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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 14.03.2013, 16:32
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Standard Garantie/Gewährleistungsfrage bei Fenstern

Hallo,

ich habe folgendes Problem wo ich mal euren Rat bräuchte:

Ich habe 4 Fenster einer Firma in meinem Haus verbaut.
1 Plastefenster und 3 Alufenster die in weiß beschichtet sind.
Das Plastefenster hat das Problem das die senkrechten Streben der Flügel an innen Verbogen sind und es somit nicht richtig dicht ist.
Gemerkt habe ich es erst nachdem es eingebaut war.
Die drei Alufenster haben zum einen das Problem das sich auf der Außenseite die Beschichtung löst und es sich anfühlt als würde das Alu darunter aufblühen, zum anderen sind jetzt nach 2 Jahren mit einem mal winzige Löcher in der außeren der 3 Scheiben entstanden wodurch es innen beschlägt.
Soviel nur dazu.
Auf allen Fenstern besteht 5 Jahre Garantie.
Heute war der Gutachter vor Ort und hat sich alles angesehen.
Beim Plastefenster werden die Flügel getauscht und gut.
Aber die Alufenster werden nicht mehr Hergestellt, somit können die Flügel nicht mehr getauscht werden.
Er gab mir zwei Möglichkeiten.

1)
Ich bekomme etwas vom Kaufpreis erstattet und fertig.

2)
Ich bekomme ein anderes Fenster in den selben Maßen und soll es mir selbst einbauen.

Variante 1 hilft mir im Grunde nicht da das Problem damit nicht behoben ist.

Variante 2 ist soweit ok, nur sehe ich es nicht ein das ich mir die Fenster alleine einbauen soll.
Die Räume sind alle frisch saniert und die Leibungen teilweise eingefliest, verputzt oder tapeziert.
Würde ich das selbst machen würde ein haufen Arbeit und einiges an Unkosten auf mich drauf zu kommen.
Nun ist es ja nicht mein Verschulden das die Fenster kaputt gegangen sind, also bin ich der Meinung das der Hersteller dafür zu haften hat und mir die Fenster ersetzen und auch fachgerecht montieren muß.

Bin ich mit meiner Einschätzung auf dem Holzweg?
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Gruß,Schwarznase ...

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  #2  
Alt 14.03.2013, 16:35
Benutzerbild von klaus51
klaus51 klaus51 ist offline
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Wer hat die Fenter denn damals eingebaut?
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #3  
Alt 14.03.2013, 16:40
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Wer hat die Fenter denn damals eingebaut?
Ein befreundeter Fensterbauer.
Aber das Problem ist das sie ja eingefliest geputzt usw. sind
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Gruß,Schwarznase ...

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  #4  
Alt 14.03.2013, 16:48
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen

Ein befreundeter Fensterbauer.
Hört sich so wie ohne Rechnung an.
Ich denke, das wird wohl zu deinen Lasten gehen.
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  #5  
Alt 14.03.2013, 16:51
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Hört sich so wie ohne Rechnung an.
Ich denke, das wird wohl zu deinen Lasten gehen.
Klar ohne Rechnung, der hat da nichma Geld für gesehen, nur hinterher ein paar Bier.
Aber das spielt in meinen Augen auch keine Rolle da der def. ja nicht durch mangelhaften einbau entstanden ist sondern die Fenster an sich Fehlerhaft sind.
Und die wurden hochoffiziell über Rechnung gekauft.
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  #6  
Alt 14.03.2013, 17:10
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klaus51 klaus51 ist offline
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Meine Meinung, seh zu das Du die neuen Fenster kostenlos bekommst, kauf nen Kasten Bier und ruf deinen Freund an. Prost
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  #7  
Alt 14.03.2013, 17:35
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Meine Meinung, seh zu das Du die neuen Fenster kostenlos bekommst, kauf nen Kasten Bier und ruf deinen Freund an. Prost

Hmm, also bleibe ich auf dem Schaden der mir durch das auswechseln der Fenster entsteht sitzen?
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  #8  
Alt 14.03.2013, 17:41
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klaus51 klaus51 ist offline
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Dafür haste ja dann auch vier neue Fenster und nen Rausch wenn die Kiste Bier getrunken ist.
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  #9  
Alt 14.03.2013, 17:49
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Genau, das ist einmal eine Garantie/Gewährleistungsfrage bei Fenstern.

