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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 19.04.2013, 20:14
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gerd5 gerd5 ist offline
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Standard Pensionüberweisung eingestellt

Überraschung pur

meine Pension wurde wegen der Vermutung das ich mich länger als ein halbes Jahr im Ausland aufhalte für April nicht mehr überwiesen.

Das ist kein Aprilscherz, ich brauche auch keine Finanzielle Unterstützung, moralisch würde nicht schaden.
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Grüße Gerhard
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  #2  
Alt 19.04.2013, 20:41
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Na das ist ja eine tolle Gesetzgebung, ein Leben lang gearbeitet und dann darf man sich nicht im Ausland aufhalten?
Tja da hilft nur einen Wohnsitz im Heimatland aufrechtzuerhalten und dann ab und zu mal dort erscheinen
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Gruß Jörg
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  #3  
Alt 19.04.2013, 20:58
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renn-harry renn-harry ist offline
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Was wären wir Deutsche nur ohne Regel und Gesetzte?!
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #4  
Alt 19.04.2013, 21:01
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Was wären wir Deutsche nur ohne Regel und Gesetzte?!
Gerd ist aus A
Trotzdem solche Gesetze erlassen nur
ich sag es nicht
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Servus Willi
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  #5  
Alt 19.04.2013, 21:08
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Markus.Gaugl Markus.Gaugl ist offline
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Nur Gut dass man wenigstens aus dem Ausland aus einzahlen darf, Sauerei....Hetz ihnen einen Rechtsanwalt auf den Hals.
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Navigare Veritas Est
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  #6  
Alt 20.04.2013, 07:18
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ghaffy ghaffy ist offline
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Das ist doch uralt und sollte bekannt sein.
Nicht bös' sein, aber die Broschüre bekommt jeder Pensionist bei uns http://www.pensionsversicherung.at/m...%20Deutsch.pdf .

Eine einfache Meldung an die PV ist in der Regel ausreichend, falls man tatsächlich länger als 2 Mo im Ausland ist.

Neben der Möglichkeit, dass Fehler passieren können, wird nicht ohne Grund "vermutet", dass jemand nicht da ist: Dies ist typischerweise dann der Fall, wenn auf Verständigungen nicht reagiert wird oder Post zurück geht.

Aber typisch Pensionist: erstmal meckern ... (Vorsicht: War ironisch gemeint. )

Meine Mutter wohnt seit langer Zeit als Pensionistin im Ausland, sogar außerhalb der EU. Außer "Routine-Kontakten" (ob sie zB überhaupt noch lebt), hat das keinen Einfluss auf die Pensionsauszahlung usf.
__________________
Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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Alt 20.04.2013, 09:44
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wolf b. wolf b. ist offline
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Mich würde es auch verwundern, wenn ich in meiner Rente nicht im Ausland leben dürfte.
Die Türkei und andere klimatisch und finanziell günstige Gegenden sind "voll" von Rentnern, die unserem Wetter entfliehen.

Nicht erreichbar sein ist eine andere Sache. Woher soll der Rententräger wissen, daß man überhaupt noch lebt?
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  #8  
Alt 20.04.2013, 16:28
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
http://www.pensionsversicherung.at/m...%20Deutsch.pdf .

Eine einfache Meldung an die PV ist in der Regel ausreichend, falls man tatsächlich länger als 2 Mo im Ausland ist.
im Link steht aber (s. S.17) -> es bedarf einer Zustimmung, also nix mit einfache Meldung

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Meine Mutter wohnt seit langer Zeit als Pensionistin im Ausland, sogar außerhalb der EU. Außer "Routine-Kontakten" (ob sie zB überhaupt noch lebt), hat das keinen Einfluss auf die Pensionsauszahlung usf.
d.h. imho vor 2011,
danach gab es, zumindest in der BRD, einige Verschlimmbesserungen (jetzt nicht unbedingt auf die Pensionisten bezogen, aber sehr wohl auf die Auslandsaufenthalte.






Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Mich würde es auch verwundern, wenn ich in meiner Rente nicht im Ausland leben dürfte.
mich leider nicht (mehr).
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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  #9  
Alt 20.04.2013, 21:02
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gerd5 gerd5 ist offline
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@ Andreas,
Meldepflicht Auslandsaufenthalte
bis 31.12.2012 von mehr als zwei Monaten pro Kalenderjahr, gilt nicht für EWR Staaten und andere Länder mit Sozialversicherungsabkommen - siehe SVA Info 56 und 58

Ab 01.01. 2013 von mehr als zwei Monaten pro Kalenderjahr.

Wenn jemand seinen Wohnsitz im Ausland hat so ist das ganz ein anderer Kaffee.

Bei mir geht es nicht um die Meldepflicht sondern es wird von der SVA behauptet: Das ich, wenn ich mich insgesamt länger als 6 Monate pro Jahr im Ausland aufhalte nach ständiger Judikatur keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich habe. Dies hat zur Folge das ich für die Auszahlung der Pension ein Auslandskonto eröffnen muss.

Diese Auslegung widerspricht meiner Meinung nach dem OHG
Der gewöhnliche Aufenthalt im österreichischen Recht

Im österreichischen Recht ist der gewöhnliche Aufenthalt im § 66 Abs 2 JN definiert, weiters

· 10 ObS 58/92
Entscheidungstext OGH 15.09.1992 10 ObS 58/92
· 9 Ob 22/00a
Entscheidungstext OGH 02.03.2000 9 Ob 22/00a
nur: Selbst ein jahrelanger Aufenthalt im Ausland lässt insbesondere dann nicht zwingend auf die Aufgabe des Wohnsitzes in Österreich schließen, wenn der Auslandsaufenthalt unmittelbar durch eine berufliche Tätigkeit bedingt war. (T1) Beisatz: Der Wohnsitzbegriff setzt aber nicht eine dauernde körperliche Anwesenheit voraus; Reisen und längere geschäftliche oder dienstliche Aufenthalte an anderen Orten, insbesondere auch im Ausland, vermögen den einmal begründeten Wohnsitz nicht zu beenden, solange die Absicht fortbesteht, am bisherigen Ort den bleibenden Aufenthalt weiter bestehen zu lassen. (T2); Veröff: SZ 73/43



Soviel hab ich schon lange nicht mehr geschrieben
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Grüße Gerhard
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  #10  
Alt 03.05.2013, 12:21
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Die Volksanwaltschaft hat mich tatkräftig unterstützt.

Die Pension soll ich jetzt in den nächsten Tagen überwiesen bekommen.

Das ich, laut SVA, keinen keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich habe ist noch nicht ausgekämpft.
Auf den Gesetzestext des OHG auf den sich die SVA beruft und auf dessen Übermittlung ich schon ein Monat warte bin ich neugierig.
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Grüße Gerhard
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