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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 23.06.2013, 22:36
Benutzerbild von Lotti
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Standard Mieter muss in Knast--was nun?

Moin zusammen, da hier einige schon alles erlebt haben muss ich mal ne Frage loswerden. Einer meiner Mieter wurde gestern abgeholt in U-Haft.
Was mach ich jetzt mit der Wohnung? Die Miete wird er vorraussichtlich nicht mehr zahlen. Muss ich ihm fristgerecht kündigen? Wohin richte ich das Schreiben? Kann er darauf antworten? Zur Wohnungsabnahme wird er wohl auch nicht erscheinen können?
Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation als Betroffener Vermieter oder auch Mieter?
Danke für sinnvolle Antworten
Thomas
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  #2  
Alt 23.06.2013, 23:06
JETSTREAM JETSTREAM ist offline
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  #3  
Alt 23.06.2013, 23:12
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Na herzlichen Glückwunsch! Du hast die üblichen Kündigungsmöglichkeiten, also bei zwei Monatsmieten Rückstand. Dann Kündigung, dann Klage, dann Räumungstitel, dann Räumung, dann Einlagerung der Möbel. Das ist die Version, wenn Dein Mieter uneinsichtig ist.
In den Gefängnissen gibt es aber auch einen Sozialdienst, die sich um so was kümmern und über die kannst Du ihn auch erreichen, wenn Du weißt, wo er einsitzt.
Allerdings kann auch da nichts gegen seinen Willen geschehen, aber vielleicht sieht er ja ein, dass er neben dem Ärger, den er eh schon hat, nicht noch eine Räumungsklage braucht.
Viel Glück!
Peter
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  #4  
Alt 23.06.2013, 23:15
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Moin moin Lotti,
die erste frage ist warum der Untermieter in U-Haft musste? Die nächste ist wie bekommt er Geld? Vom Amt hat er reguläre Einnamen oder ist er Millionenerbe?


Bekommt er vom Amt muss er einen Antrag auf Mietsicherung stellen das wird in der Regel 6 Monate vom Amt gezahlt! Hat er einen Job wird Geld auf sein Konto eingehen so das deine Miete im ersten Monat sicher sein sollte. Wenn du Kaution haben solltest ist auch der nächste Monat gesichert. Du kannst ihm nicht einfach die Kündigung schicken da er nicht gegen euren Mietvertrag verstoßen hat. Alles weitere wird sich zeigen wenn die U-Haft um ist! Entweder er wird Verurteilt oder aber er kommt raus. Was sicher nichts an dem Mietverhältnis ändern wird ist die Kündigung zu schicken da du dich als Vermieter auch an fristen halten musst heißt einen Monat keine Miete Mahnung in der ersten Woche dann musst du ihm zeit geben ich glaube 14 Tage für eine Reaktion dann kommt der nächste schritt noch eine letzte Mahnung dann irgendwann die Kündigung und wenn er nicht Reagieren sollte musst du Klagen das kann bis zu einem Jahr dauern und du musst alles vor ab Zahlen. Ich würde versuchen an deinen Mieter zu schreiben unter seiner neuen Adresse also JVA und dann zu klären wie es weiter gehen soll mit der Wohnung.
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Gruß
Björn
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  #5  
Alt 24.06.2013, 08:42
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Moin, danke erstmal. Der Herr hat(te) eine regelmäßige Arbeit. Seine Miete kam allerdings nicht per Dauerauftrag sondern wurde manuell überwiesen. In Haft kam er, weil er angeblich seinen Chef regelmäßig um Ware erleichtert hat die er dann in eigenem Namen online verkaufte.
Ich muss heute versuchen bei den Ämtern bzw. Behörden in Erfahrung zu bringen wie es weiter geht.
Viele Grüsse
Thomas
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  #6  
Alt 24.06.2013, 08:58
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Ein Freund hatte mal das gleiche Problem. Wir haben das Problem einfach gelöst, in dem wir Kontakt mit seiner Mutter aufgenommen haben.

Sie war froh das Thema so lösen zu können. Die Bude wurde ausgeräumt, der Schlüssel übergeben. fertig.

Ausstehende Miete und eine Nebenkostenendabrechung hat sich mein Kumpel sonst wohin genagelt. Hauptsache die Bude war wieder zur Vermietung frei.

Also vielleicht mal Kontakt mit der Verwandtschaft aufnehmen, sofern bekannt. Anderenfalls Kontakt mit ihm/seinen Anwalt halten, um die Sache entspannt zu lösen. Der hat im Moment andere Probleme und wird sich freuen, keinen Ärger mit dem Vermieter zu haben.
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  #7  
Alt 24.06.2013, 09:00
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Ich vermute einmal, dass momentan sich nix bewegen wird. Der Mieter ist in U-Haft, nicht im Strafvollzug.

Lässt denn das Vergehen auch eine Strafe unterhalb Knast zu?

Solange er hofft, nicht dauerhaft einsitzen zu müssen, dürfte er nicht freiwillig ausziehen.
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John
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  #8  
Alt 24.06.2013, 09:16
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Zitat:
Zitat von JETSTREAM Beitrag anzeigen
Mit der Justiz sprechen, die erleben das ja täglich und wissen wie s weitergeht.
Die Justiz gibt da keine Auskunft, darf sie auch nicht.

Ohne Einverständnis des Häftlings wird nicht mal bestätigt ob eine Person überhaupt dort Gast ist. Ausnahmen gibt es, z. B. bei Personen besonderen öffentlichen Interesses.

Die Idee zur Kontaktaufnahme mit Verwandten ist schon mal gut, ebenso mit dem Anwalt des Häftlings (falls er einen hat und man den in Erfahrung bringt) und / oder dem Sozialdienst der JVA.

Aber zuerst mit dem Mann selbst, der ist ja nicht isoliert sondern "nur" in U-Haft. Er kann Post empfangen, Briefe schreiben und verschicken.

Lotti, wenn Dein Garten mal umgegraben werden sollte, schreibst Du dem Mieter einfach einen Brief in die JVA in der Art wie ....sie müssen auch noch die Schaufel bezahlen die sie kaputt gemacht haben als sie damals bei Nacht und Nebel was in unserem Garten vergraben haben...

Ein paar Tage später kommt eine Hundertschaft und buddelt alles durch...


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  #9  
Alt 24.06.2013, 09:59
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Oh man,
wenn der dafür in U-Haft geht, dann war das aber kein "mal was mitnehmen", sondern eher eine "Gewerbsmäßige Tätigkeit" mit weiteren Personen ....
Versuch rauszubekommen, welchen Anwalt der hat und klär das über den.
Sonst einfach nen "Besuch" beim Mieter beantragen und den direkt fragen.
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  #10  
Alt 24.06.2013, 10:33
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Ja, u. a. die Gerichte in und um Hamburg haben den Ruf, besonders locker mit Einbruchs- und Diebstahldelikten umzugehen und U-Haft bei weitem nicht so häufig wie z. B. in und um München herum anzuordnen.

Aber hat denn der Mieter wirklich U-Haft bis zur Hauptverhandlung zur Vermeidung von Flucht oder Verborgenhaltung bekommen oder ist es nur eine vorläufige Festnahme mit Unterbringung zur Vermeidung von Verdunkelung bis zum Abschluß der Durchsuchungen und akuten Ermittlungen ?

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  #11  
Alt 24.06.2013, 14:17
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Ist die Wohnung zwecks Spurensicherung versiegelt?

Damit hättest Du als Eigentümer gegenüber der ermittelnden Behörde sicherlich ein Auskunftsrecht.
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