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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 22.06.2013, 10:50
Benutzerbild von GriesgramDerGrobe
GriesgramDerGrobe GriesgramDerGrobe ist offline
Captain
 
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Standard Kündigung wegen Beleidigung

Als ob man keine anderen sorgen hat.



Als wir 08.12 in unsere neue Wohnung gezogen sind ist der Vormieter an uns getreten und hat uns vor dem Vermieter gewarnt. Er hält systematisch bei jedem der auszieht die Kaution ein und man muss sie sich einklagen. Dazu gibt es viele versteckte Mangel in der Wohnung.
Wir hab die Mängel auch recht schnell nach dem Einzug gefunden.
Feuchte Wand durch wasserablauf schaden von außen.- hinter der Tapete schimmelt es schon.



Lichtschalter im Flur die nur funktionieren wenn der zweite auf aus gestellt ist. Falsch gekoppelt.
Steckdose die nur eine Attrappe ist.
Da meine Frau zu unserem Einzug hoch schwanger gewesen ist, haben wir noch gewartet mit den Mängelbericht an dem Vermieter. Und haben die schimmlige wand selber schnell bearbeitet.
Was bedeutet. Tapete runter. Schimmel an Wand entfernt. Schimmer Entferner aufgetragen. Wand verspachtelt.
Mittlerweile wohnen wir schon über 6 Monate hier und in der zeit sind weitere 2 Mieter die ausgezogen sind an uns getreten und haben uns vor den Vermieter gewart wegen der Kaution. Leider mussten wir feststellen das die von uns bearbeitete Wand wieder braun Word von der Feuchtigkeit und somit sich wieder Schimmel bilden kann.
Am 13.06 habe ich den Vermieter angeschrieben mit der Bitte um eine Besichtigung wegen diesen Mängeln.
Gestern den 19.6 ist der Vermieter mit dem Hauswart zu ins gekommen wegen der Besichtigung. Er bestritten irgend was machen zu müssen. Lichtschalter müssen nicht funktionieren weil das Haus schon 100 Jahre alt ist und somit auch alte stromleitungen. Lichtschalter müssen wir einbauen. Und die feuchte Wand interessiert ihm nicht. Wir sollen uns melden wenn Schimmel zu sehen ist. Dann sagte er noch was ich eigentlich von ihm will er muss hier nichts machen das ist ein altes Haus. Dann dreht er mir den rücken zu u d geht aus der Wohnung mit den Worten ich soll mit meiner Familie (2 kinder) am besten ausziehen. Darauf hin sagte ich zu ihm das wir nicht ausziehen werden schon aus den Grund das wir ja dann auch unsere Kaution einklagen müssen. Und das es traurig ist das man schon von Mietern gewarnt wird das sie um die Kaution prallen. Für mich grenzt es s hin an betrug sagte ich noch.

Darauf hin sagte der Vermieter zu Hauswart.
Haben sie das gehört. Er hat mich Betrüger genannt, jetzt kann ich ihn raus werfen.

Innerhalb von 2 Stunden stand der Hauswart vor meiner Tür und gab mir ein Brief mit Kündigung.
Begründung. Ich habe ihn schwer beleidigt und hetzt Mieter auf. Was nicht stimmt. Ich habe lediglich gesagt das Mieter an uns treten und uns warnen.
Meine Frau ist fix u d fertig und ich kann ihr auch nicht sagen ob er damit durch kommt. Ich bin der Meinung er hat die Situation provoziert.

Was sagt ihr dazu?
__________________
so long, Tino!

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  #2  
Alt 22.06.2013, 10:55
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Vierzigplus Vierzigplus ist offline
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Ausziehen!

Aber vorher noch alle Register ziehen; suche Dir einen guten Mietrecht-Anwalt!
__________________
Gruß
Stefan
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  #3  
Alt 22.06.2013, 10:58
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Ruhig blut eine Fristlose Kündigung kann er damit nie durchsetzen. Da müsstest du ihm schon mit dem Messer an die Kehle gehen.

Eine Fristgerchte Kündigung ist immer möglich.

in deinem Fall würde ich aufgrund des möglichen Schimmels schon im Hinblick auf die Gesundheit deiner Familie schonmal ne neue Wohnung suchen.

bei http://www.quoka.de/ findet man imemr eine. Da hab ich meine auch inserriert und sie war binnen 24h wieder frishc vermietet.

bei einer Fristgerechten Kündigung erst mal wiederspruch einlegen.

