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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 09.05.2013, 20:13
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Snackman Snackman ist offline
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Standard Überstundenabrechnung, mal ne Frage dazu

Wenn im Arbeitsvertrag ne festgesetzte Stundenzahl steht, meinetwegen um ne Zahl zu nennen 160.
Und ne tägliche Regelarbeitszeit von 8 Stunden.
Und dann ist im Monat nen Feiertag. Wie wird das dann gerechnet?
Für den Feiertag 8 Stunden aus Konto und die anfallenden Überstunden auch?
Oder zählt der Feiertag nicht mit seinen Stunden zum Konto und ich hab einfach Pech gehabt?
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #2  
Alt 09.05.2013, 20:36
makana makana ist offline
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Feiertage werden wie folgt abgerechnet:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zuschla...nd_Nachtarbeit
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  #3  
Alt 09.05.2013, 20:37
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Hallo,
Ich kenne es so das der Feiertag mit einem normalen Arbeitstag verrechnet wird. D.h. Dem Stundenkonto für die Wochenstunden werden dann zb 8 h dazu gerechnet. Ähnlich wie bei Urlaub.

Oder meinst Du wenn Du am Feiertag arbeiten musst ??

MfG Tobias
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  #4  
Alt 09.05.2013, 20:49
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In den meisten Tarifverträgen gibt es für Feiertagsarbeit erhöhte Stundenlöhne.

sea u in denmark
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  #5  
Alt 10.05.2013, 05:03
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Ich kenne das aus unserem 4-Schichtsystem so, dass für einen Feiertag, der NICHT auf einen Sonntag fällt und wo gearbeitet wird, 150% Zuschlag bezahlt witd. Dem Stundenkonto wird nichts zusätzlich gutgeschrieben, da sowieso schon 8 (?) Std. Gutschrift zu Buche stehen.

Schönes Beispiel sind immer wieder Ostersonntag und Ostermontag.
Wenn an diesen Tagen gearbeitet werden muß, sieht das wir folgt aus:
  • Ostersonntag: 100% Zuschlag plus Stunden auf das Zeitkonto
  • Ostermontag: 150% Zuschlag, keine Zeitgutschrift (Es sei denn, man arbeitet mehr als die reguläre tägl. Arbeitszeit).
hth
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Gruss von Haus zu Haus

Klaus
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  #6  
Alt 10.05.2013, 05:36
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Wenn im Arbeitsvertrag ne festgesetzte Stundenzahl steht, meinetwegen um ne Zahl zu nennen 160.
Und ne tägliche Regelarbeitszeit von 8 Stunden.
Und dann ist im Monat nen Feiertag. Wie wird das dann gerechnet?
Für den Feiertag 8 Stunden aus Konto und die anfallenden Überstunden auch?
Oder zählt der Feiertag nicht mit seinen Stunden zum Konto und ich hab einfach Pech gehabt?
Grüße

um deine Frage beantworten zu können müssten wir vorerst mal wissen im welchem Arbeitszeitmodell du arbeitest und ob dein Betrieb eine Ausnahmegenehmigung für ein kontinuierliches Schichtsystem hat und ob die Gehatls- oder Lohnempfänger bist.
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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  #7  
Alt 10.05.2013, 06:00
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Für mich bedeutet ein Feiertag einfach einen Verdienstausfall, gezahlt werden lediglich geleistete Stunden.
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  #8  
Alt 10.05.2013, 06:06
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lachshunter lachshunter ist offline
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Was ist ein Feiertag???


Gruß, Frank.
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  #9  
Alt 10.05.2013, 06:15
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Was ist ein Feiertag???
Das sind die Tage, wo Du nicht vom Büro aus in BF gucken kannst.


Böse Zungen behaupten ja, ich gehe nur zum Surfen ins Büro.
Aber das stimmt gar nicht.
Ich telefoniere nämlich auch ganz gerne.

Sonst gibt es an Feiertagen 100% Zulage für die geleistete Arbeit.
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Gruß Ingo
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  #10  
Alt 10.05.2013, 07:13
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Um zu präzisieren:
Es geht um Feiertage an denen nicht gearbeitet wird.
Ich mache aber viele Überstunden, und deswegen die Frage ob die rechnerischen 8 Stunden vom Feiertag auch noch aufs Konto kommen.
Ausbezahlt werden die gesammelten Stunden sowieso nicht. Nur in Freizeit abgegolten. Toll, ich kann schon nen ganzen Monat frei machen...
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #11  
Alt 10.05.2013, 07:36
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Um zu präzisieren:
Es geht um Feiertage an denen nicht gearbeitet wird.
Ich mache aber viele Überstunden, und deswegen die Frage ob die rechnerischen 8 Stunden vom Feiertag auch noch aufs Konto kommen.
Ausbezahlt werden die gesammelten Stunden sowieso nicht. Nur in Freizeit abgegolten. Toll, ich kann schon nen ganzen Monat frei machen...
Grüße
Ich kann nur von unserem System reden:
  • Feiertag (Montag bis Samstag): Stunden kommen nicht auf's Konto
  • Feiertag (am Sonntag): Stunden kommen auf das Konto
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Gruss von Haus zu Haus

Klaus
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