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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
es gibt laut einer Aussage die Möglichkeit, bei einem Gebrauchtboot nach einem ADAC-Check die Möglichkeit, eine Versicherung über den Motor und den Antrieb abzuschliessen. Ich weiß noch keine Einzelheiten. Hat jemand bereits Erfahrungen damit? Kosten/Nutzen/Ausschlüsse? Danke und Gruß, Andrei |
#2
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Wennst viel Geld hast zahlt es sich schon aus...
![]() ![]() ........aber der Versicherungsvertreter sieht das natürlich ganz anders....lach
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#3
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.. zwei neue Maschinen mit Antrieb incl.Einbau für EUR 105.000,00 betrachte ich persönlich nicht als Bagatellschaden ... und der Versicherungsnehmer bekam 80 Prozent der Einbaukosten und 100 % der Teile ersetzt ...
aber jeder sieht dies anders... (mit Versicherungen weder verwandt noch verschwägert oder sonst was am Hut)
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#4
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Na gut, es geht um 3.0 Liter Volvo-Penta mit dem SX-Antrieb aus 2004. Finanziell gesehen wird es meine Familie nicht in den Ruin treiben, aber wenn die Versicherung für kleines Geld mit wenigen Ausschlüssen zu haben wäre, würde ich es mir ernsthaft überlegen.
Gruß, Andrei |
#5
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() Was anderes sind Kaskoversicherungen......das ergibt Sinn......in deinem Fall kann es sich nur um einen Kaskoversicherung handeln..... ![]() ![]() |
#6
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na du kleine Bild Zeitung, immer dabei immer mittendrin und immer alles besser wissen!.
Nein du hast keine Ahnung, und den Fall gibt es, ist keine zwei Jahre her - die Reparatur erfolgte im Frühjahr 2012 und wurde im Auftrag einer deutschen Versicherung von einer deutschen Volvo Werkstatt mit Betrieb in Biograd in HR durchgeführt.... und die Prämie betrug jährlich nicht ganz 15% des genannten Schadens (zusätzl.zur Kasko=) ...leider ist das schöne Schiff dann im Dez. 2012 von den Flammenmeer in Punat aufgefressen worden..... edit: komma natürlich vergessen = 1,5% der Schadenssumme !!
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() Geändert von dieter (25.10.2013 um 10:12 Uhr)
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#7
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Naja.......15 % der Schadenssumme würde eine Jahresprämie von 15.000,-- Euro bedeuten......na Bum.....da musst alle 6 Jahre einen Komplettschaden beider Antriebe haben, damit man nicht draufzahlt....
Außerdem......wir reden von einer Maschinenbruchversicherung......du lässt Dir vom ADAC ein Gutachten machen und die Versicherung deckt allfällige Reperaturen, die durch den laufenden Betrieb auftreten..aber keine Schäden durch Einwirkungen von Außen......wie Brand, Auflaufen auf Grund usw... Wie kann ein Schaden entstehen, sodass berechtigterweise beide Maschinen und Antriebsstränge zugleich gewechselt werden müssen.....und wo eine Maschinenbruchversicherung zum Tragen kommt....wie kann ein Schaden entstehen das zeitgleich beide Motoren und Antriebsstränge brechen, sodass neue eingebaut werden..... ![]() ![]() .........nix für ungut Dieter......aber jetzt bin ich gespannt auf deine Antwort......liebe Grüsse Bernhard ![]() ![]() |
#8
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![]() Zitat:
Beim Aufstoppen durch Heckwelle Wasserschlag in BEIDEN Maschinen. Durch den plötzlichen Stillstand werden noch Getriebe/Lager in BEIDEN Antrieben mit in den Tod gerissen. Wenn dann laut Kostenvoranschlag der "deutschen Volvo Werkstatt mit Betrieb in Biograd in HR" Die Instandsetzungskosten höher ansetzt als neue Antriebe und Maschinen..........
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#9
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Naja es wurde ja schon gesagt. Versicherungen wollen nur Dein Bestes - Dein Geld. Versicherungen leben von den Beiträgen. Das regulieren von Schäden schmälert den Gewinn und ist möglichst nicht beabsichtigt. So kommt es regelmäßig und mit System vor, dass Ansprüche nur auf dem Rechtsweg durchzusetzen sind. Ich habe da beruflich schon einiges durch. Mein Vertrauen in diese Branche ist gleich NULL. Jegliche Geschäftsbedingungen von mehr als eine Seite dienen ohnehin dem Ausschluss von Leistungen. Das ist bei Banken nicht anders.
Zurück zur Frage. Über solch eine Versicherung würde ich nicht nachdenken.
