boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Reisen > Mittelmeer und seine Reviere



Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 21.08.2013, 18:08
Benutzerbild von jubilee
jubilee jubilee ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 06.06.2011
Beiträge: 230
Boot: Sunbeam 34 und eine halbe Rascal
465 Danke in 121 Beiträgen
Standard Bootskauf in Kroatien

Vor dem EU-Beitritt Kroatiens wurden ja viele Boote von ausländischen Besitzern neu in Kroatien Registriert, um von der Vorzugsbesteuerung zu profitieren.
Wir haben es uns nun so richtig besorgt und eines davon gekauft.
Hier unsere Erfahrungen, für diejenigen, die's interessiert:

A) Der Vorteil der EU: Mit dem EU-Beitritt am 1. Juli ist die sogenannte Transaktionssteuer von 5Prozent auf den Verkauf von Booten (und Häuser, Autos) entfallen. Diese Steuer ist nicht zu verwechseln mit dem Zoll-Sonderangebot vor dem EU-Beitritt. Sie musste vorher vom Käufer zusätzlich erhoben werden. Nicht entfallen ist die Bürokratie.
B) Kaufvertrag: Der Kaufvertrag muss in Kroatischer Sprache sein (oder auch sein), das Bootskennzeichen und den Kaufpreis enthalten und notariell beglaubigt sein. Bei der Beglaubigung muss der Verkäufer anwesend sein, der Käufer nicht umbedingt. Die Beglaubigung kostet 47Kuna beim Notar des Vertrauens.
Eine Beglaubigung im Ausland ist auch möglich, je nach Sitz des Notars aber die Beglaubigung und die Apostille durch einen amtlichen Dolmetscher zu ins Kroatische zu übersetzen. Deutsche Notare müssen übersetzt werden, österreichisch und schweizerische nicht. Die Übersetzung hat 150Kuna gekostet.
C) OIB: Der Käufer muss eine kroatische Steuernummer haben. Diese ist beim Steueramt in der nächsten Kreisstadt gratis zu erhalten.
D) Vollmacht für die Marina: Personen mit auslänischem Wohnsitz müssen eine Person / Adresse in Kroatien benennen, welche offizielle Post vom Hafenamt entgegen nehmen kann. Meist übernimmt die Marina diese Aufgabe, aber es braucht eine notariell beglaubigte Vollmacht, also glech miterledigen, wenn man mit dem Kaufvertrag da ist. 47Kuna.
E) Hafenmeister: Mit all diesen Dokumenten geht man zum Hafenmeister. Dieser behält ein Original des KV und der Vollmacht und Kopien aller anderen Dokumenten. Danach ist der Besiterwechsel eine einfache Sache und kostet 70Kuna. Die Tourismusabgabe ist noch zu entrichten, Permitt und Crewliste ist für in Kroatien registrierte Boote nicht erforderlich.
Aufpassen muss man noch bezüglich des Fahrgebiets. Meist ist Kategorie III eingetragen, damit darf man die Kroatischen Hoheitsgewässer nicht verlassen. Wir haben auf Kategorie I umschreiben lassen (andere Ausrüstungspflicht), die dafür erforderliche Inspektion durch den Hafenkapitän hat 130 Kuna gekostet.
Alle 5 Jahre ist eine neue Inspektion fällig, dann sind zusätzlich noch Leuchtturmtaxen zu entrichten.
Ein Versicherungsnachweis ist auch erforderlich.

Hierbei handelt es sich natürlich um unsere ganz persöndlichen Erfahrungen, kein Gewähr. Im Moment kann sich das auch jederzeit Ändern (Übernahme von EU-Recht). Ich hoffe, es hilft jemandem
__________________
Viele Grüsse, Oliver

There is no reward in next life for not building a boat in this one! - Ken Bassett

www.saint-monday.ch
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #2  
Alt 21.08.2013, 21:38
Benutzerbild von Emotion1
Emotion1 Emotion1 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 20.09.2011
Ort: Tullnerbach
Beiträge: 250
Boot: Doral Monticello
199 Danke in 94 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von jubilee Beitrag anzeigen
Vor dem EU-Beitritt Kroatiens wurden ja viele Boote von ausländischen Besitzern neu in Kroatien Registriert, um von der Vorzugsbesteuerung zu profitieren.
Wir haben es uns nun so richtig besorgt und eines davon gekauft.
Hier unsere Erfahrungen, für diejenigen, die's interessiert:

