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			da geb ich dir recht. 
		
		
		
		
		
		
			Ich denke SIGMA ignoriert den § 42der STVZO einfach. In Deutschland ist dieser allerdings bindend. Ich weiss jan icht wie es in Österreich, Frankreich oder dem Rest der EU mit dem Teil ist. Kann ja sein, dass man ihn dort teilweise legal Vollbeladen mit 3650kg nutzen darf. 
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	Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden     Inoffizielle Boote-Forum Map
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			#252  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Dieser Herr Reddig muss ja eine wahnsinnige Überzeugungsgabe haben, wenn ich hier die beharrliche Schweigsamkeit seiner Kunden und auch Händler sehe.... 
		
		
		
		
		
		
			Mir ist´s inzwischen vollkommen Latte, was die Sigma-Trailer nun wirklich drauf haben, oder eben nicht drauf haben. Es bleibt ein bitterer Beigeschmack dabei und ich käme nicht darauf, einer derartigen Geschäftspraktik mit diesen Geheimniskrämereien so viel Vertrauen zu schenken, dort noch was zu kaufen. aber Pssst...., bloß nicht weiter sagen...... ![]() ![]()  
		
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			Gruß - Georg Geändert von gbeck (25.09.2013 um 22:06 Uhr) Grund: Teile gelöscht, um Verwechselungen zu vermeiden...  | 
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			#253  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 vielleicht ist im Preis auch eine 10jährige Übernahme der Strafzettel vereinbart. Dann sind die 9000€ ja wieder relativer zu sehen, je nachdem wie oft man erwischt wird. Zum Glück stellen die keine 5t Trailer für den PKW Betrieb her sonst könnt ich schwach werden 
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	Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden     Inoffizielle Boote-Forum Map
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			#254  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Also ist es dann keine rechtliche Grauzone, sondern man nimmt eine Gesetzesübertretung in Kauf, weil bei erwischt werden nur eine Ordnungswidrikeit zu bezahlen ist? 
		
		
		
		
		
		
			Diese wird ja auch nirgends gespeichert, oder? D. h. man kalkuliert persönlich ein paar 40,- Euro Tickets ein. Eine Erhöhung der Strafe/Tickets ist nicht zu erwarten, weil die vorherigen Tickets nicht bekannt sind? Hab ich das in etwa richtig verstanden? 
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	Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot  | 
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			#255  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 man soll ja niemals nie sagen und vielleicht hat er auch dafür eine Lösung.  
		
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	Gruß - Georg  | 
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			#256  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 Wenn ich mich richtig errinnere ist bei Überladungen in Österreich die Toleranz weseneltich kleiner und es wird sofort die weiterfahrt untersagt. 
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	Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden     Inoffizielle Boote-Forum Map
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			#257  
			
			
			
			
			
		 
		
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	Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden     Inoffizielle Boote-Forum Map
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			 Zitat: 
	
 Das ist jetzt mal eine Vermutung, weil ja keiner was raus lässt. Gruß Axel 
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			#259  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Ich versteh euch nicht, ihr diskutiert über Dinge die ihr nicht versteht und auch das nötige Wissen nicht habt, und werdet auch noch unsachlich. 
		
		
		
		
		
		
			Belasst es doch dabei das es machbar ist, oder ihr redet mit Sigma, aber auf dem Niveau bin ich jetzt draussen. 
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	Gruß Hans, der Bojenfeldhasser  | 
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			#260  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 du könntest ja was zur Aufklärung beitragen und nicht nur stänkern bzw. Halbwahrheiten verbreiten. Kalre Frage: Wie hebelt SIGMA den §42 der STVZO aus ? oder alternativ: gib mal eine Fahrzeug-Trailer Kombi bekannte die legal ohne in den Bereich einer Ordnungswiedrigkeit zu kommen den Trailer mit beladenen 3650kg ziehen darf. Durch eure Geheimniskrämerei und nicht eingehen auf z.B. meine Darlegungen der rechtlichen Situation treibt ihr ja die Spekulationen 
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 Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden     Inoffizielle Boote-Forum Map
			
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			#261  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 Wovon muss man was verstehen, wenn man lesen kann? Steht doch in §42 der StVZO alles drin. 
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			#262  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 vorhanden ist. PS- bin übrigens auch Besitzer eines Sigma Trailers. 
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 Gruß vom Oberrhein. 
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			#263  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Könnte es sein, dass diejenigen die einen Sigma Ultra 3650 besitzen, diesen 
		
		
		
		
		
		
			überwiegend mit einem X5 ziehen? Nennt mal bitte eure Zugfahrzeuge. 
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	Gruß vom Oberrhein.  | 
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			#264  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Hallo Ralf, 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 
	was hat das mit BMW zu tun? Bei dem Linkverweis hier im Beitrag stand doch nichts, dass BMW den X5 mit 3,65t zugelassen hätte. Da war doch nur vonirgendeiner Bestätigung die Rede, die aber nicht von BMW war. Oder habe ich was überlesen? Gruß Axel  | 
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			#265  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Hi Ralf  
		
