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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wer hat schon mal so eine amtliches Schreiben von den Ösis bekommen?
"Lenkererhebung" ![]() Ich kann mir schon denken was die wollen, aber muss ich das beantworten? Was meint ihr dazu?
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Gruß Klaus Geändert von Opus (19.11.2013 um 22:38 Uhr) |
#2
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Wie wurde zugestellt?
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Beste Grüße John |
#3
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Per Einschreiben
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Gruß Klaus |
#4
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Einwurf-Einschreiben?
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Beste Grüße John |
#5
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Hab's dem Postler unterschrieben.
Wahrscheinlich gibts kein Foto, dann versuchen sie es so.
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Gruß Klaus |
#6
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Woran kannst du erkennen das dass Schreiben "amtlich" ist?
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Gruß Andrea ![]() |
#7
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Gegenfrage, was sind die unverwechselbaren Kennzeichen eines
amtlichen Schreibens?
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Gruß Klaus |
#8
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Um welches Vergehen handelt es sich? Wieviel soll es kosten?
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Gruß René |
#9
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Zustellung ist also erfolgt.
Grob gesagt, kann in Deutschland nichts ausländisches vollstreckt werden, was deutschen Rechtsgrundsätzen zuwiderläuft. Nach deutschem Recht hast Du ein Aussageverweigerungsrecht, wenn ein Verwandter betroffen sein könnte. Und selber muss man einen Verkehrsverstoß auch nicht anzeigen oder zugeben. Das gibt Dir die Möglichkeit, zu antworten, dass Du die Aussage verweigerst. Dann kann die öster. Exekutive in Deutschland nichts machen, obwohl die österr. Gesetze eine solche Auskunftsverweigerung ausdrücklich ausschließen - die Auskunftspflicht ist in Deutschland halt nicht durchsetzbar. Wenn Du wieder mit demselben Kennzeichen nach Österreich fährst, könnte es anders aussehen. Da kann sicher einer unsere österreichischen BFler genaueres sagen, inwieweit ein Verwaltungsstrafverfahren nachwirkt.
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Beste Grüße John |
#10
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Bei unseren südlichen Nachbarn gibt es ja die Halterhaftung.
Mich würde mal interessieren, was passiert, wenn ich die Adresse meines Neffen in Chile oder Grönland preisgebe? Müsste natürlich eine aktuelle Adresse sein! |
#11
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Was wird dir/dem Fahrer überhaupt vorgeworfen? In dem Wisch stand ja nur drin, das der an dem Tag dort unterwegs war, oder hab ich was überlesen?
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Gruß, Nicole __________ |
#12
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Dieser "Lenkerauskunft" geht zwingend eine sogenannte Anonymverfügung voraus, um auch bei uns verfassungskonform zu sein.
Hintergrund: "Wenn du nicht sagen willst, wer gefahren ist, dann (bei uns: Halterhaftung") bezahl die Anonymverfügung und treib die Strafe selber bei Bruder, Neffen, Sohn oder Ehefrau ein." Nicht elegant, aber letztliche eine rechtsphilosphische Frage. Wer die Anonymverfügung ("Bußgeld" bei euch) nicht bezahlt, wird aufgefordert den Lenker anzugeben, damit dann die Behörde beim Lenker das Bußgeld holen kann. Wird das verweigert, wird man für diese Weigerung bestraft (extra Bußgeld). Das ursprüngliche Bußgeld für die Verkehrsübertretung bleibt davon - mal vereinfacht gesagt - unberührt. Die Auskunftspflicht ist in D von Ö aus nicht durchsetzbar. Das Bußgeld für die Verkehrsübertretung bleibt mal bestehen und könnte theoretisch bei einem neuerlichen "Besuch" in Ö - auch durch "Sicherungsmaßnahmen" (Beschlagnahme) hereingebracht werden. In der Praxis müsste man einiges an Pech haben. Ein "Extra-Pech" wäre, wenn die Behörden Beweise schon haben (zB Foto von vorne), dann wird die Strafe sehr wohl durchsetzbar in DE und entsprechend teurer wird das Ganze, weil - einfach gesagt - jedes Hin und Her mit den Strafbehörden die Sache verteuert. Muss jeder selber wissen, ab welchem Betrag jemand das alles sich antun möchte, ohne irgendeine Moralkeule jetzt zu schwingen, weil mir das ehrlicherweise völlig Banane ist, ob Deutsche ihre Verkehrsdelikte in Ö bezahlen oder nicht, solange unsere Behörden nicht in der Lage sind, solche Dinge auf einfachem Weg durchsetzbar zu machen. Sind ja zu blöd hier, generell Radar von vorn zu machen. Sie kriegen es technisch nicht hin ... ![]() ![]() ![]() Ein beliebter "Trick" im Übrigen, auch von Inländern hier, der manchmal funktionieren soll ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#13
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![]() Zitat:
Wirst dich wundern wieoft du von Hinten UND vorne Fotografiert wirst ![]() ![]()
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#14
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![]() Zitat:
![]() (Deswegen oben meine Einschränkung: "falls sie nicht doch schon Beweise, zB Fotos von vorne haben...")
