![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
![]()
Hallo,
ich bin seit einer Woche stolze Motorbootbesitzerin und demzufolge noch sehr neugierig, wenn es um das Thema Boot geht. Meine erste Frage an euch- wo muss ich mein Boot anmelden? Ich habe verschiedene Meinungen gehört- ADAC oder WSA? Mein Motorboot ist 4,65m lang und 2m breit mit einem 65PS Motor. Was ist noch ganz wichtig und sollte unbedingt beachtet werden? Ich bin für alle Hinweise dankbar.... Gruss Red Bandit |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Moin
Auch wenn gleich die große Diskussion wieder beginnt ![]() ![]()
__________________
Gruß, Jörg ![]()
|
#3
|
||||
|
||||
![]()
Das WSA kennzeichen kostet einmalig gebühr, ist unbegrenzt gültig und wird EU weit annerkannt.
Das ADAC/DMYV Kennzeichen (IBS) kostet, wenn du nur Innerhalb Deutschland fährst auch nur einmalig, wenn du außerhalb Deutschlands fahren willst must du es alle 2 Jahre Verlängern lassen. Die Verlängerung kostet ungefähr so viel wie die Zulassung beim WSA Jetzt kannst du selbst entscheiden.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
|
#4
|
||||
|
||||
![]()
WSA ist eine einmalige Anmeldung, danach kostenlos, ADAC oder DMYV (internationaler Bootsschein) ist nur zeitlich begrenzt gültig, kommen also alle 2 Jahre Kosten dazu (war zumindest früher so). Beim WSA kannst Du dir eine Anmeldestelle aussuchen, muss nicht das WSA deines Heimatrevieres sein. Anmeldung dort geht telefonisch und per pdf Formular, nach Überweisung der Gebühren bekommst Du die Papiere. Wir (Ruhrgebietler) haben seit Jahren ein Emder Kennzeichen, die waren einfach so nett und freundlich zu uns.
Jürgen
__________________
Slow down, you move too fast.......
|
#5
|
||||
|
||||
![]()
Kommt auf die näheren Umstände an. Wird nur deutsche Küste gefahren, ist keine Anmeldung nötig. Wenn binnen gefahren wird, reicht WSA und für manches Ausland auch. Ansonsten braucht man den IBS oder das Flaggenzertifikat. Letzteres lohnt sich, wenn man sein Boot über mehr als 5 Jahre behalten will.
|
#6
|
||||
|
||||
![]()
Hallo, ich würde an Deiner Stelle das WSA Kennzeichen für bummelige 18,-€ nehmen. Einmalig und fertig. Hier ein bischen was zu lesen:
Kennzeichnungspflicht von Kleinfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen Es gibt verschiedene Möglichkeiten sein Fahrzeug zu kennzeichnen. Im Binnenbereich regelt dies die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BSchStrO). Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge sind alle Kleinfahrzeuge (>20m Länge) mit einer Motorleistung von mehr als 2,21 kW. Ausgenommen sind: - Ruderboote, Beiboote, die mit Muskelkraft bewegt werden. - Segelboote ohne Motor bis zu einer Länge von 5,5m. - Motorboote bis 2,21 kW. Der Eigner einer Kleinfahrzeugs kann sich entscheiden, ob er ein amtliches Kennzeichen oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen beantragt und führt. Amtliche Kennzeichen sind u.a.: - Kennzeichen der Wasser- und Schifffahrtsämter (WSA). - Binnenschiffsregistierung im Binnenschiffsregister.* Amtlich anerkannte Kennzeichen sind: - Internationaler Bootsschein (IBS) des DMYV, DSV oder ADAC. - andere anerkannte Kennzeichen der verschiedenen Bundesländer. Außnahme Wassermotorräder (Jetski): Diese müssen immer ein amtliches Kennzeichen tragen! Die jeweiligen Kennzeichen müssen gut sichtbar an beiden Bug- oder Heckseiten oder am **Spiegelheck angebracht sein. Die Buchstaben (lateinisch) und Ziffern (arabisch) müssen mindestens 10 cm hoch und dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein. *Hinweis: Schiffe mit mehr als 10 m³ müssen im Schiffsregister eingetragen werden. ** In Holland reicht nur am Heck nicht aus, hier muß die Kennzeichnung an beiden Seiten angebracht sein. Quelle: http://www.zalu.de/rund-um-sport-ber...dem-rhein.html Viele Grüße Christian
__________________
"Rot im Sinne dieser Verordnung ist nicht grün, sondern gelb oder blau" ![]() www.zalu.de |
#7
|
||||
|
||||
![]()
Vielen Dank für die ausführlichen Infos. Ich denke, dass ich zum WSA gehe und mein Boot da anmelde.
