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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 07.08.2013, 10:50
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Thomas.R Thomas.R ist offline
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@kornatix

Naja, da es ja im Heimatland (hier Deutschland) einen Befähigungsnachweis gibt, zählt auch nur der.
Du schreibst ja selbst "falls es im Heimatland einen derartigen Befähigungsnachweis nicht gibt".

Ich darf als Deutscher mit Trailer auf französischen Autobahnen auch nicht 130km/h fahren, obwohl das dort teilweise erlaubt ist.
Und selbst wenn ich meinen Führerschein in Frankreich gemacht habe, mein Auto und Trailer aber in Deutschland gemeldet und versichert ist und ich die deutsche Staatsbürgerschaft habe, darf ich dort keine 130km/h fahren.
Warum sollte mir der deutsche Gesetzgeber oder meine in Deutschland sitzende Versicherung also erlauben in Kroatien mit einem Führerschein zu fahren der, wie im Dokument von Dir zitiert, nicht in meinem Heimatland ausgestellt wurde?

Anderfalls wäre das Schreiben ja völliger Blödsinn!
Oder?
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Thomas


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Geändert von Thomas.R (07.08.2013 um 11:02 Uhr)
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  #27  
Alt 07.08.2013, 11:45
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Servus!

Jungs, tretet mal auf die Bremse. Denkt doch mal nach:
Kroatien ist jetzt EU Mitglied, will ins Schengenabkommen.
Die EU steht für die engere Zusammenarbeit der Länder.
Jegliche Art, Führerscheine auf einmal nicht mehr anzuerkennen oder gar für ungültig zu erklären stehen diesem Grundgedanken doch völlig entgegen! Warum sollten die das also wollen? Das macht politisch überhaupt keinen Sinn.

Die kroatischen Scheine sind in Kroatien gültig. Und das werden Sie sicher auch bleiben - außer der Führerschein wird entzogen. Und "einfach so" kann man den Führerschein nicht entziehen, erst recht nicht in der EU.

Dass ein deutscher Führerschein jetzt nicht mehr anerkannt wird nur weil man auf einem HR-Boot sitzt ist genauso widersprüchlich zum europäischen Gedanken - warum also sollten sie das machen.

Beruhigt euch - und jetzt nehm ich mal einen "Fremdausdruck" - Pivo trinken und gut wird's!

Schöne Grüße,
Jan
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  #28  
Alt 07.08.2013, 12:25
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Wie kommst Du darauf hier könnte jemand unruhig sein?
Alle sind ganz easy hier.

Es geht rein um das Schreiben welches der TE verlinkt hat.
Und diesem Schreiben nach (dessen Richtigkeit ich nicht überprüft habe und auch nicht werde), müsste der deutsche Bootsführer einen deutschen Führerschein haben.
Nicht mehr - nicht weniger.
Und alles ganz ruhig.....
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Thomas


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  #29  
Alt 07.08.2013, 12:36
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Das kann ich inhaltlich, zumindest Istrien-betreffend, für diesen Juli nicht bestätigen. Es war so voll wie nie zuvor. Ich bin mehrmals die Küste von Slowenien bis Brioni runtergefahren und habe mir auch dabei die Marinas und Bojenfelder vor den Ferienanlagen angesehen: Proppevoll.
Raum Biograd war ende Juli wenig los,viel frei.
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Sonnige Grüße

Thomas
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  #30  
Alt 07.08.2013, 12:49
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Zitat:
Zitat von Thomas.R Beitrag anzeigen
@kornatix

Naja, da es ja im Heimatland (hier Deutschland) einen Befähigungsnachweis gibt, zählt auch nur der.
Du schreibst ja selbst "falls es im Heimatland einen derartigen Befähigungsnachweis nicht gibt".

Ich darf als Deutscher mit Trailer auf französischen Autobahnen auch nicht 130km/h fahren, obwohl das dort teilweise erlaubt ist.
Und selbst wenn ich meinen Führerschein in Frankreich gemacht habe, mein Auto und Trailer aber in Deutschland gemeldet und versichert ist und ich die deutsche Staatsbürgerschaft habe, darf ich dort keine 130km/h fahren.
Warum sollte mir der deutsche Gesetzgeber oder meine in Deutschland sitzende Versicherung also erlauben in Kroatien mit einem Führerschein zu fahren der, wie im Dokument von Dir zitiert, nicht in meinem Heimatland ausgestellt wurde?