Aber vorher würd ich dir den Gang zum Mieterbund empfehlen.
Die kennen sich aus und haben auch die entsprechenden Anwälte zur Hand welchen du ja bei der Sachlage sicher brauchen wirst.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #4  
Alt 22.06.2013, 11:37
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GriesgramDerGrobe GriesgramDerGrobe ist offline
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Anwalt wird Montag informiert.

Das mitden ausziehen ist nicht so einfach .

Wir haben schon 1,5 Jahre gebraucht um diese Wohnung zu finden. Hier in Berlin ist das alles etwas schwieriger. Dazu haben wir noch ein Baby. Natürlich werde ich ab sofort die Augen offen halten zwecks Wohnung. Aber das kann sich hinziehen.

Gester habe ich eine Stecker in die Steckdose gesteckt und aufeinmal gab es ein großen Knall mit einen fiesen Blitz und die Steckdose war hin. Ich bin sogar der Meinung das der Typ die uralten Stromkabel benutzt. Meiner Meinung darf er das auch nicht.

Alles Kacke gerade.
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  #5  
Alt 22.06.2013, 11:52
Käptn Spärrow Käptn Spärrow ist offline
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Lass dich vom Mieterbund beraten!!!
In Bezug auf die feuchten Wände und die nicht funktionierende Elektrik würde ich auf alle Fälle die Miete mindern( da giebts beim Mieterbund direkt Tabellen für) .In Bezug auf die abgerauchte Steckdose unverzüglich den Vermieter informieren, da ist Gefahr im Verzug, denn wenns dadurch fackeln sollte hast DU sonst die A...karte!!! Nicht an der Steckdose selber fummeln!!!!
__________________
gruss Peter

Das Leben ist kein Ponyhof
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  #6  
Alt 22.06.2013, 12:33
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coolibri coolibri ist offline
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Also wenn man bedenkt was ein Mietstreit an Nerven kostet, würde ich eher ausziehen und mich um das Wohl meiner Familie kümmern. Niemand ist geholfen, wenn Ihr Euch Zuhause in die Haare bekommt nur weil eines Tages die Nerven blank liegen.

Zum zweiten gibt ja nicht den Anschein, dass der Vermieter den Wasserschaden/Schimmel beheben möchte. Das alleine würde mich mit Kind zum sofortigen Auszug bewegen. Mit Schimmel in den 4 Wänden ist nicht zu spaßen...!
__________________
so long, der Thomas...

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  #7  
Alt 22.06.2013, 12:55
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Stejome Stejome ist offline
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Dem Vermieter schriftlich über die Mängel informieren und dann ab sofort in entsprechender Höhe die Miete mindern. Wenn der Vermieter bekannt dafür ist die Kaution einzuhalten, würde ich bei wirksamwerden der Kündigung in entsprechender Höhe die Miete komplett einhalten. Ist zwar nicht erlaubt, aber wen stört das schon wenn der Vermieter die Kaution einhält.
Auf jedenfall Anwalt einschalten und den Mieterbund und diesen Vermieter informieren. Die können dem ganz schön auf die Pelle rücken. Ggfs. schauen ob man was mit dem Ordnungsamt oder Bauamt machen kann. Auf jedenfall versuchen dem Kerl alles an Behörden auf den Hals zu hetzen was geht.
__________________
Viele Grüße
Stefan
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  #8  
Alt 22.06.2013, 13:40
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trance trance ist offline
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Hallo Tino,

wende Dich unbedingt an den Mieterbund bzw. denk je nachdem wie es bei dir finanziell aussieht an die Beantragung von Beratungshilfe beim dem für Dich zuständigen Amtsgericht.
Wenn Beratungshilfe gewährt werden kann, erhältst Du einen Berechtigungsschein mit dem Du Dir einen Rechtsanwalt aussuchen kannst, dieser darf von Dir 10 ,-- (bzw. ab 01.07. evtl. 15,--€) verlangen, den Rest rechnet er über den Berechtigungsschein beim Amtsgericht ab.
Grundsätzlich ist bei der Beratungshilfe die Beratung beim Anwalt und zwar so oft wie notwendig für die Angelegenheit umfasst und in Ausnahmefällen auch die außergerichtliche Vertretung (d.h. der Rechtsanwalt schreibt deinen Vermieter an).

