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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Vielleicht ist es hilfreich, zwischen Eigenkonstruktion und Selbstbau (= nach meinem Sprachgefühl identisch mit Eigenbau) zu unterscheiden.
Es wäre wirklich schade, wenn jedes Boot nach CE-Normen errichtet und bei Selbstbauten von einem TÜV abgenommen werden müsste. Das wäre das Ende für den Selbstbau und auch manche Konstrukteure würden ihre Planvielfalt reduzieren. Zum Schluss liegen dann nur noch die üblichen Verdächtigen in den Häfen, Traditionsschiffe müssten eine TÜV-Abnahme über sich ergehen lassen usw. Es ist gut, wie es ist - und dass dem Wildwuchs mit den kurzlebigen Fun-/ Floßbauten Einhalt geboten wird, finde ich aus diversen Gründen richtig. Wenn das weiter um sich greift, werden die Ufer bald mit diesen Schrottteilen gepflastert sein und auch nicht jeder hat sein PortaPotti dabei. |
#27
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Guten morgen, Allerseits !
Ich sehe ja ebenfalls kein Problem darin, bei vernünftigen und mit Sorgfalt gebauten Booten, ohne jeglichen Vorschriften , oder Abnahmen. Der Regulierungswahnsinn in D: ist mehr als Genug ! Sagen wir es mal einfach so ! Es wundert mich jedenfalls nicht, das bei einer Anmeldung von Flößen aller Art, die WSAs hellhörig werden. Ich wundere mich in unserem Lande, schon lange über NICHTS nicht mehr
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Lg Alfons ![]() Geht nicht, gibts selten ! ![]() |
#28
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Moin!
Schaut euch nochmal die "Lahnhexe" an. Da sieht man auf den ersten Blick, dass sie für ihre Höhe einfach zu schmal ist. Ohne Besatzung mag das noch gehen. Mit auf der Plattform stehenden 18 Mann dürfte der Schwerpunkt des "Gesamtkunstwerks" locker einen Meter oberhalb KWL liegen. zum eigentlichen Thema: Sicherlich gibt es bei Eigenbauten die eine oder andere abenteuerliche Konstruktion. Die große Masse ist jedoch durchaus fahrtauglich und somit nicht zu beanstanden. Abgesehen davon ist die CE-Bescheinigung auch nur ein Zettel, auf dem der Hersteller in eigener Verantwortung die Konformität seines Produktes mit den auf der Bescheinigung aufgelisteten Richtlinien bestätigt. viele Grüße Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. ![]() Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa." |
#29
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ohne Gartenzaun wäre sie wohl nicht umgepurzelt. Da hat eben keiner gerechnet. Jetzt wird wohl irgendeiner nachrechnen, dann weiss er das auch. Es ist eben wie im richtigen Leben, aus Schaden wird man klug Eddi |
#30
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Stimmt!
Ohne so ein hohes Geländer hätten die Jungs sich nicht so weit an den Rand der Platform getraut. Alternativ hätte man die Plattform auch nicht bis Außenklante Schwimmer bauen können. So aus dem Bauch heraus wäre "Außenkante Plattform = Mitte Schwimmer" bereits ausreichend gewesen. Laut meiner Glaskugel konnte hier wohl einer seinen Hals nicht voll genug bekommen. 18 Passagiere und Skipper auf möglichst kleiner Fläche Sicherlich gab es in der Vergangenheit bereits die eine oder andere Situation, in der sich die instabile Schwimmlage ankündigte. viele Grüße Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. ![]() Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa." |
#31
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Erschwerender ist, dass sich jeder am Geländer abstützt, wenn das Ding in Schieflage kommt und damit nutzt er einen Hebelarm, dessen Drehpunkt eben durch den Auftriebsdrehpunkt geht. Hebt sich der Abgewandte Schwimmer aus dem Wasser, gibts nur noch den zugewandten Schwimmer und somit wandert der Auftriebsschwerpunkt nur noch in diesen Schwimmer, der Gewichtsschwwerpunkt wandert zu diesem Auftriebsschwerpunkt und jetzt brauchts nur noch die Momentenberechnung aus Gewichtsschwerpunktabstand zum Auftriebsschwerpunkt mal Gewicht als linksdrehendes Moment und den Abstand von Geländermitte zum Auftriebsschwerpunkt mal Abstützbelastung durch die Passagiere als rechtdrehendes Moment. Die Abstützbelastung nimmt mit zunehmender Schräglage zu und die Gewichtsbelastung in gleichem Maß ab. Ist dann das rechtsdrehende Moment grösser als das linksdrehende, beginnt die Fuhre zu kippen und zwar mit zunehmendem Kippwinkel immer schneller. Ein Geländer wirds wohl brauchen, sonst fallen zu viele ins Wasser. Wird aber nach dieser Momentenberechnung gebaut, muss mehr in die Breite gebaut werden und die Schwimmer so weit auseinander wie möglich und dann muss noch ein unbetretbarer Rand zwischen Geländer und Aussenkante Plattform sein. Eddi
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#32
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was da meiner Meinung nach schiefgelaufen ist, ist eher die falsche Nutzung- als "Sportboot" im eigentlichen Sinne genutzt wäre es vielleicht garkein Problem gewesen. Aber es ist eben was anderes, ob man zusammen mit Freunden einen "Sport" treibt (diejenigen also vorher einweist und mitmachen und mitdenken lässt) oder ob man diejenigen als "Ladung" umherschippert (und dann auch noch so viele). Letzteres geht vom Charakter her eher in Richtung "Fahrgastschiff", und für solche gelten ja auch genügend Vorschriften, die einzuhalten sind.