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#10
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![]() Zitat:
Typ A zur Abdeckung einer unbegrenzten Schadenssumme und Typ B wenn der maximal mögliche Schaden von vornherein feststeht. Die Typ A-Versicherung wäre z.B. eine Krankenversicherung oder eine Haftpflichtversicherung. Sie ist zwingend notwendig, da ein Schadensfall den wirtschaftlichen Ruin bedeuten kann. Eine Gebrauchtboot-Reparaturversicherung ist Typ B. Der maximale Schaden ist der Zeitwert des Bootes, dessen Verlust i.d.R. keinen Bankrott bedeutet (Fälle von Bootsfinanzierung mal ausser Acht gelassen). Eine Versicherung Typ B ist immer eine Art Sparvertrag, der sich für den Versicherungsnehmer dann rentiert, wenn pro Jahr gilt Wahrscheinlichkeit der Schäden * Höhe der Schaden > Prämie. Dummerweise rentiert sich für den Versicherer die Versicherung immer nur im umgekehrten Fall, wenn also gilt Wahrscheinlichkeit der Schäden * Höhe der Schaden < Prämie. Eine Versicherung Typ B ist dann dennoch wichtig, wenn die mögliche Höhe der Schäden sehr groß ist und zugleich die Prämie gering, weil die Wahrscheinlichkeit der Schäden klein ist. Hier droht eine erhebliche Einmalzahlung. Wenn man die nicht leisten kann und dann zugleich die versicherte Sache zum Leben braucht (Auto, Hausrat, Haus), ist eine Versicherung ein Muss. Der Versicherer wird die Prämie für "kleines Geld" somit nur anbieten, wenn - die Schadenswahrscheinlichkeit gering ist oder - er die Schadenswahrscheinlichkeit falsch einschätzt (Boot hat Herzfehler, Versicherer kennt sich nicht aus). Auf jeden Fall muss man davon ausgehen, dass ein Versicherer sehr schnell dafür sorgen wird, dass er mit der Versicherung keinen Verlust macht. Das heißt im Zweifelsfall Prämie rauf und/oder Regulierung runter. Persönlich bin ich bei Versicherungen vom Typ B sehr zurückhaltend und schließe sie nur dort ab, wo eine erhebliche Einmalzahlung droht und ich die Sache zum Leben brauche (Auto, Hausrat, Haus).
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Beste Grüße John
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#11
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http://www.yacht-pool.de/fileadmin/_...edingungen.pdf
Ich habe diese bei meinem neuesten Erwerb abgeschlossen. Die jahresprämie beträgt o,25 % vom Kaufpreis und die Laufzeit ist auf 1 Jahr begrenzt. Voraussetzung ist der ADAC Bootscheck. Meine Überlegung war ganz einfach. Da ich kein Bootsexperte bin checkt ein vom ADAC Beauftragter Sachverständige schon mal das Boot ab. Dadurch hab ich schon mal einen generellen Zustandsbericht. Dies war schon mal eine Entscheidungsgrundlage das Boot überhaupt zu kaufen. Die Garantie war mir wichtig für den Fall, das dennoch vielleicht z.B. Ein Motorschaden oder ähnlich zu Anfang auftreten könnte. Es wäre ja nicht das Erste mal das ein großer baldig bevorstehender Schaden Verkaufsgrund ist. Für beides zusammen musste ich ca. 1.000 € aufwenden. Da ich aber für das Boot einen schönen 6 stelligen Betrag berappt habe, käme es mir sehr ungelegen wenn jetzt durch eine ungeplante Reparatur noch evtl. Ein hoher 5 stelliger Betrag dazu käme. Grundsätzlich ist es, wie ein Vorredner schon gesagt hat, eine Sache der Abwägung.
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#12
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![]() Zitat:
der Fall ist bei meinem Freund dokumentiert, und so abgelaufen, es handelt sich um eine reine Reparaturzusatzversicherung für den/die Motoren (in Verbindung mit einer Kasko) und ... das Komma hatte ich nicht gesetzt, mein Fehler, und bereits oben korrigiert und sonst weißt du sowieso alles besser, daher erübrigt sich jede Antwort... ich habe keine Lust so eine Diskussion wie bei der MwSt. mit dir zu führen.... Du kannst dich seit ich hier bin darauf verlassen, ich schreibe hier im Forum nichts, was nicht Hand und Fuß hat, vor allem keine Mutmaßungen, Vermutungen aus dem blauen Himmel oder Schätzungen - und vor allem nicht, von Dingen, von denen ich keine Ahnung habe, da halte ich lieber die Tastatur still. Ich lasse mich auch gerne korrigieren (nicht in diesem Fall, denn Tatsachen kann man nicht korrigieren). Allerdings, suche ich hier gerne Hilfe und stelle Fragen ... und dafür ist es ja da ...