Für den Antrag auf Beratungshilfe ist es am besten Du gehst zum Amtsgericht zum frühesten Beginn des Parteiverkehrs (je nach Amtsgericht ab 08.00 Uhr oder 08.30 Uhr) oder Du vereinbarst einen festen Termin mit der dortigen Rechtsantragstelle.

Ich arbeite an einer Rechtsantragstelle in Bayern, bei uns sind folgende Unterlagen für die Prüfung der Beratungshilfegewährung vorzulegen:
  • Schriftverkehr zum Sachverhalt der Beratungshilfe (bei Dir: Kündigung des Vermieters + mündliche Angaben wie Du sie hier im Thread gemacht hast)
  • Einkomensnachweise: Verdienstnachweise (am besten letzten 3 Monate) und/oder vollständiger Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid, usw.
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate (ungeschwärzt; wenn nicht vollständig muss man sehen, ob die die vorgelegt werden ausreichen, Internetausdruck reicht normalerweise aus, wenn man Kontostand und Zu/Abbuchenen und den Grund sieht)
  • Mietvertrag und Nachweis der tatsächichen Zahlung (z.B. Quittungen, Kontoauszüge)
  • Heizkostenabrechnung und Nachweis der tatsächlichen Zahlungen (z.B. Quittungen, Kontoauszüge); falls die Heizkosten nicht in der Miete als Abschlag enthalten sind
  • Angaben zur Lebens-/Rentenversicherungen (Rückkaufswerte, Kündbarkeit, Entnahme von Beträgen möglich?)
  • Kontoauszug bei Bausparverträgen
  • Sparbücher bzw. Kontoauszüge zu Sparkonten
  • Bei Ratenzahlungen: Angaben zum Gegenstand des Kredites, Nachweis der monatlichen Zahlungen (z.B. Quittungen, Kontoauszüge)
Das sind die häufigsten notwendigen Unterlagen.

Den Antrag "Beratungshilfeantrag" findest Du im Internet.

Bei mir und meinem Kollegen (wir sind nur zu zweit) reicht es wenn die Originalunterlagen mitgebracht werden, da wir gleich prüfen und entscheiden, also wenn die Voraussetzungen vorliegen gleich den "Berechtigungsschein" aushändigen.
Wie es bei deinem Amtsgericht ist und welche Unterlagen dort vorzulegen sind am besten dort nachfragen.

Persönliche Vorsprache hat den Vorteil, dass Du weißt was gebraucht wird und ob es geht und Du nicht lange warten mußt.

Falls Du Fragen hierzu hast wende Dich ruhig per PN bei mir.

Gruß
Sonja
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  #9  
Alt 22.06.2013, 14:04
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Das ist genau der Grund warum ich meine Wohnungen nach 25 Jahre Vermietstress verkauft habe. ⚡

Meine Rechte als Vermieter wurden die letzten Jahre sehr beschnitten, bzw der Mieter bestimmte teilweise über mein Eigentum. Das fand ich dann dich sehr bedenklich.
Nun ist alles weg, ich zahle gerne mehr Steuern dafür, aber genau diese Streitigkeiten bleiben mir erspart!
👍

Wünsche Griesgram und der jungen Familie viel Erfolg!

Nicht alle Vermieter sind so schlecht und Wucherer wie ich 😂😂😂
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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  #10  
Alt 22.06.2013, 14:06
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trance trance ist offline
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Zitat:
Zitat von Style Beitrag anzeigen

Nicht alle Vermieter sind so schlecht und Wucherer wie ich 😂😂😂

Ich glaube Du wolltest das so schreiben

"Nicht alle Vermieter sind so schlecht und Wucherer, wie ... "

Gruß
Sonja
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  #11  
Alt 22.06.2013, 16:28
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Style Style ist offline
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Nee, ich stehe zu meinen Taten!

