 200 + Zodiak Schlauchboot
1.960 Danke in 837 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Lass es sein. Eine Baugenehmigung ist nur nach 34 BauGB möglich. Damit ist man der Willkür der lokalen Baubehörden ausgesetzt. Wenn die unten keine Werkstatt mehr haben wollen, dann gibt es auch keine mehr. Ob privat oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Ganz richtig.

Es gibt auch Fälle, in denen Dritte vor Ort oder die Gemeinde selber das Objekt zum Wunschpreis wollten. Ein Wirt kaufte so ein Grundstück. Kurz darauf bekam er eine abartige Steuerprüfung mit Pfändung seiner Neuerwerbung. Wer hat das gepfändete Objekt zum Wunschpreis ersteigert ? Die Stadt
__________________
Viele Grüße, TOM
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 02.01.2014, 09:36
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.375
25.524 Danke in 9.135 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Ganz richtig.

Es gibt auch Fälle, in denen Dritte vor Ort oder die Gemeinde selber das
Objekt zum Wunschpreis wollten. Ein Wirt kaufte so ein Grundsück. Kurz
darauf bekam er eine recht abartige Steuerprüfung mit Pfändung seiner
Neuerwerbung. Wer hat das gepfändete Objekt ersteigert ? Die Stadt
Das halte ich ein wenig für zu weit her geholt, weil die Stadt/Kommune IMMER ein Vorkaufsrecht hat. Jeder Notarvertrag geht VOR der Beurkundung/Eintragung beim Grundbuchamt zur Stadt, um dort auf Ziehung des Vorkaufsrechts geprüft werden zu können. Die Stadt hat auch nichts mit dem Finanzamt zu tun. Und wenn jemand Steuerschulden hat, die er für unrechtmäßig hält, dann kann er ja den Rechtsweg wählen.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 02.01.2014, 09:54
Benutzerbild von Flip
Flip Flip ist offline
Commander
 
Registriert seit: 25.11.2003
Ort: im Westen
Beiträge: 287
Boot: Polyvalk; Honwave Gummiboot, RTM Furio, Prijon Seayak
589 Danke in 236 Beiträgen
Flip eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Lass es sein. Eine Baugenehmigung ist nur nach 34 BauGB möglich. Damit ist man der Willkür der lokalen Baubehörden ausgesetzt. (...)
Also, dass ein Bauherr in einem Gebiet nach § 34 BauGB der Willkür der Verwaltung ausgesetzt ist, möchte ich deutlich verneinen. Auch wenn der Paragraph in seiner Formulierung sehr offen ist, so hat die Rechtsprechung vor Gerichten sehr deutliche Kriterien formuliert, was geht und was nicht geht. Ohne die nähere Umgebung des Objektes zu beurteilen, so hat doch eine genehmigte Nutzung erstmal Bestandschutz und prägende Wirkung für sich selbst.

Aber der angesprochenen Willkür der Verwaltung möcht ich an dieser Stelle energisch widersprechen!

So long der Flip

der definitiv nicht nach Willkür arbeitet.
__________________
Motorleistung wird völlig überbewertet.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 02.01.2014, 10:06
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.375
25.524 Danke in 9.135 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flip Beitrag anzeigen
Also, dass ein Bauherr in einem Gebiet nach § 34 BauGB der Willkür der Verwaltung ausgesetzt ist, möchte ich deutlich verneinen. Auch wenn der Paragraph in seiner Formulierung sehr offen ist, so hat die Rechtsprechung vor Gerichten sehr deutliche Kriterien formuliert, was geht und was nicht geht. Ohne die nähere Umgebung des Objektes zu beurteilen, so hat doch eine genehmigte Nutzung erstmal Bestandschutz und prägende Wirkung für sich selbst.

Aber der angesprochenen Willkür der Verwaltung möcht ich an dieser Stelle energisch widersprechen!

