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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Der Fachbegriff heisst "Inhaltsirrtum". Der Käufer ist dann zur Anfechtung berechtigt, was den Vertrag nichtig macht. http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaltsirrtum
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Beste Grüße John
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#52
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Und auch das Teil ist für 261 Euro weggegangen... ![]() ![]() ![]() Das sah mir aber schwer nach einem "Wiederverkäufer" aus, der das Teil schnell wieder loswerden wollte ![]() LG Sebastian |
#53
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dann hatte er also gleich zweimal falsch eingekauft? Der hat ja noch einen im Angebot.
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Nur ein offenes Bier ist ein gutes Bier. ![]() |
#54
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Wo Du recht hast, hast Du recht.... Tja, dann halt doch 'ne linke Masche! Aber wer braucht schon einen Thermomix ![]() ![]() Messer, Pfanne, Feuer! Mehr braucht Man(n) nicht! ![]() Lg Sebastian
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#55
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nach Bekanntwerden habe ich, aus Interesse selbstverständlich, ne gute Stunde vor Auktionsende mal bei dem Verkäufer angefragt, ob es sich um Spielzeug handelt.....no answer.
Jens |
#56
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Nur ein offenes Bier ist ein gutes Bier. ![]() |
#57
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Wirste auch keine Antwort drauf bekommen. Stand alles in der Beschreibung.
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Viele Grüße Sebastian |
#58
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Ich möchte nochmal aufrufen, meine Bitte an alle Thermomixer, bittet postet mal eure leckeren Rezepte mit Bild... vielleicht kaufe ich mir auch so einen Bimby für 39 EUR...
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Viele Grüße Sebastian |
#59
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Wenn so ein(e) Fall(e) bei Gericht landet prüft dieses den Gesamteindruck des Angebots. Möglicherweise prüft das auch mal die Staatsanwaltschaft wenn die Sache zur Anzeige gebracht wird.
Aber die Anbieter der Kinder-Thermomix-Geräte machen andere Fehler aufgrund deren die Trickserei schief gehen und auch noch andere Konsequenzen haben wird. Was genau die Fehler sind sollten wir hier nicht öffentlich diskutieren; die Trickser sollen ja keine Anleitung zum bessermachen bekommen. W |
#60
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Naja wenn ich es richtig sehe sind alle Thermomix in der Rubrik Spielzeug-> Kinderspilezeug-> Haushaltsgeräte
eingestellt und auch als Kinderspielzeug deklariert. Wer da mitsteigert und über den marktüblichen Preis geht ist meiner Meinung nach selber Schuld. Was soll man als Verkäufer noch machen als es in der richtigen Kategorie, mit der richtigen Artikelbeschreibung und mit dem Vermerk Kinderspielzeug zu deklarieren. Ich denke nicht das der Vermerk Kinderspielzeug in den Titel gehört wenn es schon in der dafür vorgesehenen Kategorie ist. ich denke da waren ein paar bieter blind
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#61
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Gruß Jan
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#62
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da geb ich dir wieder recht
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#63
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Genau da liegt der springende Punkt! Wer einen sucht, der gibt nämlich TM31 ein, man möchte ja auch das aktuellste Gerät der Geräte haben! Wenn TM31 nicht mit angegeben ist würde man eher auf die Idee kommen nachzufragen.
Also vorsätzliche Täuschung...
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Viele Grüße Sebastian |
#64
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Die Dinger waren in 2 Kategorien gelistet, Kinderspielzeuge und Küchengeräte.
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Gruß, Jörg! |
#65
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Nur ein offenes Bier ist ein gutes Bier. ![]()
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#66
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Strafgesetzbuch § 263: Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. ... W
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#67
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Die Kunden scheinen zufrieden zu sein,
denn die Verkäufer haben alle 100% positive Bewertungen! |
#68
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Sind da auch schon Bewertungen von Käufern der Kinder-Thermomix-Geräte dabei ?
W |
#69
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glaubt ihr tatsaechlich alles was ihr im www lest?
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Nur ein offenes Bier ist ein gutes Bier. ![]() |
#70
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man muss sich nur die letzten bewertungen ansehen. nur käufe 2 verkäufe davon eine als Neutral. wobei bei solchen bewertungen vorsicht geboten ist (Top Ebayer...). ich hab die erfahrung gemacht as es sich dabei teilweise um bekannte handel die den Artikel ersteigert haben um einen Mindestpreis zu erzielen. (ich geb zu ich hab das auch schon gemacht. Mitlerweile kaufe ich nur noch bei ebay wenns den Artikel bei Amazon nicht billiger gibt).
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#71
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Durch die Beschreibung "Kinderspielzeug" ist die Ware ausreichend klassifiziert. Auch die Rubrik "Haushaltgeräte" ist wohl egal. Wenn im Zoo Plüschtiere verkauft werden und das steht dran, erwartet auch keiner einen echten Bären. ![]() Tja, jeden Tag steht ein Dummer auf und es werden auch täglich "frische" geboren... Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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#72
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@Kuddel: Ob die Kennzeichnung ausreichend ist oder nicht muß im Zweifelsfall ein Gericht klären. Ein Inhaltsirrtum liegt aber immer vor, wenn der Käufer glaubt, das große Gerät zu bekommen, egal, ob die Kennzeichnung ausreichend war.
Gruß Jan
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#73
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wer lesen kann ist klar im Vorteil .... das jeden tag ein Dummer aufsteht, kann nicht Problem des Verkäufers sein
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#74
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Zitat:
einem gewissen Grad geschützt. Und das ist richtig so. Trickser, wie der Anbieter hier (warum nennt der denn sonst die Typenbezeichnung des echten Geräts), habe dadurch ihre Grenzen.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (26.03.2013 um 09:40 Uhr)
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#75
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Gruß Jan |
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