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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Versicherungfachleute gesucht
Folgender Sachverhalt:
Das Auto vor mir macht an ner Kreuzung ne Bremsung, die Bremsleuchten gehen NICHT. Ich rassel hinten drauf, mein Scheinwerfer und Blinker sind im Mors. Am andern Auto soll ein Schaden von 4000 Euro sein. Es gibt nen Zeugen. Jetzt teilt mir die gegnerische Versicheung mit das die meinen Schaden nicht übernehmen. Meine Frage jetzt: Hab ich ne Chance das Geld einzuklagen? Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... Geändert von Snackman (18.07.2013 um 20:52 Uhr) |
#2
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Moin Marco,
ein Versicherungsfachmann ist nicht der richtige Ansprechpartner, eine juristische Bewertung sollte hier vorgenommen werden.
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#3
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die gleiche frage habe ich mir auch schonmal gestellt...
2 mal schon war ein auto vor mir, da hat KEINE der 3 Bremsleuchten funktioniert... Was ist wenn man da hinten drauf rasselt?!... gilt dann auch: wer auffährt hat Schuld?
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#4
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Bestenfalls 50/50 - Deinen Schaden wirst wohl selbst Zahlen müssen.
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Gruß Hans-Jörg
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#5
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Zitat:
oder telefonisch von der Verkehrs-RS-Vers.
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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#6
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Dem würd ich juristisch an den Hals gehen und erst mal die Frage klären ob ein Kfz ohne Bremslicht überhaupt ne Strassenzulassung hat.
Dann ist aber auch ganz klar dass du aus der Nummer nicht komplett raus kommen wirst da man dir unterstellt dass du immer so zu fahren hast dass dein Bremsweg für jegliche auftauchende Gefahren ausreichen muss. Gruß Richi
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran |
#7
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Okay, würde mir ja auch reichen, im Moment sieht es ja so aus das ich auf meinen Schaden sitzen bleibe UND in meiner Haftpflicht hochgestuft werde.
Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#8
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren Geändert von swath (18.07.2013 um 21:11 Uhr)
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#9
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Dagegen sollte Rechtsbeistand helfen. Ich denke aber, ohne Verhandlung wird das nichts.
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Gruß Hans-Jörg
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#10
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Das Defekte Bremslicht wird doch sicher im Polizeiprotokoll genannt.
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Gruß Hans-Jörg
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#11
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Alte Weisheit: Wenns hinten knallt gibts vorne Geld.
Radfahrer haben auch kein Bremslicht.
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Gruss Vestus
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#12
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Hallole,
das mit dem Bremslicht ist hoffentlich per Gutachter belegt. Ansonsten sind zwei Aspekte relevant: - wusste der Fahrerer, dass seine Bremslichter defekt sind? - wie war die konkrete Unfallsituation? War zb. damit zu rechnen, das der Vordermann bremsen könnte? Wie schon geschrieben ist das eine juristische Frage evtl. eben vor Gericht. Die Versicherungen hängen da hinten dran. Dabei wird wohl immer davon ausgegangen, dass der Hintermann zu 100% Schuld ist. Eine Teilung findet allenfalls nach Einzelfallprüfung statt. Entsprechende Gerichtsurteile findest du viele, um dich auf die Diskussionen vorzubereiten. Bspw. hier: http://openjur.de/u/448975.html
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#13
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In der Haftpflicht wird man nicht hochgestuft oder?
Das ist nur bei Kasko
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Gruß Peter |
#14
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Wenn die Versicherung einspringen muss, geht's natürlich in der HP hoch.
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Gruß Hans-Jörg
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#15
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Es wird doch immer über diese Versicherungsbetrüger berichtet, also die Vögel mal durch die Versicherungen überprüfen lassen. Vielleicht war ja auch schon ein Vorschaden an dem Fahrzeug, dass währe aber durch einen Sachverständigen herauszufinden.
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Gruß Peter
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#16
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Haftpflicht = Hochstufung im Schadensfall
Teilkasko = keine Hochstufung Vollkakso = Hochstufung
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Bald wieder vom Oberrhein.
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#17
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Grundsätzlich gilt: § 3 StVO Geschwindigkeit.
