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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 20.11.2013, 09:20
medo medo ist offline
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Noch ein Ratschlag: Wenn ein Lenker aus einem eher exotischen Land benannt wird, dann bitte jemand aussuchen, der für den Schengen-Raum kein Visum braucht, sonst wird das zum Elfmeter ohne Torwart für die Behörde, denn die Behörde kann auch nachträglich feststellen ob es für die genannte Person für den fraglichen Zeitraum ein Visum gegeben hat, in Österreich geht das sogar hausintern, da die Ausländerbehörde und das Strafamt bei der BH ansässig sind.
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  #27  
Alt 21.11.2013, 09:20
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Wahnsinn,

ich konnte leider nicht lesen um welchen Betrag es hier geht.

ABER, da der Kollege ja in Bayern wohnt, fährt er öfter durch Ö. Ich hätte da keine Lust ständig mit der Angst leben zu müssen, dass mich die Polizei dort rauswinkt, weil ich nicht gezahlt habe.
Die stehen ständig irgend wo mit ihren Laserpistolen.

Also, um welchen Betrag geht es hier?
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Gruß Christoph

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  #28  
Alt 21.11.2013, 09:50
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Den Betrag wirst du auch nicht lesen können, bei der Lenkererhebung weiß man noch nicht einmal um welches Delikt es sich handelt, die Behörde will zuerst wissen wer zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug gelenkt hat, alles andere wird dann mit dem Lenker geklärt.
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  #29  
Alt 21.11.2013, 09:52
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Hallo Klaus,
wenn es ein Firmenfahrzeug ist, ist die Sache rechte einfach;
hinschreiben, eben weil es ein Firmenfahrzeug ist, dass sie dir bitte ein Frontfoto zur Verfügung stellen, da du nicht mehr nachvollziehen kannst, wer damals gefahren ist.Das Fahrzeug wird von mehren wechselnden Personen benutzt.
Sobald dieses vorliegt, würdest du Ihnen den Fahrer mitteilen.
Hat bei mir schon funktioniert.
Grüsse
Bernd
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  #30  
Alt 21.11.2013, 10:03
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billi billi ist gerade online
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Selbst beim eigenen Fahrzeug müsste dies so funktionieren.
Ich würde denen nur Antworten:

Da das Fahrzeug ständig von verschiedensten Familienmitgliedern genutzt wird kann ich nicht sagen wer zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug bewegt hat.
Ich bitte daher um ein Frontphoto zur Fahrerbestimmung

sollten sie dieses Liefern kannst du immer noch von deinem Zeugnissverweigerungsrecht gebrauch machen.

Inwieweit du selbst bei der nächsten Fahrt in Österreich belangt werden kannst kann ich dir nicht sagen.
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  #31  
Alt 21.11.2013, 10:21
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Hier eine Story in einer österr. Zeitung über einen ähnlichen Fall


http://diepresse.com/home/recht/rech...ber-Osterreich
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  #32  
Alt 21.11.2013, 14:31
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Zitat:
Zitat von medo Beitrag anzeigen
Hier eine Story in einer österr. Zeitung über einen ähnlichen Fall


http://diepresse.com/home/recht/rech...ber-Osterreich
Der Fall hilft hier nicht, da er sich um Bestrafung wegen Schnellfahrens ohne Lenkernachweis dreht. Der Lenkernachweis wurde einfach unterstellt, und genau das war unzulässig.

Der Eur. Gerichtshof hat bestätigt, dass die Verpflichtung zur Lenkerauskunft in Ordnung ist. Die AT-Behörden können somit jederzeit in Österreich einen Verstoß gegen die Auskunftspflicht ahnden (nicht aber in Deutschland). Die Strafe beträgt bis zu 5.000 EUR.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (21.11.2013 um 14:55 Uhr) Grund: Tipp-Ex
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  #33  
Alt 21.11.2013, 15:03
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Der bestimmt einzig richtige Rat ist zu einem Anwalt zu gehen der sich mit Verkehrsrecht auskennt.

Die Tipps von Bernd und mir würde ich mir trotzdem überlegen.

Gegen die Auskunftspflich hast du ja dann nicht verstoßen.
Wenn sie dir kein Bild von Vorne zeigen können bist du aus dem Schneider.
Wenn ein Bild von vorne kommt kannst du den Verstoß, wenn du es warst, immer noch zugeben.
Wenn es ein Familienmitglied war, musst du keine Auskunft geben, da gilt dann deutsches recht.

Mich würde mal interresieren um was für einen Verstoß es geht ( du müsstest ja wissen was dir vorgeworfen wird). Ich denke dass es nur ein Abstands oder Geschwindigkeitsverstoß sein kann oder ?
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  #34  
Alt 21.11.2013, 16:02
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der Fall hilft hier nicht, da er sich um Bestrafung wegen Schnellfahrens ohne Lenkernachweis dreht. Der Lenkernachweis wurde einfach unterstellt, und genau das war unzulässig.

Der Eur. Gerichtshof hat bestätigt, dass die Verpflichtung zur Lenkerauskunft in Ordnung ist. Die AT-Behörden können somit jederzeit in Österreich einen Verstoß gegen die Auskunftspflicht ahnden (nicht aber in Deutschland). Die Strafe beträgt bis zu 5.000 EUR.
Ich habe nix anderes behauptet, der verlinkte Artikel soll genau das untermauern.

Es gibt in diesem Artikel nämlich auch eine Grundsatzaussage:

Zitat:
Gero Schmied, Mitglied des UVS Wien, erläutert – losgelöst vom konkreten Fall – die Rechtslage so: Eine Verwaltungsstrafe wegen Verweigerung der Lenkerauskunft ist, wie der EGMR mit dem Urteil Rieg gegen Österreich klargestellt hat, zulässig. Wenn unklar bleibt, wer ein Auto vorschriftswidrig gelenkt hat, bleibt es oft bei dieser Strafe – der Höhe nach üblicherweise auch am Grunddelikt orientiert.
Und genau das wollte ich dem TE vermitteln, wenn er die Auskunft nicht erteilt, ist das schon eine Verwaltungsübertretung mit entsprechenden Rechtsfolgen.

Fakt ist, in Österreich gilt österreichisches Recht ( wo wie eben in DE deutsches Recht gilt).

BTW: Ich halte solche Threads für bedenklich, "Rechtsberatung" in einem Forum ist generell sehr heikel.
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  #35  
Alt 21.11.2013, 16:10
michael_a_mayer michael_a_mayer ist offline
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Hi!

Ich weis nicht, warum diese Diskussion, wenn ich was falsch
gemacht habe und erwischt worden bin, muss ich dazu stehen.
Bei seinem Tun solle man immer auch an das Ende/Folgen denken.
Mir wäre die Zeit zu schade, da lange herum labbern.
Ist nur meine Meinung.

LGryße
Mike aus Salzburg
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