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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1501
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Windy ist ein norwegisches Boot.....darf mich wahrscheinlich freiwillig für den Zoll melden...
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#1502
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Bonjour à tous,
Nur um etwas klarzustellen und dass betrifft nicht viele von euch. Ich bin momentan in Kroatien und wollte "sur place" die richtigen Informationen bekommen. Ich fahre unter Schweizer Flaggen, habe mir letzen Jahr ein neue boat in Kroatien gekauft die in eine trockenen Marina liegt. Ich wollte die Verzollung machen, was mir die Spedition Firma in Rijeka als unproblematisch darstellte (habe alle notwendige Dokumente) war aber nicht sicher und meine Frau hat den Zollamt in Zagreb angerufen und wurde direkt mit den Minister selbst verbunden. Er war sehr hilfsbereit und hat uns bestätigt, diese speziale Einfuhr mit 5 % MwSt und 1.7 % ist nur für EU Bürger. Ich muss wahrscheinlich noch diese Sommer aus und wieder einfahren via Mali Losinj, habe leider keine andere brauchbare Informationen bekommen. Hat jemanden von euch schon einmal diese ganze Prozedere mitgemacht und kann mir ein Paare guten Ratschlägen geben wie man vorgeht. In voraus vielen dank. Sorry für die deutschen Fehler, mein Muttersprache ist Französisch Bonne journée |
#1503
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Eben nicht. Norwegen ist Mitglied einer Freihandelszone mit Kroatien, dh für ein norwegisches Boot sollte eben KEIN Zoll fällig werden.
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#1504
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Liebes
![]() was mich in der letzten Zeit gedanklich immer wieder beschäftigt ist das Thema "Rückware". ![]() Ihr behauptet ja, dass Boote, die die EU länger als 36 Monate verlassen haben, bei der Rückkehr in die EU gemäß Artikel 185 Zollkodex sowohl Zoll als auch Einfuhrumsatzsteuer bezahlen müssen. Prinzipiell habe ich hier die gleiche Meinung wir ihr. Das betrifft vor allem Boote, die bei Langzeitfahrten unterwegs sind. Z.B. verlassen die Boote die EU um eine Weltumsegelung zu machen und kehren erst nach Ablauf der 36 Monate (bzw. verlängert 48 Monate) zurück. Womit ich nun gedanklich zu kämpfen habe ist die Tatsache, dass unsere Boote in Kroatien im Zolllager stehen. Das Zolllager ist zwar geographisch betrachtet in Kroatien, aber rein theoretisch gesehen ist es...tja, was denn nun? Eben nicht Kroatien, sondern Zolllager (Freilager, Freizone). Ist es denn dann am 01.07.2013 überhaupt Rückware? Denn, damit es nicht in Kroatien steht, habe ich es ja ins Zolllager gestellt... Ferner gibt es ja die Tatsache der Einmalversteuerung!!! (weiß die gesetzliche Grundlage gerade nicht). Diese besagt, dass jedes Gut nur einmal zu versteuern ist. Kann mich hierzu vielleicht jemand, der sich damit auskennt, aufklären? Vielen Dank schon mal im Voraus. Sandra
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Grüße Sandra & Schorsch ![]() |
#1505
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Am 1.7. erfolgt die Rückkehr dadurch, dass die EU sich auf HR ausdehnt. Diese "Tatsache" gibt es nicht.
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Beste Grüße John
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#1506
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![]() Zitat:
praktisch ist es aber keine, d.h. am 01.07 wird diesen Status niemand überprüfen. Wenn du wieder in der EU bist interessiert es neimanden mehr ob es frührer mal eine längere Auszeit gab. Die Anwendung der 3 Jahresregel war sowieso schon immer eher theoretischer Natur, da dies an praktisch keiner EU Außengrenze kontrolliert wurde. Wenn du eine italienischen Hafen anläufts, interessiert ja auch keinen wo du herkommst und wie lange du weg warst. Ähnliche Erfahrungen haben Skipper gemacht die in den letzten Jahren in Slowenien einklariert haben um den EU Status zu sichern. An der deutschen Nord oder Ostseeküste gab es aber wohl Fälle, wo Weltumsegler ganz stolz mit der gelben Flagge eingelaufen sind und ihre Rückkehr von der sehr langen Riese angemeldet haben. Und wer freiwillig zum Zoll rennt und Fragen stellt und nicht gestellte Fragen beantwortet, muss sich nicht wundern wenn er zur Kasse gebeten wird......