So long der Flip

der definitiv nicht nach Willkür arbeitet.
Nun, ich habe da persönlich andere Erfahrungen machen dürfen. In einer Strasse mit eingeschossiger Wohnbebauung sollte mein Grundstück als Eckgrundstück unbebaut frei bleiben. Nur mit Mühe gelang es dort ein gleichartiges Haus - wie in der Nachbarschaft schon vorhanden - zu bauen. Die Einwände waren vielfältig, aber nicht unbedingt nachvollziehbar. Ich denke aber, wir sind uns einig, dass ein B-Plan immer der bessere Ansatz ist. Dort wird ja bis zur Zaunhöhe alles geregelt und ich habe als Käufer absolute Rechtssicherheit. Bei dem vorliegenden Beispiel könnte ich mir vorstellen, dass durch die nahe Wohnbebauung eine weitere Nutzung der Werkstatt untersagt werden könnte. Und das meine ich dann mit Willkür, weil die Behörde dann so oder so entscheiden kann; eben so, wie der Bauderzent es vom Bürgermeister gesagt bekommt.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 02.01.2014, 11:17
Zodiak Zodiak ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 466
Boot: Sea Ray 200 + Zodiak Schlauchboot
1.960 Danke in 837 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Das halte ich ein wenig für zu weit her geholt, weil die Stadt/Kommune IMMER ein Vorkaufsrecht hat. Jeder Notarvertrag geht VOR der Beurkundung/Eintragung beim Grundbuchamt zur Stadt, um dort auf Ziehung des Vorkaufsrechts geprüft werden zu können. Die Stadt hat auch nichts mit dem Finanzamt zu tun. Und wenn jemand Steuerschulden hat, die er für unrechtmäßig hält, dann kann er ja den Rechtsweg wählen.
Der Wirt hatte keine Steuerschulden, sondern immer brav alles gezahlt, zwanzig Jahre lang. Nachdem er ein Grundstück als Altervorsorge gekauft hatte und dieses nicht zum Wunschpreis an die Stadt verkaufen wollte, bekam er eine Betriebsprüfung, bei sich eine Rechnung für Stühle und Tische fand, die er irgendwann mal kaufte, um draußen zu servieren. Dazu kam es aber nie. Der Prüfer rechnet ihm vor, dass auf jedem Stuhl 3 x täglich ein Gast gesessen haben muss und verwarf die gesamte Buchhaltung. Der Wirt hat im Zuge dessen alles verloren, seine Ehe ging kaputt, heute ist er ein Sozialfall und in ständiger psychiatrischer Behandlung. Ich kam selbst mal in den Genuß einer solchen Prüfung, als ich nicht aus einem Gewerbeobjekt ausziehen wollte, weil ich einen langen Mietvertrag besaß. Der Krempel sollte schnell abgerissen werden, damit der B-Plan -EFH Bebauung- umgesetzt werden kann. Freitag Besuch von der Stadt, da habe ich nein gesagt. Montag klingelte das Telefon: Betriebsprüfung. Toller Zufall, was. Als das Spektakel vorbei war, wusste der Mann vom Amt, was ich verdiene. Woher ?

Das soll keine Verallgemeinerung sein, sondern lediglich ein Hinweis, was so alles passieren kann. Es muss ja nicht passieren. Die Mehrheit der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung sind natürlich zu 100% korrekt, unbestechlich und in jeder Hinsicht ein Vorbild.
__________________
Viele Grüße, TOM

Geändert von Zodiak (02.01.2014 um 11:28 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 02.01.2014, 11:24
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.375
25.524 Danke in 9.135 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Der Wirt hatte keine Steuerschulden, sondern immer brav alles gezahlt, zwanzig Jahre lang. Nachdem er ein Grundstück als Altervorsorge gekauft hatte und dieses nicht zum Wunschpreis an die Stadt verkaufen wollte, bekam er eine Betriebsprüfung, bei sich eine Rechnung für Stühle und Tische fand, die er irgendwann mal kaufte, um draußen zu servieren. Dazu kam es aber nie. Der Prüfer rechnet ihm vor, dass auf jedem Stühl 3 x täglich ein Gast gesessen haben muss und verwarf die gesamte Buchhaltung. Der Wirt hat im Zuge dessen alles verloren, seine Ehe ging kaputt, heute ist er ein Sozialfall und in ständiger psychiatrischer Behandlung.
Ich will jetzt nicht den Trööt zerlabern, aber wenn er nachversteuert wurde, dann hat er in der Vergangenheit seine Steuern wohl nicht bezahlt. Oder? Und falls es wirklich so gewesen sein sollte, dass er falsch angesetzt wurde, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass er den Nachweis - niemals Außengastronomie gehabt zu haben - nicht führen konnte. Ich bin kein Freund des Finanzamts, aber doof sind die schon mal gar nicht. Vielleicht hat der Prüfer ja mal zufällig in dem Lokal auf der Terrasse gesessen?
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 02.01.2014, 11:40
Zodiak Zodiak ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 466
Boot: Sea Ray 200 + Zodiak Schlauchboot
1.960 Danke in 837 Beiträgen
Standard

Es herrscht Beweislastumkehr. Die bloße Behauptung reicht bereits, um eine Zahlungspflicht zu konstruieren. Die einzige Chance eines Betroffenen besteht darin, das Gegenteil zu beweisen. Dieses Katz und Maus Spiel geht so lange, bis er von irgendwas nicht das Gegenteil beweisen kann. Es kommt dann zu vollkommen absurden Schätzungen, die so lange runterverhandelt werden, bis man bei einer Summe angelangt ist, bei der der kleine Mann gerade noch so weitermachen kann. Ich wurde die geforderte Summe in voller Höhe los, aber null Euro an den Fiskus, sondern alles an die, die mich gegen diese "Masche" vertreten haben. Rechtsanwalt und Steuerberater haben ordentlich Kasse gemacht.