Gewährleistung nach BGB nehme ich an, nicht nach VOB.

Garantie nach den Garantiebedingungen des Fensterherstellers oder Lieferanten ? Was steht in den Bedingungen ?

W
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  #10  
Alt 14.03.2013, 17:52
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Dafür haste ja dann auch vier neue Fenster und nen Rausch wenn die Kiste Bier getrunken ist.

Die Fenster sind ja im prinzip neu...
Aber ich weiß wie du es meinst...
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Gruß,Schwarznase ...

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  #11  
Alt 14.03.2013, 17:54
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Warmduscher Beitrag anzeigen
Genau, das ist einmal eine Garantie/Gewährleistungsfrage bei Fenstern.

Gewährleistung nach BGB nehme ich an, nicht nach VOB.

Garantie nach den Garantiebedingungen des Fensterherstellers oder Lieferanten ? Was steht in den Bedingungen ?

W

VOB scheidet ja aus da es selbst eingebaut wurde.
Nach Herstellergarantie, von dem war auch der Josef´ bei mir heut.
Keine Ahnung was in den Bedingungen steht.
Spielt das eine Rolle wenn ich 5 Jahre Garantie habe?
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Gruß,Schwarznase ...

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  #12  
Alt 14.03.2013, 17:58
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45meilen 45meilen ist offline
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Nur meine Meinung,
aber hättest u die Fenster damals von der Firma einbauen lassen, oder von einen derer Sub´s hättest Du auch Anspruch auf den Austausch incl Schadensregulierung beim Ein- und Ausbau.

So ist es als wenn Du die Fenster im Baumarkt gekauft hast.
Fensterwert wird ersetzt, aber Deine ( die Deiner Freunde ) Arbeit ist ja das was Du sparen wolltest.

Auch wenn es makaber klingt, aber es ist wohl so dass Du hier am falschen Ende gespart hast
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #13  
Alt 14.03.2013, 18:11
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Warmduscher Warmduscher ist offline
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Spielt das eine Rolle wenn ich 5 Jahre Garantie habe?
Ja, der Hersteller bestimmt weitgehend selbst wie er seine Garantie ausgestaltet. Nur unlauter dürfen die Bedingungen nicht sein.

Eine Koppelung der Garantie zum Beispiel an regelmäßige Wartung wäre nicht unlauter sondern möglich.

Deshalb bräuchte man schon die Bedingungen. Wenn es gar keine Garantiebedingungen gibt ist es was anderes, aber deshalb auch nicht einfacher.

W
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  #14  
Alt 14.03.2013, 18:13
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Nur meine Meinung,
aber hättest u die Fenster damals von der Firma einbauen lassen, oder von einen derer Sub´s hättest Du auch Anspruch auf den Austausch incl Schadensregulierung beim Ein- und Ausbau.

So ist es als wenn Du die Fenster im Baumarkt gekauft hast.
Fensterwert wird ersetzt, aber Deine ( die Deiner Freunde ) Arbeit ist ja das was Du sparen wolltest.

Auch wenn es makaber klingt, aber es ist wohl so dass Du hier am falschen Ende gespart hast
Jou, ich glaub auch du hast recht.
Mist....
Um die Arbeit geht es auch nicht. Nur um zb. die Fliesen im Bad die echt nich billig waren.
Wenn ich dann noch pech hab fällt mir noch irgendetwas aus der Hand in die neue Wanne die unterm Fenster steht..... usw......
Ich mag garnich drüber nachdenken...
Zur Not muß ich außen die Leibung größer machen(Putz weg) und sie nach außen weg nehmen.
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Gruß,Schwarznase ...

