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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 18.07.2013, 20:04
Benutzerbild von Snackman
Snackman Snackman ist offline
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Standard Versicherungfachleute gesucht

Folgender Sachverhalt:
Das Auto vor mir macht an ner Kreuzung ne Bremsung, die Bremsleuchten gehen NICHT.
Ich rassel hinten drauf, mein Scheinwerfer und Blinker sind im Mors. Am andern Auto soll ein Schaden von 4000 Euro sein.
Es gibt nen Zeugen.
Jetzt teilt mir die gegnerische Versicheung mit das die meinen Schaden nicht übernehmen.
Meine Frage jetzt:
Hab ich ne Chance das Geld einzuklagen?
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...

Geändert von Snackman (18.07.2013 um 20:52 Uhr)
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  #2  
Alt 18.07.2013, 20:10
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Standard

Moin Marco,

ein Versicherungsfachmann ist nicht der richtige Ansprechpartner,
eine juristische Bewertung sollte hier vorgenommen werden.
__________________
noch einen schönen Tag

Freddy

Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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  #3  
Alt 18.07.2013, 20:21
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Rebell25R Rebell25R ist offline
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die gleiche frage habe ich mir auch schonmal gestellt...
2 mal schon war ein auto vor mir, da hat KEINE der 3 Bremsleuchten funktioniert...
Was ist wenn man da hinten drauf rasselt?!... gilt dann auch: wer auffährt hat Schuld?
__________________

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  #4  
Alt 18.07.2013, 20:50
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MB-Mobil MB-Mobil ist offline
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Bestenfalls 50/50 - Deinen Schaden wirst wohl selbst Zahlen müssen.
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Gruß
Hans-Jörg
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  #5  
Alt 18.07.2013, 20:57
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Folgender Sachverhalt:
Das Auto vor mir macht an ner Kreuzung ne Bremsung, die Bremsleuchten gehen NICHT.
Ich rassel hinten drauf, mein Scheinwerfer und Blinker sind im Mors. Am andern Auto soll ein Schaden von 4000 Euro sein.
Es gibt nen Zeugen.
Jetzt teilt mir die gegnerische Versicheung mit das die meinen Schaden nicht übernehmen.
Meine Frage jetzt:
Hab ich ne Chance das Geld einzuklagen?
ich wuerde mich entweder von der eigener KFZ-Versicherung (via Vers.-Betreuer) beraten lassen,
oder telefonisch von der Verkehrs-RS-Vers.
__________________
8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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  #6  
Alt 18.07.2013, 21:00
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helmle helmle ist offline
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Dem würd ich juristisch an den Hals gehen und erst mal die Frage klären ob ein Kfz ohne Bremslicht überhaupt ne Strassenzulassung hat.
Dann ist aber auch ganz klar dass du aus der Nummer nicht komplett raus kommen wirst da man dir unterstellt dass du immer so zu fahren hast dass dein Bremsweg für jegliche auftauchende Gefahren ausreichen muss.


Gruß
Richi
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran
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  #7  
Alt 18.07.2013, 21:05
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Snackman Snackman ist offline
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Zitat:
Zitat von MB-Mobil Beitrag anzeigen
Bestenfalls 50/50 - Deinen Schaden wirst wohl selbst Zahlen müssen.
Okay, würde mir ja auch reichen, im Moment sieht es ja so aus das ich auf meinen Schaden sitzen bleibe UND in meiner Haftpflicht hochgestuft werde.
Grüße
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Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #8  
Alt 18.07.2013, 21:06
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Es gibt nen Zeugen.
in Deinem Wagen oder ausserhalb ?
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren

Geändert von swath (18.07.2013 um 21:11 Uhr)
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  #9  
Alt 18.07.2013, 21:08
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Dagegen sollte Rechtsbeistand helfen. Ich denke aber, ohne Verhandlung wird das nichts.
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Gruß
Hans-Jörg
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  #10  
Alt 18.07.2013, 21:09
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MB-Mobil MB-Mobil ist offline
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Das Defekte Bremslicht wird doch sicher im Polizeiprotokoll genannt.
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Gruß
Hans-Jörg
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  #11  
Alt 18.07.2013, 21:17
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vestus vestus ist offline
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Alte Weisheit: Wenns hinten knallt gibts vorne Geld.