Als ich das jetzt alles so gelesen habe, kam mir ja auch wieder die "Erleuchtung", da das auch Fragen waren, die bei der Prüfung zum Sportbootführerschein-Binnen- vorkamen. ![]() Also nochmals Danke!
|
#8
|
||||
|
||||
![]() Für die Anmeldung benötigst du deinen Personalausweis und einen Eigentumsnachweis für Boot und Motor (i. d. R. den Kaufvertrag). Wenn dein Boot oder Motor nach dem 16.8.1998 gebaut wurde oder erstmalig in der EU in Verkehr gebracht worden ist, benötigst du noch die CE-Konformitätserklärung. Solltest du vom Vorbesitzer einen Ausweis erhalten haben, muss dieser bei der Neuanmeldung abgegeben werden: "bisheriges Kennzeichen : z.B. eines Wasser- und Schifffahrtsamtes oder vom ADAC, DMYV, DSV oder Landratsamt. Auch Ausländische Kennzeichen sind anzugeben. Original Ausweise der Wasser- und Schifffahrtsämter sind immer den Antrag beizufügen" . Weitere Hinweise zur Anmeldung beim WSA findest du hier (ist der aktuelle Antrag von www.wsv.de): http://www.wsv.de/service/formblaett...nfahrzeuge.pdf
__________________
Viele Grüße Thomas |
#9
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
__________________
Gruß Sascha |
#10
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Das kann natürlich gut möglich sein. Muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich habe auch früher schon zu meinen AB-Zeiten immer beides eingetragen. Wenn man nicht hinfahren möchte und sich etwas ändert, kann man auch den Änderungsantrag per Post ans WSA senden (zusammen mit dem alten Bootsausweis und für diese Zeit eine Kopie vom Bootsausweis beim Bootfahren mitnehmen). Man bekommt dann den geänderten per Post gesandt (hatte ich auch schon mal).
__________________
Viele Grüße Thomas |
#11
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() und Flaggenzertifikat bei 4,65 m ![]() Spatzenbekämpfung mit interkontinentalen Atomraketen ist sicher auch sehr effektiv ![]() Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#12
|
||||
|
||||
![]() Hallo Sascha, in anderen Threats hier im ![]() Es musste wohl auch schon mal jemand 20 € an die WSP bezahlen, weil der Hilfsmotor nicht eingetragen war. Ist auch hier nachzulesen: https://www.elwis.de/Freizeitschifff.../07/index.html § 7 Antrag (1) Der Eigentümer des Kleinfahrzeugs hat ein amtliches Kennzeichen bei einem Wasser- und Schifffahrtsamt oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen bei einer der in § 5 genannten Organisationen zu beantragen. (2) Der Antrag muss enthalten:
(3) Bei einem Kleinfahrzeug, das auch § 1 Absatz 2 und 3 der Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten vom 9. Juli 2004 (BGBl. I Seite 1605), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I Seite 2178) unterliegt und als
__________________
Viele Grüße Thomas
|
#13
|
|||
|
|||
![]()
Ich schrieb "oder" nicht "und". Eins von beiden reicht völlig aus. Gebraucht wird nur eines davon in Ländern, in denen das WSA-Kennzeichen nicht zuverlässig akzeptiert wird.