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  #15  
Alt 14.03.2013, 18:14
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Hier besteht folgendes Problem
das ganze besteht aus zwei Teilen nämlich aus einer Diestleistung der Einbau der Fenster und dem Garantiefall die Fenster selbst. Letztendlich ist es so dass du auf die Dienstleistung welche ja korrekt vollzogen wurde du keine Garantieansprüche hast. Auch wenn du es voll bei jemanden bezahlt hättest.
Du bekommst aber lediglich auf die Fenster Garantie . Der Hersteller kann sich relativ einfach aus der Affäre ziehen und die neuen Fenster vor Ort liefern. Somit ist seine Schuldigkeit getan. wie du die alten raus und die neuen rein bekommst ist dein Problem, da der Fensterhersteller dir die Fenster ohne Einbau verkauft hat.
Besteht der Hersteller auf die Rückgabe der Fenster hast du Glück, nämlich dahingehend, dass du den Ausbau der defekten Fenster auf den Hersteller abwälzen kannst.
Die Transportkosten für An- und Ablieferung muss der Verkäufer zahlen da die Kosten zur Erfüllung der Garantie immer durch den Verkäufer und nicht Hersteller zu tagen sind. Wird aber immer gene behauptet Hersteller Garantie!
The Point of Sale ist hier entscheident und du hast die Fenster doch in einem Laden gekauft oder direkt beim Hersteller?
dies gilt auch wenn du z.B. in einem Kaufhaus 20km entfernt einen Gegenstand reklamierst und du ein neues Stück ausgehändigt bekommst. Allerdings musst du dem Kaufhaus die Möglichkeit geben das Gerät/ Gegenstand selbst abzuholen oder dir zusenden zu lassen.
nun zum letzten Absatz! Wer hat sich schon einmal die Kosten für Hin und Rückfahrt erstattenlassen wenn z.B. der Radiowecker beim Mediamarkt defekt war? bzw hat dort angerufen und ein neues Gerät gefordert per Post. Oder den Fernseher welcher teilweise defekt war zurückgebracht? und sich Fahrkosten Parkhausgebühren usw. erstatten lassen. Hier sind ca 50-60Cent/km geltend zu machen.
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  #16  
Alt 14.03.2013, 18:14
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Warmduscher Beitrag anzeigen
Ja, der Hersteller bestimmt weitgehend selbst wie er seine Garantie ausgestaltet. Nur unlauter dürfen die Bedingungen nicht sein.

Eine Koppelung der Garantie zum Beispiel an regelmäßige Wartung wäre nicht unlauter sondern möglich.

Deshalb bräuchte man schon die Bedingungen. Wenn es gar keine Garantiebedingungen gibt ist es was anderes, aber deshalb auch nicht einfacher.

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Also muß ich mir die erstmal besorgen.
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  #17  
Alt 14.03.2013, 18:30
horstj horstj ist offline
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Vermutlich bekommst Du nur das Material, die Fenster ersetzt. Sofern eine Nachbesserung durch den Hersteller der Fenster nicht möglich ist. Wenn der Gutachter das so eindeutig sieht. Das der Hersteller seine Gewährleistung nachkommt scheint ja nicht strittig.
Der Hersteller könnte natürlich über eine erweiterte Produkthaftpflicht eingebunden werden und damit sehe ich den Fall auch anders. Die Versicherung deckt auch den Umbau, wenn fehlerhafte Teile montiert wurden. Insofern könnte man da schon mal nachhaken. Hier findest Du mal ein paar Fallbeispiele http://www.sivp.de/dokumente/Schaden...aftpflicht.pdf
Allerdings dürfte es da schnell Diskussionen über Facharbeit usw. geben. Und es ist auch problematisch, wenn der Einbauauftrag nicht vom Fensterbauer kommt, sondern man sozusagen die Teile aus einer Quelle kauft und den Einbauauftrag direkt vergibt.
Das gleiche Problem tritt auf, wenn Autowerkstätten Teile verbauen, die sie nicht direkt bestellt haben.

Geändert von horstj (14.03.2013 um 19:03 Uhr)
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  #18  
Alt 14.03.2013, 18:40
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Vermutlich bekommst Du nur das Material, die Fenster ersetzt. Sofern eine Nachbesserung durch den Hersteller der Fenster nicht möglich ist. Wenn der Gutachter das so eindeutig sieht. Das der Hersteller seine Gewährleistung nachkommt scheint ja nicht strittig.
Der Hersteller könnte natürlich über eine Produkthaftpflicht eingebunden werden. Die Versicherung deckt auch den Umbau, wenn fehlerhafte Teile montiert wurden. Insofern könnte man da schon mal nachhaken. Hier findest Du mal ein paar Fallbeispiele http://www.sivp.de/dokumente/Schaden...aftpflicht.pdf
Allerdings dürfte es da schnell Diskussionen über Facharbeit usw. geben. Und es ist auch problematisch, wenn der Einbauauftrag nicht vom Fensterbauer kommt, sondern man sozusagen die Teile aus einer Quelle kauft und den Einbauauftrag direkt vergibt.
Das gleiche Problem tritt auf, wenn Autowerkstätten Teile verbauen, die sie nicht direkt bestellt haben.
Danke, die Ausführungen waren klasse.
Ich hab die Fenster 50km von mir in einem Laden gekauft.
Also würde der Hersteller auch nur bis dort liefern müssen vermutlich?
Aber er verursacht mir ja die kosten...
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Gruß,Schwarznase ...