IMHO Du müsstest Absicht oder Wissenheiten des Fahres, um den defekten Bremslichtschalter nachweisen. Und das sollte schwer sein. Eine Erstberatung beim Anwalt, liegt bei 150€. Investiere das Geld und Du weißt wo der Hammer hängt, bzw. wie die übliche Rechtsprechung ist. Der Kosten /Nutzen-Faktor muss ja auch im Verhältnis stehen. Edit Ein Vesicherungsfachmann oder Jurist bin ich natürlich nicht, nur ein Kloochschnacker.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (19.07.2013 um 07:16 Uhr) Grund: PS
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#18
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Ich denke mal schon das du ne teil schuld bekommen wirst! Man lernt schon in der Fahrschule das die Geschwindigkeit der Witterung und den Verkehrsverhältnissen angepasst sein sollte.
Wenn ein Kind oder ein Tier (Reh, Kuh, Schaf ) über die Straße rennt bremst du doch auch oder? Der Ausfall einer Bremsleuchte hat auch nichts damit zu tun das ein Fahrzeug keinen Tüv haben muss zu dem Zeitpunkt war die Beleuchtung unter Umständen okay. Und der Ausfall eines Bremslichtschalters betrifft alle Bremsleuchten! In dem Falle hättest du die Polizei rufen müssen und die netten Beamten darauf hinweisen sollen, so das sie vom zerbrochenen Bremslicht Glühbirnen Splitter sichern können.
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Gruß Björn
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#19
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Auffahrunfall - kein Bremslicht
Hallo Marco,
es kommt darauf an, was bewiesen werden kann. Ansonsten wird es schwer, aber nicht aussichtslos. Ein Bekannter von mir befuhr die BAB und vor ihm fuhr ein Fahrzeug aus einer Haltebucht in die Fahrspur ein, an einer Stelle, wo kein Seitenstreifen vorhanden ist. Obwohl der andere Fahrer m. E. nicht so ohne weiteres in den fließenden Verkehr einfahren durfte, bekam der einfahrende Fahrer recht. Hätte ich nie mit gerechnet. Lag vllt. auch mit an dem gegnerischen Anwalt. Der eigene Anwalt sollte m. M. n. ein Experte im Verkehrsrecht sein.
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cul8er Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker! Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.
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#21
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Der andere hat jedenfalls mindestens 25% Mitschuld wegen der allgemeinen Betriebsgafahr!
Diese gilt sobald man mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehr Teil nimmt. Sogar regulär geparkte Fahrzeuge unterliegen dieser allgemeinen Betriebsgafahr. Ich hab da schon mal ganz schön mit Anwalt streiten müssen deshalb. Mir war ne 87 Jährige ohne zu schauen rückwärts aus ner Garage kommend ins Auto gekracht. Dacht der Fall sei klar bis die Gegnerische mir diese allgemeine Betriebsgefahr aufs Auge gedrückt hat. Gruß Richi
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran
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#22
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Wichtig wäre die defekten Bremsleuchten belegbar zu dokumentieren (Polizeibericht?). Zwar muss dann der Vorrausfahrende nicht unbedingt etwas von der Fehlfunktion gewusst haben, aber als Autofahrer hat man für die Verkehrssicherheit des PKWs zu sorgen und diese auch zu kontrollieren.
Dann muss man die eigene Versicherung von dem Unfallhergang in Kentniss setzen. Die Versicherung hat nicht nur die Aufgabe Schäden abzuwickeln sondern auch unberechtigte Forderungen abzuwehren, d.H. deine VS dealt dann mit der VS des Unfallgegeners (ggf. ihm selbst) eine Regelung des Schadens aus, falls nötig auch vor Gericht. Hast du keine Vollkasko musst du das allerdings für die Schäden an deinem Auto ggf. selbst übernehmen. (Persönlich halte ich es aber für relativ unwahrscheinlich auf mehr als halbe/halbe rauszukommen, selbst wenn nachgewiesen werden kann, das die Bremsleuchten ohne Funktion waren. "Jeder" fährt so, aber im Schadenfall hätte halt meist der Hinterherfahrende durch Sicherheitsabstand, Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit den Unfall verhindern können)
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vg Sascha
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#23
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Anzeige wegen vermutlichen Versicherungsbetruges stellen und deine Versicherung informieren
Scheinunfälle sind an der Tagesordnung !
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#24
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Zitat:
Als sie aus der Werkstatt vom Tüv-Termin zurückfuhr, haben noch zwei von drei funktioniert. Ein Tag später nur noch eine, und kurze Zeit später war gar nix mehr... (Dabei hab ich dann auch festgestellt, dass die dritte Bremsleuchte gar nicht mit LED, sondern mit ner schnöden W16W Birne ausgestattet ist...) Muss also nicht zwangsläufig ein provozierter Unfall sein.
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Grüße, Andreas |
#25
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Zitat:
Dann 2te Birne defekt und immer noch kein Handlungsbedarf? ohne Worte....
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gregor
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