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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1101
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Zitat:
Die werden jetzt alle hektisch, das neue Steuergesetz kratzt schon an der Tür und will herausgelassen werden. Ab dann ist es vorbei.... und amtlich mit den 8 Jahren Offizieller gehts dann nicht mehr. Bis zum 31.06. ist alles wie bis jetzt, ab 01.07. tritt Art. 137 in Kraft Sobald das Gesetz veröffentlicht wird tritt es den 8. Tag in Kraft, ausser der Steuersache für Boote, die tritt ab dem 01.07. ein. Nur bis dahin wissen alle das nichts zu tun ist...und von den Betroffenen nichts zu holen ist. Članak 143. (1) Ovaj Zakon stupa na snagu osmoga dana od dana objave u Narodnim novinama osim članka 1. do 39., članka 40. stavka 1. točaka a), b), c), d), e), f), g), h) i) i l) te stavaka 2., 3. i 5., članka 41. do 74., članka 75. stavaka 1., 2., stavka 3. točaka a), b), d) i e) te stavaka 4. i 5., članka 76. do 135., članka 137. do 139., članka 140. stavka 2., članka 141. i članka 142. koji stupaju na snagu danom pristupanja Republike Hrvatske Europskoj uniji. Geändert von glumpo (19.03.2013 um 14:28 Uhr)
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#1102
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Bootskauf - aelter als 8 Jahre
Liebe Forumsgemeinde,
lese jetzt schon wochenlang hier mit und habe auch mit den Herren von Seahelp gesprochen. Bisher habe ich auch schon sehr viel Information aufgesaugt. Trotzdem nochmal ein paar Fragen: Ich will gerade ein Boot kaufen, welches zur Zeit unversteuert in Oesterreich im Trockenlager liegt. Baujahr ist 2004, Laenge 5,5m. Gehe ich recht in der Ahnnahme, dass ich das Boot einfach kaufe, in Oesterreich registriere, das Ding am 30.6 auf den Trailer schmeisse, in Kroatien in eine Marina lege, am 1.7 eine Rechnung von der Marina verlange und dann zum Zollamt/Finanzamt maschiere und den Zoll zahle und fertig??? Reicht als Nachweiss fuer die 8 Jahreregelung die Rumpfnummer (=Alter des Bootes)? Weiss jemand wie das damals in Slowenien gehandhabt wurde, als die zur Union beitraten? Damals galt ja auch die Regel fuer Boote aelter als 8 Jahre.... Vielen Dank fuer die Hilfe, Berni (der seit Wochen nicht sicher ist, ob er sich seinen Traum vom Boot erfuellen soll oder, nicht - weil es einfach so viele offene Fragen zur Steuer gibt) |
#1103
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Zitat:
Wenn es in Österreich liegt dann kannst dir doch so ein adäquates INF (heißt so in D) besorgen, und alle Sorgen vergessen. Wozu der Aufwand mit Kroatien und Marinarechnungen
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#1104
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Das INF3 bescheinigt lediglich dass der Gegenstand zu einem bestimmten Zeitpunkt körperlich in der EU war. Es ersetzt keinen MwSt-Nachweis.
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Gruss Vestus |
#1105
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sieht so aus:
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#1106
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Also irgendetwas stimmt nicht steuerfrei in Östereich kaufen geht ja nur vom Händler mit bescheinigter Ausfuhr über das EUR1 - mit EUR1 (nicht älter als 4 Monate) kann das Boot bis zum 31.06. noch zollfrei in HR eingeführt werden - allerdings ist dann noch das Theater mit der Umflaggung.
Das INF3 gibt es nur bei Versteuerter Ware bei der Ausfuhr beim Zoll als "Bescheinigung" der schon bezahlten MwSt, bzw. gilt als Ausfuhrbeweis in der Rückwarenregelung (Vestus schreibt noch - gilt nicht als MwSt.-Nachweis - da hat er recht - für das INF3 habe ich immer die Rechnungen als Nachweis mit vorlegen müssen (Asche auf mein Haupt) Um Welche Summen reden wir hier eigentlich ? Zoll ist in HR ja ab 01.07. auch 8 % Für die 8 Jahre sollte die Rumfnummer genügen bzw. das CE Irgend etwas passt da aber nicht zusammen oder ist das evtl. ein US Import unter Zollverschluß - aber aus 2004 mit 5,5 m ? Wolfgang Geändert von idefix01 (19.03.2013 um 16:28 Uhr) |
#1107
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und wie bringst du etwas nach Österreich oder Deutschland ohne die MwSt zu bezahlen ? Kauf im Land ... MwSt. - Kauf im Ausland und Import ... .zahlen...
Mich irritiert schon der Hinweis, liegt in Österreich unversteuert ?? !!
