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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! | 
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			#1  
			
			
			
			
			
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|  Bootsschein ohne Kaufvertrag? 
			
			Moin! Folgendes Problem: Ich hab mein Böötchen über Ebay-Kleinanzeigen von Privat gekauft. Dabei hab ich vom Verkäufer einen Holländischen Bootschein bekommen (nein, das Boot hat keine Anhängerkupplung!  ). Kaufvertrag haben wir keinen gemacht (Unwissenheit meinerseits). Was mach ich nun? Versichert ist die Schüssel, aber wie weiter? 
				__________________ PS Ich hab immer eine leere Flasche Bier im Kühlschrank - Falls mal einer keins will   | 
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			#2  
			
			
			
			
			
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			Hallo  Du hast doch seine Adresse, was hindert dich daran einen Kaufvertrag nachträglich zu machen   
				__________________ Servus Willi | 
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			#3  
			
			
			
			
			
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			Du kannst das Boot ganz normal anmelden, kein Problem! Schlimmstenfalls musst Du eine Eidesstattliche Erklärung bzgl dem Eigentum abgeben. Created by my dirty Fingers using Tapatalk 
				__________________ so long, der Thomas...    | 
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			#4  
			
			
			
			
			
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			Und was sag ich denen dann? Problem ist ja, Bootsschein läuft auf anderen Namen als der des Verkäufers weil der es auch restaurieren wollte sich aber überschätzt hatte. Wie geh ich nun vor? ADAC anrufen und fragen was tun?
		 
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			#5  
			
			
			
			
			
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			die eBay Sachen ausdrucken und fertig. Das ist bereits ein gültiger Kaufvertrag - da du es ja gültig ersteigert hast. | 
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			#6  
			
			
			
			
			
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			Ebay Kleinanzeigen...
		 
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			#8  
			
			
			
			
			
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			Danke! Ich wird einfach mal beim ADAC anrufen. Da läuft ja auch meine Versicherung.
		 
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			#9  
			
			
			
			
			
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			Hallo,  dazu kleine Erfahrung von mir, habe auch ein Boot gekauft, das Boot lief auch nicht auf den Verkäufer, sondern auf den Vorvorbesitzer! war beim Anmelden kein Problem, noch dazu kommt was das Alte Boot überhaupt Wert ist! Wenn das kein Neuboot ist dann interessiert es keinen. | 
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