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  #26  
Alt 17.10.2013, 10:06
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Wellpaper Beitrag anzeigen
...
Kannst du mal irgendeinen Fall nennen wo der WSA nicht anerkannt wurde?
Die Aussage hinsichtlich der Gültigkeit der WSA-Registrierung stützt sich auf die KlFzKV-BinSch, im Volltitel "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung)", die nun mal nach dem Willen des Gesetzgebers für Binnenschifffahrtsstraßen gilt.

Dh. ex lege schließt das WSA-Kennzeichen keine Gültikeit abseits von Binnenschifffahrtsstraßen ein (diese jedoch zumindest in ganz Europa, schlampig gesprochen). Fertig.

Dass den meisten ausländischen Behörden das nicht bekannt oder doch "egal" ist, bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass das Kennzeichen im engeren Sinne abseits von BinSchStr gültig wäre. Es ist allenfalls "geduldet". Außerdem sieht ein WSA-Ausweis "schön amtlich" aus.

Recht hast du natürlich damit, dass es in den meisten Regionen der Welt damit keine Probleme gilt, wenn man von der (meines Wissens inzwischen geänderten) Situation in französischen Küstengewässern absieht, wo definitiv das WSA-Kennzeichen nicht ausreichend war, sondern ein Flaggenzertifikat sein musste.

Auch ich fahre mit dem WSA-Ausweis in der Adria völlig problemlos, deshalb aber noch lange nicht "gesetzeskonform".

PS: Dass ein WSA-Ausweis kein international gültiges Dokument sein kann, ist schon daraus ersichtlich, dass es nur auf Deutsch abgefasst ist. Aufgrund internationaler Vereinbarungen müsste ein solches Dokument zumindest zweisprachig (idR dt u. engl.) abgefasst sein (das wäre dann das INTERNATIONAL CERTIFICATE FOR PLEASURE CRAFT; damit meine ich aber nicht das ICC nach ECE Res. 40 ).
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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Geändert von ghaffy (17.10.2013 um 10:22 Uhr)
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  #27  
Alt 17.10.2013, 11:48
Wellpaper Wellpaper ist offline
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Gibt es denn irgendjemanden, der mit dem WSA-Kennzeichen jemals ein Problem hatte, ganz egal wo auf der Welt?
Auch Tante Google lässt mich dazu nichts finden...
Deshalb find ich die Aussage auch von Wolf leicht daneben, denn es gibt/gab dazu nirgends einen Beweis.
Und wo steht das "Einsprachig" nicht international gültig ist? Was steht denn bei den Amis, Engländern usw. als Zweitsprache auf international gültigen Papieren?

Der WSA-Schein ist in meinen Augen überall auf der Welt anerkannt und wird akzeptiert (weil amtlich).

@ghaffy
das heisst also ich darf mit dem WSA-Kennzeichen nicht auf französischen Küstengewässern fahren? Was machen dann z.B. Schlauchbootfahrer? Brauchen die dann auch ein Flaggenzertifikat? Und ich mit meinen 9 Meter Sportboot auch?
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Gruss Marco

PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!"
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  #28  
Alt 17.10.2013, 12:03
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Wellpaper Beitrag anzeigen
...meinen Augen überall auf der Welt anerkannt ...
"Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eine eigene Fakten." (B.M. Baruch)


Ich denke, es ist nicht so wichtig.
Aber die Frage musst du beantworten: Warum sollte der WSA-Ausweis überall gültig sein? Nur weil er von einem dt. Amt ausgestellt wurde?

Auf der halben Welt benötigst du zum Fahren mit dem Auto den internationalen Führerschein, obwohl dein deutscher FS auch von einem Amt ausgestellt wurde.

Auch der Personalausweis ist ein amtliches Dokument, aber außerhalb der EU ist er weniger wert als eine Briefmarke.

Das "amtliche" Argument ist also schwach.
Und die Rechtsgrundlage für das WSA-Dokument ist eindeutig.

Auch wenn nicht bekannt ist, ob jemals jemand damit Schwierigkeiten hatte: Es ändert nichts an den Fakten: Der WSA-Kleinfahrzeugausweis ist super, billig, handlich, hübsch, amtlich, überzeugend, aber deswegen nicht automatisch überall gültig.

Zeig mir irgendwo einen amtlichen Text, wo steht: "Dieses WSA Dokument ist international gültig".

Beim IBS findet man das, beim Flaggenzertifikat findet man das, beim WSA-Dokument eben nicht.

Aber wie gesagt: Praktisch gibt es keine Probleme damit, die bekannt wären.
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Gruss Andreas

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  #29  
Alt 17.10.2013, 13:55
Wellpaper Wellpaper ist offline
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Na dann is ja alles gut
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Gruss Marco

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  #30  
Alt 17.10.2013, 20:06
tomtomtom tomtomtom ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Unter Motor oder als Segler?

Mit einem Motorboot.

Mfg
tomtomtom
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  #31  
Alt 17.10.2013, 22:00
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das nicht, aber (wenn Du nicht im DMYV oder DSV bist) als Drückeberger , denn




Ja, das Geld was der DMYV und der DSV zahlen wird vom WSA übernommen und in seine Kasse gepackt

Gruß Lutz
Hallo Lutz,

mal eine banale Frage:

...wem gehören denn die Schleusen und wer betreibt sie?
Wer zahlt die Unterhaltungs- und Wartungskosten?
Das WSA (Bund/Land, und damit der Steuerzahler) oder ein eV?
...würde mich mal interessieren
Und wie ist das z.B. mit den Streiks der WSA Mitarbeiter?
Wenn die einen höheren Sold verlangen, steigen dann die Mitgliedsbeiträge der DMYV und DSV?
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es
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Gruss, Tom
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  #32  
Alt 18.10.2013, 06:05
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Ehrlich gesagt verstehe ich Deine Fragen nicht

Die Schleusen gehören natürlich dem Bund/ Land und nicht einem e.V., das hatte ich auch nirgends behauptet.
Wohl aber ist die Benutzung der Schleusen gebührenpflichtig - auch für Sportboote.

Allerdings muss nicht jedes Sportboot einzeln an jeder Schleuse bezahlen, das machen die beiden e.V.s als Pauschalzahlung an den Eigentümer/ Betreiber.

Wenn Du es nicht glauben willst, dann schau mal hier auf Seite 17 untere Hälfte, Nr 083.

Die Mitgliedsbeiträge des DMYV und des DSV steigen vielleicht dann, wenn die Pauschale erhöht wird.

Gruß Lutz
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  #33  
Alt 18.10.2013, 07:49
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Also in Hamburg kostet eine Schleusung (hin und rück) 3,50 eur, auf jeden Fall zur Dove Elbe, Bille und nach Harburg. Jahres- (Saison-) Karte 35 eur.
Betrieben werden die Schleusen von der HPA.
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  #34  
Alt 21.10.2013, 06:09
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Die HPA ist eben nicht die WSV, die mit dem DMYV und dem DSV diese Pauschalregelung getroffen hat.

Gruß Lutz
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