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Gruß Olli
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#1507
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![]() Zitat:
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#1508
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Und wo bitte?
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#1509
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Kroatien ist ja nicht so groß....mein Liegeplatz ist Biograd
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#1510
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Diesen Artikel habe ich bei einer ADAC Aussendung Stand 05.04.2013 gesehen....er bestätigt eigentlich nachdrücklich dass die Kroatien die 8 Jahresregel anerkennen müssen......
![]() ![]() ![]() ![]() "Acht Jahre Regelung" In Staaten, die der EU erst später beigetreten sind, galt für die Steuerfreiheit von Altfahrzeugen der EU-Eintrittstermin abzüglich 8 Jahre. Für Yachten, die nur in Kroatien eingesetzt werden, soll laut kroatischem Tourismus Ministerium auch die sogenannte "Acht-Jahre-Regelung" gelten (siehe nachfolgenden Punkt). Was bedeutet die "Acht-Jahre Regelung" in Kroatien? Über die Regelung, dass Boote, die vor dem 01.07.2005 in Betrieb genommen wurden, in Kroatien nicht nachversteuert werden, wurde offiziell vom kroatischen Parlament noch nicht bestätigt. Mit einer Verabschiedung eines bereits vorliegenden Gesetzes im kroatischen Parlament, ist nach Auskunft der kroatischen Handelskammer erst im Mai zu rechnen. Die Regelung würde der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU Artikel 410 (2) (a) entsprechen, die besagt "....kein Steuertatbestand ist gegeben, wenn der Zeitraum zwischen der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs und dem Beitritt zur Europäischen Union mehr als 8 Jahre beträgt". Am 18.02.2013 bestätigte die EU Kommission in einem Schreiben an den ADAC, dass sich auch Kroatien an die von der EU vorgegebene Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nach EU-Eintritt am 01.07.2013 halten muss: "Concerning the applicable regime for boats older than 8 years, Article 410 (2) (a) of Directive 2006/112/EC (VAT Directive) specifies that when the date of first entry into service of the boat was more than eight years before the accession to the European Union, VAT is not chargeable". |
#1511
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[QUOTE=Justforfun;3076268]Diesen Artikel habe ich bei einer ADAC Aussendung Stand 05.04.2013 gesehen....er bestätigt eigentlich nachdrücklich dass die Kroatien die 8 Jahresregel anerkennen müssen......
![]() ![]() ![]() ![]() In Staaten, die der EU erst später beigetreten sind, galt für die Steuerfreiheit von Altfahrzeugen der EU-Eintrittstermin abzüglich 8 Jahre. Für Yachten, die nur in Kroatien eingesetzt werden, soll laut kroatischem Tourismus Ministerium auch die sogenannte "Acht-Jahre-Regelung" gelten (siehe nachfolgenden Punkt). QUOTE] Das fett hervorgehobene ist der Knackpunkt! Damit ist die in HR steuerfreie Yacht wie schon vor dem EU Beitritt in Kroatien festgetuckert. Eine Einreise in ein anderes EU Land würde sofort die EU Einfuhrumsatzsteuer fällig machen! Grüße Miramare
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#1512
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![]() Zitat:
Eine Yacht BJ 1995 fällt zb in Slovenien (Beitritt 2004) unter die 8-jahres Regel, in Italien aber nicht (dort wäre dann Einfuhrumsatzsteuer fällig).
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#1513
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Hallodri, das ist richtig. Wirkliche Oldtimer haben in den meisten EU Ländern kein Problem. Aber Yachten älter als 8 Jahre sind nicht nur weil sie in Kroatien aus der Steurpflicht fallen automatisch auch in den anderen EU Ländern steuerfrei!
Grüße Miramare |
#1514
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Worauf stützt sich diese Interpretation der Richtlinie?
Art. 410 lautet 1) Abweichend von Artikel 71 stellt die Einfuhr eines GegenstandsEin "Altfahrzeug", das durch den Beitritt von HR zur EU keinen Steuertatbestand dargestellt hat, ist in die EU eingeführt. Damit kann es in der EU frei bewegt werden. Alles andere liefe auch dem Grundprinzip des freien Binnenmarktes in der EU völlig zuwider.