Ein Sportboot ist mE was anderes, und da ist es gut und richtig, dass das nach wie vor auf dem Selbstverantwortungsprinzip beruht (viele gezeigte Selbstbauten hier stehen Serienbooten ja auch in nichts nach, sind oft noch einen Tacken sorgfältiger verarbeitet, und viele Selbstbauer sind ja auch direkt/indirekt vom Fach). Vielleicht reicht es ja, einen Praxistest zu machen- einmal bei ruhigem Wetter mit DLRG/Kajakverein oder ähnlichem vollbeladen, alle auf eine Seite stellen und ein Beweisfoto fürs WSA machen- als Festigkeitsnachweis reichts ja auch, ein Boot aus Höhe X aufs Wasser fallen zu lasen. ich hoffe jedenfalls, dass nun nicht für jeden Boots-Selbstbau ein Gutachter die Stabilität bescheinigen muss. (obwohl ich mir den Job sogar vorstellen könnte ![]()
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Make it idiot-proof, and they'll make a better idiot. |
#33
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Als Selbstbauer der mit einer Eigenkonstruktion mit korrekter Abnahme gewerblich unterwegs ist sehe ich da vieles etwas differenzierter.
Etliche Boote mit teils zweifelhafter Eignung werden "in einer rechtlichen Grauzone" (freundlich ausgedrückt) gewerbsmäßig geführt. Da kaum jemand mit Booten auf einen grünen Zweig kommt redet sich der eine oder andere dann auch darauf hinaus dass bei einem "Kostenbeitrag auf Spendenbasis" die Gewerblichkeit entfiele. Das möchte ich bei entsprechender Regelmäßigkeit doch in Frage stellen. Wenn sowas nun mit einem ehrlichen Wasserfahrzeug egal welcher Herkunft passiert sage ich ja garnix. Wenn aber schwimmende Kasparbuden bei denen selbst dem bootstechnisch vorbelasteten Laien Zweifel und Nackenhaare hochkommen zur entgeltlichen Beförderung Ahnungsloser eingesetzt werden ist der Punkt erreicht. Nicht nur die Grenze zur Gewerblichkeit, auch die Schwelle zwischen freiwilliger Selbstgefährdung der Mitfahrer und bedingungsloser Fürsorgepflicht des Betreibers/Schiffsführers. Hier wünsche ich mir doch zumindest bei Fahrzeugen deren Geeignetheit nicht offensichtlich ist wenigstens einen Krängungsversuch nach dem die Maximalkapazität festgelegt wird und eine angemessene Ausstattung mit Rettungsmitteln. Entsprechende Regeln bestehen. Leider lügen sich manche Betreiber in die Tasche und machen sich vor dass ausgerechnet für sie diese nicht gelten. Einfach weil sie mit dem Quatsch ja eh nix verdienen (oder nur so´n gaanz büschn... für den Unterhalt des Spielzeugs). Werden nun auf so einem Schwimmdings gegen Bezahlung arglose Personen spazierengefahren bin ich sehr dafür dass man nicht erst hinterher an der Verantwortung des Betreibers herumziehen sollte sondern diesen schon vorher veranlasst, bestimmten Mindestanforderungen an die Sicherheit gerecht zu werden. Und ich bin ganz bestimmt kein Freund von Überreglementierung und halte auch die CE-GEschichte für in manchen Bereichen fragwürdig, allerdings dann oft aus anderen Gründen. Hier wird ein beachtlicher Verwaltungsaufwand auferlegt der von Kleinherstellern nur mit erheblichem Mehraufwand zu erfüllen ist und oft die Wirtschaftlichkeit in Frage stellt. Auf der anderen Seite sind die Anforderungen für CE teilweise zwar komplex aber in manchen Bereichen doch so watteweich dass eine Zertifizierung nach Kategorie A oder B eigentlich in den seltensten Fällen berechtigt ist.