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#13
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![]() Zitat:
...du hast das Thema verfehlt! ![]() Hier geht es um "GARANTIE" für Motor und Antrieb. Der von dir konstruierte Fall ist eine Sache deiner Bootversicherung, welche durch dich oder andere Umstände verursachte Schäden abdeckt. I.d.R. ist dies über eine Vollkasko gedeckelt, sofern du eine solche Versicherung hast (haben solltest!).
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es ![]() _________________________________ Gruss, Tom ![]() ![]() |
#14
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Solche Versicherungen sind i.d.R. empfehlenswert, sofern man nicht genau weiss, was mit Maschine und Antrieb so alles angestellt wurde.
Allerdings, wenn ein "Gutachten" vorliegt, welches bescheinigt, dass ALLES i. O. ist,...warum dann noch versichern? ![]()
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es ![]() _________________________________ Gruss, Tom ![]() ![]() |
#15
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![]() Zitat:
Bezüglich des geschilderten Schadens ( Wasserschlag) ist der in der Kasko nicht versicherbar. Zumindest ist das in meiner Allgefahrendeckung nicht versichert. Mir ist auch kein Versicherer bekannt der das deckt. Jedoch die Garantieversicherung deckt das schon. Im Übrigen sind da nicht nur Motor und Antrieb sondern das ganze Boot versichert. Deswegen hat Bandit das Thema keineswegs verfehlt. |
#16
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![]() ![]() ![]() Ih würde einen Fachbetrieb damit beauftragen, der den Motor auf Herz und Nieren checkt! Wenn Öldruck, Kompression, Ölverlust, u.s.w. stimmt, haste die halbe Miete. Zitat:
Frag mal Norman (blaue-elise), da kriegste das versichert. Seit wann hat "Wasserschlag" etwas mit einer Garantieversicherung für Garantie an Motor und Antrieb etwas zu tun ![]() Dann setze ich die Kiste auf Grund. Zerbrösele mir den Antrieb, lasse u.U. das Boot absaufen (Motor hat Totalschaden) und "die" Versicherung zahlt???? ...denk mal nach ![]()
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es ![]() _________________________________ Gruss, Tom ![]() ![]() |
#17
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Vielleicht weil der Gutachter übersehen hat, dass kein Rückschlagschutz im Auspuff ist, und deshalbder Wasserschlag eingetreten ist ???
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#18
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Hallo Dieter......Andrei fragte ob eine Reparaturversicherung Sinn macht........eine Reparaturversicherung zählt Reparaturschäden welche bei einem normalen Betrieb auftreten.....aber keine Schäden, welche durch Einflüsse von Außen ....wie Kollisionen, Brand, Strandungen, Grundberührungen....usw.....d.h...sie zahlt einen kaputten Kolben, Zylinderkopfdichtung, eine Getriebereparutur....vom Schadensverlauf kann der Motor brechen, es kann eine Welle beim Antrieb brechen....beides zugleich ist nahezu ausgeschlossen....ganz selten ist es, dass eine Reparaturversicherung den Einbau eines neues Motors zahlt.....weil die Reparatur bei neuen Motoren sinnvoller ist......ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Versicherungen alte Motoren auf Neuwert versichern....denn Fall das im Rahmen einer Repversicherung Motor und Getriebe zeitgleich brechen, sodass für die Versicherung der Einbau eines neuen Antriebsstranges sinnvoll ist...ist gleich Null.......
Dieter....du hast behauptet, dass im Rahmen einer Reparaturversicherung beide kompletten Antriebsstränge bezahlt wurden....und das ist absurd......ich schrieb Dir.....jetzt schreibst aber ein Gschichterl......so ein Schaden ist nur im Rahmen einer Kasko denkbar...mangels Argumente würdest dann beleidigend....schriebst von Bildzeitung und Besserwisserei.....gehen die Argumente aus...folgt der Rundumschlag unter der Gürtellinie..... ein paar Postings weiter....schreibst sogar Du von einer kombinierten Kaskoversicherung...so ist dieser Schaden erklärbar.......das habe ich ja auch geschrieben.....brauchst nur lesen.... Im Endeffekt hast jetzt auch Du von einem Kaskoschaden geschrieben.....den persönlichen Angriff hättest Dir sparen können....an und für sich wäre eine Entschuldigung angebracht... liebe Grüsse Bernhard. ![]() ![]() ![]() Ps...bin grad in Biograd, wenn ich den Schwung treffe, frage ich ihn gleich selber....aber es ist eh egal.....es muss ein Kaskoschaden gewesen sein....und da macht eine Versicherung selbstverständlich Sinn... |
#19
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![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() liebe Grüsse Bernhard |
#20
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Hmm... dann frage ich mich wozu die Ingenieure eigentlich die Nummer"7" eingebaut haben.....
