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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 30.07.2013, 06:15
Benutzerbild von Lutz Geis
Lutz Geis Lutz Geis ist offline
Commander
 
Registriert seit: 24.11.2004
Ort: irgendwo an der Lahn
Beiträge: 301
Boot: Chris Craft Bj.75
285 Danke in 160 Beiträgen
Standard Steuerfrage ...

Hi,

ich habe eine Steuerfrage :

Ist es möglich, bei der Einkommensteuer für das Vorjahr,
etwas nachzureichen, das man vergessen hatte ,
in der Hoffnung, dass es eine Rückzahlung gibt ?
__________________
Grüße aus dem Trockendock

Wenn man immer nur das tut was man kann,
wird man immer das bleiben was man ist

Lutz
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  #2  
Alt 30.07.2013, 08:49
Frankenstein Frankenstein ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 26.01.2011
Ort: Bonn
Beiträge: 104
Boot: Stahlverdränger, Schlauchboot
Rufzeichen oder MMSI: AK voraus!!!
69 Danke in 40 Beiträgen
Standard

Hallo Lutz,
habe dieses beim Finanzamt vor einem Jahr versucht, da ich vergessen habe, die Reinigungskosten für die Dienstkleidung anzugeben.
Mein Ersuchen wurde abgelehnt!!!
Stellt das FA allerdings fest, dass sie selbst etwas falsch berechnet haben ( d.h. das Finanzamt erwartet noch Geld von einem ), schicken die einfach einen neuen Steuerbescheid.
TOLL!!!
Das war meine Erfahrung.

Gruß
FRANKenstein
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  #3  
Alt 30.07.2013, 09:39
2mad4u 2mad4u ist offline
 
Registriert seit: 21.03.2013
Beiträge: 0
1 Danke in 1 Beitrag
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Zitat:
Zitat von Frankenstein Beitrag anzeigen
Hallo Lutz,
habe dieses beim Finanzamt vor einem Jahr versucht, da ich vergessen habe, die Reinigungskosten für die Dienstkleidung anzugeben.
Mein Ersuchen wurde abgelehnt!!!
Stellt das FA allerdings fest, dass sie selbst etwas falsch berechnet haben ( d.h. das Finanzamt erwartet noch Geld von einem ), schicken die einfach einen neuen Steuerbescheid.
TOLL!!!
Das war meine Erfahrung.

Gruß
FRANKenstein
das kann ich so bestätigen... :/
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  #4  
Alt 30.07.2013, 14:49
Elektromeister Elektromeister ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: USA (unser schönes Allgäu)
Beiträge: 528
980 Danke in 445 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Lutz Geis Beitrag anzeigen
Hi,

ich habe eine Steuerfrage :

Ist es möglich, bei der Einkommensteuer für das Vorjahr,
etwas nachzureichen, das man vergessen hatte ,
in der Hoffnung, dass es eine Rückzahlung gibt ?
Wenn der Einkommensteuerbescheid schon rechtskräftig ist, dann nicht. Habe heute ebenfalls eine Ablehnung bekommen.

Gerd
__________________
Ich klagte, dass ich keine Schuhe hätte, bis ich
einen Mann traf, der keine Füße hatte.
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  #5  
Alt 30.07.2013, 15:47
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.728
Boot: Hellwig Milos
7.873 Danke in 3.930 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Frankenstein Beitrag anzeigen
(..)Stellt das FA allerdings fest, dass sie selbst etwas falsch berechnet haben ( d.h. das Finanzamt erwartet noch Geld von einem ), schicken die einfach einen neuen Steuerbescheid. TOLL!!!
(..)
Du willst jetzt nicht wirklich von Gleichberechtigung zwischen Steuerzahler und Staat ausgehen, oder?

Wenn das FA einen neuen Bescheid schickt, eröffnet das die Möglichkeit, selber auch geänderte Unterlagen einzureichen, z.B. einen vorher übersehenen Beleg.
__________________
Beste Grüße

John
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  #6  
Alt 31.07.2013, 09:05
Benutzerbild von klaherso
klaherso klaherso ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 22.10.2012
Ort: Herne
Beiträge: 75
Boot: Zur Zeit ohne..
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Ist der Steuerbescheid vorläufig und die Frist nach § 355 AO (Abgabenordung) abgelaufen, würde ich den Sachverhalt nach § 173 AO prüfen, anbei Gesetztestext:

AO § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel


(1) Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern,

1.
soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen,

2.
soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. 2Das Verschulden ist unbeachtlich, wenn die Tatsachen oder Beweismittel in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Tatsachen oder Beweismitteln im Sinne der Nummer 1 stehen.
__________________
Grüße von Klaus
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