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#1108
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Schon klar, du weißt was ich meine |
#1109
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Vielleicht ist friend 76 ein Freund eines Freundes und will nur bischen herumumhorchen
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#1110
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Privatpersonen lassen sich i.A. Schmuck, teure Fotoausrüstungen oder Uhren eingetragen, also sämtlich Gegenstände wofür kein MwSt-Nachweis zu führen ist.
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Gruss Vestus |
#1111
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a. Das Boot ist ein gewerblich genutztes Boot und kann MwSt.-frei ausgeführt werden (allerdings nur über eine Spedition) oder eigene MwSt.-Nr. b. Boot ist z.B. ein US-Import, Rest wie bei a. Tja und noch eine wichtige Kleinigkeit - welche Nationalität hat friend76 Wolfgang |
#1112
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wir hatten unser Boot (Trailerboot nicht das jetzige) nie deklariert einfach hin und zurück. Wolfgang |
#1113
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Ich würde von so einem Boot die Finger lassen..... |
#1114
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Für Fahrzeuge benötigt man kein INF3, da langt die Zulassung - Boote sind Zollrechtlich keine Fahrzeuge sonder "Ware" - eigentlich GEMEIN Wolfgang |
#1115
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... warum sag ich denn dauernd, INF3 ist die Lösung
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#1116
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http://www.boote-forum.de/showthread...05#post2994505 schreib ein Mail an die Adresse und wo dein Boot liegt und warte auf Antwort. So habs ich auch gemacht. ...und täglich hier mitlesen dann ist man bestens informiert Hierbei nochmals ein Dankeschön an alle die hier immer so fleißig uns informieren!!!
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Gruß, Lothar |
#1117
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Zitat:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1b.html
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Gruss Vestus |
#1118
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In Kroatien 20% MwST bei Bootseinführ sparen
Hallo liebe Bootsfreunde,
Kroatien tritt zum 01.07.2013 der EU bei und wird ein Teil der Zollunion. Mit diesem Tag sind die in einem EU Mitgliedstaat ansässige Eigentümer eines in der EU registrierten Schiffes/Bootes, welches vorläufig nach Kroatien eingeführt wurde und welches seinen zollrechtlichen Status von Waren der Gemeinschaft verloren hat, oder wenn dieses in einem Drittland (ausserhalb der EU) registrier ist verpflichtet, im Sinne der zollrechtlichen Gesetzgebung der EU, eine Zolldeklaration zur freien Inverkehrsetzung dieses Schiffes/Bootes einzureichen, und neben einer Zollgebühr auch die MWST zu zahlen. Im Zeitraum vom 1.1.2013 bis 31.5.2013 werden bei der freien Inverkehrsetzung von Schiffen/Booten, die sich im vorläufigen Import in Kroatien befinden, eine MWST zum Steuersatz von 5% berechnet. Um dies durzuführen, muss dieses Schiff/Boot ins kroatische Register eingetragen und unter die kroatische Flagge gesetzt werden. Falls ihr Hilfe in Kroatien bei diesem Prozedere braucht, kontraktiert mich. Ich leite euch liebend gerne an eine Firma, die für mich das gemacht hat. LG, A. |
#1119
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Zitat:
Sei bitte nicht enttäuscht, wenn die Teilnehmer dieses Threads diese steuerliche Gegebenheit nach 1117 Beiträgen schon geahnt hatten. Egal, jetzt haben wir endlich Gewissheit. Auf jeden Fall Gratulation, dass Du den richtigen Thread gefunden hast.
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Beste Grüße John |
#1120
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Im Zeitraum vom 1.1.2013 bis 31.5.2013 werden bei der freien Inverkehrsetzung von Schiffen/Booten, die sich im vorläufigen Import in Kroatien befinden, eine MWST zum Steuersatz von 5% berechnet. Um dies durzuführen, muss dieses Schiff/Boot ins kroatische Register eingetragen und unter die kroatische Flagge gesetzt werden.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Kann so nicht stimmen,haben bereits verzollt und versteuert,sind noch nicht im kroat. Schiffsregister,wenn das Voraussetzung wäre,hätte man unsere Verrsteuerung und Verzollung erst annehmen dürfen,mit Bestätigung über Registrierung.,wir wurden nicht mal nach einer Löschung im österr.Register gefragt,das erfolgt erst bei Registrierung beim Hafenkapitän. Gruß Gitti |
#1121
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Zitat:
Wolfgang |
#1122
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#1123
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Zum anderen gilt ein Umkehrschluss oftmals nicht: Alle Menschen sind Säuger, aber nicht alle Säuger sind Menschen.
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Beste Grüße John |
#1124
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Zitat:
Wolfgang |
#1125
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Gruss Vestus |
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