Radfahrer haben auch kein Bremslicht.
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Gruss Vestus
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  #12  
Alt 18.07.2013, 21:20
horstj horstj ist offline
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Hallole,
das mit dem Bremslicht ist hoffentlich per Gutachter belegt. Ansonsten sind zwei Aspekte relevant:
- wusste der Fahrerer, dass seine Bremslichter defekt sind?
- wie war die konkrete Unfallsituation? War zb. damit zu rechnen, das der Vordermann bremsen könnte?

Wie schon geschrieben ist das eine juristische Frage evtl. eben vor Gericht. Die Versicherungen hängen da hinten dran.
Dabei wird wohl immer davon ausgegangen, dass der Hintermann zu 100% Schuld ist. Eine Teilung findet allenfalls nach Einzelfallprüfung statt. Entsprechende Gerichtsurteile findest du viele, um dich auf die Diskussionen vorzubereiten. Bspw. hier: http://openjur.de/u/448975.html
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  #13  
Alt 18.07.2013, 21:21
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Finmar Finmar ist offline
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In der Haftpflicht wird man nicht hochgestuft oder?
Das ist nur bei Kasko
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Gruß Peter
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  #14  
Alt 18.07.2013, 21:24
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MB-Mobil MB-Mobil ist offline
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Wenn die Versicherung einspringen muss, geht's natürlich in der HP hoch.
__________________
Gruß
Hans-Jörg
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  #15  
Alt 18.07.2013, 21:30
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Finmar Finmar ist offline
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Es wird doch immer über diese Versicherungsbetrüger berichtet, also die Vögel mal durch die Versicherungen überprüfen lassen. Vielleicht war ja auch schon ein Vorschaden an dem Fahrzeug, dass währe aber durch einen Sachverständigen herauszufinden.
__________________

Gruß Peter
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  #16  
Alt 19.07.2013, 06:55
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Zitat:
Zitat von Finmar Beitrag anzeigen
In der Haftpflicht wird man nicht hochgestuft oder?
Das ist nur bei Kasko
Haftpflicht = Hochstufung im Schadensfall
Teilkasko = keine Hochstufung
Vollkakso = Hochstufung
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
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  #17  
Alt 19.07.2013, 07:13
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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15.763 Danke in 5.620 Beiträgen
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Grundsätzlich gilt: § 3 StVO Geschwindigkeit.
IMHO
Du müsstest Absicht oder Wissenheiten des Fahres, um den defekten Bremslichtschalter nachweisen. Und das sollte schwer sein.

Eine Erstberatung beim Anwalt, liegt bei 150€. Investiere das Geld und Du weißt wo der Hammer hängt, bzw. wie die übliche Rechtsprechung ist. Der Kosten /Nutzen-Faktor muss ja auch im Verhältnis stehen.

Edit
Ein Vesicherungsfachmann oder Jurist bin ich natürlich nicht, nur ein Kloochschnacker.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (19.07.2013 um 07:16 Uhr) Grund: PS
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  #18  
Alt 19.07.2013, 08:28
Bastard Bastard ist offline
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Ich denke mal schon das du ne teil schuld bekommen wirst! Man lernt schon in der Fahrschule das die Geschwindigkeit der Witterung und den Verkehrsverhältnissen angepasst sein sollte.
Wenn ein Kind oder ein Tier (Reh, Kuh, Schaf ) über die Straße rennt bremst du doch auch oder? Der Ausfall einer Bremsleuchte hat auch nichts damit zu tun das ein Fahrzeug keinen Tüv haben muss zu dem Zeitpunkt war die Beleuchtung unter Umständen okay. Und der Ausfall eines Bremslichtschalters betrifft alle Bremsleuchten! In dem Falle hättest du die Polizei rufen müssen und die netten Beamten darauf hinweisen sollen, so das sie vom zerbrochenen Bremslicht Glühbirnen Splitter sichern können.
__________________
Gruß
Björn
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  #19  
Alt 19.07.2013, 08:58
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Luger08 Luger08 ist offline
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14.632 Danke in 2.140 Beiträgen
Standard Auffahrunfall - kein Bremslicht

Hallo Marco,

es kommt darauf an, was bewiesen werden kann. Ansonsten wird es schwer, aber nicht aussichtslos.

Ein Bekannter von mir befuhr die BAB und vor ihm fuhr ein Fahrzeug aus einer Haltebucht in die
Fahrspur ein, an einer Stelle, wo kein Seitenstreifen vorhanden ist. Obwohl der andere Fahrer m. E.
nicht so ohne weiteres in den fließenden Verkehr einfahren durfte, bekam der einfahrende Fahrer recht.