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  #19  
Alt 14.03.2013, 18:49
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schopp65 schopp65 ist offline
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Definitiv nein
Alle Aufwendungen die zur Erfüllung der Garantie führen sind vom Verkäufer zu tragen. Hängerverleih, Fahrkosten usw.
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  #20  
Alt 14.03.2013, 18:53
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schopp65 schopp65 ist offline
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Der verkäufer muss allerding über die entstehenden Kosten informiert werden da Ihm die Erbringung der Garantie in Form und Ausführen obliegt.
sprich er kann dann sagen er liefert die Fenster direkt vor Ort. Wie auch immer direkt über den Hersteller oder der Verkäufer organisiert den Transport selbst
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  #21  
Alt 14.03.2013, 18:54
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Warmduscher Warmduscher ist offline
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Der Verkäufer könnte in seinen Garantiebedingungen Einschränkungen machen / gemacht haben, z. B. das nach Garantieleistungen keine beschädigten Fliesen ersetzt werden, kein Neuanstrich durchgeführt oder erstattet wird u.s.w.

Übrigens könnte man versuchen die Fliesen in / an der Laibung unbeschädigt herauszuschnipfeln, z. B. mit einem Fein Multimaster o. ä. Sind denn keine Ersatzfliesen da ?

W
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  #22  
Alt 15.03.2013, 08:38
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Warmduscher Beitrag anzeigen
Der Verkäufer könnte in seinen Garantiebedingungen Einschränkungen machen / gemacht haben, z. B. das nach Garantieleistungen keine beschädigten Fliesen ersetzt werden, kein Neuanstrich durchgeführt oder erstattet wird u.s.w.

Übrigens könnte man versuchen die Fliesen in / an der Laibung unbeschädigt herauszuschnipfeln, z. B. mit einem Fein Multimaster o. ä. Sind denn keine Ersatzfliesen da ?

W

Ersatzfliesen ist nicht das Problem, nur glaub ich nicht das man alles rückstandsfrei entfernt bekommt und dann nicht mehr sieht wenn es neu ist.
Zumal ich eben mit dem Vertreter telefoniert habe und er mir sagte das wenn ic neue Fenster bekomme diese nur noch eine Rahmenstärke von 60mm haben.
D.h. das sie 20mm schmal sind wie meine jetzigen.
Wie sieht das denn aus?
Soll ich da nen 20ér Fliesenstreifen einkleben oder was?
Ich könnt platzen.
Es gab wohl vermehrt Probleme in dieser Serie weshalb sie auch eingestellt wurde.
Nächste Woche willl sich der Hersteller direkt mit mir in Verbindung setzen, ich bin gespannt.
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  #23  
Alt 15.03.2013, 08:40
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Zitat:
Zitat von schopp65 Beitrag anzeigen
Definitiv nein
Alle Aufwendungen die zur Erfüllung der Garantie führen sind vom Verkäufer zu tragen. Hängerverleih, Fahrkosten usw.

So dachte ich es auch, da ja kein Fehler beim Transport oder dem Einbau gemacht worden ist.
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  #24  
Alt 01.04.2013, 07:29
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Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
So dachte ich es auch, da ja kein Fehler beim Transport oder dem Einbau gemacht worden ist.
Wie ist die Geschichte denn nun ausgegangen?
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Gruß Klaus

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  #25  
Alt 01.04.2013, 08:15
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Wie ist die Geschichte denn nun ausgegangen?

Wir warten immer noch auf ein Angebot des Herstellers.
Morgen werde ich mich da nochmal hinter klemmen...
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Gruß,Schwarznase ...

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