Von nix kommt nix
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  #12  
Alt 22.06.2013, 17:04
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Warmduscher Warmduscher ist offline
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Zitat:
Zitat von GriesgramDerGrobe Beitrag anzeigen
Als wir 08.12 in unsere neue Wohnung gezogen sind ist der Vormieter an uns getreten und hat uns vor dem Vermieter gewarnt. Er hält systematisch bei jedem der auszieht die Kaution ein und man muss sie sich einklagen.
Was mit dem Vormieter und bei anderen Mietern war ist für Euer Mietvertragsverhältnis grundsätzlich mal unerheblich.

Zitat:
Gestern den 19.6 ist der Vermieter mit dem Hauswart zu ins gekommen wegen der Besichtigung. Er bestritten irgend was machen zu müssen. Lichtschalter müssen nicht funktionieren weil das Haus schon 100 Jahre alt ist und somit auch alte stromleitungen.
Da irrt er. Es gibt sogar einige Urteile nach welchen der Wohnungsvermieter eine nach heutigen Anfordernissen ausgelegte und funktionstüchtige (und natürlich sichere) elektrische Anlage gewährleisten muß.

Zitat:
Lichtschalter müssen wir einbauen.
Das wäre nur dann so, wenn Ihr es ausdrücklich und individuell vereinbart hättet.

Zitat:
Und die feuchte Wand interessiert ihm nicht.
Wenn die Wand so feucht ist das man baufachlich von einem Mangel sprechen kann muss es ihn interessieren. Mängel und Schäden sind erst einmal Sache des Vermieters. Natürlich gibts Ausnahmen, aber bei baulichen Mängel in der Art kaum.

Zitat:
Dann sagte er noch was ich eigentlich von ihm will er muss hier nichts machen das ist ein altes Haus. Dann dreht er mir den rücken zu u d geht aus der Wohnung mit den Worten ich soll mit meiner Familie (2 kinder) am besten ausziehen. Darauf hin sagte ich zu ihm das wir nicht ausziehen werden schon aus den Grund das wir ja dann auch unsere Kaution einklagen müssen. Und das es traurig ist das man schon von Mietern gewarnt wird das sie um die Kaution prallen. Für mich grenzt es s hin an betrug sagte ich noch.

Darauf hin sagte der Vermieter zu Hauswart.
Haben sie das gehört. Er hat mich Betrüger genannt, jetzt kann ich ihn raus werfen.
Das Du wörtlich gesagt hast "es grenzt an Betrug" (wenn es stimmt das er grundsätzlich Kautionen rechtswidrig einbehält) dann ist das keine Beleidigung und er kann Euch weder ordentlich noch außerordentlich fristlos kündigen.

Wenn Du gesagt hättest "sie sind ein Betrüger" oder "sie Betrüger" sähe das anders aus.

In der von Dir geschilderten Situation kann man aber durchaus von Provokation und Affekt sprechen, die meisten Richter würden wohl sagen das eine Abmahnung reicht und keine Kündigung gerechtfertigt ist.

Zumal es noch ein Art Entschuldigung gibt in der Du richtigstellst, das Du eben nicht gesagt hast "sie sind ein Betrüger" oder "sie Betrüger", sondern Du nur gesagt hast "es grenzt an Betrug wenn es stimmt das Sie grundsätzlich Kautionen rechtswidrig einbehalten". Die Richtigstellung sollte baldmöglichst und nachweisbar erfolgen !

W
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  #13  
Alt 22.06.2013, 19:07
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Konsul Konsul ist offline
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Hey Tino,

oh mann, so was regt einen auf.

Hast Du noch Kontakt zu den ehemaligen Mietern?
Ich denke wenn es zu einem Rechtstreit kommen sollte, und sei es nur später über die einbehaltene Kaution, könnte es hilfreich sein, wenn Du Leute in der Hinterhand hast, die das auch bestätigen können bzw. sonstige hilfreiche Angaben machen können. Auf jeden Fall ab jetzt alle Mängel dokumentieren mit Fotos, Datum etc. und noch viel wichtiger - ALLE Mängel schriftlich im Beisein von Zeugen dem Vermieter melden, immer mit der Aufforderung zur Beseitigung, sonst dreht der nacher den Spieß noch um und hat nachher evtl. doch was in der Hand um die Kaution einzubehalten. Aber das wird Dir eine Beratungsstelle sicher besser erklären können als ich mit meinem gefährlichen Halbwissen.
Ich wünsch Dir viel Erfolg, auch bei der Wohnungssuche!
__________________
Liebe Grüße,

Jörg


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  #14  
Alt 22.06.2013, 21:08
JohnB JohnB ist offline
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(Ironie an)

Ich würde mir den billigsten Rechtsrat holen. Geh' auf keinen Fall zu einem erfahrenen Fachanwalt für Mietrecht, der von seiner Arbeit auch leben kann. Such Dir möglichst eine Beratungsstelle, die kostenlos arbeitet.