Bevor man an in einem unbekannten Ort ein ehem. Gewerbegrundstück erwirbt, sollte man mit den dort ansässigen Leuten und auch mit der dortigen Bank, ggf. auch mit einem Makler sprechen. Mehr wollte ich eigentlich nicht sagen.
__________________
Viele Grüße, TOM

Geändert von Zodiak (02.01.2014 um 12:47 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 02.01.2014, 12:47
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
Commander
 
Registriert seit: 29.03.2007
Beiträge: 387
890 Danke in 381 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ich bin kein Freund des Finanzamts, aber doof sind die schon mal gar nicht.
Betriebsprüfer in der Gastronomie haben tatsächlich eine verblüffende Erfahrung. Was natürlich nicht ausschließt, dass auch so einer mal falsch liegen kann.

Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Es herrscht Beweislastumkehr. Die bloße Behauptung reicht bereits, um eine Zahlungspflicht zu konstruieren.
Das sehen das Gesetz und die Finanzgerichte anders. Wenn ein Wirt nicht draußen ausgeschenkt hat, sollte das außerdem wohl keiner leichter beweisen können als er (Bedienungen, Stammgäste, Lieferanten).

Willkür herrscht dort ebenso wenig wie bei Beurteilung eines §-34er-Gebiets. Da die Behörden wissen, dass diese Fragen justitiabel sind, und sich nur zu häufig vor Gericht damit auseinandersetzen, ist die Leidenschaft für willkürliche Maßnahmen begrenzt. Zumal die Sachbearbeiter davon nichts haben außer Mehrarbeit. Ich erlebe eher, dass das rechtlich Gebotene nicht durchgesetzt wird, weil die personellen Resourcen wegen des Personalabbaus nicht ausreichen, um es durchzuhalten, oder weil ein kommunaler Wahlbeamter an der Verwaltungsspitze wohlfeile Bürgerfreundlichkeit (gegenüber dem Bauwilligen, nicht dem Nachbarn) anordnet; will ja wiedergewählt werden. Von dieser Warte her habe ich Beamte, die Dienst nach Vorschrift machen, sei es auch wie früher etwas undynamisch, aber berechenbar (!!!!), tatsächlich sehr schätzen gelernt.

Ich komme ins Plaudern ...

Zum Thema: Eine Werteinschätzung von Grundstücken, die in solchen Grenzregionen liegen (weder florierender Ballungsraum noch strukturschwacher Niedergang), ist meines Erachtens in den letzten Jahren sehr schwierig geworden. Hinzu kommt, dass auch solche Grundstücke sehr schwer einzuschätzen sind, sehr stark abhänigig von Wirtschaftskraft in der Umgebung, örtlich Lage in der Infrastruktur, Altlasten von ... bis ...).

Sunbeamer
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 02.01.2014, 14:34
Zodiak Zodiak ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 466
Boot: Sea Ray 200 + Zodiak Schlauchboot
1.960 Danke in 837 Beiträgen
Standard

Ich habe die Versuche ja abwehren können und am Ende sogar eine (kleine) Rückerstattung erhalten. Trotzdem waren meine Kosten für den Super Stb. und den RA fünfstellig. Auch der Prüfer musste ein 3/4 Jahr lang immer wieder an dem gleichen Fall arbeiten. Das war ihm aber egal, genau wie andere Kleinigkeiten. BP war per Handy angekündigt worden, eine schriftl. Anordnung existierte nicht, wurde erst nach 6 Monaten an den Stb nachgereicht und ähnliche lustige Dinge. Das sind aber nur meine Erfahrungen und keinesfalls repräsentativ. Damals arbeiteten nach einer Landtagswahl plötzlich diverse Leute aus dieser kleinen Gemeinde im zuständigen Ministerium. Der Prüfer trat entsprechend selbstbewusst auf und erwähnte in jedem zweiten Satz, ich könne mich ja beim Vorgesetzten beschweren.
__________________
Viele Grüße, TOM

Geändert von Zodiak (02.01.2014 um 14:45 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 02.01.2014, 16:51
Mrba125 Mrba125 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.08.2008
Ort: Osnabrück
Beiträge: 241
Boot: Unbekannter gleiter
232 Danke in 136 Beiträgen
Standard