A) Der Vorteil der EU: Mit dem EU-Beitritt am 1. Juli ist die sogenannte Transaktionssteuer von 5Prozent auf den Verkauf von Booten (und Häuser, Autos) entfallen. Diese Steuer ist nicht zu verwechseln mit dem Zoll-Sonderangebot vor dem EU-Beitritt. Sie musste vorher vom Käufer zusätzlich erhoben werden. Nicht entfallen ist die Bürokratie.
B) Kaufvertrag: Der Kaufvertrag muss in Kroatischer Sprache sein (oder auch sein), das Bootskennzeichen und den Kaufpreis enthalten und notariell beglaubigt sein. Bei der Beglaubigung muss der Verkäufer anwesend sein, der Käufer nicht umbedingt. Die Beglaubigung kostet 47Kuna beim Notar des Vertrauens.
Eine Beglaubigung im Ausland ist auch möglich, je nach Sitz des Notars aber die Beglaubigung und die Apostille durch einen amtlichen Dolmetscher zu ins Kroatische zu übersetzen. Deutsche Notare müssen übersetzt werden, österreichisch und schweizerische nicht. Die Übersetzung hat 150Kuna gekostet.
C) OIB: Der Käufer muss eine kroatische Steuernummer haben. Diese ist beim Steueramt in der nächsten Kreisstadt gratis zu erhalten.
D) Vollmacht für die Marina: Personen mit auslänischem Wohnsitz müssen eine Person / Adresse in Kroatien benennen, welche offizielle Post vom Hafenamt entgegen nehmen kann. Meist übernimmt die Marina diese Aufgabe, aber es braucht eine notariell beglaubigte Vollmacht, also glech miterledigen, wenn man mit dem Kaufvertrag da ist. 47Kuna.
E) Hafenmeister: Mit all diesen Dokumenten geht man zum Hafenmeister. Dieser behält ein Original des KV und der Vollmacht und Kopien aller anderen Dokumenten. Danach ist der Besiterwechsel eine einfache Sache und kostet 70Kuna. Die Tourismusabgabe ist noch zu entrichten, Permitt und Crewliste ist für in Kroatien registrierte Boote nicht erforderlich.
Aufpassen muss man noch bezüglich des Fahrgebiets. Meist ist Kategorie III eingetragen, damit darf man die Kroatischen Hoheitsgewässer nicht verlassen. Wir haben auf Kategorie I umschreiben lassen (andere Ausrüstungspflicht), die dafür erforderliche Inspektion durch den Hafenkapitän hat 130 Kuna gekostet.
Alle 5 Jahre ist eine neue Inspektion fällig, dann sind zusätzlich noch Leuchtturmtaxen zu entrichten.
Ein Versicherungsnachweis ist auch erforderlich.

Hierbei handelt es sich natürlich um unsere ganz persöndlichen Erfahrungen, kein Gewähr. Im Moment kann sich das auch jederzeit Ändern (Übernahme von EU-Recht). Ich hoffe, es hilft jemandem
Hallo Bernd,
Du verwechselst den Fahrtbereich mit dem Verlassen der krotischen Küstengewässer. Du darfst zwar bei Fahrbereich III nur im kroatischen Hoheitsgewässer fahren, das heißt, nicht "open Sea". Wenn Du aber beispielsweise von Kroatien kommend, in Slowenien auch im Hoheitsgewässer bleibst, kannst Du sehr wohl Kroatien verlassen. Musst Dich aber dann nach den slowenischen Vorschriften richten, und dann nach den italienischen usw. Wird aber wahrscheinlich niemand danach fragen. Der Fahrtbereich legt ja nur fest, wie weit Du Dich von der "Küste" entfernen darfst.
Gruß Rudi
__________________
Besser im Schiff zu schlafen als im Schlaf zu schiffen (Konfuzius)
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.