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When we remember that we are all mad, the mysteries disappear and life stands explained... (Mark Twain) Geändert von Bernd1972 (04.08.2013 um 13:55 Uhr) |
#34
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![]() Zitat:
![]() Die können froh sein dass der Kahn nicht durchgekentert ist, mit dem lustigen Zaun drumrum wird das Ding zur Passagier-Reuse und wenn man dann noch ordentlich Dunst auf dem Kessel hat... Zukünftig wird sowas bestimmt mit Notfall-Ausreitgurten verhindert ![]() |
#35
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Dann muss es mindestens zwei Sachbearbeterinnen dort geben: ich habe in Berlin seit 2009 vier Boote angemeldet und bin immer freundlich bedient worden.
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Heutzutage wird es einem auch noch erleichtert dank Excel. Die Berechnungsansätze kann man sich zur Not auch noch aus dem Netz holen. Man muss allerdings die paar Lastfälle auf die Reihe bekommen. Eddi |
#37
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@huebi
4 km/h ![]() mit High Tech Laser vom Ufer über Grund gemessen, wieviel es wirklich waren konnte ich auf meinem amerikanischen Meilen Schätzeisen nicht sagen, welches ja auch nur relativ zum Medium Mist misst ![]() |
#38
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Wolltest du deinen Eigenbau als "FLOß" anmelden? Wahrscheinlich liegt genau da das Problem.... "Floß" und "Hausboot" und solche Konstruktionen sind im "Amtsdeutsch" offensichtlich nicht das gleiche wie "Sportboot"..... Wenn du also ein "Sportboot" vielleicht noch mit der Zusatzbezeichnung "Motorkatamaran", dann sollte das auch ohne Gutachten funktionieren.
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#39
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Wie ging es mit der Anmeldung weiter?
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Ich bin auch schon mal von meiner Luftmatratze gekippt..........muss die jetzt auch zur Prüfung?
![]() Genau, ein Floß ist eben kein Sportboot, und auch kein Motorkatamaran, und deswegen bedarf es eben einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung. Die Dame war bei mir übrigens sehr nett und es ging alles ruckizucki über die Bühne. (Sportboot nach Bauplan) Das mit dieser Floßreglung finde ich schon recht vernünftig wenn man bedenkt was so alles schwimmt und zusammengebunden wird. Übrigens, eine Packung Wärmedämmung(Styropor) hat ein Volumen von ca 500l da sollten also 3Personen drauf passen + Motor. .........Ahoi!!! |
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![]() ![]() Die Pakete sind etwa 500 x 500 x 1000 mm groß. Bei mir macht das ca. 0,25 m³ oder 250 Liter.
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. ![]() Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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Hahaha, hast Recht,
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![]() ![]() Zwei von meiner Sorte gehen damit unter. ![]() Auch ohne Motor.
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. ![]() Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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Gruß Holger ![]() ![]() Meine Baustelle DE23. ![]() "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky)
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![]() Zitat:
Das einzige was ICH gefunden habe ist dieses hier: (http://www.ce-zeichen.de/klassifizie...portboote.html) Zitat Anfang: "Definition: Sportboote im Sinne dieser Richtlinie sind, unabhängig von der Antriebsart, sämtliche Boote mit einer nach der einschlägigen harmonisierten Norm gemessenen Rumpflänge von 2500 bis 24000 mm, die für Sport- und Freizeitzwecke bestimmt sind. Boote, die gleichzeitig auch für Charter- oder Schulungszwecke verwendet werden können, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie, sofern sie für Sport- oder Freizeitzwecke inverkehrgebracht werden. Ausnahmen: Folgende Wasserfahrzeuge fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie:
Und damit ist nach meiner Lesart bis auf wenige Ausnahmen alles, was zu Freizeit- und Sportzwecken schwimmt und zwischen 2,5m und 24 m lang ist, als Sportboot anzusehen. |
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Macht das wirklich Sinn bis 2,9PS Motorisierung alles ungeprüft schwimmen zu lassen, aber mit 3PS Motor bürokratische Hürden in den Weg zu schmeissen? Wer für sein Floß keine Fahrtauglichkeitsbescheinigung bekommt oder zahlen will, fährt halt nur mit 2,9 PS. Dadurch wird das Gefährt auch nicht weniger problematisch, eher im Gegenteil, weil es dann u.U. an Manövrierbarkeit fehlt.
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Ich mach es euch mal einfacher und setze diesen Link rein wo schon alles mal durchgekaut worden ist.
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=111961 |
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Ich mach es euch mal einfacher und setze diesen Link rein wo schon alles mal durchgekaut worden ist.
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=111961 P.S. Je nach Fahrgebiet wird dich eventuell die Wapo auch mit 2,9PS oder gar mit keinem Motor mal kurz ran bitten......... |
#49
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das stimmt natürlich, aber zumindest im Raum Berlin ist das wohl nicht so, von der Innenstadtspree mal abgesehen.
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