Was kostet schon ein Umzug?
(Ironie aus)
__________________
Beste Grüße

John
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  #15  
Alt 23.06.2013, 06:08
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Molly Malone Molly Malone ist offline
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Ja, Fotos sind wichtig! Eine Tageszeitung beweist die Zeit der Aufnahme vor Gericht. Wenn er wieder zur Besichtigung kommt, auch immer einen Zeugen dabei haben!

Kalli
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"Der schwarze Schwamm!"
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  #16  
Alt 24.06.2013, 10:11
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Erposs Erposs ist offline
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Wegen so einem Mist bin ich Hauseigentümer im Berliner Umland geworden. Mittlerweile zahle ich auch weniger fürs Haus als für die Mietwohnung. Ist vielleicht auch eine Alternative für Euch. Muß ja nicht gleich ein Neubau sein, mein Haus ist über 100 Jahre alt. Das Mietshaus war auch nicht jünger.
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Gruß, Jörg!
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  #17  
Alt 24.06.2013, 10:38
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Die Nadel Die Nadel ist offline
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Nur mal so als Tip:
wenn ihr die Miete kürzt ist das ok, aber sobald die Summe der einbehaltenen Mieten bei 2 Monatsmieten angekommen ist, kann euch der Vermieter fristlos kündigen und ne Räumungsklage anstreben. Und da wird´s dann eng für euch wegen dieser dann insgesamt 2 nicht gezahlten Monatsmieten.
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  #18  
Alt 24.06.2013, 10:55
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GriesgramDerGrobe GriesgramDerGrobe ist offline
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erstmal Danke für Euren Rat.

Ich werde auf jeden Fall nicht gleich die Miete mindern. Bevor ich das mache wird sich das mal ein Anwalt anschauen.

Dazu kommt noch!

Gestern habe ich einen Stecken in die Steckdose gesteckt. Und auf einmal hat es einen großen Knall und Blitz gegeben. Danach hat die Steckdose nicht mehr Funktioniert.

Ich sitze hier gerade und warte auf einen Elektriker der einen Strom Check bei uns macht.

Ich ahne Schlimmes!
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  #19  
Alt 24.06.2013, 11:11
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Warmduscher Warmduscher ist offline
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Naja, der richtige Weg wäre auch hier die defekte Steckdose beim Vermieter zu reklamieren. So wirst Du evtl. auf der Elektrikerrechnung sitzenbleiben.

Für den Nachweis von elektrischen Mängeln ist natürlich ein E-Check-Bericht hilfreich.

W
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keine Sau
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  #20  
Alt 24.06.2013, 11:15
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Mucke Mucke ist offline
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ich hätte mir das mit der Wand an deiner Stelle auch geklemmt.Ist macht immer ein schlechtes Bild wenn man schon selber etwas "gepfuscht" hat...
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Semper Fidelis
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  #21  
Alt 24.06.2013, 11:31
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Mizeca Mizeca ist offline
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Hi Tino,

wenn Dir die Gesundheit deiner Kinder am Herzen liegt verschwinde aus dieser Wohnung.
Grade dem Säugling kann der Schimmel ziemlich auf die Gesundheit schlagen.

Meine Kinder sind auch in einem sehr alten Haus groß geworden, es war eine tolle Wohnung, leider versteckte sich hinter den Wänden Schimmel.

Meine beiden Jungs haben, vermutlich von diesem versteckten Schimmel, Asthma bekommen. Atemwegserkrankung sind typisch für Kinder, die in Schimmelhäusern aufwachsen.
Nach dem Auszug hat sich die Atmung der Jungs deutlich verbessert, jedoch werden sie ihre Inhaler ihr Leben lang nutzen müssen...wir sind leider zu spät ausgezogen, bzw. haben den Schimmel zu spät bemerkt.