Hätte ich nie mit gerechnet. Lag vllt. auch mit an dem gegnerischen Anwalt. Der eigene Anwalt sollte
m. M. n. ein Experte im Verkehrsrecht sein.
__________________
cul8er
Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker!

Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is.
Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann.
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  #20  
Alt 19.07.2013, 09:06
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chrisma chrisma ist offline
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§ 4 Straßenverkehrsordnung und ADAC hilft weiter
__________________
Andreas
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  #21  
Alt 19.07.2013, 10:51
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helmle helmle ist offline
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Der andere hat jedenfalls mindestens 25% Mitschuld wegen der allgemeinen Betriebsgafahr!
Diese gilt sobald man mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehr Teil nimmt.
Sogar regulär geparkte Fahrzeuge unterliegen dieser allgemeinen Betriebsgafahr.
Ich hab da schon mal ganz schön mit Anwalt streiten müssen deshalb.
Mir war ne 87 Jährige ohne zu schauen rückwärts aus ner Garage kommend ins Auto gekracht.
Dacht der Fall sei klar bis die Gegnerische mir diese allgemeine Betriebsgefahr aufs Auge gedrückt hat.

Gruß
Richi
__________________
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  #22  
Alt 19.07.2013, 11:07
WeserW WeserW ist offline
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Wichtig wäre die defekten Bremsleuchten belegbar zu dokumentieren (Polizeibericht?). Zwar muss dann der Vorrausfahrende nicht unbedingt etwas von der Fehlfunktion gewusst haben, aber als Autofahrer hat man für die Verkehrssicherheit des PKWs zu sorgen und diese auch zu kontrollieren.

Dann muss man die eigene Versicherung von dem Unfallhergang in Kentniss setzen. Die Versicherung hat nicht nur die Aufgabe Schäden abzuwickeln sondern auch unberechtigte Forderungen abzuwehren, d.H. deine VS dealt dann mit der VS des Unfallgegeners (ggf. ihm selbst) eine Regelung des Schadens aus, falls nötig auch vor Gericht. Hast du keine Vollkasko musst du das allerdings für die Schäden an deinem Auto ggf. selbst übernehmen.

(Persönlich halte ich es aber für relativ unwahrscheinlich auf mehr als halbe/halbe rauszukommen, selbst wenn nachgewiesen werden kann, das die Bremsleuchten ohne Funktion waren. "Jeder" fährt so, aber im Schadenfall hätte halt meist der Hinterherfahrende durch Sicherheitsabstand, Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit den Unfall verhindern können)
__________________
vg
Sascha
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  #23  
Alt 19.07.2013, 12:07
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Emotion Emotion ist offline
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Anzeige wegen vermutlichen Versicherungsbetruges stellen und deine Versicherung informieren

Scheinunfälle sind an der Tagesordnung !
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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  #24  
Alt 19.07.2013, 12:34
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
Captain
 
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Boot: Sunseeker 28
1.977 Danke in 926 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Anzeige wegen vermutlichen Versicherungsbetruges stellen und deine Versicherung informieren

Scheinunfälle sind an der Tagesordnung !
Ohne Flachs: am Kangoo meiner Frau sind auch innerhalb von 3! Tagen alle Bremsleuchten ausgefallen.
Als sie aus der Werkstatt vom Tüv-Termin zurückfuhr, haben noch zwei von drei funktioniert. Ein Tag später nur noch eine, und kurze Zeit später war gar nix mehr...
(Dabei hab ich dann auch festgestellt, dass die dritte Bremsleuchte gar nicht mit LED, sondern mit ner schnöden W16W Birne ausgestattet ist...)

Muss also nicht zwangsläufig ein provozierter Unfall sein.
__________________
Grüße, Andreas
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  #25  
Alt 19.07.2013, 13:06
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
Ohne Flachs: am Kangoo meiner Frau sind auch innerhalb von 3! Tagen alle Bremsleuchten ausgefallen.
Als sie aus der Werkstatt vom Tüv-Termin zurückfuhr, haben noch zwei von drei funktioniert. Ein Tag später nur noch eine, und kurze Zeit später war gar nix mehr...
...
Also 1te Birne defekt, aber kein Handlungsbedarf?
Dann 2te Birne defekt und immer noch kein Handlungsbedarf?



ohne Worte....
__________________
gregor

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