Anderfalls wäre das Schreiben ja völliger Blödsinn!
Oder?
Du darfst in Frankreich 130kmh fahren.
Solange dein Führerschein passt kein Problem.Du darfst auch in Österreich ohne 100km/h Zulassung als Deutscher 100km/h fahren.
Jedoch nur wenn dein Gespann unter 3,5t ist.Darüber für alle offizielle 80km/h.(bis 90 km/h wird geduldet)
Ich kann auch als Österreicher den Autoführerschein in Tschechien machen, der zählt auch bei uns.......

Also warum soll jetzt plötzlich das Kroatische Patent nicht mehr zählen
Nach dem Schreiben muß ich entsprechend den Vorschriften des Staates befähigt sein.
Ich brauche also einen Befähigungsnachweis, den habe ich und zwar aus Kroatien ...
Wenn keine Vorschriften richtet es sich nach den Kroatischen Vorschriften, also wird da auch ein (anerkanntes,von gewissen Staaten) Patent verlangt.steht aber nirgends das es ein Kroatisches sein muß.
Ob ein Türkisches in Kroatien reicht ...
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Sonnige Grüße

Thomas

Geändert von ThomasS. (07.08.2013 um 12:55 Uhr)
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  #31  
Alt 07.08.2013, 13:43
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas.R Beitrag anzeigen
Ich darf als Deutscher mit Trailer auf französischen Autobahnen auch nicht 130km/h fahren, obwohl das dort teilweise erlaubt ist.
Und selbst wenn ich meinen Führerschein in Frankreich gemacht habe, mein Auto und Trailer aber in Deutschland gemeldet und versichert ist und ich die deutsche Staatsbürgerschaft habe, darf ich dort keine 130km/h fahren.
Oder?

Sollte Dein Auto inkl. Hänger für Tempo 130 zugelassen sein
,
dann darfst Du auch in Frankreich 130 fahren wenn dort erlaubt,,

( und ist Auto und Hänger für 130 zugelassen ),

gruss dieter
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  #32  
Alt 07.08.2013, 20:55
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen

Sollte Dein Auto inkl. Hänger für Tempo 130 zugelassen sein
,
dann darfst Du auch in Frankreich 130 fahren wenn dort erlaubt,,

( und ist Auto und Hänger für 130 zugelassen ),

gruss dieter
Sicher bei uns steht in der Zulassung kein Tempolimit mit Hänger
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Sonnige Grüße

Thomas
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  #33  
Alt 08.08.2013, 05:42
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Zitat:
Zitat von jonny der depp Beitrag anzeigen
Manche werden wohl die Personenliste für den internen Gebrauch weiterführen und sich damit zu viel Bootsbesuch von Bekannte und Familien vom Leib halte !
Du sprichst mir aus der Seele....es ist sehr gefährlich die ganze Verwandschaft aufs Schiff zu holen....
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  #34  
Alt 08.08.2013, 05:45
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
letzten Satz von 6.3 mal auf der Zunge zergehen lassen,
gruss dieter
Damit sind wir wieder beim Pivo trinken...einfach abwarten
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  #35  
Alt 08.08.2013, 13:07
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
(..) Die Annahme, dass demnächst nur noch Kroaten in Kroatien mit einem kroatischen Bootsführerschein fahren dürfen, ist absurd. Wer als 16-jähriger Deutscher in den USA einen Autoführerschein macht, der darf damit in den USA fahren, nicht aber in Deutschland. Und wer als 16-jähriger Deutscher in Kroatien einen Bootsführerschein macht, der darf damit in Kroatien fahren, nicht aber in Deutschland. Wer einen kroatischen Führerschein hat - egal, ob Bayer oder Botokude, der darf damit in Kroatien fahren. So einfach ist das.
Es gibt keine Parallelen zwischen Auto- und Bootsführerscheinen.

Es kommt für das Verständnis des verlinkten Textes nicht darauf an, was der bootsfahrenden Gemeinde gefällt. Der Text ist eindeutig:
DE-Boot oder DE-Bürger auf HR-Boot => DE-Schein.

Wir können jetzt nur noch diskutieren, ob a) der Text ein Fake ist oder b) die Regelung nochmal geändert wird.
__________________
Beste Grüße

John
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  #36  
Alt 08.08.2013, 13:38
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Und dann geht's genau so eindeutig weiter:
Wenn kein DE-Schein vorhanden muss ein Schein nach HR-Recht vorhanden sein.
Wo ist denn jetzt eigentlich was neu, bitte?