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#15
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Ich glaube es war 2007....
![]() "Lenkererhebung" ![]() Ich auch. Aussageverweigerungsrecht ist das eine. Wenn es um eine Geschwindigkeitsübertretung geht, muss ein Beweisfoto nach deutschem Recht, also von vorne, vorliegen, ansonsten hilft das Rechtsabkommen mit Deutschland zur Eintreibung der Strafe nichts. Aber, egal wie...dein Kennzeichen ist gespeichert. Der Fahrer dieses Fahrzeuges muss bei einem neuerlichen Besuch in A mit der ganzen Wucht des öster. Gesetzes rechnen. Könnte im schlimmsten Fall bedeuten, dass der Urlaubs in einer österr. Zelle beginnt. Ich hab damals nach 15 Monaten rechtl. Auseinandersetzung zähneknirschend überwiesen. Um nach HR zu kommen ist der kürzeste Weg eben durch A. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#16
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Verkehrsvorschriften in einem fremden Land missachtet - erwischt worden - lokalisiert worden - ärgen - zahlen.
Wo ist das Problem ![]() Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#17
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Hallo Opus
Ich würde schnellstens die Zahlen im 2. Bild unten schwärzen weil sonst wirklich jeder damit Unsinn anstellen kann. Gruß Ecki
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#18
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![]() Zitat:
![]() gelben wuerde reichen ![]()
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... ![]() ![]() Geändert von swath (20.11.2013 um 12:47 Uhr) |
#19
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Melitta Pristovnik Dullnigg
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Nur ein offenes Bier ist ein gutes Bier. ![]() |
#20
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![]() Zitat:
1. Es stimmt, wenn eine Anonymverfügung nicht innerhalb von vier Wochen bezahlt wird, dann kommt es zum Regelverwaltungsstrafverfahren, da ist der erste Schritt die Lenkererhebung. 2. Nicht alle Verkehrsübertretungen können mittels Anonymverfügung geahndet werden, zB alle Alkoholdelikte, aber auch jede Menge anderer Delikte, dann ist der erste Schritt der Behörde die Lenkererhebung. Anbei ein .pdf mit einer Übersicht des ÖAMTC, alle Delikte, bei denen in der Rubrik AV ein "n" zu lesen ist, sind nicht mit Anonymverfügung ahndbar! Geändert von medo (03.08.2015 um 03:22 Uhr) |
#21
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Mach dich nicht lustig über die Dame, immerhin Vertreterin des Bezirkhauptmannes.
![]() Wie ich jetzt weiss ist mein Sohn in der Zeit gefahren. Möglich dass der schon mal Post bekommen hat, habe aber noch keine Nachricht von ihm. Dank an alle für die Infos.
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Gruß Klaus |
#22
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In Wikipedia "Lenkererhebung" steht einiges, u.a. auch, was geschieht, wenn der angegebene Lenker im Ausland sitzt.
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Beste Grüße John
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#23
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![]() Zitat:
Wenn das Delikt zu "hochwertig" ist gibt es keine Anonymverfügung Wenn du statt den erlaubten 100/130 mit 50+ dabei bist gibt es keine Anonyme weil sonst könnte der Herr/Frau Anonymous die Pappe abgeben und nicht der Fahrer. Ist also anzunehmen, dass du ein wenig mehr zu schnell warst oder ein wenig viel zu wenig Abstand gehalten hast. Vorraussetzung ist, dass das Schreiben echt ist , was ich aber nicht beurteilen kann
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Gruß Gerwin
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#24
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Vielleicht ist es nicht verkehrt, als Halter, der ja mit dem Kennzeichen eindeutig verknüpft ist, zu antworten.
Es ist anzunehmen, dass Du nicht weißt, wer gefahren ist. Dein Sohn hat sicherlich über den Lenker frei entscheiden können. Somit ist er derjenige, den die Behörde als nächstes zur Lenkerauskunft fragen soll. Ob er antwortet, wird sich zeigen. Dann hast Du korrekt gehandelt, und das Kennzeichen ist nicht mit einer Auskunftsverweigerung belastet.
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Beste Grüße John
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#25
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Gute Ideee, eigentlich nahe liegend.
Zitat:
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Gruß Klaus |
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