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Beste Grüße John |
#1515
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Ich bin seit einiger Zeit auf der Suche nach der exakten Quelle und finde sie leider nicht, weshalb ich ehrlich gesagt selbst auch verunsichert bin.
Aber beim Beitritt Sloweniens wurde das allgemein so kommuniziert, dass die Steuerbefreiung nur für Slowenien, nicht aber für die anderen EU Länder gilt. Und der von mir fett unterlegte Passus in der Stellungnahme des ADAC geht für mich ebenfalls in diese Richtung. Grüße Miramare |
#1516
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Diese Richtlinie wird von jedem Beitrittsland vor Beitritt in die nationale Gesetzgebung übernommen und erst dadurch exekutierbar.
Slovenien hat die Richtlinie 2004 übernommen (und dabei yachten vor 1996 als steuerfrei erklärt). Warum sollte sich an diesem Slovenischen Gesetz etwas ändern nur weil Kroatien der EU beitritt? Ein slovenischer Zöllner exekutiert meiner Meinung nach das slovenische Gesetz und sieht daher yachten nach 1996 als steuerpflichtig an. Ich verstehe aber auch nicht wie das mit dem Grundprinzip des freien Binnenmarktes vereinbar ist. |
#1517
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"Was bedeutet die "Acht-Jahre Regelung" in Kroatien?" Ist aber eh egal. Der ADAC ist Sekundärquelle ohne Bedeutung. Zitat:
"Ein slowenischer Zöllner exekutiert meiner Meinung nach das slowenische Gesetz und sieht daher die EU-Einfuhr von Yachten nach 1996 als steuerpflichtig an." Eine Yacht, die nach dem 1.7.13 aus HR nach SLO kommt, ist bereits in die EU eingeführt. ![]()
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Beste Grüße John |
#1518
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Z.B: Eine Yacht BJ 2000 will aus der Türkei erstmalig in die EU, genauer nach Griechenland. Die könnte dann an Griechenland und Italien vorbeifahren und erst in Kroatien einklarieren, um die Steuer zu sparen. Danach zurück nach Griechenland, dank deinem Einschub nun auch dort steuerfrei... Klingt unlogisch... |
#1519
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Beste Grüße John |
#1520
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Ich meine, "einklarieren und einführen"
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#1521
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Dann muss man
- vor dem 1.7. in HR nationalen Zoll und nationale Einfuhrumsatzsteuer zahlen (und das Boot ist ab dem 1.7. Gemeinschaftsware), - ab dem 1.7. in HR EU-Zoll und EU-Einfuhrumsatzsteuer zahlen (und das Boot ist sofort Gemeinschaftsware). Das könnte man auch in GR oder IT direkt haben. Wo ist also das Problem?
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Beste Grüße John |
#1522
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Eben nicht, weil in HR die Richtlinie 410 (bzw. das entsprechende nationale Gesetz) ab dem 1.7. Yachten älter als 2005 von der EU-Einfuhrumsatzsteuer befreit (Lt. deiner Theorie für die gesamte EU). In IT oder GR hingegen müsste man sie zahlen.
Geändert von hallodri (19.04.2013 um 14:03 Uhr) |
#1523
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aber NICHT eingeführt wurden. Hinsichtlich dieser USt-Pflicht gilt die 8er-Regelung. Es gibt keine Befreiung AB dem 17. Es gibt nur eine Befreiung für Yachten die vor dem 1.7. unversteuert in HR sind und durch den Beitritt genau am 1.7. 0:00 Uhr eingeführt werden, da die Möglichkeit Yachten unversteuert in HR zu halten, mit dem EU-Beitritt abgeschafft wird. Du musst hier ein bisschen nachlesen; das hatten wir alles schon. ![]()
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Beste Grüße John
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#1525
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Servus!
Und das Beispiel mit der Türkischen Yacht stimmt auch teilweise: Vor dem 1.7. in Hr einführen und Steuer/Zoll zahlen, danach legal in der gesamten EU bewegen. Normal würde sich das ja nicht lohnen, die Kroaten haben ja 25% Umsatzsteuer, wir nur 19%. Aber die Kroaten locken ja mit "Sonderangebot": Massiv reduzierter Satz für Boote jünger 8 Jahre, keine Steuer wenn älter als 8 Jahre. Jeweils zuzüglich Zoll. Daher lohnt sich das im Moment. Schöne Grüße, Jan |
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