Schöne Grüße,
Jan
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  #37  
Alt 08.08.2013, 13:45
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
(..) Wenn kein DE-Schein vorhanden muss ein Schein nach HR-Recht vorhanden sein. (..)
Der HR-Schein geht für Deutsche nur, wenn das Boot max. 15 PS hat.
__________________
Beste Grüße

John
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  #38  
Alt 08.08.2013, 13:51
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Ach so, jetzt seh ichs. Stimmt. Kann man nicht nur, muss man sogar so interpretieren.
Ich würde aber dennoch denken, dass zumindest für Führerscheine vor der Gesetzesänderung Bestandsschutz gilt.
Bleibt aber abzuwarten bis weitere Quellen veröffentlicht werden.

Schöne Grüße,
Jan
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  #39  
Alt 08.08.2013, 15:03
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!

Ach so, jetzt seh ichs. Stimmt. Kann man nicht nur, muss man sogar so interpretieren.
Ich würde aber dennoch denken, dass zumindest für Führerscheine vor der Gesetzesänderung Bestandsschutz gilt.
Bleibt aber abzuwarten bis weitere Quellen veröffentlicht werden.

Schöne Grüße,
Jan
Gottseidank gilt das nur für Deutschland........
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  #40  
Alt 08.08.2013, 15:20
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Servus!

Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Gottseidank gilt das nur für Deutschland........
Meinst du jetzt die Interpretation oder den Bestandsschutz?

Jan
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  #41  
Alt 08.08.2013, 15:45
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Es gibt keine Parallelen zwischen Auto- und Bootsführerscheinen.

Es kommt für das Verständnis des verlinkten Textes nicht darauf an, was der bootsfahrenden Gemeinde gefällt. Der Text ist eindeutig:
DE-Boot oder DE-Bürger auf HR-Boot => DE-Schein.

Wir können jetzt nur noch diskutieren, ob a) der Text ein Fake ist oder b) die Regelung nochmal geändert wird.
Na endlich versteht mich jemand richtig!
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Thomas


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  #42  
Alt 08.08.2013, 17:05
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Damit sind wir wieder beim Pivo trinken...einfach abwarten
zu 6.3 > Als Nachweis über den Zollstatus der Ware der Gemeinschaft dient die Bestätigung der zuständigen Steuer und Zollorgane des Heimatstaates <

So isses, wenn wir unser Papierchen vom Zoll haben ist der Fall erledigt, alle anderen mit nur Rechnung bzw. Ouittung vom Händler usw. müssen noch zum Finanzamt und zum Zoll laufen,

gruss dieter
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  #43  
Alt 08.08.2013, 17:15
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Kuseng Kuseng ist offline
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen

Sollte Dein Auto inkl. Hänger für Tempo 130 zugelassen sein
,
dann darfst Du auch in Frankreich 130 fahren wenn dort erlaubt,,

( und ist Auto und Hänger für 130 zugelassen ),

gruss dieter
Das stimmt nicht. Dein Gespann muss explizit nicht für 130 zugelassen sein. Alle Gespanne dürfen in Frankreich auf der Autobahn 130 fahren. Ist aber wohl Off Topic ?
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  #44  
Alt 08.08.2013, 17:16
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
zu 6.3 > Als Nachweis über den Zollstatus der Ware der Gemeinschaft dient die Bestätigung der zuständigen Steuer und Zollorgane des Heimatstaates <

So isses, wenn wir unser Papierchen vom Zoll haben ist der Fall erledigt, alle anderen mit nur Rechnung bzw. Ouittung vom Händler usw. müssen noch zum Finanzamt und zum Zoll laufen,

gruss dieter

Tja, das ist wieder der beliebte Unterschied von notwendiger und hinreichender Bedingung:

Aus "Als Nachweis (..) dient die Bestätigung der zuständigen Steuer- und Zollorgane des Heimatstaates." folgt, dass eine Bestätigung der zuständigen Steuer- und Zollorgane hinreichend ist.