Wenn du aus voller Fahrt den Hebel auf Leerlauf stellst, und dann die Heckwelle anrollt..... bin mir nicht sicher ob der Abgas-Gegendruck dann ausreichend ist!! Ach ja... Mechaniker... aber PkW... Der Motorschaden wäre der Primärschaden, das Getriebe ein Folgeschaden. Analog dazu... Wasserpume defekt, Primärschaden.... überhitzter Motor...Folgeschaden!!
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#21
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![]() ![]() ![]() ![]() liebe Grüsse....Bernhard |
#22
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Ich hab das jetzt nochmal anhand meinen Policen bei Bavaria und Yachtpool recherchiert:
3 Versicherungsumfang 3.1 Im Rahmen dieser Bedingungen trägt der Versicherer bis zur Höhe der Versicherungssumme alle Gefahren, denen die versicherten Sachen zu Wasser und zu Lande ausgesetzt sind. Das heisst, auch Schäden aufgrund von Wasserschlag wären demnach versichert. 3.2 Der mitversicherte Trailer und die mitversicherten Maschinenanlagen sind gedeckt gegen Schäden entstanden durch von außen einwirkende Ereignisse. Propeller und Welle sind gegen alle Gefahren versichert. Hier stellt sich dann die Frage: Ist ein Wasserschlag aus Sicht der Versicherung ein von aussen einwirkendes Ereigniss ? Wenn das nicht der Fall wäre tritt dann die Garantieversicherung ein. Dies betrifft allerdings nur die Maschine(n). Propeller und Welle wären immer versichert. Das sind die abgedeckten Sachen durch die Garantieversicherung. 3. Umfang der Garantie/versicherte Sachen gemäß entsprechendem ADAC Boot-Check- Pass • Motor/Außenbordmotor(en), einschl. Kraftstoff- anlage, Kühlsystem, Getriebe, Kraftübertragungswellen, Z-Antrieb(e) • Kühl-, Koch- und Heizeinrichtungen • Frisch- und Abwassersystem • Die gesamte Steuerung und Trimmanlage • Rumpf-/Deckverbindungen sowie Kiel- /Rumpfverbindungen • Zusätzlich für Segelboote: das gesamte Rigg (ohne Segel) Dies beinhaltet jedoch auch Ausschlüsse die jedoch grösstenteils durch die Kasko gedeckt sind (nur wenn es sich um eine Allgefahrendeckung handelt) 4. Ausschlüsse von der Garantie Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtungen, Riemen/Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen und Glühkerzen sind nur dann versichert, wenn sie im ursäch- lichen Zusammenhang mit einem entschädigungspflichti- gen Schaden der unter 3. aufgeführten Teile ihre Funktionsfähigkeit verlieren. Nicht versichert sind Betriebs- und Hilfsstoffe, wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Gummi- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel. Weitere Ausschlüsse: • Mängel, die im ADAC Boot-Check-Pass vermerkt sind. • Schäden an elektronischer Ausrüstung • Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers • Schäden, die an noch unter Garantie befindlichen Teilen auftreten, die der Hersteller unabhängig von diesen kostenlos repariert oder die sich durch Herstellerkulanz reparieren lassen. • Schäden, die durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe entstehen. • Schäden, die durch Verwendung ungeeigneter Bootsausrüstung entstehen. • Schäden durch Unfall, Böswilligkeit, Brand, Explosion, Diebstahl, unbefugten oder unsachgemä- ßen Gebrauch oder Veränderungen, Raub oder Unterschlagung etc. sowie sonstige Schäden, die durch eine Kasko-Versicherung, Unfall- oder Unterschlagungsversicherung abgedeckt sind – bzw. abgedeckt wären. • Schäden, die während oder als Folge von Teilnahmen an Regatten, Trainingsfahrten für Regatten bzw. sonstigen Wettfahrten entstehen • Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, terroristische oder politische Gewalthandlungen, Naturkatastrophen, Kernenergie, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige hoheitliche Eingriffe. Sind auch in der Kasko nicht gedeckt. IMHO ist die Garantieversicherung eine sinvolle Ergänzung zur Kaskoversicherung, zumal sie bei einem Versicherungswert von € 100.000 lediglich € 250,-- im Jahr kostet. Wobei anzumerken ist, das immer eine Versicherung mit Allgefahrendeckung abgeschlossen werden sollte. Wobei es auch hier Unterschiede in den Bedingungswerken gibt.
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#23
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Hallo,
gibt es diese Garantieversicherung noch nachdem der ADAC den Boots-Check eingestellt hat? Ich habe nichts konkretes hierzu gefunden. Habe ich es richtig verstanden, dass es so etwas wie eine Reparaturzusatzversicherung gibt? Welche Versicherung bietet dieses an? Vielen Dank + beste Grüße Alex |
#24
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Für nähere Hinweise einfach PN an mich ![]() |
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