		
		
			gibt es noch einen X5 ? ich finde in den technischen deteils nur eine Anhängelast von 2300kg. Allerdings kann auch BMW die STVZO nicht aushebeln. auch für die ist bei 3500kg schluss. 
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 Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden     Inoffizielle Boote-Forum Map
			
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			#266  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Kann es vielleicht sein das hier nur heiße Luft von den "Sigma-Experten" verströmt wird und die sich jetzt totlachen über unsere Diskussion? 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 
	Gruß Uli07  | 
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			#267  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 Aha 9000,-€ mit der Zusage sind heiße Luft ? 
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	diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung  
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			#268  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	Boah is ja Krass, habe immer gedacht der X 5 darf 3.500 kg ziehen, da kann ich ja mit meinem Alltrack genau so viel ziehen  
		
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	Schöne Grüße Oli Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen  | 
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			#269  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Hallo liebe Forumsteilnehmer, 
		
		
		
		
		
		
			... nun habt Ihr mich mit dieser Dikussion auf die ich heute gestoßen bin ebenfalls nachdenklich gemacht; wie sowas angeht mit den 3.650 kg Anhängern. Nach geltendem und bekanntem Recht in der BRD ist es so wie alle gesagt haben. Bei 3.500 kg für "Pkw" ist schluss!!! Nun hat die EU Kommision schon vor vielen Jahren eine Fahrzeugklasseneinteilung vorgenommen. Demnach wird - einfach ausgedrückt, und viele andere Besonderheiten außen vor gelassen, weil zu komplex - nach EU-Recht unterschieden in z. B. normaler Pkw (Klasse M) Geländewagen (Klasse M1G = besondere Anforderungen an das Fahrzeug etc.) In den jeweiligen Directriven den sogenannten "nicht veröffentlichungsbedürftigen Rechtsakten" der EU ist ausführlich dargelegt worden, wie für die einzelnen o. a. Fahrzeugklassen die jeweils zulässige Anhängelast sowie Stützlast der Zugeinrichtung festzustellen ist. Danach ist nach EU-Recht Pkw nicht gleich Pkw. Es wird also nochmal in weitere Pkw Klassen unterschieden. Insbesondere in die Fahrzeugklasse M1G = Geländewagen (mit besonderen in der Directrive angegebenen Anforderungen). Da ich auf die schnelle nicht die passende Directrive zur Fahrzeugklasse M1G im EU-Ratsarchiv gefunden habe - ein Schelm wer böses dabei denkt - kann ich euch das leider zurzeit nicht belegen wie dort die "Anhängelast sowie Stützlast der Zugeinrichtung" für Fahrzeuge der Klasse M1G festzustellen ist. Wenn ich die entsprechende Richtlinie ausfindig gemacht habe, werde ich Sie hier veröffentlichen. Auch auf die Gefahr das ich falsch liege. Aber wie gesagt - die Directriven zu allen anderen Klassen (max 3.500 kg) habe ich komischerweise im Archiv gefunden - da muss also der Hund begraben liegen! O-TON: Das würde danach auch erklären, warum es auch im Detail auf die Beschaffenheit des M1G-Zugfahrzeuges ankommt (z. B.: Allradantrieb, auch abschaltbar, mindestens eine Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung (Differentialbremse gilt auch), Eine Steigfähigkeit von mindestens 30 Prozent, Die Erfüllung von mindestens fünf der sechs folgenden Anforderungen 1. Vorderer Böschungswinkel > 25 Grad 2. Hinterer Böschungswinkel > 20 Grad, 3. Rampenwinkel > 20 Grad, 4. Bodenfreiheit Vorderachse > 180mm, 5. Bodenfreiheit Hinterachse > 180mm, 6. Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200mm Wassersportliche Grüße von der Elbe Boris 
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	******************************************** ... gehen Sie bitte weiter - hier gibt es nix zu sehen !!! ********************************************  | 
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			aha wie geil ....  
		
		
		
		
		
		
			![]() Der trailer darf mit Boot 3650 Kg wiegen, allerdings im ABGEKUPPELTEN ZUSTAND. Sprich die Lücke beim Wiegen auf der AB ist der Fakt das der Trailer abgekuppelt werden muß um Straffrei davonzukommen wie man den Trailer allerdings unbemerkt anhängt und losbraust, ist dann Sache des Fahrers 
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	diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung  
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			#271  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Wiki Hilft: 
		
		
		
		
		
		
			Klasse M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile). Klasse M1G: Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen). Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 to. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse aber ist auch Egal selbst wenn es EU rechtlich ginge würde die STVZO als DEutsche Richtlinie gelten. Das Nationale Recht darf schärfer sein als das EU recht. 
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			 Zitat: 
	
 Du kannst auch 8 Tonnen auf den Hänger laden, aber halt nicht mit dem PKW ( Geländewagen ) ziehen 
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	Schöne Grüße Oli Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen  | 
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			 Zitat: 
	
 Nein, die ZgM des Hängers endet bei 3650 Kilogramm 
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	diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung  
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			#274  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Solange der Trailer nicht im Öffentlichen Raum steht darfst ih sogar mit 10 t beladen.
		 
		
		
		
		
		
		
			
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			#275  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Aber nicht bei SIGMA 
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	Schöne Grüße Oli Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen  | 
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