|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Eintragung ins Schiffsregister ???
Hallo Kapitäne
Letzten Sonntag wurde ich von der WSP freundlich informiert das mein Boot - Schiff ins Schiffsregister eingetragen werden muss hier der Paragrafentext: Nach § 10 SchRegO hat der Eigentümer ein Binnenschiff zur Eintragung in das Binnenschiffsregister anzumelden,
verdrangt mein schiff 10 Kubikmeter Wasser? was muss ich tun ?? hat jemand Erfahrungen gesammelt? erstmal Danke für Antworten Bernd
__________________
wasser und meer....... schönen Gruß von der Vasco da Gama zuhause in "MBC Nautico" - Stichkanal Osnabrück |
#2
|
||||
|
||||
ach noch was
§ 19 (1) Wer einer ihm nach §§ 10, 13 bis 15, 17, 18 obliegenden Verpflichtung nicht nachkommt, ist hierzu vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von eintausend Deutsche Mark nicht übersteigen. hier wird noch mit der alten D Mark verrechnet Bernd
__________________
wasser und meer....... schönen Gruß von der Vasco da Gama zuhause in "MBC Nautico" - Stichkanal Osnabrück |
#3
|
||||
|
||||
Wenn es 12 Tonnen schwer ist, dann verdrängt es 12 Kubikmeter Wasser.
__________________
Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
|
#4
|
||||
|
||||
Eintragen lassen und alte D-Mark organisieren. Damit kannst du dann die Gebühren beim Amtsgericht begleichen.
__________________
Gruss Vestus |
#5
|
||||
|
||||
Langsam, Zwangsgeld muss doch erstmal angeordnet werden, sonst braucht man es nicht zahlen.
Sollte tatsächlich ein Beschluss über Zwangsgeld erlassen werden, lautet dieser auf Euro. Ist auch ehrlich kein Problem, wenn es im Gesetz noch DM heißt, Umrechnungsfaktor ist 1,95583 und das Gesetz stellt doch nur die Festlegung der Höhe dar. Immer dran denken, jede Gesetzesänderung auch wenn es nur die Umstellung auf die "neue" Währung ist muss entschieden und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das kostet "nur" (Steuer-)Geld und verbessert nichts. Seid froh, wenn der Gesetzgeber solche unnötigen Änderungen lässt. Gruß Sonja
|
#6
|
||||
|
||||
Zitat:
Wir wollen aber nicht kleinlich sein, die D-Mark ist ja immer noch offizielles Zahlungsmittel.
__________________
Gruss Vestus |
#7
|
||||
|
||||
Die Eintragung ist erst ab 15 m Länge vorgeschriebenen
Gruß Hermann
__________________
Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#8
|
||||
|
||||
...oder ab 10 Kubikmeter Verdrängung.
__________________
Gruss Vestus |
#9
|
||||
|
||||
Nein.
Text von Par. 10 lesen.
__________________
Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
|
#10
|
|||
|
|||
Aus dem WSA Anmeldeantrag
Zeile 9 Hauptbaustoff: z.B. Stahl, Alu, Gummi, GFK, Mischgewebe, Hypalon usw. Die Wasserverdrängung bei Fahrzeugen von mehr als 10 m3 ist durch eine amtliche Bescheinigung nachzuweisen. Wir weisen darauf hin, dass bei einer Wasserverdrängung von mehr als 10 m3 bei größter Eintauchung der Eigentümer verpflichtet ist, das Schiff zur Eintragung beim Binnenschiffsregister anzumelden
__________________
Servus Willi |
#11
|
||||
|
||||
§10.2.2
wenn das Schiff nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und seine Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens 10 Kubikmeter beträgt Was ist daran so schwer zu verstehen?
__________________
Gruss Vestus |
#12
|
||||
|
||||
Es wird zwischen Binnen- und Seeschiff unterschieden. Die 15m beziehen sich auf Seeschiffe. Die Verdrängung auf Binnenschiffe.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#13
|
||||
|
||||
Haste Recht.
__________________
Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
|
#16
|
||||
|
||||
Hallo Bernd wir mussten unser Schiff (Eigenbau 23To)auch im Schiffsregister eingetragen lassen. Klappte recht gut und ging schnell. Was willst du denn wissen??
Mfg Smutjem
|
#17
|
||||
|
||||
Ich hab' das auch vor, ist die einzige Möglichkeit, aus meinem Wohnschiff ein Sportboot zu machen. Man braucht dazu eine Sportbooteichung und eine Negativbescheinigung, dass es am Bauort nicht ins Schiffsregister eingetragen ist.
Wie das Registergericht dann feststellt, ob es nicht irgendwo anders eingetragen ist, ist mir schleierhaft, aber was soll's. Für die Negativbescheinigung habe ich 10€ bezahlt, die Sportbooteichung wird um 150€ kosten, die Gebühren für die Eintragung liegen dann bei unter 15€.
|
#18
|
|||
|
|||
Und bevor ein Zwangsgeld "festgesetzt" wird, muss es erst mal angedroht werden. Mit Fristsetzung etc......schließlich muss man dem Bürger ja auch Zeit geben, einen Missstand zu beheben.
__________________
Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht.... |
#19
|
|||
|
|||
Wie wär´s denn mit Zulassung als Seeschiff mit Flaggenzertifikat über BSH ? Unkompliziert und kostenmäßig überschaubar.
Gruß Christoph |
#20
|
||||
|
||||
Hallo,
ist das tatsächlich so einfach?? Meines Wissens benötigt man einen Meßbrief und der ist nicht ganz so einfach zu bekommen, wenn man nicht gerade in der Nähe eines entsprechenden Gutachters sein Böötchen liegen hat. Habe mein Boot in NL liegen, für den Meßbrief erstellen müßte jemand aus Hamburg kommen. Da bezahlt´ste locker mehrere hundert €uronen, allein die Fahrtkosten läppern sich.
|
#21
|
||||
|
||||
Genau. Dann einfach die F Nummer dran und auch binnen aus dem Schneider sein. Bzw. ale acht Jahre auffrischen.
Messbrief erst ab 15 m und Seesch.register.
__________________
Gruß Kai Geändert von KaiB (01.10.2013 um 09:15 Uhr)
|
#22
|
|||
|
|||
Aber wenn dein Boot in NL liegt, hast du das Problem mit dem deutschen WaPo gar nicht
|
#23
|
|||
|
|||
Zitat:
Gruß Christoph |
#24
|
|||
|
|||
Zitat:
Gruß Christoph |
#25
|
|||
|
|||
Zitat:
Kann ich bestätigen. Man braucht noch eine beglaubigte Ausweiskopie. Einfach alle nötigen Dokumente mit Kopien zum Einwohnermeldeamt tragen, beglaubigen lassen (5 EUR) und ab nach Hamburg damit. Ich durfte sogar die Bilder mit dem Bootsnamen nach Ausstellung des Zertifikates per E-mail nachreichen, damit ich die Beschriftung mit dem Bootsnamen (braucht man eigentlich VOR dem Antrag) und der Nr. des Flaggenzertifikates (erhält man erst NACH dem Antrag) in einem Rutsch machen konnte.
__________________
Beste Grüße John |
|
|