Eine Bestätigung der zuständigen Steuer- und Zollorgane ist damit aber nicht automatisch notwendige Voraussetzungen, also die einzig mögliche Nachweismöglichkeit.
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Beste Grüße

John
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  #45  
Alt 08.08.2013, 17:50
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Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
Das stimmt nicht. Dein Gespann muss explizit nicht für 130 zugelassen sein. Alle Gespanne dürfen in Frankreich auf der Autobahn 130 fahren. Ist aber wohl Off Topic ?

das stimmt auch nicht...
Gesamtgewicht über 3500 kg des Gespanns .... Tempo 90 km/h

http://www.autokiste.de/verkehrsrecht/tempolimits.htm __________________
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servus
dieter

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...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #46  
Alt 08.08.2013, 20:59
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
das stimmt auch nicht...
Gesamtgewicht über 3500 kg des Gespanns .... Tempo 90 km/h

http://www.autokiste.de/verkehrsrecht/tempolimits.htm __________________
Davon haben wir aber nicht geredet, wei das den normalen Trailerkapitän nicht betrifft. Weil Du z.B. In D Gewichte von über 3,5 to nur noch mit Maulkupplung und Druckluftbremse ziehen darfst.
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  #47  
Alt 08.08.2013, 21:10
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ThomasS. ThomasS. ist offline
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Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
Davon haben wir aber nicht geredet, wei das den normalen Trailerkapitän nicht betrifft. Weil Du z.B. In D Gewichte von über 3,5 to nur noch mit Maulkupplung und Druckluftbremse ziehen darfst.
Hallo Jörg,
stimmt nicht ganz was du schreibst.
Über 3,5t Gesamtgewicht sind viele.SUV mit 2.000kg und Trailer/Boot mit 2000kg und du bist auf 4000 kg und somit 80 km/h auf Autobahnen(ok 90 wird geduldet)
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Sonnige Grüße

Thomas
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  #48  
Alt 08.08.2013, 21:16
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kornatix kornatix ist offline
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Ich habe einen deutschen SBF und ein 35 Jahre altes 6-m-MoBo mit 60 KW Aubo. Der Führerschein interessiert mich folglich nicht wirklich. Aber trotzdem: es kann einfach nicht rechtens sein, dass von Ausländern in Kroatien für Kroatien erworbene Führerscheine demnächst nicht mehr gültig sind. Wer bis jetzt in Kroatien fahren durfte, der wird das auch weiterhin dürfen. (Grundgesetzlich bzw. EU-rechtlich garantiertes Rückwirkungsverbot neuen Rechts zu Lasten des Berechtigten).

Und was die Gebühren angeht: wenn der "worst case" eintritt, dann zahle ich demnächst

355 Kuna Leuchtfeuer- und Sicherheitsgebühr (= die bisherige Vignettengebühr mit 50 % Rabatt)
6 x 15 = 90 Kuna für mein 6-m-Boot
60 x 5 = 300 Kuna für meinen 60-KW-Aubo,

macht zusammen 740 Kuna, also rund 100 Euro für ein ganzes Jahr schippern. Das ist mir die Sache wert. Alsdann: gehen wir ein Pivo trinken...
__________________
Pozdrav,
Gerd

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  #49  
Alt 08.08.2013, 21:26
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VOM Österreichischen Ministerium:

Kurzinfo Das kroatische Küstenpatent der Kategorie B ist ein staatlicher Bootsführerschein, im gesamten Adria-Raum gültig und wird auch in der Regel von allen anderen Uferstaaten international anerkannt, da es sich um einen amtlichen, staatlichen Führerschein handelt und Kroatien Mitglied der IMO* ist, d.h. Ausbildung sowie Prüfung nach deren Reglement abgewickelt werden. Anerkennung in Italien, Slowenien, Griechenland laut bilateralen Abkommen und Auskunft der zuständigen Behörden.

Hinweis für deutsche Staatsbürger Der kroatische Bootsführerschein (Kategorie B) ist im Heimatland Deutschland nicht gültig.


Warum soll jetzt nur Kroatien die Einnahmen abdrehen und das Gesetz

selber einführen? Die Kroaten sind doch nicht blöd! Was ist mit den anderen Ländern??
Die wissen das da nächstes Jahr vielleicht nur die Hälfte der Bootfahrer kommt.

Also ruhig bleiben und noch ein PIVO trinken
__________________
Sonnige Grüße

Thomas
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  #50  
Alt 09.08.2013, 06:36
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Hi, ich hatte ja schon geschrieben, die Interpretation von Branimir Mader, der einfach kroatische Gesetze zusammengefasst und ins Deutsche übersetzt hat, ist nicht haltbar.
Er ist zwar Delegierter der Kroat. Handelskammer, aber nicht bemächtigt Gesetze zu schreiben.

Einige Weltuntergangstheoretiker in diesem Forum haben dies aufgegriffen und produzieren zu dem derzeitigen heißen Klima noch zusätzlich heiße Luft.

Abkühlen Pivo drinken
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