Erstmal ganz ganz vielen Dank an Alle hier!
Ihr habt mir mit euren gedanken zumindest schonmal Denkanstöße gegeben.
Handeln würde ich nicht eher wie ich nicht von allen Seiten aus grünes Licht hätte und genauestens weiß was Sache ist bezüglich Altlasten und Nutzung der Halle.
Ich habe keineswegs vor die Halle gewerblich zu nutzen,sondern im einfachsten Falle als Lagerhalle für Boote,Wohnwagen und anhänger (allessamt mein Eigentum bzw von meiner Family).
Eine Frage hat sich bis jetzt noch nicht geklärt bei mir,und zwar wie sieht es aus mit den Altlasten wenn ich die Halle so stehen lassen sollte wie sie steht und nur "restauriere"? Werde ich dann im Zweifelsfalle dazu gezwungen den Boden aufzureissen um Altlasten zu beseitigen?oder wird das so gelassen und beim nächsten Umbau,Grabungen etc geprüft?
Alles in allem sehe ich das etwas skeptisch,und halte dementsprechend auch noch einiges Abstand zu der Idee...
Das ich die Immobilie nicht auf den neuesten Stand (Dämmung,Bauweise)bekomme ist mir sehr klar,will ich aber auch gar nicht.
Auch das da noch einiges an Klingelgeld reingeht bin ich mir bewusst,aber ich denke das sollte man bei fast jedem Altbau,den man günstig bekommt,einplanen.

Soweit ich weiss hat die Gemeinde versucht iwie das Gebäude beseitigen zu lassen,da sie aber rechtlich keine Handhabe hatte konnten sie auch nichts machen.
Sie hätten das Gebäude rückbauen lassen können,auf Kosten der Steuerzahler,und wären dann sogar verpflichtet gewesen das Gelände zu übernehmen.

So nun werd ich das Ganze noch ein paar Tage überschlafen,und mit Sicherheit wird dann irgendetwas passieren,so wie das Schild was nach fast 2 Jahren liebäugelei plötzlich an der Wand hing.

Mfg Bastian

P.s. Habe nochmal Zeitungsausschnitte gefunden,wen es intressiert der kann ja mal lesen.

http://www.noz.de/lokales/westerkapp...erfallt-weiter

http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-...am-Ortseingang

Geändert von Mrba125 (02.01.2014 um 17:01 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 03.01.2014, 07:36
Zodiak Zodiak ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 466
Boot: Sea Ray 200 + Zodiak Schlauchboot
1.960 Danke in 837 Beiträgen
Standard

Hallo Bastian,

das habe ich mir schon gedacht. Die wollen das auf jeden Fall weghaben. Das Letzte, was die sich wünschen, ist ein neuer Eigentümer, der das Objekt zum Unterstellen seiner Sachen benutzt.

Wie erwartet sind die Verantwortlichen bereits jetzt unter Druck. Ihnen sind aber die Hände gebunden -> somit muss man als neuer Eigentümer mit allem rechnen. Ich würde die Finger davon lassen.
__________________
Viele Grüße, TOM
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 03.01.2014, 10:54
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.08.2002
Ort: bei Köln
Beiträge: 2.379
Boot: Glastron MX 175
2.659 Danke in 1.486 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Es herrscht Beweislastumkehr. Die bloße Behauptung reicht bereits, um eine Zahlungspflicht zu konstruieren.
Dieter schrieb ja schon, das er den kausalen Zusammenhang für fragwürdig hält. Aber deine obige Behauptung ist einfach nur falsch.
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 03.01.2014, 11:58
Zodiak Zodiak ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 466
Boot: Sea Ray 200 + Zodiak Schlauchboot
1.960 Danke in 837 Beiträgen
Standard

Ich würde es selber klasse finden, wenn meine Erfahrung nicht so gewesen wäre. Leider ist es aber so. Sobald ein einflussreicher RA und/oder StB die Sache übernimmt, wird zurück gerudert, aber mit Topspeed. Bitte mein Beispiel nicht mit echten Problemfällen verwechseln. Gegen legale Prüfungen habe ich nichts.
__________________
Viele Grüße, TOM
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 03.01.2014, 12:25
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.08.2002
Ort: bei Köln
Beiträge: 2.379
Boot: Glastron MX 175
2.659 Danke in 1.486 Beiträgen
Standard

Auch Hamburger Finanzbeamte werden nicht willentlich gegen eindeutige gesetzliche Bestimmungen handeln. Und selbst wenn es so gewesen sein sollte wird sich jeder halbwegs clevere Steuerberater das Geld für seine Beratung und die Beratung des Rechtsanwaltes vom Finanzamt erstatten lassen. Auch dafür gibt es nämlich einen Rechtsanspruch.

Wenn tatsächlich von dem Mandanten die Rechnung zu zahlen ist, ist es entweder ein unfähiger Steuerberater, oder der Fall ist doch nicht so klar, wie es der Steuerberater vielleicht dargestellt hat.

Gruß

Volker
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 35 von 35



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:48 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.