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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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besteht ein Entschädigungsanspruch bei Garantiearbeiten am Fahrzeug ??
Hintergrund: Ein Fahrzeug war bei mir zur Schadensfestellung und anschließender Reparatur 21 Tage in der Werkstatt. Nun bekomme ich ein schreiben vom Anwalt das er 210.-€ ( also 10.-€ pro Tag ) ein Nutzungsausfallentgelt haben will.. Ich hatte ihm vorher bereits ( auf seine persönliche Anfrage hin ) ein Schreiben von meinem Lieferranten / Importeur ( genauer Sales Manager ) gegeben welches so lautete: Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX, unseres Wissens nach gibt es einen sogenannten Nutzungsausfall bei Kraftfahrzeugen nur durch fremdverschuldeter Beschädigung infolge eines Unfalls. Desweiteren löst auch diese zeitweise Gebrauchsunfähigkeit seines Krades - hier eines Motorrollers - bei Unfall keinen Entschädigungsanspruch aus, wenn dem Kunden zum Beispiel die ersatzweise Benutzung eines zweiten Fahrzeuges (z.B. PKW) zumutbar ist. Dies gilt jedoch ebenfalls nur bei unfallbedingter Beschädigung. Im vorliegenden Fall wir das Fahrzeug ja repariert. Uns ist nicht bekannt, dass während der Reparaturzeit eine Art Entschädigung gezahlt werden muss. Sie sind ja als gute, schnelle Werkstatt bekannt - vielleicht schaffen Sie die Reparatur ja innerhalb 2 Tagen, sodass Ihr Kunde nicht allzu lange auf seinen Roller verzichten muss. Mit freundlichen Grüßen / Best regards
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By Karsten
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#2
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Gibt es nicht.
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#3
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bin ich ja auch der Meinung .. aber steht es evtl. irgendwo ??
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By Karsten
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#4
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Wenn es eine Garantiereparatur war, dann ja, weil die Reparatur auf Grund eines Mangels im Rahmen der Garantie erfolgte. Kommt aber evtl. auf die örtliche Rechtsprechung an. Steht also nicht in einem Gesetz.Bei normaler Inspektion, Reparatur natürlich nicht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#5
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![]() Zitat:
Wie kommst du auf JA? Erkläre das mal genauer.Wenn ist das Händlerservice mehr aber auch nicht. |
#6
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Garantie arbeiten gehen immer gegen den Hersteller.
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#7
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Wenn das Fahrzeug unverschuldet defekt ist und der Mangel im Rahmen der GARANTIEleistung beseitigt wird, dann kann die Sache nicht genutzt werden. Es stehen dem aber ersparte Eigenbetriebskosten entgegen. Es sei denn, in den Garantiebestimmungen wird so ein Anspruch ausgeschlossen. Garantie ist ja eine freiwillige Leistung und kann ja nach Belieben formuliert werden. Habe schon nach Rechtsprechung gewühlt (nicht gegoogelt!) aber (noch) nichts gefunden.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#8
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hatte ich in nun 18 Jahre Selbstständigkeit auch noch nicht ..
![]() ![]() Aber immer was neues ..
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By Karsten
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#9
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Ich bin mir nicht sicher, ob man das in einen Topf werfen kann, aber ein Freund von mir hat in einer Werkstatt nen Ölwechsel bei seinem Ami-Schlitten Eldorado ... irgendwas machen lassen und der Monteur hat den Dichtring an der Ölablassschraube vergessen, dadurch nach 3 Tagen Motorschaden. Da der Ersatzmotor dann zu allem Überfluss auch in den USA nicht sofort verfügbar war, ist der fast ein halbes Jahr mit nem Mietwagen auf Kosten der Werkstatt gefahren. Die mussten das zahlen, wollten sie erst nicht, aber das Gericht hat sie auch in 2ter Instanz noch dazu verdonnert.
Wenn ich nen Garantieanspruch dem Hersteller gegenüber habe, sollte das eigentlich ähnlich sein - aber das ist dann auch nur ein Rechtsempfinden und kein Urteil ....
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