Mach bitte nicht den gleichen Fehler.
__________________
Nördliche Grüsse

Ralf
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  #22  
Alt 24.06.2013, 12:04
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GriesgramDerGrobe GriesgramDerGrobe ist offline
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Das nennt man Gefahr in Vollzug. Meine Frau war bei einzug hoch Schwanger gewesen.

Dennoch Ärger ich mich darüber das ich das gemacht habe.

Also! Elektriker war nun da.

Er hat einen Bericht geschrieben worin Steht,

Im Bad fehlen Diverse Schutzschalter
und Wechselschalter ist Defekt.
Teilweise altes Kabelsystem mit Stoff-Ummantelung.

Hm"!
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  #23  
Alt 24.06.2013, 12:10
bubyberliner bubyberliner ist offline
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Hallo tino ich komme auch aus Köpenick ;)war bis vor kurzen auch auf wohnungs suche Gehe ma zur degewo in der Bahnhofstraße die haben viele und schöne Wohnungen und wenn nicht Bahnhofstraße Ecke seelenbinderstr der Wohnung Beamten Verein
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  #24  
Alt 24.06.2013, 12:15
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GriesgramDerGrobe GriesgramDerGrobe ist offline
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Hallo tino ich komme auch aus Köpenick ;)war bis vor kurzen auch auf wohnungs suche Gehe ma zur degewo in der Bahnhofstraße die haben viele und schöne Wohnungen und wenn nicht Bahnhofstraße Ecke seelenbinderstr der Wohnung Beamten Verein
Hey danke! Aber ich wohne auf dem Kurfürstendamm in Charlottenburg.

Köpenick ist meine Heimat! muss ich mal oben ändern. Kann aber auch sein das ich so Stolz bin ein Ossi zu sein! und das oben nicht änder!
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  #25  
Alt 24.06.2013, 14:13
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Also! Elektriker war nun da.

Er hat einen Bericht geschrieben worin Steht,

Im Bad fehlen Diverse Schutzschalter
und Wechselschalter ist Defekt.
Teilweise altes Kabelsystem mit Stoff-Ummantelung.
Tja, mit "diverse Schutzschalter" ist der FI (Fehlerstromschutzschalter bzw. RCD) gemeint. Dieser ist (seit wann genau weiss ich nicht) inzwischen auf jeden Fall in Bädern vorgeschrieben bzw. gefordert.

Das alte Leitungssystem besteht aus gewebe/teerisolierten massiven Aluminium-Leitern, brandgefährlich da die Leitungsverbindungen sicherlich einen zu hohen Übergangswiderstand haben. Ausserdem sind die Leitungen in der Regel in innen mit Teerpappe isolierten Abzweigdosen verklemmt bzw. in derart isolierten Leerrohren verlegt. Die heutzutage benötigte elektrische Leistung für Elektrogeräte kann ein solches Leitungsnetz nicht mehr liefern, mal ganz abgesehen von den dort verwendeten Sicherungen. (Meist Schraubautomaten, sehr oft mit viel zu hoher max. Strombelastbarkeit).

Ich sehe, zumindest mit den derzeitigen Informationen akute Gefahr für Euch in dieser Wohnung. Eigentlich müsste Dein Elektriker die Sache dem Stromversorger melden und dieser die Anlage umgehend stillegen.

Um wieder auf die rechtliche Seite zu kommen:

Ein Mietvertrag kann nur über eine bewohnbare Mietsache zustande kommen. (Bewohnbarkeit/Nutzbarkeit ist Vertragsgrundlage).

Damit hätte der Vermieter u. U. (wahrscheinlich sogar) arglistig einen einer wesentlichen Vertragsgrundlage entbehrenden Mietvertrag mir Dir abgeschlossen.

....mal ganz abgesehn davon, dass der Vermieter bei jeglichem durch die mangelhafte Elektroinstallation hervorgerufenen Personen und/oder Sachschaden voll in der Haftung ist.

Offensichtlich ist dem Vermieter dieser Sachverhalt nicht bewusst, sonst würde er sicherlich nicht so handeln. Oder aber er ist gänzlich merkbefreit.
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