|
#14
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Kurt hallo Lutz,
die Diskussion, ob ein IBS zwingend im Ausland benötigt wird oder der WSA-Bootsausweis ausreicht, kommt immer wieder mal hoch hier im ![]() Nach Aussage des WSA in Bingen ist der WSA-Ausweis auf jeden Fall für maximal 8 Wochen im Jahr auch im europäischen Ausland gültig (Belege in Form von Gesetzestexten oder Verordnungen konnte mir dazu aber noch keiner nennen ![]() In den Bestimmungen einiger Länder ist wohl der IBS als erforderliches Dokument angegeben. Tatsächlich hat man sich vor Ort bisher aber auch immer mit dem WSA-Ausweis beim Hafenmeister/Ortsbehörde einschreiben können. Von daher haben wohl alle ein wenig recht und es mit dem WSA-Ausweis bisher keine Probleme gegeben ![]()
__________________
Viele Grüße Thomas |
#15
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
1. Wozu braucht man den IBS? 2. Flaggenzertifikat bei 4.65 m? In welchen Ländern wird denn dass WSA-Kennzeichen nicht zuverlässig akzeptiert ![]() Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#16
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() innerhalb der EU muss es ja eigentlich akzeptiert werden, da es das einzige amtliche Kennzeichen ist. Selbst das Flaggnzertifikat ist ja nur ein amtlich annerkanntes Zertifikat
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#17
|
||||
|
||||
![]()
Eben, Red Bandit hat in Potsdam ein Boot mit 4,65m Länge
![]() Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#18
|
|||
|
|||
![]()
Es kann dort Probleme geben, wo ein Eigentumsnachweis verlangt wird und der örtliche Beamte darauf besteht. Anders als IBS und Flaggenzertifikat ist das WSA-Kennzeichen kein solcher. Flaggenzertifikat ist auf Dauer billiger als IBS, auch für 4,65 m. Nur wer sein Boot weniger als 6 Jahre behält, ist mit dem IBS günstiger dran.
|
#19
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
am günstigsten ist man immer noch mit dem WSA dran. einmalig 18€ und gut ist.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#20
|
||||
|
||||
![]()
Warum ist der IBS ein Eigentumsnachweis und das WSA-Kennzeichen nicht, wo steht das geschrieben
![]() Was sagt denn "Vor- und Familienname, geboren am, Anschrift ... sein/ihr Kleinfahrzeug..." aus wenn nicht: "Das Kleinfahrzeug mit diesem Kennzeichen ist Eigentum von Vor- und Familienname, geboren am, wohnhaft in." ![]() Nennt doch bitte einen belgbaren Fall, wo jemand mit dem WSA-Kennzeichen den Zonk hatte ![]() Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
|
#21
|
||||
|
||||
![]()
dem stimm ich 100% zu.
Ich denke auch das das WSA Kennzeichen auch ein Eigentumsnachweis ist. Es muss ja wie unter 4 zu lesen auch umgemeldet werden bei EIgentumswechsel usw.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#22
|
|||
|
|||
![]()
Ich meine, es hängt damit zusammen, dass der WSA-Schein nur auf Deutsch beschriftet ist.
|
#23
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Im Zuge der gegenseitigen Annerkennung von Kennzeichen innerhalb der EU muss es eigentlich annerkannt werden. Wenn jemand einen Fall schildern kann wo es nicht annerkannt wurde dann her damit ansonsten ist alles Spekulation. Selbst in Kroatien ist mir kein Fall bekannt wo es nicht annerkannt wurde obwohl Kroatien ja noch nicht in der EU ist. Udn wir haben hier viele Kroatienfahrer. an der Frazösischen Küste ist laut DMYV der IBS vorschrift. Allerdings war von unserem Club vor 2 oder drei jahren ein Boot dort unten (Von Germersheim bis Empuria Brava) und hatte mit dem WSA Kennzeichen keine Probleme.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
|
#24
|
|||
|
|||
![]()
Empuria Brava ist aber auch nicht in Frankreich.
|
#25
|
||||
|
||||
![]()
__________________
Gruß, Jörg ![]()
|
![]() |
|
|