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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wenn im Arbeitsvertrag ne festgesetzte Stundenzahl steht, meinetwegen um ne Zahl zu nennen 160.
Und ne tägliche Regelarbeitszeit von 8 Stunden. Und dann ist im Monat nen Feiertag. Wie wird das dann gerechnet? Für den Feiertag 8 Stunden aus Konto und die anfallenden Überstunden auch? Oder zählt der Feiertag nicht mit seinen Stunden zum Konto und ich hab einfach Pech gehabt? Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]() |
#2
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#3
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Hallo,
Ich kenne es so das der Feiertag mit einem normalen Arbeitstag verrechnet wird. D.h. Dem Stundenkonto für die Wochenstunden werden dann zb 8 h dazu gerechnet. Ähnlich wie bei Urlaub. Oder meinst Du wenn Du am Feiertag arbeiten musst ?? MfG Tobias
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#4
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In den meisten Tarifverträgen gibt es für Feiertagsarbeit erhöhte Stundenlöhne.
sea u in denmark
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#5
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Ich kenne das aus unserem 4-Schichtsystem so, dass für einen Feiertag, der NICHT auf einen Sonntag fällt und wo gearbeitet wird, 150% Zuschlag bezahlt witd. Dem Stundenkonto wird nichts zusätzlich gutgeschrieben, da sowieso schon 8 (?) Std. Gutschrift zu Buche stehen.
Schönes Beispiel sind immer wieder Ostersonntag und Ostermontag. Wenn an diesen Tagen gearbeitet werden muß, sieht das wir folgt aus:
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Gruss von Haus zu Haus Klaus
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#6
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![]() Zitat:
um deine Frage beantworten zu können müssten wir vorerst mal wissen im welchem Arbeitszeitmodell du arbeitest und ob dein Betrieb eine Ausnahmegenehmigung für ein kontinuierliches Schichtsystem hat und ob die Gehatls- oder Lohnempfänger bist.
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]()
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#7
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Für mich bedeutet ein Feiertag einfach einen Verdienstausfall, gezahlt werden lediglich geleistete Stunden.
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gregor ![]()
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#8
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Was ist ein Feiertag
![]() Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#9
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Das sind die Tage, wo Du nicht vom Büro aus in BF gucken kannst.
![]() Böse Zungen behaupten ja, ich gehe nur zum Surfen ins Büro. Aber das stimmt gar nicht. ![]() Ich telefoniere nämlich auch ganz gerne. ![]() Sonst gibt es an Feiertagen 100% Zulage für die geleistete Arbeit.
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Gruß Ingo
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#10
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Um zu präzisieren:
Es geht um Feiertage an denen nicht gearbeitet wird. Ich mache aber viele Überstunden, und deswegen die Frage ob die rechnerischen 8 Stunden vom Feiertag auch noch aufs Konto kommen. Ausbezahlt werden die gesammelten Stunden sowieso nicht. Nur in Freizeit abgegolten. Toll, ich kann schon nen ganzen Monat frei machen... Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]() |
#11
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![]() Zitat:
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Gruss von Haus zu Haus Klaus
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